Altenpflege: Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen stärken statt absenken!
Verfasst: 23.07.2018, 06:24
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Altenpflege: Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen stärken statt absenken. - Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig!
In der Altenpflege geht es um die Versorgung von pflegebedürftige Menschen, die meistens mit verschiedenen Krankheitsbildern schwerstens beeinträchtigt sind (= Multimorbididät). Dafür braucht man nicht nur Eignung, sondern auch eine ausreichende Qualifikation (§ 11 SGB XI). Die Umsetzung medizinisch-pflegerischer Standards ist gefordert! Für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen gibt es u.a. schon Betreuungsassistenten. Der Pflegenotstand erfordert daher die umfassende Ausbildung von Pflegefachkräften. Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig! Die Altenpflege versteht sich nicht als Tummelplatz für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen solcher Personen, denen dafür zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen fehlen. Politiker sollten sich von der Vorstellung verabschieden, dass eigentlich jeder pflegen kann und solche Verrichtungen daher zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik gut geeignet sind. Es muss als katastrophale Fehlentwicklung angesehen werden, wenn die Ausbildungsanforderungen abgesenkt und sogar auf einen Schulabschluss verzichtet wird (Hessen)! - Es gibt mittlerweile zahlreiche Statements, die den Abwärtstrend in der Altenpflege als völlig inakzeptabel bezeichnen. Statt die Eignungs- bzw. Qualifizierungsanforderungen zu senken, müssen die Anforderungen für die Altenpflegetätigkeit eher angehoben und vor allem die Fort- und Weiterbildungsangebote verstärkt werden.
Zahlreiche Beiträge informieren im Forum, u.a.:
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viewtopic.php?f=3&t=21461
…
Werner Schell
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Altenpflege: Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen stärken statt absenken. - Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig!
In der Altenpflege geht es um die Versorgung von pflegebedürftige Menschen, die meistens mit verschiedenen Krankheitsbildern schwerstens beeinträchtigt sind (= Multimorbididät). Dafür braucht man nicht nur Eignung, sondern auch eine ausreichende Qualifikation (§ 11 SGB XI). Die Umsetzung medizinisch-pflegerischer Standards ist gefordert! Für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen gibt es u.a. schon Betreuungsassistenten. Der Pflegenotstand erfordert daher die umfassende Ausbildung von Pflegefachkräften. Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig! Die Altenpflege versteht sich nicht als Tummelplatz für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen solcher Personen, denen dafür zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen fehlen. Politiker sollten sich von der Vorstellung verabschieden, dass eigentlich jeder pflegen kann und solche Verrichtungen daher zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik gut geeignet sind. Es muss als katastrophale Fehlentwicklung angesehen werden, wenn die Ausbildungsanforderungen abgesenkt und sogar auf einen Schulabschluss verzichtet wird (Hessen)! - Es gibt mittlerweile zahlreiche Statements, die den Abwärtstrend in der Altenpflege als völlig inakzeptabel bezeichnen. Statt die Eignungs- bzw. Qualifizierungsanforderungen zu senken, müssen die Anforderungen für die Altenpflegetätigkeit eher angehoben und vor allem die Fort- und Weiterbildungsangebote verstärkt werden.
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Werner Schell