Magdeburg: Missstände bei der Pflege einer 94-Jährigen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Magdeburg: Missstände bei der Pflege einer 94-Jährigen

Beitrag von Presse » 16.01.2008, 08:25

Nach Volksstimme-Report über Missstände bei der Pflege einer 94-Jährigen - Klinikum Magdeburg erteilt Pflegechefin Hausverbot

Von Wolfgang Schulz

Magdeburg - Das Klinikum Magdeburg hat gestern seine Pflegedienstleiterin Anke Trey beurlaubt und ihr Hausverbot erteilt. Das erfuhr die Volksstimme aus zuverlässiger Quelle. Geschäftsführer Andreas Brakmann war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Volksstimme hatte einen Report über skandalöse Vorgänge um die Pflege im Klinikum veröffentlicht.

Nähere Einzelheiten wollte das Klinikum zunächst heute um 11 Uhr auf einer Pressekonferenz bekanntgeben. Diese wurde jedoch gestern Abend wieder abgesagt. Stattdessen wurde eine " ausführliche Stellungnahme " verbreitet. Darin heißt es, dass die 1400 Mitarbeiter des Klinikums diesen Ausnahmevorfall und die Fehler bei der Pflege der 94-jährigen Patientin außerordentlich bedauern. Der Leserbrief sei in allen beteiligten Bereichen ausgewertet und notwendige Veränderungen seien sofort eingeleitet worden.
...
(weiter lesen unter)
http://www.volksstimme.de/vsm/nachricht ... cnt=665338

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Stellungnahme der Klinikum Magdeburg gGmbH

Beitrag von Lutz Barth » 16.01.2008, 09:47

Auf den Seiten des Klinikums ist zu dem Vorfall eine Stellungnahme( 15.01.08 ) veröffentlicht worden.

>>> http://www.klinikum-magdeburg.de/~klini ... v/_90.html

Mfg.
Lutz Barth

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Missstände im Altenheim “Luisengarten” – Strafanzeige

Beitrag von Service » 03.02.2008, 17:45

In Würde alt werden - wir kämpfen dafür!
Roswitha Springer-Hiefinger, Am Brunnhölzl 4, 84106 Volkenschwand,
Tel. 08754 – 969 269
Fax 08754 – 969 362
email: pflege@hiefinger.de


16.01.2008
PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN

Landgericht Magdeburg
Herrn
Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg

Missstände im Altenheim “Luisengarten” – Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für Ermittlungen

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Jaspers,

ich erstatte hiermit im Namen unseres Pflegestammtisches Strafanzeige auf Grund des beiliegenden Presseberichtes „Volksstimme.de“ vom 29.12.07 gegen das Altenheim „Luisengarten“ in Magdeburg, welches Anfang November 2007 durch den MDK drei Tage lang akribisch geprüft wurde. Erschütternde Feststellungen schrieben die Prüfer in einem 300-seitigen Bericht nieder.

Hier ergibt sich auf Grund der Pressemitteilung ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung auch zum Nachteil von Schutzbefohlenen. Trotz Schließung des Heimes bis Ende Februar 2008 sind die Verantwortlichen dieses Heimes zur Rechenschaft zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez.

Anlagen
Flyer Pflegestammtisch
Termine Pflegestammtisch
Artikel Volksstimme.de – (erstellt am 29.12.07) – Druckversion vom 16.01.08

Missstände im Altenheim " Luisengarten " / Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für Ermittlungen
Staatsanwalt: "Jemand müsste uns den Bericht zuspielen"


Von Winfried Borchert

Der Leitende Magdeburger Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers Foto: dpa
Sechs Wochen nachdem die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes gravierende Pflegemissstände im städtischen Magdeburger Altenheim " Am Luisengarten " festgestellt hat, stößt der Fall auch in der Magdeburger Staatsanwaltschaft auf Interesse. Die Ermittler sehen aber bisher keinen Anlass für Ermittlungen von Amts wegen.

Magdeburg. 16 Experten der Heimaufsicht und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ( MDK ) hatten Anfang November den " Luisengarten " drei Tage lang geprüft. Jedes Zimmer wurde unter die Lupe gennommen. Jeder der 79 Heimbewohner wurde untersucht. Die Prüfer werteten Dokumentationen aus, wogen jeden Bewohner, prüften die Gabe von Nahrung, Flüssigkeit und Medikamenten. Sie listeten detailliert den Körperzustand auf und verglichen mit früheren Werten. Die Fachleute lokalisierten und maßen jedes Dekubitusgeschwür, hervorgerufen durch zu langes Liegen und zu seltenes Umlagern hilfl oser Bewohner. Ihre teilweise erschütternden Feststellungen schrieben die Prüfer in einem 300-seitigen Bericht nieder. Die Mängel waren so schwerwiegend, dass die Heimaufsicht am 10. Dezember die Schließung des Heimes anordnete.

Zehn Tage später bestätigte das Verwaltungsgericht Magdeburg die Schließung bis Ende Februar. Die Richter schätzten ein, dass " die erheblichen Missstände eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Bewohner ", darstellten. Die Magdeburger Stadtverwaltung hatte dies zuvor vehement bestritten.

Nach Ansicht von Hans-J ürgen Müller, dem Chef des MDKVerwaltungsrates, ist es mit der angeordneten Schließung des Altenheimes nicht getan. " Die festgestellten Pfl egemängel und Gesundheitsschäden der Bewohner legen die Vermutung nahe, dass in dem Heim Gesetze verletzt wurden. Ich würde mir wünschen, dass die Staatsanwaltschaft diese Frage prüft. "

Ein von der Volksstimme befragter Jurist stützt diese Sicht. Möglicherweise könnten die Pfl egemängel im " Luisengarten " den Tatbestand der " Misshandlung von Schutzbefohlenen " erfüllen ( siehe Kasten ).

Der Leitende Magdeburger Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers sagte, seine Behörde verfolge die Berichterstattung über den Fall " sehr interessiert ". Allerdings sehe man nach den bisherigen Informationen, die man aus der Zeitung beziehe, noch keinen Anlass, von Amts wegen zu ermitteln. Wenn der Bericht der Heimaufsicht Hinweise auf Straftaten enthalte, " wären wir dankbar für diese Informationen ". Jaspers : " Irgendjemand müsste uns den Bericht zuspielen. "

Die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes will dies zurzeit nicht tun. Eine Sprecherin sagte : " Unser vordringliches Ziel war es, die Missstände zu beseitigen. Das wird mit der Schließung des Heimes erreicht. "

Dokument erstellt am 29.12.2007 um 6:20:36 Uhr
Erscheinungsdamtun 29.12.2007 / Ausgabe: mdx
„Volksstimme.de“

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Missstände im Altenheim “Luisengarten”

Beitrag von Service » 11.02.2008, 09:51

Schreiben vom Pflegestammtisch „IN WÜRDE ALT WERDEN – WIR KÄMPFEN DAFÜR!“
vom 16.01.2008 von Roswitha Springer-Hiefinger an das Landgericht Magdeburg, Herrn Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg

Missstände im Altenheim “Luisengarten” – Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für Ermittlungen

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Jaspers,

ich erstatte hiermit im Namen unseres Pflegestammtisches Strafanzeige auf Grund des beiliegenden Presseberichtes „Volksstimme.de“ vom 29.12.07 gegen das Altenheim „Luisengarten“ in Magdeburg, welches Anfang November 2007 durch den MDK drei Tage lang akribisch geprüft wurde. Erschütternde Feststellungen schrieben die Prüfer in einem 300-seitigen Bericht nieder.

Hier ergibt sich auf Grund der Pressemitteilung ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung auch zum Nachteil von Schutzbefohlenen. Trotz Schließung des Heimes bis Ende Februar 2008 sind die Verantwortlichen dieses Heimes zur Rechenschaft zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Roswitha Springer-Hiefinger


1. Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Magdeburg vom 23.01.2008 – Zeichen 361 AR 2690/07 von Oberstaatsanwalt Staufenbiel, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Tel. 0391-606-0, Fax 0391-606-4731, email: poststelle@sta-md.justiz.sachsen-anhalt.de

Betreff: Strafrechtliche „Vorermittlungen“ im Zusammenhang mit dem Betrieb des Altenpflegeheims „Am Luisengarten“, Magdeburg

„Ihre Mitteilung ist hier am 22.01.2008 eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat bereits unter dem 27.12.2007 die statthaften Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts ergriffen.

Mit freundlichen Grüßen
Staufenbiel, Oberstaatsanwalt.“


2. Antwortschreiben der Staatanwaltschaft Magdeburg vom 01.02.2008 – Zeichen 261 AR 2690/07 von Oberstaatsanwalt Staufenbiel

als Strafverfolgungsbehörde obliegt es der Staatsanwaltschaft, dann in einem gesetzlich geordneten Verfahren einen Sachverhalt aufzuklären, wenn sich aus zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten ein Verdacht dafür ergibt, daß eine Straftat begangen worden ist oder noch andauert (§ 152 Abs. 2 StPO). Die Staatsanwaltschaft ist allerdings auch erst dann berechtigt, Ermittlungen zu führen, wenn ein solcher Anfangsverdacht vorliegt. Unterhalb dieser Schwelle ist ihr ein Einschreiten nicht gestattet, denn sie betreibt keine Gesetzlichkeitsaufsicht.

Die Berichte in den lokalen Medien enthielten solche auf Tatsachen gestützten Mitteilungen nicht. Sie offerierten die Möglichkeit, daß Straftatbestände berührt sein könnten, weswegen ich im Rahmen der Amtshilfe Nachfrage beim Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg und dem für die Heimaufsicht zuständigen Landesverwaltungsamt gehalten habe. Von beiden habe ich ausführliches Schriftgut erhalten.

Allein vom Landesverwaltungsamt habe ich knapp 20 Prüfberichte ausgewertet.

Die mir so zugänglich gemachten Unterlagen haben die Presseberichte bestätigt, wonach die Heimaufsichtsbehörde Zustände in dem genannten Altenpflegeheim angetroffen hat, die letztlich zur Schließung verpflichtet haben.

Diese verwaltungsrechtliche Konsequenz beruhte jedoch auf Umständen, denen keine strafrechtliche Relevanz beizumessen ist. Maßgeblich für die Entscheidung der Behörde, das Heim zu schließen, waren insbesondere folgende Gründe:

Bei dem Altenpflegeheim „Am Luisengarten“ handelte es sich um einen zu DDR-Zeiten errichteten, jetzt mit Baumängeln behafteten Plattenbau, der ursprünglich als Verwaltungsgebäude genutzt wurde. Der Kraftfahrzeugverkehr – ca. 2.400 Autos passieren stündlich das Heim – und die Lage des Hauses – es ist parallel zu der die Stadt in Ost-West-Richtung kreuzenden Bundesstraße 1 errichtet, so daß ein Teil der Wohnräume nach Norden liegt – machte die Nutzung der Immobilie als Altenpflegeheim überdies fraglich. Dem Umbau für Zwecke der Altenpflege waren von vornherein Grenzen gesetzt, z.B. bezüglich der einzurichtenden Sanitärbereiche. Hieraus resultierten die von der Heimaufsicht kritisierten Mängel, etwas hinsichtlich der für Sauberkeit und Hygiene einzuhaltenden Standards. Hinzu kamen Fragen im Zusammenhang mit der persönlichen Eignung der Führungskräfte (Heim- und Pflegedienstleitung, Leitung des städtischen Eigenbetriebs), denen es trotz vielfacher Hinweise und Unterstützung seitens der Aufsichtsbehörden nicht oder nicht vollständig gelungen ist, für die Umsetzung der für den Betrieb des Heimes erteilten Auflagen Sorge zu tragen. Das hatte nicht mehr hinnehmbare Folgen, etwa bei der Sauberkeit und Hygiene, aber auch bei der Pflegedurchführung und -beaufsichtigung selbst.

Strafrechtlich maßgeblich wäre gewesen, daß Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens oder Körperverletzungen direkt durch Pflichtverletzungen verursacht worden sind. Zwar gründet die Verwaltungsbehörde ihre Entscheidung, das Heim zu schließen, auch auf die bestehende Gefährdung der Gesundheit der Heimbewohner. Diese – verwaltungsrechtlich beurteilte – Gefährdungslage reicht aber für die Annahme eines Anfangsverdachts im strafrechtlichem Sinn nicht aus. Hier wäre erforderlich gewesen, mit Tatsachen belegte Einzelfälle darzulegen, bei denen die Gefährdung bereits in einen tatbestandlichen Erfolg umgeschlagen ist. Das ist jedoch unter Zugrundelegung der mir vorliegenden Berichte der Heimaufsicht nicht der Fall gewesen. Die Verletzung von Vorschriften des Heimgesetzes selbst ist nicht strafbar.

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten – vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzungen nach §§ 223 ff. StGB, Freiheitsberaubungen und Nötigungen (§§ 239, 240 StGB) – haben meine Vorprüfungen nicht ergeben. Insofern war die Berichterstattung in der Presse irreführend. Mir ist es daher gesetzlich nicht gestattet, in ein Ermittlungsverfahren einzutreten. Ich lehne die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens ab 833 !%“ Abs: 2, 160, 170 Abs. 2 stopp).

Soweit die Möglichkeit besteht, bestimmtes Fehlverhalten im Bußgeldverfahren zu verfolgen (§ 21 HeimG), werde ich die zuständige Behörde um Prüfung bitten.

Mit freundlichen Grüssen
Staufenbiel, Oberstaatsanwalt“

Vorstehender Text heute, 11.2.2008, übermittelt von Frau R. Hiefinger

Antworten