Klarheit über die Regeln in der Pflege in Hamburg - Verfassungsgericht erklärt Volksinitiative für unzulässig

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Klarheit über die Regeln in der Pflege in Hamburg - Verfassungsgericht erklärt Volksinitiative für unzulässig

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2019, 06:25

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Gerichtsurteil
Klarheit über die Regeln in der Pflege in Hamburg
VERFASSUNGSGERICHT: VOLKSINITIATIVE IST NICHT ZULÄSSIG


Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Volksinitiative für mehr Personal in Hamburgs Krankenhäusern rechtlich nicht zulässig ist. Damit ist Rechtssicherheit geschaffen, um die bessere Personalausstattung in der Pflege mit dem geltenden Bundesrecht und den Initiativen des Senats für mehr Ausbildung und Beschäftigung umzusetzen.

Zur Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts erklärt Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Ich begrüße, dass das Gericht Klarheit geschaffen hat, auf welchem Weg für mehr Personal in Hamburgs Krankenhäusern gesorgt wird. Nun haben die Beteiligten Rechtssicherheit und können sich auf die Einhaltung der bundesrechtlichen Personalvorgaben konzentrieren. Ich rufe Hamburgs Krankenhäuser auf, die neuen guten Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen und mehr Pflegepersonal auszubilden, einzustellen und wiederzugewinnen. Der Senat unterstützt dies wie bisher mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.“

Mit der heutigen Entscheidung sieht der Senat auch die Volksgesetzgebung gestärkt. Dazu sagt Staatsrat Jan Pörksen, der das Verfahren für den Senat vor dem Verfassungsgericht geführt hat: „Der Richterspruch schafft Klarheit, dass nur eine einmalige Überarbeitung des Abstimmungstextes zulässig ist, damit auch über den Sachverhalt abgestimmt wird, für den Unterschriften gesammelt wurden. Die Unterstützerinnen und Unterstützter einer Volksinitiative können sich in Zukunft darauf verlassen, dass die von Ihnen unterschriebene Volksinitiative nicht im Nachhinein mehrfach abgeändert wird. Zudem stärkt das Verfassungsgericht unsere Position, dass klar zu entscheidende Einzelfragen zur Abstimmung gestellt werden müssen. Dies ist bei der Volksgesetzgebung wichtig, weil die Bürgerinnen und Bürger keine Änderungsanträge stellen sondern nur mit „ja“ oder „nein“ stimmen können und bei der Bündelung verschiedener Themen in einer Abstimmung ihre Stimme nicht spalten können.“

Der Senat setzt sich seit vielen Jahren auf Bundes- und Landesebene mit Erfolg für die Verbesserung der Personalausstattung in der Krankenpflege ein. Die entsprechenden Regelungen im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) des Bundes ermöglichen durch klare Personalvorgaben und eine unbegrenzte Finanzierung der Pflegekosten die nachhaltige Verbesserung der Pflege auch in Hamburg.

Im grundlegenden Ziel einer besseren Personalausstattung ist sich der Senat mit den Initiatoren der Volksinitiative einig. Umstritten war der Weg zur Umsetzung. Während nach Auffassung des Senats das Bundesgesetz uneingeschränkt in Hamburg gilt und keine davon abweichenden und widersprüchlichen Landesregelungen zulässt, forderte die Volksinitiative landesspezifische Regelungen. Das Verfassungsgericht stellt nun klar, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Personalvorgaben und deren Finanzierung u.a. mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) ausgeübt hat und es demnach keinen Handlungsspielraum für landesrechtliche Vorgaben mehr gibt.

Mit dem Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) zum 1. Januar dieses Jahres wurden die Möglichkeiten für die Krankenhäuser beseitigt, auf Kosten der Pflege zu sparen. Ab diesem Jahr wird jede zusätzliche Pflegekraft vollständig durch die Krankenkassen refinanziert. Damit wird es für die Krankenhäuser lukrativ, in die Pflege zu investieren, mehr Pflegepersonal zu gewinnen und bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung zu schaffen. Zudem gelten seit 1. Januar 2019 Vorgaben für eine Mindestbesetzung in besonders sicherheitsrelevanten Pflegebereichen, wie Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie. In den kommenden Monaten werden auch für die Bereiche der Neurologie oder Herzchirurgie entsprechende Personalvorgaben hinzukommen. Ab dem 1. Januar 2020 werden die Vorgaben auf alle bettenführenden Abteilungen der Krankenhäuser ausgedehnt und die Finanzierung von Pflegepersonal weiter verbessert, indem es 1:1 außerhalb der Fallpauschalen bezahlt wird.

Dazu Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks: „Damit ist sichergestellt, dass jede Pflegekraft im Krankenhaus ohne Obergrenze von den Krankenkassen bezahlt wird und Geld für Pflege nicht zweckentfremdet werden kann. An der Pflege zu sparen, macht keinen Sinn mehr. Jetzt müssen die Anstrengungen darauf gerichtet sein, mehr Pflegekräfte zu gewinnen. Deshalb haben sich die Stadt und große Arbeitgeber in der Pflege sowie die Agentur für Arbeit Ende April zur „Allianz für die Pflege“ zusammengeschlossen. Dabei verständigten sie sich auf gemeinsame Standards, mehr Ausbildung und gute Arbeitsbedingungen für den Pflegeberuf.“

Quelle: Pressemitteilung vom 7. Mai 2019
http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jp ... sml?st=ent
Siehe auch den NDR-Bericht vom 16.04.2019 zur Initiative > https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... e1150.html

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Foto: NDR - Ein Volksbegehren für mehr Pflegepersonal in Hamburger Krankenhäusern wurde für nicht zulässig erklärt.
© picture alliance/Daniel Bockwoldt Foto: Daniel Bockwoldt


Verfassungsgericht stoppt Pflege-Volksbegehren
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand für unzulässig erklärt. Das Volksbegehren dürfe nicht abgehalten werden, sagte Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel am Dienstag. Die Richter begründeten ihre einstimmige Entscheidung unter anderem mit formalen Gründen: Nach ihrer Überzeugung wurde das Volksbegehren zu stark überarbeitet. Auch inhaltlich verwarf das Verfassungsgericht das Volksbegehren - zum Beispiel, weil es nicht nur mehr Pflegepersonal, sondern auch mehr Reinigungspersonal in Krankenhäusern forderte. Dieses Verknüpfen von zwei Forderungen sei nicht erlaubt.
Gericht: Bund zuständig
... (weiter lesen unter) ... https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ ... e1170.html

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Ärzte Zeitung online, 07.05.2019
Hamburg
Volksbegehren Pflegenotstand „unzulässig“
HAMBURG. Das „Volksbegehren gegen den Pflegenotstand“ in Hamburg ist unzulässig. Das hat am Dienstag das Verfassungsgericht in der Hansestadt entschieden. Das Volksbegehren dürfe nicht stattfinden.
... (weiter lesen unter) .... https://www.aerztezeitung.de/politik_ge ... essig.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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