Seite 1 von 1

Pflegesachverständige in Streitverfahren einbinden !

Verfasst: 23.07.2014, 18:11
von Pflegepro
Hallo,
da ich zertifizierte Pflegesachverständige bin stelle ich mir seit längerem die Frage:
Warum gibt es in fast allen Bereichen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ?
Und aus welchen Gründen hört man in der Pflege noch nichts davon ?
Ich finde, dass gerade im Saarland immer noch zuviel Entscheidungen und Beurteilungen
in die Hände der Ärzte gelegt werden wie z.B. die Pflegegutachten in Klageverfahren gegen den MDK.
Eigentlich müssten alle Pflegende auf die Barrikaden gehen. :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:
Ich sehe das als Diskriminierung der Pflege gegenüber.
Sind unsere Ausbildungen bzw. Fachausbildungen nicht mehr wert ?
Andere Bundesländer sind wesentlich fortschrittlicher, dort schreiben überwiegend Pflegende
die Pflegegutachten.
Ich hoffe um regen Austausch.
GLG

Pflegesachverständige in Streitverfahren einbinden !

Verfasst: 23.07.2014, 18:43
von Sabrina Merck
Hallo,
ich bin der Meinung, dass in Streitverfahren, bei denen Pflegethemen eine gewichtige Rolle spielen,
im Bedarfsfall durch Pflegesachverständige begleitet werden sollen. Soweit ich das übersehen kann,
geschieht das auch schon im erfreulichen Umfange.
Die Streitparteien müssten im Zweifel auch durch geeignete Anträge vor Gericht entsprechende
Forderungen erheben und damit dem Gericht den "Weg weisen".
Siehe im Übrigen unter:
http://www.bvpp.org/informationen/faq
http://www.tuv.com/de/deutschland/pk/we ... htung.html
MfG Sabrina

Pflegesachverständige in Streitverfahren einbinden !

Verfasst: 25.07.2014, 07:39
von PflegeCologne
Guten Morgen,
meiner Erinnerung nach hat das Landessozialgericht Niedersachen vor einigen Jahren
bereits einmal entschieden, dass bei streitigen Pflegesachen tunlichst Pflegefachkräfte
als Sachverständige einzuschalten seien. Damit wurde doch eigentlich die Vorstellung
abgelöst, dass nur Ärzte als Gutachter vor den Gerichten fungieren können.
Die Einbindung von Pflegesachverständige mit entsprechender Qualifizierung muss ggf.
vor den Gerichten eingefordert werden.
MfG Pflege Cologne