Pflegestufe Null

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Hermann
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Pflegestufe Null

Beitrag von Hermann » 30.01.2006, 11:16

Ein nettes Hallo in die Runde,

wir haben ein schwerbehindertes Kind im Alter von 23 Jahren, welches noch bei uns zu Hause wohnt. Trotz seiner Behinderung wäre das Kind in der Lage in seinem erlernten Beruf arbeiten zu gehen, wenn es denn eine Stelle geben würde. Alle Versuche in den letzten Jahren sind bislang gescheitert.

Nun haben wir notgedrungen einen Antrag auf ALG II gestellt. Diese Prozedur ist ja auch nicht so einfach und dementsprechend haben wir uns vor der Antragstellung informiert (Selbsthilfegruppe usw.) Hier erhielten wir den Hinweis, für das Kind einen Antrag auf Pflegestufe Null zu stellen, entweder bei der Krankenkasse oder beim Sozialamt. Hintergrund ist, dass unser Kind nicht in der Lage ist, für sich selber zu sorgen, zu haushalten, zu wirtschaften usw. Kurzum, es braucht Betreuung und Hilfestellung in fast allen Lebenslagen, aber eben keine oder kaum Pflege, wie es die Pflegerichtlinien hergeben.

Bislang sind wir Eltern für diese Tätigkeiten "zuständig" gewesen und sind dieser Aufgabe auch stets, d.h. von Geburt an nachgekommen. Finanzielle oder sonstige Unterstützungen haben wir leider nicht erhalten.

Nun ist es aber so, dass beide Elternteile gesundheitlich nicht mehr oder zumindestens alsbald nicht mehr in der Lage sein werden, diese notwendige Unterstützung in dem bisherigen Umfang zu leisten. Insbesondere auch deswegen nicht, weil meine Frau nicht mehr arbeiten gehen, d.h. etwas Hinzuverdienen kann (400Euro), weil meine Rente sich auch im Minuswachstum befindet und die Ausgaben für den Lebensunterhalt usw. sich dieser Situation leider nicht anpassen. Ich denke beispielsweise schon mit Grausen an die Gasrechnung.

Nun würden wir gerne Näheres zu dieser Pflegestufe Null in Erfahrung bringen, ist eine Beantragung überhaupt sinnvoll oder gibt es andere Möglichkeiten?

Herbert Kunst
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Pflegestufe null - Sozialamt zuständig

Beitrag von Herbert Kunst » 30.01.2006, 13:21

Hallo Hermann,

die sog. Pflegestufe "null" bedeutet, dass Leistungen der Pflegeversicherung nicht in Betracht kommen, aber gleichwohl Hilfebedarf im weitesten Sinne unterhalb der üblichen Zeitgrenzen besteht. Insoweit müßte dann die Sozialhilfe eintreten. Man müßte also eigentlich beim Sozialamt einen entsprechenden Hilfeantrag stellen und dann im Verwaltungsverfahren klären lassen, ob und ggf. inwieweit eine Leistung erfolgen kann.
Vielleicht kann hier der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. helfend eintreten. Siehe dazu unter http://www.pflege-shv.de . Eine Mitgliedschaft in diesem Verband ist pro Jahr für 24 Euro möglich und damit wohl erschwinglich. Dort würde ich den Fall einmal vortragen.

Gruß
Herbert Kunst

Elke
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Beitrag von Elke » 30.01.2006, 18:04

Hallo Hermann,

"Pflegestufe 0" (Nicht oder geringfügig Pflegebedürftige)
Der Begriff "Pflegestufe 0" bezeichnet keine Pflegestufe im Sinne der Pflegeversicherung. Damit sind die Personen erfasst, die die Voraussetzungen der Pflegestufe I nicht erfüllen, aber dennoch auf pflegerische Hilfen angewiesen sind.

Regelungen für den häuslichen Bereich:
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In Stuttgart wurde vereinbart, dass auch bei Pflegestufe 0 Leistungen im Rahmen der "Hilfe zur Pflege" (§68 BSHG) gewährt werden, wenn aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes hervorgeht, dass wenigstens ein "pflegerischer Hilfebedarf" besteht. Konkret bedeutet dies, dass zumindest eine Anleitung oder Hilfe entweder beim Waschen, beim Duschen , beim Baden, bei der der Darm- und Blasenentleerung oder beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen notwendig ist.
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Kann selbst dies nicht bestätigt werden, besteht noch die Möglichkeit, Leistungen im Rahmen der "Hilfen zum Lebensunterhalt" (§ 11, Abs. 3) zu beziehen. Allerdings sind dabei die monatlichen Einkommensfreigrenzen niedriger als im Bereich der "Hilfe zur Pflege"
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

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