Heimrecht in Baden-Württemberg

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Heimrecht in Baden-Württemberg

Beitrag von Presse » 11.12.2007, 15:54

Ministerrat stimmt Gesetzentwurf zum Heimgesetz zu
Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: Qualität in den Heimen sichern und Rechte der Bewohner stärken

11.12.2007 „Die Landesregierung will mit dem baden-württembergischen Heimgesetz den Schutz der Bewohner von Heimen gewährleisten, ihre Rechte stärken und die Qualität der Betreuung sichern“, sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (11. Dezember 2007) in Stuttgart nach der Sitzung des Ministerrates, der einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit der Durchführung der Anhörung beauftragt hatte.

Künftig einmal jährlich unangemeldete qualifizierte Kontrollen

Zwar würden in den allermeisten Einrichtungen die Bewohner gut betreut, betonten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Sozialministerin Monika Stolz. Dennoch gebe es immer wieder Fälle, in denen Qualitätsmängel bei der Pflege auftreten. „Dem wollen wir entgegenwirken. Wir sind davon überzeugt, dass mit effizienten Kontrollen eine weitere Steigerung der Betreuungsqualität möglich ist.“ Künftig seien daher einmal im Jahr unangemeldete Kontrollen vorgesehen. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass der für die Heimbegehung notwendige pflegerische Sachverstand zur Verfügung steht. „Nur so können wir sicher sein, dass Pflegemängel rechtzeitig erkannt und auch abgestellt werden können“, unterstrichen Oettinger und Stolz. Geplant sei daher die stärkere Beteiligung externer Pflegefachleute.

Die Landesregierung halte auch an der so genannten Fachkraftquote fest, die vorschreibe, dass 50 Prozent des Personals qualifizierte Fachkräfte sein müssen. „Für die Qualität der Pflege und Betreuung ist entscheidend, dass ausreichend und qualifiziertes Personal vorhanden ist. Daher werden wir an der Fachkraftquote nicht rütteln, sondern sie vielmehr gesetzlich festschreiben.“

Neue Wohnformen

Um dem Wunsch der Menschen nach mehr Selbstbestimmung und Normalität entgegen zu kommen, sollen ferner neue Wohnformen ermöglicht werden. Sie seien ein Mittelweg zwischen einer Vollversorgung im Heim und der Selbständigkeit des eigenen Zuhauses. „Insoweit Menschen selbst bestimmen und autonom handeln können, brauchen sie den Schutz des Gesetzes weniger. Aber in dem Maße, wie Menschen nicht mehr selbständig handeln können, wollen wir sie gesetzlich schützen“, betonten Oettinger und Stolz.

Verbraucherschutz als neues Ziel festgeschrieben

Als neues Ziel soll außerdem der Verbraucherschutz im Gesetz festgeschrieben werden. Neben einem verbindlichen Beschwerdemanagement sei mehr Transparenz bei Preis und Leistung der Einrichtungen vorgesehen. Darüber hinaus soll zur Stärkung der Interessen der Heimbewohner eine ausreichende Mitwirkung des Heimbeirates beziehungsweise des Heimfürsprechers gewährleistet werden. „Mit dem baden-württembergischen Heimgesetz wird sowohl die Qualität in der Pflege gesichert als auch die notwendige Flexibilisierung ermöglicht, um besonderen Betreuungs- und Pflegekonzepten Raum zu geben“, unterstrichen Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz.

Quelle: Pressemitteilung des Staatsministeriums vom 11.12.2007
http://www.sozialministerium-bw.de/de/M ... l&_min=_sm

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Künftig unangemeldete Kontrollen in Wohnheimen

Beitrag von Service » 12.12.2007, 12:08

Künftig unangemeldete Kontrollen in Wohnheimen

„Die Landesregierung will mit dem baden-württembergischen Heimgesetz den Schutz der Bewohner von Heimen gewährleisten, ihre Rechte stärken und die Qualität der Betreuung sichern“, sagten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (11. Dezember 2007) in Stuttgart nach der Sitzung des Ministerrates, der einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit der Durchführung der Anhörung beauftragt hatte.

Künftig einmal jährlich unangemeldete qualifizierte Kontrollen
...
Weiter unter
http://www.hwelt.de/c/content/view/465/73/

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einmal jährlich unangemeldete Kontrollen

Beitrag von johannes » 15.12.2007, 17:46

nun, das macht die Heimaufsicht des Rhein-Neckar-Kreises bereits seit 1994! Ich habe noch keine einzige angemeldete Kontrolle seitdem erlebt. Es mag sein, daß das jetzt gesetzlich geregelt ist, ändert aber wohl nichts an der Praxis in unserem Musterländle (Landkreis)

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Unangemeldete Heimkontrollen

Beitrag von KPHNeuss » 15.12.2007, 18:16

Unangemeldete Heimkontrollen
...
ist doch nur ein Mindeststandard. Selbst bei diesen Kontrollen kommt zu wenig heraus, weil oft nicht in die "Tiefe" hinein geprüft wird.
Die Heimaufsicht ist eine Behörde zur Gefahrenabwehr und hat nur eingeschränkte Ziele. So ähnlich läuft es auch beim MDK. - Vieles ist "fauler Zauber" und ist entbehrlich.
Eigentlich brauchen wir eine einheitliche Prüfinstitution, nicht mehrere, die umfassend kontrolliert und vor allem die Ergebnisqualität hinterfragt. Formales zu prüfen und auch nur abzuhaken, bringt niemanden weiter.

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Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zum Heimgesetz

Beitrag von Presse » 20.12.2007, 08:02

Baden-Württemberg: Ministerrat stimmt Gesetzentwurf zum Heimgesetz zu

Stuttgart. Künftig sollen in baden-württembergischen Pflegeheimen einmal jährlich unangemeldete Kontrollen stattfinden. Dies sagte Sozialministerin Dr. Monika Stolz am 11. Dezember 2007 in Stuttgart im Anschluss an eine Sitzung des Ministerrates, der einem entsprechenden Gesetzentwurf zum Heimgesetz zugestimmt hat. In den allermeisten Einrichtungen würden die Bewohner gut betreut, so Stolz. Sie sei jedoch davon überzeugt, dass „mit effizienten Kontrollen eine weitere Steigerung der Betreuungsqualität möglich ist".
Die Landesregierung hält auch an der Fachkraftquote von 50 Prozent fest. Für die Qualität der Pflege und Betreuung ist entscheidend, dass ausreichend und qualifiziertes Personal vorhanden ist, betonte die Ministerin. Daher ist geplant, die Fachkraftquote gesetzlich festzuschreiben. Ferner sollen neue Wohnformen ermöglicht werden. Als neues Ziel werde außerdem der Verbraucherschutz im Gesetz festgeschrieben werden. Neben einem verbindlichen Beschwerdemanagement sei mehr Transparenz bei Preis und Leistung der Einrichtungen vorgesehen.

Mehr lesen Sie in einer Pressemitteilung des baden-württembergischen Sozialministeriums.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://www.sozialministerium-bw.de/de/M ... l&_min=_sm

Quelle: Mitteilung vom 19.12.2007
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
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Landesheim für Baden-Württemberg in Sicht

Beitrag von Gaby Modig » 18.03.2008, 15:37

Landesheim für Baden-Württemberg in Sicht

Das Land Baden-Württemberg macht als eines der ersten Länder von seiner neuen Gesetzgebungskompetenz im Heimrecht Gebrauch. Darüber berichteten heute die Medien. Der Ministerrat stimmte am 17.3.2008 dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit und Soziales für ein Landesheimgesetz zu. Der Entwurf wird nun im Landtag beraten und soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz über die Qualität der Heime zu schaffen. Aus diesem Grund wird die Heimaufsicht die wesentlichen Ergebnisse der Prüfberichte in Zukunft veröffentlichen. Zudem müssten die Heimbetreiber ihre Preise und Leistungen veröffentlichen, um den Interessenten und Bewohnern einen Vergleich zu ermöglichen. Um die Qualität in den Einrichtungen zu sichern, sollten die Begehungen der Heimaufsichten zukünftig grundsätzlich unangemeldet erfolgen.
Auch ambulant betreute Wohngemeinschaften werden in der Regel unter das Heimgesetz fallen. Werden ambulant betreute Wohngemeinschaften von einem Träger verantwortet, so prüft die Heimaufsicht, heißt es aus dem Ministerium. "Auch in solchen Einrichtungen ist der Schutzbedarf häufig ähnlich dem der Bewohner eines klassischen Heims", sagte Ministerpräsident Günther Oettinger. Nur wenn die Wohngemeinschaft alle ihre Belange selbst regelt, sei der Schutz des Heimrechts nicht mehr notwendig.
..
Man darf gespannt sein, welches Durcheinander mit den verschiedenen Heimgesetzen in der BRD angerichtet wird. Der Förderalismus schlägt zu und die HeimbewohnerInnen haben es auszubaden.

Gaby

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Prüfberichte veröffentlichen

Beitrag von johannes » 19.03.2008, 11:23

Wie bereits erwähnt - im Rhein-Neckar-Kreis wird bereits seit 1994 unangemeldet geprüft.

Die Veröffentlichung von Prüfberichten ist problematisch, weil

1. keine eindeutigen Prüfkriterien vorliegen, die für die Heime rechtsverbindlich sind und daher nur subjektive Prüfergebnisse zustande kommen können.

2. bisher ausschließlich defizitorientierte Prüfungen vorgenommen wurden, nach denen kein positives Ergebnis möglich ist. Schließlich wird von den Kontrollorganen von einer imaginären Idealsituation ausgegangen, in der die realen Rahmenbedingungen keine Rolle spielen

3. eventuelle Konsequenzen aus Prüfungen ausschließlich die Zwischenstation Pflegeheim tangieren. Solange die Organe, die für die erforderlichen Rahmenbedingungen verantwortlich sind, schalten können, wie sie wollen, werden auch die Prüfungsergebnisse zu einer Farce degradiert.

Beispiel: Der Kostenträger, der die Pflegesätze am unteren Limit für jede Pflegeeinrichtung genehmigt, will eine Belegungssteuerung vornehmen, daß die billigste Pflegeeinrichtung zum Maßstab genommen wird. Aber hallo!? Es geht den Kostenträgern Sozialamt und Pflegekassen, die sich als Anwälte der Pflegebedürftigen aufspielen also nicht um Qualität, sondern um so billig wie möglich!

Zur Veröffentlichung der Heimentgelte und der dadurch möglichen Transparenz:

Sowohl die AOK als auch die BKK's veröffentlichen die Heimentgelte der Pflegeeinrichtungen im Internet. Wie viel mehr Transparenz soll noch geschaffen werden?

Ist nicht interessant, daß nicht die nach kaufmännischen Gesichtspunkten erstellten Entgelte maßgebend sind, sondern die von den Kostenträgern abgespeckten Entgelte? Dann wäre es ehrlicher, wenn einerseits die beantragten Entgelte veröffentlicht werden und parallel dazu die genehmigten Entgelte. Dann kann der Interessent erkennen, wo der Hase im Pfeffer liegt.

Ich glaube nicht, daß es jenen, die die Entgelte nach unten drücken, recht ist, wenn der Kunde erfährt, wie sie verfahren. Ich erinnere:

in Pflegestufe 1 wendet der Pflegebedürftige gerade mal € 1,67 pro Stunde bei einer 24-Stunden-Versorgung auf all-Inclusive! In der Pflegestufe 3 sind es gerade mal € 2,36 pro Stunde. Mehr wird nicht genehmigt!

Johannes
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Schutz der Heimbewohner hat oberste Priorität

Beitrag von Service » 02.05.2008, 13:48

Arbeits- und Sozialministerin Stolz: „Der Schutz der Heimbewohner hat für mich oberste Priorität“
Landtag berät in erster Lesung über baden-württembergisches Heimgesetz


30.04.2008 - „Ein Heimgesetz für Baden-Württemberg muss nach meiner Auffassung zuallererst für die Bewohner der Heime da sein“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Mittwoch (30.4.) bei der Einbringung des Heimgesetzes in den Landtag. „Der Schutz ihrer Menschenwürde ist oberstes Ziel dieses Gesetzes.“ Als einen der wichtigsten Bausteine des Gesetzentwurfs bezeichnete die Ministerin daher die Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen.

„Ein wesentlicher Faktor“ sei hierzu ausreichendes und qualifiziertes Personal. „Wir schreiben daher die Fachkraftquote gesetzlich fest. Künftig müssen 50 Prozent des Personals Fachkräfte sein“, so die Ministerin. Ihrer Ansicht nach führt eine zu geringe Besetzung mit Fachkräften schnell zu einer Überforderung der Mitarbeiter, was letztlich zu fatalen Fehlern führen könnte. Den vielen engagierten Pflegekräften sei es zu verdanken, dass die Bewohner in den allermeisten Einrichtungen gut betreut werden, betonte die Ministerin. Dennoch gebe es Fälle, in denen Qualitätsmängel bei der Pflege auftreten. „Dem wollen wir entgegenwirken.“ Künftig seien daher einmal im Jahr unangemeldete Kontrollen vorgesehen. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass der für die Heimbegehung notwendige pflegerische Sachverstand zur Verfügung steht. „Nur so können wir sicher sein, dass Pflegemängel rechtzeitig erkannt und auch abgestellt werden können“, unterstrich Stolz. Geplant sei daher die stärkere Beteiligung externer Pflegefachleute. Die Ministerin weiter: „Mit zusätzlichen 150 000 Euro ermöglichen wir, dass weitere externe Pflegefachkräfte die Heimaufsichten bei den Begehungen begleiten. Insgesamt stehen dann 300 000 Euro für die Hinzuziehung von solchen Pflegefachkräften zur Verfügung.“

Als weiteren wichtigen Baustein des Gesetzes bezeichnete die Ministerin den Verbraucherschutz. Neben einem verbindlichen Beschwerdemanagement sei mehr Transparenz bei Preis und Leistung der Einrichtungen vorgesehen. Weiter ist vorgesehen, dass künftig die wesentlichen Ergebnisse der Heimbegehungen veröffentlicht werden. Schließlich sollen die Heimaufsichten ab 2010 Qualitätsberichte erstellen, in denen die Stärken aber auch die Mängel der Einrichtungen dargestellt werden. Darüber hinaus soll zur Stärkung der Interessen der Heimbewohner eine ausreichende Mitwirkung des Heimbeirates beziehungsweise des Heimfürsprechers gewährleistet werden. Außerdem regelt das neue Heimgesetz künftig genau wann das Heimrecht auch auf die ambulant betreuten Wohngemeinschaften anzuwenden ist. „Ambulant betreute Wohngemeinschaften kommen dem Wunsch vieler Menschen nach mehr Selbstbestimmung und mehr Normalität entgegen. Sie sind damit ein Mittelweg zwischen einer Vollversorgung im Heim und Selbstständigkeit des eigenen Zuhauses“, so die Ministerin.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.4.2008
Ministerium für Arbeit und Soziales
http://www.sozialministerium-bw.de/de/M ... l&_min=_sm

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Das ist doch mal was

Beitrag von johannes » 03.05.2008, 01:18

War nicht die Fachkraftquote bereits 1996 mit 50 % gesetzlich vorgeschrieben? Was ist also daran neu?

Die Ministerin will Qualitätsmängeln entgegenwirken?

Mir klingeln da noch die Ohren! Die Vertreter der Kostenträger eröffneten die letzte Pflegesatzverhandlung mit den Worten: "Wir sind gekommen, um die Pflegesätze zu kürzen!" Ich wiederhole zum besseren Verständnis:
in der Pflegestufe 1 sind nach den Worten der Vertreter der Kostenträger € 1,67 und in der Pflegestufe 3 € 2,36 in der Stunde zu viel! Das war 2003! Und heute?

Es ist gefährlich, eine Pflegesatzverhandlung anzustreben, nachdem die Lebensmittel und die Energiekosten ins astronomische gestiegen sind. Es kann sein, daß dann wirklich die Pflegesätze gekürzt werden.

Mehr Transparenz bei Preis und Leistung!

Die Preise sind bekannt! Ob AOK oder BKK veröffentlichen alle Preise.
Die Leistungen, für welche die Preise gelten sind auch bekannt. Was gern verschwiegen wird ist das, was unentgeltlich geleistet werden muß. Nur drei große Bereiche aus dem Jahre 2007 bei 15 Bewohnern:

1. Behandlungspflege SGB V: 968,5 Stunden = 11,08 % der Arbeitszeit der eingesetzten Pflegekräfte

2. Soziale Betreuung: 1.214,25 Stunden = 13,89 % der Arbeitszeit der eingesetzten Pflegekräfte

3. Indirekte Pflege (Übergaben, Fortbildungen, Mitarbeiterversammlungen, Dokumentationsaufgaben): 1.591,75 Stunden = 18,21 % der Arbeitszeit der eingesetzten Pflegekräfte.

Das bedeutet im Klartext, daß von den Kostenträgern nur 56,82 % der Arbeitszeit der eingesetzten Pflegekräfte für pflegebedingten Aufwand vergütet werden. 43,18 % der erbrachten Leistungen sind ohne entsprechende Vergütung zu erbringen.

Ich glaube, diese Transparenz sehen die politisch Verantwortlichen nicht so gern. Da ist es einfacher, weitere € 150.000 in mehr Personal für die Heimaufsicht zu investieren um Mängel aufzudecken, die wohl den Heimträgern angelastet werden, die aber ihre Ursache in anderen Bereichen finden.

Der Ansatz, eine Verbesserung der Pflegesituation zu wünschen, ist ja lobenswert. Ob dies allerdings auf diesem Wege gelingen wird, bleibt mehr als offen.

Zur Erinnerung: In Pflegestufe 1 werden ca. 56 Minuten Personalkosten täglich finanziert, in Pflegestufe 2 werden ca. 112 Minuten Personalkosten täglich finanziert und in Pflegestufe 3 sind es 152 Minuten Personalkosten täglich. Gefordert wird aber eine 24-Stunden-Versorgung für jeden. Oder glaubt wirklich jemand, daß ein Heimbewohner, der bereits seine 56 Minuten zugestandener Zeit des Tages verbraucht hat, sich mit seinen weiteren Wünschen auf den nächsten Tag vertrösten läßt? Glaubt wirklich jemand, daß Pflegekräfte, die ja ihren Beruf auch lieben, den Bewohner auf den nächsten Tag verweisen?

Solange die Kostenträger nach der billigsten Lösung suchen - selbst wenn sie die Übertretung des SGB XI zur Folge hat, wird sich meines Erachtens nichts wirklich ändern. Wenn die Politik ihre Augen für die Realitäten öffnen würde, gäbe es wahrscheinlich kaum noch ein schlechtes Heim.

Darum wird es wohl so kommen, daß bei allem guten Willen und geschlossenen Augen der Überwachungsstaat weiter um sich greift, aber ein grundlegende Veränderung zum Guten nicht zu erwarten ist.

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Heimgesetz für Baden-Württemberg verabschiedet

Beitrag von Presse » 06.06.2008, 15:35

Arbeits- und Sozialministerin Stolz: „Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen“
Baden-Württembergisches Heimgesetz tritt am 1. Juli in Kraft / Erstes Bundesland mit eigenem Heimgesetz


04.06.2008 „Niemand will pflegebedürftig werden – aber leider können wir das nicht immer verhindern“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Mittwoch (4.6.2008) bei der zweiten Lesung des Landesheimgesetzes im Landtag. Daher ist der Schutz der Menschenwürde von Heimbewohnern oberstes Ziel des neuen Heimgesetzes. „Wir sind es den Menschen in den Einrichtungen schuldig, hier etwas zu tun“, so die Ministerin. „Ganz wesentlich für eine gute Betreuung und Pflege“ sei ausreichendes und qualifiziertes Personal. Die Ministerin weiter: „Um dies auch im Gesetz deutlich zu machen, haben wir die Fachkraftquote in das Gesetz geschrieben.“ Die Ministerin dankte den „vielen engagierten Menschen, die mit großem persönlichem Einsatz hervorragende Arbeit leisten und Menschen in der oft schwierigsten Lebensphase begleiten und pflegen“, und brachte ihre größte Anerkennung für deren Arbeit zum Ausdruck.

Als weitere Bausteine der Qualitätssicherung sind nach Ansicht der Ministerin „mehr Transparenz und Verbraucherschutz in den Einrichtungen“ notwendig. Baden-Württemberg habe als erstes Bundesland den Verbraucherschutz als Gesetzesziel festgeschrieben. „Zur Transparenz gehört beispielsweise, dass wir wollen, dass die Heimaufsichten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfungen in geeigneter Form veröffentlichen“, so Stolz. Ab 2010 seien darüber hinaus umfassendere Qualitätsberichte geplant, in denen neben den Mängeln auch die Stärken der Einrichtungen dargestellt werden und die von den Trägern freiwillig veröffentlicht werden können.

Als weiteren wichtigen Baustein des Gesetzes bezeichnete die Ministerin die Regelungen des Heimgesetzes für ambulant betreute Wohngemeinschaften. Hier sei in der Vergangenheit oft unklar gewesen, wann das Heimrecht anzuwenden sei und wann nicht. „Das Landesheimgesetz gibt hier Rechts- und damit auch Planungssicherheit“, so die Ministerin. Die Menschen in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften seien in der Regel genauso schutzbedürftig wie die Menschen in den Heimen. „Wo sie das nicht sind, weil sie in der Gemeinschaft selbstbestimmt ihre Angelegenheiten regeln oder wo sie weitgehend selbständig ohne durchgehende Betreuung leben können, wie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung, haben wir von der Anwendung des Heimgesetzes abgesehen“, betonte Stolz. Im Gesetzgebungsverfahren wurde deshalb noch eine Änderung bei den Regelungen für Wohngruppen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung vorgenommen, wonach betreute Wohngruppen künftig nicht unter das Heimgesetz fallen, wenn sie räumlich und organisatorisch abgeschlossene Einheiten mit höchstens acht Plätzen (bisher: weniger als sieben Plätze) sind.

Die Ministerin unterstrich, dass „mit der Zunahme der Demenzerkrankungen das Schutzbedürfnis der Menschen in Einrichtungen in Zukunft ansteigen wird.“ Bereits heute bilden Demenzerkrankungen den mit Abstand häufigsten Grund für einen Heimeintritt. Baden-Württemberg hat die Chance genutzt und wird nun „als erstes Bundesland ein neues Heimgesetz in Kraft setzen.“ Es tritt zum 1. Juli in Kraft. Es soll für einen verbesserten Schutz der Menschen in den Einrichtungen sorgen und bessere Voraussetzungen für mehr Pflegequalität und mehr Transparenz für die Pflegebedürftigen schaffen.

Quelle: Pressemitteilung vom 4.6.2008
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung
http://www.sozialministerium-bw.de/de/M ... l&_min=_sm

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Heimgesetz für Baden-Württemberg

Beitrag von WernerSchell » 16.06.2008, 06:05

Heimgesetz für Baden-Württemberg (Landesheimgesetz – LHeimG – 03.06.2008)
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... -06-08.pdf
Begründung zum LHeimG Baden-Württemberg
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... -06-08.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Landesheimbauverordnung für Baden-Württemberg

Beitrag von Service » 18.05.2009, 12:35

Baden-Württemberg: Sozialministerium legt Entwurf einer Landesheimbauverordnung vor / Einzelzimmer als Standard

Stuttgart. Nachdem im Juli 2008 das Heimgesetz für Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, hat das Sozialministerium nun den Entwurf einer Landesheimbauverordnung vorgelegt und zur Anhörung frei gegeben. Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig für jeden Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen muss. Bestehenden Einrichtungen soll eine Übergangsfrist von zehn Jahren eingeräumt werden, die nur im Einzelfall auf bis zu 25 Jahren verlängert werden kann.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)fordert eine verlässlichere Bestandsschutzregelung für die bestehenden Einrichtungen. "Die geplante Übergangsfrist von regelhaft zehn Jahren für die Umwandlung der Doppelzimmer in Einzelzimmer ist zu kurz und für viele unserer Mitgliedseinrichtungen existenzbedrohend", betonte Rainer Wiesner, Vorsitzender des bpa in Baden-Württemberg. "Durch die Abschaffung der Doppelzimmer und die damit einhergehende Reduzierung der Platzzahl entstehen höhere Investitionskosten, die von den Bewohnern oder der Sozialhilfe zu tragen wären. Bestehende Einrichtungen würden dadurch teurer als Neubauten. Damit droht die Gefahr der Verdrängung bestehender Heime."

Mehr zum Thema lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret

Quelle: Mitteilung vom 18.5.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net/

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Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg

Beitrag von Presse » 31.08.2009, 13:14

Einzelzimmer werden Pflicht: Neue Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg tritt morgen in Kraft

Stuttgart. Nachdem die Zuständigkeit für das Heimrecht im Zuge der Föderalismusreform an die Länder übergegangen war, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Verordnung zur baulichen Gestaltung von Heimen (Landesheimbauverordnung) erlassen (CAREkonkret berichtete). Die Verordnung tritt morgen in Kraft. Sie sieht unter anderem vor, dass künftig für jeden Bewohner ein Einzelzimmer mit einem Sanitärbereich zur Verfügung stehen muss. Wohngruppen sollen zudem max. 15 Plätze umfassen.
Bestehenden Einrichtungen wird eine Übergangsfrist von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt, die auf bis zu 25 Jahre ab Betriebsbeginn verlängert werden kann.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienst (bpa) befürchtet durch diese Auflagen deutliche finanzielle Mehrbelastungen für die Einrichtungen - und sieht jetzt die Kostenträger in der Pflicht. "Die Sozialhilfeträger müssen die aus der Verordnung resultierenden betriebsnotwendigen Investitionskosten in den Verhandlungen vor Ort anerkennen", sagte Rainer Wiesner, Vorsitzender des bpa in Baden-Württemberg. Auch das Land sei mit dafür verantwortlich, dass die bestehenden Einrichtungen in die Lage versetzt werden, die höheren Kosten zu refinanzieren, so Wiesner.

Mehr zu der Landesheimbauverordnung lesen Sie in den Print-Ausgaben von CAREkonkret

Quelle: Mitteilung vom 31.8.2009
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

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Isolationshaft wird in Baden-Württemberg Pflicht

Beitrag von johannes » 02.09.2009, 23:18

So könnte man die neue Landesheimbauverordnung auch betiteln.

Nicht nur, daß enorme Kosten umverteilt werden müssen, wenn aus Doppelzimmern durchgängig Einzelzimmer werden sollen.

Nicht nur, daß die Sozialhilfe jetzt bereits nicht bereit ist, die realen Investitionskosten zu zahlen, sondern massive Abschläge vornimmt.

Jetzt werden die ach so mündigen Bürger auch in der Frage entmündigt, ob sie lieber in Isolierzimmern sitzen oder oder ihren Lebensraum mit einem Gegenüber teilen wollen.

Die Politiker haben entschieden. Sie wollen für alle Einzelzimmer, ohne zu fragen, ob evtl. auch gemeinsame Zimmer Sinn machen oder ob diese vielleicht doch lieber einen Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung haben wollen.

Die Vereinsamung wird fortschreiten. Die Sprachlosigkeit wird fortschreiten. Die Konfliktunfähigkeit wird weiter um sich greifen. Wir sind auf dem besten Weg, die Menschlichkeit vollends zu verlieren.

Da die Pflegekräfte auf diese Weise wesentlich längere Wege zurücklegen müssen, werden somit auch künstlich höhere Personalbedarfe geschaffen. Schließlich kostet jeder zusätzlich zurückgelegte Meter Zeit, die jetzt schon nicht vorhanden ist.

Es ist jetzt schon extrem schwierig, Menschen für diese Aufgabe zu gewinnen. Ob das Wissen um die höheren Leerlaufbelastungen durch längere Wege hier Abhilfe schaffen, wage ich zu bezweifeln.
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Beitrag von thorstein » 03.09.2009, 12:06

Hallo Johannes,

selbstverständlich kann man sich zu jeder Neuerung Gegenargumente zusammenschustern, vor allem wenn man selbst davon betroffen zu sein scheint. Ich arbeite seit über 20 Jahren in der stationären Pflege, vorwiegend in älteren Einrichtungen mit relativ viel Doppelzimmern. Dabei kann ich mich an keinen einzigen Fall erinnern, wo eine BewohnerIn ausdrücklich ein Doppelzimmer gewünscht hätte. Entweder es war nichts anderes frei oder es gab finanzielle Gründe.

Doppelzimmer sind in aller Regel daher Notgemeinschaften und in keinem Fall zu befürworten. Dass sich immer auch Beispiele finden lassen, wo solche Konstellationen gut funktionieren, sich echte Freundschaften gebildet haben, bleibt die Ausnahme von der Regel und taugt daher nicht als Argument.
Nach meiner Erfahrung steigt die Lebensqualität durch einen Wechsel in ein Einzelzimmer.

So schwere Geschütze aufzufahren wie Isolationshaft und Verlust der Menschlichkeit scheint mir eher Egebnis der eigenen Ängste als Betreiber zu sein und sind in der Sache völlig unangemessen.

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