Arzt-Patientenrecht

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Una 2000
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Arzt-Patientenrecht

Beitrag von Una 2000 » 22.02.2018, 11:45

Schutz vor möglichen, nicht wieder gut zu machenden Infektionen, hat ein Mitarbeiter in der Pflege erst einmal nicht. Patienten oder junge Bewohnern, die seit den letzten Jahren in die dauerhafte Pflege, auf die Wohnbereiche von Pflegeeinrichtungen kommen, könnten Infektionskrankheiten haben.
Für die Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung muss der behandelnde Arzt sicherstellen, per Attest, das der Bewohner frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Häufig ist die Schnittstelle nicht zeitgerecht und für die Mitarbeiter mit einem Risiko verbunden, sich zu infizieren.Der Einzug ins Pflegeheim und der Erhalt eines Attest`s durch den behandelnden Arzt, sind nicht auf den selben Tag festgelegt.
Mal ist das Attest schon vor Einzug vorliegend, das die Mitarbeiter in der Pflege, beruhigt sein könnten - wenn keine Infektionskrankheit vorliegt. Liegt eine Infektionskrankheit vor, können zügig die Sicherheitsmaßnahmen für alle an der Pflege beteiligten Personen einer Einrichtung, Vorsichtsmaßnahmen treffen. - Hepatitis A B und C - HIV/Aids usw.
Liegt eine Infektionskrankheit vor, und die Mitarbeiter einer Einrichtung wissen erst ein paar Tage später durch Attest oder die jeweiligen Vorgesetzten einer Einrichtung, das der betreffende Bewohner diese Erkrankung hat, so spielt man mit der Gesundheit von Mitarbeitern.

Wie bekannt ist, gibt es keine Impfung für die Hepatitis C Infektionskrankheit. Zunehmend kommen junge Patienten in die Pflegeeinrichtungen, mit dem Hintergrund von Drogensucht und Infektionskrankheiten, sowie körperlicher Einschränkungen, die einer stationären Aufnahme in einem Pflegeheim unumgänglich machen.

Daher ist es wichtig die Lücken zu schließen. Es muss zwingend mit Einzug des Erkrankten, der bspw. an Hepatitis C / HIV erkrankt ist, und in eine Pflegeeinrichtung einzieht, bekannt sein.
Es müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, falls die Mitarbeiter mit Ausscheidungen und Blut in Kontakt kommen. Das heißt nicht das der Betreffende wie ein Aussätziger behandelt werden soll,. Nein, es geht hier um ein schützendswertes Gut, die Gesundheit.

Die Schnittstellen die bei Infektionskrankheiten und Einzug in einem Pflegeheim wichtig sind, wären die Zeitspanne. Wann erhält das Personal die Information, wann klärt sie den Neuzugang mit der Infektionskrankheit auf, um selbst vorsichtig mit Mitarbeitern, Mitbewohnern umgeht und umgehen muss( Blutübertragung ec.)Regelmäßige Untersuchungen bei den Mitarbeitern, die mit diesen Infektionskrankheit regelmäßig konfrontiert sind. In seinen Räumlichkeiten, wenn Pflege nötig ist( Ausscheidungen, Blut, Sekret) die nötigen Vorsichtsmaßnahmen und Pflegematerialien bereitzustellen.

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