Ab wann darf ich eine Heim - Bewohnerin waschen?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Ratlose Pflegekraft

Ab wann darf ich eine Heim - Bewohnerin waschen?

Beitrag von Ratlose Pflegekraft » 14.07.2007, 08:58

Ich habe da eine Frage.

Ab welcher Uhrzeit darf ich eine Bewohnerin morgens waschen ? Wo kann ich die Richtlinien (Gesetze) dazu nachlesen?

Ratlose Pflegekraft

Herbert Kunst
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Waschen - Selbstbestimmung des Bewohners achten!

Beitrag von Herbert Kunst » 14.07.2007, 09:33

Hallo,

Waschen eines Heimbewohners muss zunächst einmal in Einklang stehen mit dessen Selbstbestimmungsrecht. Also Bewohner fragen und sich daran orientieren. Waschen in der Nacht, wie vielfach berichtet, ist eher ein Verstoß gegen die Menschenwürde.
"Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" beachten:
viewtopic.php?t=6238

In diesem Forum gibt es bereits Texte zum Thema; siehe unter
Waschen im Nachtdienst
viewtopic.php?t=4760&highlight=waschen
Waschen der Patienten in Krankenhäusern & Heimen
viewtopic.php?t=3783&highlight=waschen
- einige dort genannte weiterführende Quellen sind im Moment nicht aufrufbar, aber die lesbaren Antworttexte beschreiben deutlich die Rechtssituation -

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Sabrina Merck
Sr. Member
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Registriert: 18.05.2007, 10:32

Ab wann darf ich eine Heim - Bewohnerin waschen?

Beitrag von Sabrina Merck » 15.07.2007, 06:17

Ratlose Pflegekraft hat geschrieben: .... Ab welcher Uhrzeit darf ich eine Bewohnerin morgens waschen ? Wo kann ich die Richtlinien (Gesetze) dazu nachlesen....
Hallo,
solche Einzelheiten des Miteinanders in der Heimbetreuung sind nirgendwo verbindlich geregelt.
Wie schon beschrieben wurde: Der Bewohner hat grundsätzlich über seinen Körper selbst zu bestimmen (ggf. der Rechtsvertreter). Er legt dann auch fest, wann er gewaschen werden möchte. Das kann, wenn er dies ausdrücklich möchte, auch relativ früh sein. In der Regel wird man aber davon ausgehen können, dass die frühmorgendliche Körperpflege zu "zivilisierten Zeiten" stattzufinden hat. Man steht ja auch nicht Zuhause um 4 Uhr auf, wäscht sich, um dann wieder ins Bett zu gehen.
Die vielfach beschriebene nächtliche Wäsche in so manch einem Heim halte ich für einen glatten Verstoß gegen die Menschenwürde und gehört abgeschafft.
MfG
Sabrina
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