Pflegeklassen statt Pflegestufen
Verfasst: 14.08.2003, 01:43
Werte Forumteilnehmer,
Pflegeklassen zu realisieren, um dem tatsächlichen Personalbedarf der Pflegeeinrichtungen gerecht zu werden, ist eines meiner Ziele.
Der Anspruch der Heime auf die Pflegeklassen wurde durch das Urteil des BSG, AZ B 3 P 12/99 R bestätigt und erklärt, daß Pflegestufen und Pflegeklassen nicht deckungsleich sind (ergibt sich ja eigentlich bereits aus dem §84 SGB XI). Nun hat (leider) das Sozialgericht Duisburg ein wohl unseeliges Urteil gesprochen, nach dem zwar der Anspruch der Heime wiederum bestätigt wurde, jedoch (wohl richtigerweise) keine Möglichkeit gesehen wird, daß Heime ihren Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen können (AZ S9 (2) KN 331/00 P ). Und zwar so lange nicht, wie es zur Erfassung des realen Zeitbedarfs für die Einstufung in eine Pflegeklasse keine allgemeinverbindlichen Kriterien gibt. Diese müßten erst erarbeitet werden........tja, und die Kosten- und Bedenkenträger werden sich wohl hüten.....oder sich sssseeeeehr lange Zeit dafür lassen. Das Urteil des BSG ist immerhin 3 Jahre alt.
Kurzum: Ich suche nun Kommentierungen von Rechtsanwälten und Sozialrechtsexperten zum Urteil des Duisburger Sozialgerichts.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Es grüßt Sie/Euch
Jochen Gust
Pflegeklassen zu realisieren, um dem tatsächlichen Personalbedarf der Pflegeeinrichtungen gerecht zu werden, ist eines meiner Ziele.
Der Anspruch der Heime auf die Pflegeklassen wurde durch das Urteil des BSG, AZ B 3 P 12/99 R bestätigt und erklärt, daß Pflegestufen und Pflegeklassen nicht deckungsleich sind (ergibt sich ja eigentlich bereits aus dem §84 SGB XI). Nun hat (leider) das Sozialgericht Duisburg ein wohl unseeliges Urteil gesprochen, nach dem zwar der Anspruch der Heime wiederum bestätigt wurde, jedoch (wohl richtigerweise) keine Möglichkeit gesehen wird, daß Heime ihren Anspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen können (AZ S9 (2) KN 331/00 P ). Und zwar so lange nicht, wie es zur Erfassung des realen Zeitbedarfs für die Einstufung in eine Pflegeklasse keine allgemeinverbindlichen Kriterien gibt. Diese müßten erst erarbeitet werden........tja, und die Kosten- und Bedenkenträger werden sich wohl hüten.....oder sich sssseeeeehr lange Zeit dafür lassen. Das Urteil des BSG ist immerhin 3 Jahre alt.
Kurzum: Ich suche nun Kommentierungen von Rechtsanwälten und Sozialrechtsexperten zum Urteil des Duisburger Sozialgerichts.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Es grüßt Sie/Euch
Jochen Gust