Mindeststandards für Personalschlüssel in der Krankenpflege

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Personalmangel lässt sich nicht durch Untergrenzen beheben

Beitrag von WernerSchell » 18.09.2018, 07:21

PRESSEMITTEILUNG vom 17.09.2018:

DGP: Personalmangel lässt sich nicht durch Untergrenzen beheben
Pflegeberuf muss auch finanziell attraktiver werden


Berlin– Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege ist sowohl für die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung im Krankenhaus als auch für die Arbeitssituation der dort Beschäftigten unabdingbar. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit Ende August einen Referentenentwurf vorgelegt, der verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für besonders pflegeintensive Klinikbereiche wie Intensivstationen vorsieht. In einer Stellungnahme begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) prinzipiell die angestrebte Verbesserung der Personalsituation in der Pflege. Doch die eigentlichen Ursachen für die Pflegeengpässe, etwa der Mangel an Pflegekräften und die zu niedrige Bezahlung, würden mit der neuen Verordnung nicht beseitigt, kritisieren die Lungenfachärzte. Sinnvoller sei es, zunächst einen nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Pflege umzusetzen.

Ab dem 1. Januar 2019 soll in den pflegesensitiven Klinikbereichen der Intensivmedizin, der Kardiologie, Unfallchirurgie und Geriatrie ein verbindlicher Betreuungsschlüssel gelten. Tagsüber muss etwa im Bereich der Intensivpflege für je zwei Patienten eine Pflegekraft im Dienst sein, während der Nachtschicht liegt der Schlüssel bei drei zu eins.
„Der Referentenentwurf geht davon aus, dass qualifizierte Pflegekräfte in ausreichendem Maße auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“, sagt Professor Dr. med. Klaus F. Rabe, Ärztlicher Direktor und Medizinischer Geschäftsführer der LungenClinic Grosshansdorf bei Lübeck und Präsident der DGP. „Dies ist jedoch nicht der Fall.“ Im Gegenteil herrsche ein ausgeprägter Mangel an examinierten Pflegekräften, sodass bereits jetzt regelmäßig Betten auf Intensivstationen gesperrt werden müssten. Es sei absehbar, dass die Einführung verbindlicher Personaluntergrenzen die Zahl der Bettensperrungen noch erhöhen werde.

Die kurzfristige Umsetzung der Richtlinie schon zum 1. Januar 2019 hieße somit nach Ansicht der DGP, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun. Um wieder ausreichend Nachwuchs für die Pflege zu gewinnen, müsse jedoch zunächst die Attraktivität des Berufs gesteigert werden. Hierzu gehöre neben verbesserten Arbeitsbedingungen auch eine bessere Bezahlung. In diesem Sinne begrüßt die DGP ausdrücklich die im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossene Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Pflegebereich und die im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegte Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Vergütungssystem.

Aus Sicht der DGP spricht noch ein weiterer Aspekt dafür, die in dem Entwurf genannten Untergrenzen für 2019 fallen zu lassen: Bereits für das Jahr 2020 wird das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ohnehin neue, differenziertere Pflegepersonaluntergrenzen ermitteln, die den tatsächlichen Pflegeaufwand der jeweiligen Erkrankung berücksichtigen. „Es erscheint daher unverständlich, mit hohem bürokratischem Aufwand zunächst undifferenzierte Untergrenzen einzuführen, die nur für das Jahr 2019 gelten“, sagt der stellvertretende DGP-Präsident Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Ärztlicher Direktor der Abteilung für Pneumologie der Klinik Donaustauf (Universität Regensburg). Sinnvoller sei es, auf die Umsetzung 2019 zu verzichten und die verbleibende Zeit bis zur Einführung der fallbezogenen InEK-Schlüssel für einen nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Pflege zu nutzen.

Damit ergäbe sich auch ein Zeitpuffer für einige weitere Nachbesserungen, die die Experten der DGP für nötig halten: Klärungsbedarf bestehe beispielsweise in Bezug auf hochqualifizierte Berufsgruppen wie Atemtherapeuten, die in dem Entwurf nicht thematisiert werden. Auch das Gehaltsungleichgewicht zwischen den zunehmend benötigten Zeitarbeitskräften und dem wesentlich niedriger bezahlten, aber besonders wertvollen Stammpersonal sei noch nicht berücksichtigt. Praxisfremd sei darüber hinaus der sehr geringe Anteil von Pflegehilfskräften, den der Entwurf vorsieht. Zudem benachteilige er kleine Stationen über Gebühr. „In die anstehenden Verhandlungen sollten auch Vertreter von pflegerischen und ärztlichen Fachgesellschaften sowie Patientenbeauftragte einbezogen werden“, fordert DGP-Präsident Rabe. Nur dann könne die Pflegerealität angemessen berücksichtigt werden.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP)
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Personaluntergrenzen nicht mit tatsächlichem Personalbedarf gleichsetzen

Beitrag von WernerSchell » 18.09.2018, 10:59

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 18. September 2018


Personaluntergrenzen nicht mit tatsächlichem Personalbedarf gleichsetzen
Stellungnahme zum Referentenentwurf der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung


Der Marburger Bund sieht die Vorgabe von Pflegepersonaluntergrenzen für das Jahr 2019 durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als einen konkreten Anfang, um dem Handeln der Selbstverwaltung Antrieb zu verleihen. Insofern begrüßt der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte die Ersatzvornahme als Ausdruck des politischen Handlungswillens, die Personalsituation in den Krankenhäusern verbessern zu wollen. Allerdings weise die Verordnung selbst auf die unzureichende Datenlage für die Berechnung von Untergrenzen hin. Deshalb bestehe die Gefahr, dass sich die in dieser Verordnung temporär festgelegten Personaluntergrenzen fälschlicherweise als tatsächlicher Personalbedarf verfestigen könnten, mahnt der MB in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG für eine Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung.

Die in der Verordnung festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen könnten nur Aufschluss über die in den Krankenhäusern derzeit herrschenden ökonomisch optimierten, jedoch pflegetechnisch völlig unzureichenden Personalkonstellationen geben. Eine der wesentlichen Ursachen für eine mangelhafte Personalausstattung seien aber gerade die Fehlanreize und Risiken des durchgängig leistungsorientierten und pauschalierten Vergütungssystems.

Zweifelhaft sei zudem, ob der bürokratische Umsetzungsaufwand für eine temporäre, sprich einjährige „Interimslösung“ als verhältnismäßig gelten könne. „Die Ersatzvornahme löst das Problem der auf dem Arbeitsmarkt fehlenden Pflegekräfte nicht. Hier müssen aber parallel Maßnahmen eingeleitet werden um zu vermeiden, dass entweder nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt oder das Personal aus anderen Abteilungen abgezogen wird“, fordert der Marburger Bund.

Die Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung finden Sie hier auf unserer Internetseite.
_________________________________________

Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Handy: 0162/2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit mehr als 120.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
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Komplexe OPs: Kliniken unterlaufen Mindestmengenregel

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2018, 08:43

Gesundheit
Komplexe OPs: Kliniken unterlaufen Mindestmengenregel
Für bestimmte OPs gelten in deutschen Krankenhäusern Mindestmengenregelungen. Nur Kliniken, die genügend Operationen pro Jahr vorweisen, dürfen diese durchführen. Nach BR-Informationen wurden diese Regelungen jedoch unterlaufen.
Quelle: BR24 > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d?o00bj5o ... 2vp60x7km6
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Personaluntergrenzen für alle Abteilgungen!

Beitrag von WernerSchell » 07.10.2018, 06:14

"Marburger Bund Zeitung, 05.10.2018:
"Marburger Bund fordert: "Personaluntergrenzen für alle Abteilungen!"
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Patientensicherheit wird auf die lange Bank geschoben

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2018, 18:03

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Patientensicherheit wird auf die lange Bank geschoben

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert scharf die heute bekannt gewordenen Anpassungen für die ab 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern. „Die Anpassungen des Verordnungsentwurfs zu Pflegepersonaluntergrenzen bedeuten das Gegenteil dessen, was Bundesgesundheitsminister Spahn eigentlich als Ziel ausrief: schnellstmöglich mehr Patientensicherheit. Das Ministerium ist offenbar vor dem Widerstand der Krankenhausträger eingeknickt – und weicht die geplanten Vorgaben gleich an mehreren Stellen auf“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Ausgerechnet im Hochrisikobereich Intensivstation werden eine lange Übergangszeit und für Geschäftsführer bequeme Nurse-Patient-Quoten zugelassen. Als gäbe es gerade dort nicht ganz besonderen Anlass, die Patientensituation zu verbessern und abzusichern. Mit so wenig Druck wird auch in Kliniken mit etwas besserer Pflegepersonalbesetzung das Niveau nach unten reguliert werden – zur Freude der Krankenhausträger. Die freuen sich auch über die „schlankeren Regelungen“ beim Nachweis. Tatsächlich fallen schichtbezogene und zeitnahe Nachweise weg, obwohl nur sie für echte Sicherheit gesorgt hätten. Was nützen dem Patienten Durchschnittswerte einer Personalquote, wenn er in seiner akuten Situation eben jetzt die kompetente Pflegefachperson ganz dringend gebraucht hätte? Tatsächlich wären schichtbezogene Nachweise und Überprüfungen durchaus auch zumutbar, die Krankenhäuser sind entsprechend digital ausgestattet. Es drängt sich erneut der Eindruck auf, dass Minister Spahn zwar Verbesserungen in Aussicht gestellt hat, es am Ende aber doch nicht ganz so ernst meint damit. Und vor allem auch die Kontroverse mit der mächtigen Krankenhauslobby scheut! Die zunehmend verunsicherten Patientinnen und Patienten, vor allem aber die professionell Pflegenden werden so keinen Grund haben, dieser Bundesregierung und ihrem Handlungswillen zu vertrauen.“
Der DBfK hat Anfang Oktober die Initiative „Mein Beruf: Pflegen“ gestartet. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in diesem Monat auf der Leistung von Pflegenden innerhalb des Gesundheitssystems. Dazu Prof. Bienstein: „Pflege ist im Krankenhaus kein Add-on, mit dem man je nach Kassenlage beliebig jonglieren kann. Pflege ist maßgeblicher Bestandteil des Leistungsgeschehens und unverzichtbar für Qualität und Ergebnisse der Krankenhausbehandlung. Was passiert, wenn Pflege fehlt, lässt sich eindrucksvoll ablesen an einer Reihe von authentischen und aktuellen Beispielen, die man auf der Aktionsseite finden kann: „Pflege – Und wenn sie fehlt“ – unter https://www.dbfk.de/de/themen/mein-beruf-pflegen.php. Wenn die Krankenhausmanager das nicht begreifen wollen, muss man sie dazu zwingen.“

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>>> viewtopic.php?f=3&t=22863

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2018
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
presse@dbfk.de
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+++ Siehe ergänzend: +++

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IN KRANKENHÄUSERN FEHLEN RUND 100.000 PFLEGE-STELLEN – GESETZESVORSCHLÄGE DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS GREIFEN ZU KURZ >>> viewtopic.php?f=3&t=22873
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Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung fehlt der objektive Maßstab

Beitrag von WernerSchell » 09.10.2018, 11:53

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (9. Oktober 2018, Nr. 36/2018)


Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung fehlt der objektive Maßstab - Deutscher Pflegerat fordert aussagekräftiges Personalbemessungsverfahren und warnt vor Nebenwirkungen der PpUGV

Das Bundesgesundheitsministerium wird voraussichtlich im Laufe dieser Woche Personaluntergrenzen für den Krankenhausbereich per Verordnung festsetzen und in Kraft treten lassen. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Ansatz, den der Deutsche Pflegerat grundsätzlich unterstützt und willkommen heißt. Aber wir haben auch große Sorgen bei der konkreten Ausgestaltung.

Denn ohne ein analytisches Personalbemessungsverfahren als Grundlage werden Verzerrungseffekte und Schwächen des bisherigen Systems fortgeschrieben. Diese liegen in Einsparungen beim Pflegepersonal und der Zunahme der Leiharbeit. Einhalt zu gebieten gilt es bezüglich (Rück-)Verlagerungseffekten von pflegefremden Tätigkeiten an die Pflegenden.

Aus Sicht des Deutschen Pflegerats braucht es einen objektiven Maßstab! Das könnte kurzfristig eine aktualisierte Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) sein. Parallel sollte ein analytisches Personalbemessungsverfahren entwickelt werden, das auf den Versorgungsbedarfen der Patientinnen und Patienten beruht.

Das Bundesgesundheitsministerium macht mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung eine Ersatzvornahme auf der Basis der aktuellen Rechtslage, da die Selbstverwaltung zu keiner Einigung kam. Dies soll nur ein erster Schritt sein. Trotzdem sieht der Deutsche Pflegerat dies kritisch, denn die Verordnung basiert auf einer unzureichenden Datengrundlage.

Zudem bezieht sich die Verordnung nur auf einige ausgewählte Bereiche der Krankenhäuser, wie der Geriatrie, Kardiologie, Intensivpflegestationen und der Unfallchirurgie. Dabei versteht sie sich zwar als rote Linie, die nicht unterschritten werden darf. Aber aus der Fachkraftquote in der stationären Langzeitpflege (SGB XI) wissen wir, wie schnell aus Minimum die Norm wird, die auch unterschritten wird.

Der Deutsche Pflegerat erwartet durch die aktuelle Fassung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums Wanderbewegungen bei Patientinnen und Patienten sowie Pflegenden. Zu befürchten ist weiter, dass die Patientinnen und Patienten beispielsweise zu früh von Intensivpflegestationen auf nicht geregelte Bereiche verlegt werden. Pflegefachpersonen könnten gezielt in die geregelten Bereiche versetzt werden, zu Lasten der nicht durch die geplante Verordnung geregelten Bereiche.

Der Bundesrat hat gefordert, die Pflegepersonaluntergrenzen nicht ohne eine Bemessung für eine auskömmliche Personalbemessung zu regeln. Dem schließt sich der Deutsche Pflegerat vollumfänglich an.“

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Krankenhäuser müssen Mindestbesetzung für Personal einführen

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2018, 06:45

Handelsblatt vom 08.10.2018
RECHTSVERORDNUNG
Krankenhäuser müssen Mindestbesetzung für Personal einführen

Gesundheitsminister Jens Spahn führt einen Minimalstandard für die Besetzung in Krankenhäusern ein. Bei Missachtung drohen finanzielle Strafen.
BerlinBundesgesundheitsminister Jens Spahn schreibt Krankenhäusern vor, wie viel Pflegepersonal sie auf bestimmten Stationen mindestens einsetzen müssen. Spahn unterzeichnete eine Rechtsverordnung, die Personaluntergrenzen für besonders pflegeintensive Bereiche vorsieht. Die Kliniken müssen regelmäßig Bericht darüber erstatten, ob das festgelegte Verhältnis von Patienten zu Pflegekräften eingehalten wird. Wenn sie die Vorgaben unterschreiten, drohen ihnen finanzielle Sanktionen.
...
Auf den über 1000 Intensivstation in Deutschland dürfen in der Tagschicht künftig höchstens 2,5 Patienten auf eine Pflegekraft kommen, in der Nacht sind es 3,5 Patienten. Im ersten Entwurf war das Verhältnis 2:1 beziehungsweise 3:1. Diese strengere Vorgabe soll nun erst ab Januar 2021 gelten.
Großzügiger sind die Personalschlüssel für die Unfallchirurgie, die Kardiologie und die Geriatrie, in der alte Patienten behandelt werden. In der Unfallchirurgie etwa darf eine Pflegekraft am Tag höchstens zehn Patienten betreuen, in der Nachtschicht höchstens 20 Patienten.
... (weiter lesen unter) ... https://www.handelsblatt.com/politik/de ... 1r0sE1-ap5
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Gute Pausenkultur nützt allen

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2019, 06:13

Gute Pausenkultur nützt allen

(Quelle: BGW) Auf Pausen verzichten, weil so viel zu tun ist? Oder mittags in der freien Zeit schnell ein paar private Dinge erledigen? Besser nicht, rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Auszeiten zwischendurch haben viele positive Effekte und sind zudem gesetzlich vorgeschrieben. Die BGW empfiehlt, im Arbeitsalltag auf eine gute Pausenkultur zu achten.
Ruhepausen vorgeschrieben
Wer länger als sechs Stunden arbeitet, muss mindestens 30 Minuten Pause machen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Für Jugendliche gelten abweichende Regelungen.
Nach dem Arbeitszeitenreport 2016 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin lassen rund 20 Prozent der Befragten mit einer Wochenarbeitszeit von 20 bis 39 Stunden ihre Ruhepause häufig ausfallen. Bei überlanger Wochenarbeitszeit wurde der Verzicht auf Pausen noch deutlich häufiger genannt. Als Hauptgrund gaben die Befragten an, dass die Arbeitsmenge anders nicht zu bewältigen sei.
Wer zu lange arbeitet, schafft weniger
Aber schafft man wirklich mehr, wenn man ohne Pause durcharbeitet? Dr. Sabine Gregersen, Psychologin bei der BGW, beantwortet diese Frage mit einem klaren Nein: „Dauerbelastung macht müde, die Arbeitsergebnisse werden schlechter und es passieren mehr Fehler“, sagt sie. „Wer die Pause auslässt, arbeitet zwar länger, aber deutlich weniger effektiv. Zugleich steigt die Gefahr von Unfällen.“
Richtig abschalten
Allerdings kommt es auch auf die richtige Gestaltung der Pause an. Am Arbeitsplatz zu bleiben oder abgehetzt Besorgungen zu machen, bringt keine Entspannung. Erholsam sind Pausen, die eine echte Auszeit darstellen. „Wer die Pause zum Essen nutzt, sollte sich dabei genügend Ruhe gönnen“, rät Gregersen. „Gemeinsame Zeit mit Kolleginnen und Kollegen stärkt das soziale Miteinander, sollte aber nicht dazu verleiten, zu viel über Berufliches zu reden.“
Auch Kurzpausen von wenigen Minuten steigern die Leistungsfähigkeit. Dort kommt es ebenfalls auf die Abwechslung von der ausgeübten Tätigkeit an. „Bei Schreibtischarbeit bieten sich beispielsweise ein Gang in die Teeküche oder ein paar Bewegungsübungen an“, erläutert die Expertin. „Wer dagegen beruflich viel auf den Beinen ist, legt vielleicht einfach mal für ein paar Minuten die Füße hoch.“
Pausenfreundliche Unternehmen im Vorteil
Wenn Beschäftigte durcharbeiten, kann das auch an einem vermeintlich schlechten Image von Pausen liegen. „Führungskräften kommt auch bei diesem Thema eine Vorbildfunktion zu: Wer selbst keine Pausen macht, vermittelt den Eindruck, das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso zu erwarten“, so Gregersen. „Innerhalb des Teams sollte ebenfalls kein stiller Wettbewerb um die längste Arbeitszeit vorherrschen.“
Die Expertin der BGW rät, das Thema offen anzusprechen: „Manchmal ist das Durcharbeiten einfach eine Angewohnheit, die nicht hinterfragt wird.“ Wenn Pausen selbstverständlich in den Arbeitstag integriert sind und zusätzlich zu den vorgeschriebenen Erholungszeiten regelmäßige Kurzpausen ermöglicht werden, profitiert das ganze Unternehmen: Eine positive Pausenkultur macht die Belegschaft motivierter, gesünder und leistungsfähiger.

Quelle: Mitteilung vom 10.06.2019
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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