Pflegende sollen Heilkunde ausüben

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegende sollen Heilkunde ausüben

Beitrag von Presse » 25.01.2008, 11:23

Pflegende sollen Heilkunde ausüben
Bundesregierung plant Übertragung von heilkundlichen Aufgaben an Pflegeberufe / Kontroverse Diskussion um geplante Pflegestützpunkte bei den Anhörungen zum Pflegeerweiterungsgesetz / DPR fordert unabhängige Pflegeberater.
DPR Presseinformation

BERLIN, 23. Januar 2008

Der Deutsche Pflegerat (DPR) e.V. sieht die von der Bundesregierung geplanten Pflegestützpunkte in Trägerschaft der Kassen als problematisch an, da es hier unvermeidbar zu einer Vermischung von Beratung und Leistungsentscheidung kommen kann. Bei den Anhörungen zum Pflegeweiterentwicklungsgesetz forderte diese Woche Franz Wagner, Vizepräsident des Deutschen Pflegerates (DPR) und DBfK-Bundesgeschäftsführer, unabhängige Pflegeberater, die allein im Interesse und mit der Perspektive der Betroffenen agieren dürfen. „Die Versicherten und ihre Angehörigen müssen darauf vertrauen können, dass ihre Situation und Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen und weder durch Kostenaspekte noch durch Werbung für einen bestimmten Anbieter geschmälert werden,“ so Wagner. Die Forderung nach einer unabhängigen Beratung wurde von zahlreichen anderen Sachverständigen unterstützt, die wie Wagner einen erheblichen Nachbesserungsbedarf zum Gesetzesentwurf sehen.

Verfassungsrechtler sehen in den geplanten Aufgaben der Stützpunkte eine unzulässige Vermischung von Zuständigkeiten verschiedener Sozialversicherungsträger und der Kommunen. Befürchtet wird auch, dass die geplanten Stützpunkte bestehende Strukturen in der Beratung, wie z.B. Beratungsstellen der Wohlfahrt oder kommunale Einrichtungen, verdrängen. Aber auch die von der Union favorisierten Beratungsgutscheine fanden kaum Unterstützung.

Am heutigen Mittwoch geht es bei den Anhörungen u.a. um eine Neuregelung berufsrechtlicher Fragen. Die Bundesregierung will Angehörigen der Pflegeberufe die Möglichkeit geben, Pflegehilfsmittel und Verbandsmittel zu verordnen und über die Ausgestaltung der Häuslichen Krankenpflege (nach SGB V) selbst zu entscheiden. Darüber hinaus soll es Modellprojekte geben, in denen die Pflegeberufe – anders als bisher – in beschränktem Umfang die Heilkunde ausüben dürfen. Man erhofft sich davon eine bessere Versorgung etwa bei chronischen Krankheiten (Diabetes, chronische Wunden) oder in ländlichen Gebieten, wo Hausärzte fehlen, aber auch im Krankenhaus durch die Umverteilung von Aufgaben.

Dieses Vorgehen hatte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfohlen. Er stellt sich damit gegen Befürchtungen der organisierten Ärzteschaft, die mehr auf Delegation ärztlicher Aufgaben an die Pflegeberufe setzt. Der DPR befürwortet die Modellregel als Chance, neue Versorgungsformen zu erproben und bestehender und drohender Unterversorgung gerade bei vulnerablen Gruppen durch einen besseren Zugang zu begegnen. „Die Delegierung dieser Aufgaben ist rechtlich geklärt und heute eine Frage der Organisation und des Managements von Einrichtungen,“ sagte Präsidentin Marie-Luise Müller. Es gebe aber eine Reihe von Versorgungsfragen, wo das Prinzip der Delegation eine effektive und effiziente Pflege erschwert, so Müller weiter. Hier solle mit den geplanten Modellen geklärt werden, ob und wie durch eine Erweiterung der Aufgaben der Pflegenden die Versorgung verbessert werden könne. International sei es verbreitete und erfolgreiche Praxis, dass Pflegefachkräfte auch heilkundlich tätig sein dürfen. Es könne nicht sein, dass das Grundprinzip des Arztvorbehalts höher bewertet werde, als die Versorgungsqualität und –sicherheit der Menschen in Deutschland

Anhänge:
DPR_Presseinfromation_Pflegende sollen Heilkunde ausüben_080123.pdf
( 423,83 KB ) - http://www.deutscher-pflegerat.de/balk. ... 080123.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 23.1.2008
http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.n ... D900575D86

Siehe auch unter
Würdevolle Pflege - Reformbeschluss unzureichend
viewtopic.php?t=6513
Beratungsschecks statt Pflegestützpunkte ?
viewtopic.php?t=7666
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWF - Kritik ohne Ende
viewtopic.php?t=7277

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Pflegekräfte verlangen mehr Eigenverantwortung

Beitrag von Presse » 26.01.2008, 07:45

Pflegekräfte verlangen mehr Eigenverantwortung
Freitag, 25. Januar 2008

Berlin – Vertreter der Pflegeberufe verlangen eine größere Eigenverantwortung für ihre Berufsgruppe. Dazu erwarte man ein klares Signal aus der Politik, sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Marie-Luise Müller, am Freitag in Berlin. Sie äußerte sich zum Auftakt eines zweitägigen Kongresses mit 1.000 Pflegekräften aus Krankenhäusern, Heimen und Pflegestationen....
(weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31191

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Pflegereform weicht ärztliches Berufsbild auf

Beitrag von Ärztliche Praxis » 28.01.2008, 18:31

Ärztekammer kämpft um Arztkompetenzen
Pflegereform weicht ärztliches Berufsbild auf
Der aktuelle Pflegereformentwurf sieht vor, einige Leistungen von den Ärzten auf die Pflegeberufe zu übertragen. ÄKWL-Präsident Theodor Windhorst hält das für gefährlich: Patienten müssten sich auf die Qualität der Leistungen verlassen können.

Dass Angehörige von Pflegeberufen mehr ärztliche Augaben übernehmen sollen, sieht ÄKWL-Präsident Windhorst kritisch. Foto: Archiv / Rose
28.01.08 - Die Weiterentwicklung der Pflege sieht auch Windhorst als sinnvoll und notwendig an. Seiner Meinung nach darf aber die Grenze zur ärztlichen Heilkunde am Menschen nicht überschritten werden.

"Jeder Patient hat das Recht auf eine Facharztversorgung. Alles andere gefährdet seine Sicherheit", erklärte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL).

Er sieht das Prinzip des Arztvorbehaltes in Gefahr: "Dieser Arztvorbehalt und das Primat des Facharztniveaus sind Garanten für die hohe Qualität in der medizinischen Versorgung und für den Schutz der Patienten." Die aktuellen Pläne der Bundesregierung wertet Windhorst als Angriff auf den Facharztstandard "durch die Hintertür".

Mehr Aufgaben für Pflegeberufe - aber Ärzte in der Leitung

Der Kammerpräsident sieht ein, dass auch den Pflegeberufen verbesserte Perspektiven und neue Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet werden müssen. Die demographische Entwicklung verändere den zukünftigen Versorgungsbedarf, die komplexe moderne Medizin mache eine stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Gesundheitsberufe in Versorgungskonzepte nötig.

Windhorst ist auch der Ansicht, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen durch multiprofessionelle Teams verbessert werden kann - doch die Leitung sollte dabei den Ärzten überlassen werden.

Kritisch sieht der Ärztepräsident auch den geplanten Aufbau neuer Pflegestrukturen - Stichwort Pflegestützpunkte. "Doppelstrukturen in der Versorgung dürfen nicht entstehen, weil sie dauerhaft viel Geld verschlingen", meint er. Die zusätzlichen Finanzmittel dürften nicht aus dem ärztlichen Bereich herausgestrichen werden, dies würde die ärztliche Versorgung einengen und deren Qualität mindern.

ÄKWL / chy

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 46.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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Ärztliche Aufgaben an die Pflegenden ? Ja, aber ...

Beitrag von PflegeCologne » 29.01.2008, 08:14

Ärztliche Aufgaben an die Pflegenden ? Ja, aber ...

Den Pflegekräften werden bereits seit Jahrzehnten ärztliche (d.h. heilkundliche) Aufgaben zur Erledigung übertragen. Dies ist die Realität in den Ärztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Eine solche Aufgabenerledigung, z.T. Aufgabenübertragung kraft ausdrücklicher Delegation, hat sich bewährt und kann durchaus ausgeweitet werden. Dem stehen weder ernsthafte rechtliche noch tatsächliche Probleme entgegen.
Allerdings müsste eine kräftige Ausweitung des pflegerischen Personals erfolgen, um weitere ärztliche Aufgaben verantwortlich übernehmen zu können. Bereits jetzt ist ein Fehlbestand in der Pflege vorhanden, der dringend ausgeglichen gehört (hier im Forum wird von mindestens 20 % gesprochen). Kämen weitere Aufgaben hinzu, wäre eine Stellenausweitung um 30% mehr als überfällig!

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Rechtsfragen sind nicht (!) geklärt!

Beitrag von Lutz Barth » 29.01.2008, 10:29

Das Statement von PflegeCologne in allen Ehren - aber die Rechtsfragen hinsichtlich der Delegation von ärztlichen Aufgaben als auch ganz generell die Neuordnung der Aufgaben im Gesundheitswesen sind nicht (!) hinreichend geklärt, wie die Anhörung in der letzten Woche vor dem Ausschuss deutlich gezeigt hat.

Das berufspolitische Engagement des DPR und anderer Berufsverbände mag zwar in diese Richtung gehen, findet aber derzeit keine Entsprechung in den einschlägigen Gesetzen.

Gewichtige Rechtsfragen sind nicht geklärt und soweit ersichtlich, bietet hierzu etwa der DPR auch keine schlüssige und in sich stringente Argumentation an.

Einen guten Überblick auf die zu lösenden Rechtsfragen bietet die Stellungnahme des Einzelsachverständigen R. Roßbruch vor dem Ausschuss an:

Quelle: Pflegerecht - online >>> http://www.pflegerecht-online.de/Stellu ... h_2008.pdf

Der Hinweis darauf, dass bereits seit Jahrzehnten ärztliche Aufgaben übertragen werden, macht die Diskussion keinesfalls überflüssig, weil letztlich seit "Jahrzehnten" gewichtige Rechtsprobleme - etwa mit Blick auf die Haftung des Pflegepersonals - nicht hinreichend geklärt sind. Dies gilt insbesondere für die Frage der sog. Überwachungspflichten.

Mfg.
Lutz Barth[/b]

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Heilkundliche Aufgaben - neu ausrichten!

Beitrag von PflegeCologne » 29.01.2008, 11:10

Die Diskussionen um die Wahrnehmung von Aufgaben im weiten Bereich der Heilkunde laufen interessengeleitet ab. Foglich gibt es auch eine gewisse Meinungsvielfalt. Die Praxis zeigt aber eindrucksvoll "wo die Reise hingeht".
Pflegende sind gut qualifiziert, bestimmte - auch ärztliche - Aufgaben wahrzunehmen. Das tun sie auch tatsächlich schon, ohne Komplikationen! Das bisherige Kastendenken muss aufhören. Wir stehen vor einer Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung, die vielfältige Neuorientierungen zulassen muss. Hoch bezahlte Ärzte brauchen wir nur dort, wo es wirklich um entsprechenden medizinischen Sachverstand geht. Das Gesundheitswesen muss bezahlbar bleiben!!

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Vorbehaltsaufgaben nach wie vor problematisch!

Beitrag von Lutz Barth » 29.01.2008, 17:56

In der Tat sind die Diskussionen nicht frei von Ideologien und sowohl die Pflegenden, aber auch die Ärzte tragen hierzu ihr „Schäflein“ bei. Entscheidend ist allerdings, dass ganz generell berufspolitische Wünsche uns nicht daran hindern, ggf. vor erheblichen Rechtsproblemen hinzuweisen.
Es ist in diesem Zusammenhang stehend darauf hinzuweisen, dass dies auch der Sachverständigenrat erkannt hat und es zuvörderst darum gehen muss, für eine entsprechende Rechtssicherheit Sorge zu tragen. Das in einzelnen Versorgungssektoren qualifizierte Arbeit geleistet wird, steht nicht in Abrede, wenngleich sich insgesamt mit der Etablierung von Vorbehaltsaufgaben ein zusätzlicher Qualifizierungsbedarf einstellen dürfte und damit umfassende (pflegediagnostische und therapeutische) Kenntnisse einzufordern sind, die über die reine pflegerische Aufgabe hinausragen, um so ggf. die Mehrdimensionalität eines bestimmten Krankheitspanoramas (vor dem Hintergrund etwa der Multimorbidität) einschätzen zu können.
Sofern dies nicht gesichert ist, setzen sich die Pflegenden einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko aus. In der Tat zeigt die Praxis, „wo die Reise hingeht“, denn vermehrt werden die Pflegekräfte zur Haftung herangezogen. Ein Umstand, der zum Nachdenken anregen sollte, zumal nicht selten die nicht für ausreichend erachtete Qualifikation (resp. das sog. Übernahmeverschulden) als Haftungsgrund herangezogen wird.


Mfg.
Lutz Barth

didado
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Beitrag von didado » 07.02.2008, 15:27

Hi PflegeCologne !
Zitat von dir:
„Den Pflegekräften werden bereits seit Jahrzehnten ärztliche (d.h. heilkundliche) Aufgaben zur Erledigung übertragen. Dies ist die Realität in den Ärztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Eine solche Aufgabenerledigung, z.T. Aufgabenübertragung kraft ausdrücklicher Delegation, hat sich bewährt und kann durchaus ausgeweitet werden. Dem stehen weder ernsthafte rechtliche noch tatsächliche Probleme entgegen.“

Es schon sehr erstaunlich, das hier immer wieder suggeriert wird, das alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Zur Information und Vermeidung von Wiederholungen folgende Beiträge:
viewtopic.php?t=6335&highlight=

viewtopic.php?t=6683&start=0&postdays=0 ... 4tigkeiten

viewtopic.php?t=7724&highlight=

Es ist schon länger bekannt, daß ärztliche Tätigkeiten oder heilkundliche Tätigkeiten vom Pflegepersonal übernommen werden.
Das liest sich immer wieder wie „betriebliche Übung“, ist es aber nicht.
Richtig ist, daß solche Tätigkeiten „einfach“ delegiert werden, was aber weder im
Krankenpflegegesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
noch im
Heilpraktikergesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html
so ausdrücklich vorgesehen ist.
Das bedeutet eine gesetzliche Grauzone, was aber nicht gleichzeitig bedeutet, dass das Krankenpflegepersonal derartige Tätigkeiten ausüben darf.
Vielmehr bedeutet dies, falls ein Schaden an der Patientin oder am Patienten angerichtet wird, dass ggf. eine persönliche Haftung des Personals eintritt, - wenn der Arbeitgeber selbst nicht freiwillig haften will - .
Angesichts der Arbeitsüberlastung des Pflegepersonals und der daraus zu erwartenden Pflegefehler ist es stark anzuraten die Finger von solchen Tätigkeiten zu lassen, jedenfalls so lange, bis eine eindeutige Rechtslage vorliegt.
Und außerdem:
Wieso als Pflegekraft ausgerechnet kündigungsrelevante Fehler im heilkundlichen, wie auch im ärztlichen Handlungsbereich tätigen ?
Ist doch besser den Job zu behalten !
Oder etwa nicht ?

Aufwiederschreiben
didado

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Aufgabenverteilung Ärzte - Pflegekräfte

Beitrag von Service » 07.02.2008, 15:58

In konstruktiver Atmosphäre
Pflegekräfte und Ärzte wollen Papier zur künftigen Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen erarbeiten / Gespräch zwischen BALK und Bundesärztekammer

BALK - Presseinformation


BERLIN (4. Februar 2008) – Vertreter des DPR und der Bundesärztekammer wollen ein gemeinsames Kooperationspapier zur künftigen Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Pflegekräften erarbeiten. Das Papier soll im Rahmen einer Klausurtagung erstellt werden, teilte der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen (BALK) e.V., Peter Bechtel, im Anschluss an ein Spitzengespräch mit Vertretern der Bundesärztekammer in Berlin mit. Für die Bundesärztekammer nahmen deren Vizepräsident, Dr. Frank Ulrich Montgomery, sowie die Vizepräsidentin der BÄK, Frau Dr. Goesmann, und Rosemarie Bristrup (Dezernat III) teil. Der Verband BALK wurde vertreten durch den Vorsitzenden Peter Bechtel und die Beisitzerin im BALK-Vorstand, Marie Luise Müller, die auch Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR) ist.

Nach Veröffentlichung des jüngsten Gutachtens des Sachverständigenrates (SVR) zur Neuordnung der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen im Sommer 2007 hatten Kommentare aus der Ärzteschaft den Eindruck erweckt, die Profession Pflege verfolge die Absicht, künftig eine Art „Medizin light“ betreiben zu wollen. „Dieser Eindruck ist falsch“, stellte Bechtel klar. „Es geht uns keineswegs um eine Deprofessionalisierung des Arztberufes. Im Vordergrund steht vielmehr das Bemühen um eine optimale gesundheitliche Versorgung der Bürger und Bürgerinnen im ambulanten wie stationären Sektor unter völlig veränderten Rahmenbedingungen.“

Montgomery erklärte im Verlauf des Gespräches, dass sich die Bundesärztekammer auf dem „Deutschen Ärztetag“ vom 20. bis 23. Mai in Ulm auch dem Thema Aufgabenzuschnitt im Gesundheitswesen widmen wolle. Er kritisierte, dass der Pflegerat bis dato noch keinen Vorschlag zur Überarbeitung des Kooperationspapiers zwischen Bundesärztekammer und Pflegeverbänden aus dem Jahr 1993 vorgelegt habe. „Hier hat die Pflegeseite noch einen Auftrag zu erfüllen“, sagte Montgomery.

Nach Angaben von Bechtel lässt sich der Inhalt des etwa einstündigen Gespräches, das „in angenehmer und konstruktiver Atmosphäre“ stattgefunden habe, in folgenden Punkten zusammenfassen:

Die Bundesärztekammer wird auf dem Ärztetag im Mai 2008 in Ulm Stellung zu der angestrebten Neuverteilung der Aufgaben im Gesundheitswesen beziehen;

Alle ärztlichen Vorbehaltstätigkeiten werden auch künftig klar und eindeutig im ärztlichen Verantwortungsbereich bleiben müssen;

Die Pflege wird ihrerseits eigene Aufgabenfelder definieren und dies auf der Grundlage weiterentwickelter Bildungsprogramme absichern.

Die Bundesärztekammer steht einem Berufsgesetz für die Profession Pflege grundsätzlich offen gegenüber. Hier werden entsprechende Vorschläge seitens der Pflege eingebracht;

Aufgaben, die weder dem ärztlichen noch dem pflegerischen Bereich zugeordnet werden können, müssen entsprechend qualifizierten Bereichen zugeordnet werden;

Die einzelnen Positionen von Vertretern der Pflege und der Medizin sollen Grundlage einer gemeinsamen Klausurtagung zwischen BÄK und Vertretern des DPR sein. Auf dieser Klausurtagung soll ein zukunftsweisendes Kooperationspapier in Sachen Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und der Profession Pflege erarbeitet werden.

BALK-Vorsitzender Bechtel stellt fest. „Der DPR wird ein Positionspapier, basierend auf der kontroversen Diskussion der Fachöffentlichkeit, für die gemeinsame Klausurtagung vorbereiten. Die Voraussetzungen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit sind im Interesse der Patientenversorgung gestiegen. Eines sollte dabei allen klar sein: Ein optimal funktionierendes Gesundheitswesen in Deutschland braucht kompetente Ärzte ebenso wie fachkundige Pflegekräfte. Beide Berufsgruppen sind wichtige Säulen der gesundheitlichen Versorgung von rund 80 Mio. Bundesbürgern.“

Anhänge:
BALK_Presseinformation_In konstruktiver Atmosphäre_080204.pdf
( 91,31 KB )
http://www.balkev.de/balk.nsf/E47E71490 ... 080204.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 4.2.2008
http://www.balkev.de/balk.nsf/0/E47E714 ... CD0040A292

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Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet

Beitrag von Ärztliche Praxis » 08.03.2008, 10:46

Windhorst kritisiert geplante Aufwertung der Pflegeberufe
Arztvorbehalt in der Pflege akut gefährdet
Dr. Theodor Windhorst wittert einen schleichenden Verfall des medizinischen Standards in Deutschland. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat im neuen Pflegegesetz Paragraphen entdeckt, ", die sich auf gefährliche Weise in die kurative Medizin und die Anwendung der Heilkunde am Menschen einmischen“.

07.03.08 - Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) sieht zwar ein, dass die Pflege hierzulande verbessert werden und den Pflegeberufen eine bessere Perspektive geboten werden muss. Doch enthalte der Kompromiss von Union und SPD zu einem neuen Pflegegesetz "Paragraphen, die sich auf gefährliche Weise in die kurative Medizin und die Anwendung der Heilkunde am Menschen einmischen".

Das Gesetz, das am 14. März im Bundestag verabschiedet werden soll, beinhaltet Modellvorhaben, nach denen bislang Ärzten vorbehaltene Leistungen am Patienten künftig durch Pflegeberufe erbracht werden können. Windhorst wehrt sich dagegen vehement: "Solche Pläne machen die Patienten in Pflege- und Altenheimen zu Testpersonen", urteilt er. "Und das sind gerade diejenigen, die sich nicht wehren können."

Niedersachsen prescht mit Ausgestaltung der Reform vor
In Niedersachsen nehmen die Pläne der Bundesregierung schon konkrete Formen an. Landessozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) lässt bereits ein neues Heimgesetz für die rund 1.300 niedersächsischen Pflegeheime erarbeiten. Nach Informationen des Radiosenders NDR 1 Niedersachsen ist unter anderem vorgesehen, die gesetzliche Quote für die Anzahl der Fachkräfte in den Heimen ersatzlos zu streichen. Bisher muss die Hälfte der Pflegekräfte über eine qualifizierte Ausbildung verfügen.

Künftig sollen Pflegekassen und Heime aushandeln dürfen, wie viele Fachkräfte in einem Heim arbeiten müssen. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Sozialministeriums hervor, das dem Sender vorliegt. Danach sollen die Heimbetreiber künftig auch von Meldepflichten befreit werden. So soll beispielsweise nicht mehr jeder Wechsel von Pflegekräften angezeigt werden müssen. Außerdem sollen Altenwohngemeinschaften nicht mehr unter das Heimrecht fallen, wenn in der Einrichtung nicht mehr als zwölf Pflegebedürftige leben und jeder einzelne seinen ambulanten Pflegedienst frei wählen kann.

Originäre Aufgaben müssen beim Arzt bleiben
Windhorst warnt eindringlich davor, den Qualität sichernden Arztvorbehalt sukzessive auszuhöhlen. Originäre Aufgaben des Arztes müssten auch beim Arzt verbleiben. "Was der Arzt lange gelernt hat und was als Facharztstandard gilt, kann man nicht einfach anderen Berufsgruppen überlassen."

In Alten- und Pflegeheimen entstünde dann - politisch gewollt - eine Zwei-Klassen-Medizin: Auf der einen Seite gäbe es die Versorgung durch den Mediziner auf Facharztniveau, auf der anderen die Behandlung durch Nicht-Mediziner, die dieses Niveau nicht erreichen können. Es habe aber jeder das Recht auf eine medizinische Versorgung auf höchstem Niveau - vor allem jene, die sich ihren Arzt nicht mehr selbst aussuchen können.

Case Management als hilfreiches Instrument
Die Ausübung der Heilkunde am Menschen, also Diagnostik und Therapie, müsse daher alleinige Aufgabe des Arztes bleiben. Der Kammerpräsident spricht sich dagegen für Berufsfelder aus, die den Arzt entlasten sollen - zum Beispiel Case-Manager. Auch eine enge und bessere Kooperation aller Gesundheitsberufe tut seiner Ansicht nach Not. In der heutigen modernen und komplexen Medizin müssten auch die nichtärztlichen Gesundheitsberufe in die Versorgungskonzepte einbezogen werden. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen könne durch Kooperationen in multiprofessionellen Teams unter ärztlicher Leitung verbessert werden, sagt Windhorst.

ÄKWL / dpa / chy

Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 04.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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Pflegende sollten das tun dürfen, was sie können

Beitrag von Gaby Modig » 09.03.2008, 18:07

Pflegende sollten das tun dürfen, was sie können!

Allerdings muss dann auch die personelle Ausstattung dem erweiteren Aufgabenzuschnitt folgen. Aufgabenverlagerung, weil billiger, sind nicht akzeptabel.

G.M.

thorstein
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Beitrag von thorstein » 10.03.2008, 02:13

Hallo Lutz,
dass wir uns - vor allem in Pflegeheimen - bei der Übernahme von Behandlungspflege in einer Grauzone befinden, mag Juristen und wenigen interessierten Pflegekräften bekannt sein, die überwiegende Mehrheit vertraut aber der Praxis. Wenn hier aber tatsächlich vermehrt haftungsrechtliche Probleme auftauchen, würden mich auch ein paar konkrete Urteile dazu interessieren.
Außerdem bin ich mir auch nicht sicher, dass wir bei der Grundpflege haftungsrechtlich besser dastehen.
Grüße

Herbert Kunst
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Delegation weitgehend unproblematisch!

Beitrag von Herbert Kunst » 10.03.2008, 17:27

Hallo,
in der Praxis und auch bei der Rechtsprechung gibt es die von manchen Pflegeexperten gezogenen Grenzlinien nicht. Pflegekräfte sind schon immer in der Behandlungspflege eingesetzt und das mit guten Erfolgen. Das kann niemand zurückdrängen. Kriterium für gute sorgfältige Arlbeit sind Wissen und Können. Ist eine solche Qualifizierung gegeben, sind einschränkende Statements wenig hilfreich.
Im Buch "Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht" sind zahlreiche Gerichtsentscheidungen vorgestellt, die die Delegation von ärztlichen Aufgaben auf nichtärztliches Personal als unproblematisch beschreiben:
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm
Auch im Online-Buch Pflegerechtportal
http://www.pflegerechtportal.de
gibt es genügend Belege für diese Sichtweise.
Bild

Also, Delegationsmöglichkeiten nicht kleinreden. Nur, die Personalstellen müssen der Arbeit folgen. Das ist der entscheidende Punkt!
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Delegation von ärztlichen Leistungen

Beitrag von Presse » 20.03.2008, 07:37

Delegation von ärztlichen Leistungen
Müller: Förderung der medizinischen Fachangestellten entlastet den Arzt und nutzt dem Patienten

"Delegation ja, Substitution nein." Mit dieser Kursbestimmung hat sich heute Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zum Thema "Entlastung des Hausarztes" positioniert. Im Rahmen des Workshops "Arztentlastende Strukturen in der hausärztlichen Versorgung", den die Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer, die KBV und der Verband der medizinischen Fachberufe gemeinsam durchführten, erklärte Müller weiter: "Wenn Ärzte ihren hoch qualifizierten Praxismitarbeitern Tätigkeiten übertragen, bietet das viele Vorteile. Das Behandlungsgeschehen wird von einer Person - in der Regel dem Hausarzt - koordiniert und dokumentiert. Die medizinischen Fachangestellten wiederum entlasten den Arzt, indem sie den Patienten unterstützend betreuen, auch - sofern erforderlich - bei diesem zu Hause. Dem Patienten gibt das Sicherheit, weil er Arzt und Praxispersonal meist schon seit Jahren kennt." Die Verantwortung für die medizinische Leistung liege weiterhin dort, wo sie auch hingehöre, nämlich beim Hausarzt.

Den Weg der Substitution, also die Übertragung von Leistungen beispielsweise an Gemeindeschwestern oder Pflegefachkräfte zur selbständigen Übernahme, sah der KBV-Vorstand dagegen kritisch. "Die Qualitätssicherung ist dabei eines der großen Probleme", so Müller. Hier müssten eigene Regelwerke geschaffen werden. Überhaupt würde es ein deutliches Mehr an Bürokratie und Dokumentationsverpflichtungen geben. "Allein schon die Abstimmungsprozesse fielen deutlich aufwändiger aus. Dagegen ist die Arzthelferin das natürliche Bindeglied zwischen Arzt, Patient und Familie. Ihr vertrauen alle gleichermaßen."

Der KBV-Vorstand wies darauf hin, dass die Aus- und Weiterbildungscurricula der medizinischen Fachangestellten bereits entsprechend überarbeitet werden. Außerdem sei mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz jetzt gesetzlich verankert, dass in der Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte Abrechnungspositionen für delegierbare Leistungen zu schaffen sind. Er stellte fest: "Delegierbare Leistungen stellen neue Leistungen dar, die auch mit besonders qualifiziertem Personal durchgeführt werden müssen. Damit ist glasklar: Es wird dafür neues Geld in der Gesamtvergütung geben."

"Die Ärzteschaft und die Gesundheitsberufe brauchen einen rechtssicheren Rahmen für delegierbare Leistungen", forderte Müller. Denn notwendig seien nicht nur Änderungen im Berufsrecht, sondern auch im Sozialgesetzbuch. "Der Gesetzgeber muss hier die rechtlichen Grundlagen schaffen."

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Hintzke, Tel.: 030 / 4005 - 2208

Quelle: Pressemitteilung vom 19.3.2008

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Delegationsrecht - Klärungsbedarf!

Beitrag von WernerSchell » 01.11.2008, 16:35

Siehe im Forum unter

Arztvorbehalt & Delegation ärztlicher Leistungen
viewtopic.php?t=10015

Neuordnung für Pflegeberufe - Igl-Gutachten
viewtopic.php?t=9469

Mit Gemeindeschwestern gegen Ärztemangel
viewtopic.php?t=6117

DPR - Präsidentin erntet Kritik aus eigenen Reihen!
viewtopic.php?t=10201

Der „Ton“ zwischen den Pflegerechtlern wird schärfer!
viewtopic.php?t=9394&highlight=delegation

Böhme: „Erlaubt ist, was gesetzlich nicht verboten ist“
viewtopic.php?t=9120&highlight=delegation

Kritik des Deutschen Pflegerates (DPR) am „Ulmer-Papier“
viewtopic.php?t=8928&highlight=delegation

Heilkunde muss in ärztlicher Hand und Verantwortung bleiben
viewtopic.php?t=8770&highlight=delegation

Ärztliche Tätigkeiten durch nichtärztliches Personal?
viewtopic.php?t=6157&highlight=delegation

Delegationsproblematik ist rechtlich nicht geklärt!
viewtopic.php?t=8079&highlight=delegation

Pflegepersonal übernimmt ärztliche Tätigkeiten
viewtopic.php?t=6683&highlight=delegation
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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