Seite 1 von 1

Patientengefährdung-Weigerung der Zusammenarbeit möglich?

Verfasst: 21.02.2014, 22:35
von intensivotter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde mich an Sie bzw. diesem Forum, weil ich dringend Ratschläge benötige, wie in mich selber absichern und die Patienten, der Intensivstation, auf der ich tätig bin, vor weiterer Gefährdung schützen kann. Da es mir nicht klar, wie weit ich als Fachkrankenschwester für Intensivpflege haftbar bin, wenn es durch einen unerfahrenen Kollegen zu einer Patientengefährdung ,allem wenn der Stationsleitung durch mehrere Gespräch von verschiedenen Mitarbeiter, immer wieder die Problematik geschildert wurde.

Der Kollege, um den es sich handelt, ist seit 2 Jahren auf unserer Intensivstation tätig. Trotz einer längerer Einarbeitungszeit und immer wieder stattgefundenen Anleitungen kommt es immer wieder zu einem fehlerhaften Patientenversorgung. So werden z.B. die Vitalparameter nicht regelmäßig überwacht und dokumentiert, oder Medikamente nicht gegeben, da es vergessen wurde. Die Liste lässt sich endlos fortsetzten. Der Kollege selbst nimmt sich anders war und kann diesbezüglich Ratschläge bzw. Kritik und Hinweise auf Fehler nicht annehmen und umsetzen. Im Gegenteil! Er fordert regelmäßig die Betreuung von extrem kritisch kranken Patienten ein und fordert, selten Hilfe und Unterstützung in kritischen Situation ein, der er allerdings nicht alleine händeln kann.
In letzter Zeit kam es im wieder zu Situationen, die durch sein fehlendes Wissen und nicht annehmen von Hilfestellungen zu einer lebensbedrohlichen Situation der Patienten führt.

Wie bereits erwähnt, wurde von verschiedenen Kollegen bereits die Stationsleitung mehrfach auf dieses Problem hingewiesen. Sie allerdings tut dieses Problem winkend ab und sagt: " Er braucht Zeit und er ist halt so!" Durch auftretende Häufigkeit dieser Patientengefährdung stellt sie mir die Frage, bin ich als Schichtleitung haftbar , wenn tatsächlich etwas passiert und kann ich eine Zusammenarbeit mit diesem Kollegen ablehnen?

Für Ihre / eure Antworten bedanke ich mich im vorraus.
LG Intensivotter

Patientengefährdung - Schriftliche Hinweise sinnvoll

Verfasst: 06.03.2014, 10:48
von Herbert Kunst
Guten Morgen,
ich fand die Anfrage erst heute. Dazu eine kurze Rückmeldung.
Wenn die Stationsleitung auf verschiedene Hinweise hin nicht reagiert
und weiter von Patientengefährdungen auszugehen ist, ergibt sich m.E.:
Die bisherigen Gespräche würde ich zur eigenen Sicherheit protokollieren
und - zunächst einmal - ablegen. Dann sollte daran gedacht werden, die
Hinweise schriftlich vorzutragen an die Pflegedienstleitung - auf dem
Dienstweg - über die Stationsleitung.
Es ist letztlich auch eine Aufgabe einer jeden Pflegekraft, erkennbare Gefahren
von den Patienten abzuwenden. Patienten sind keine Übungsobjekte, sondern
haben in einem Krankenhaus Anspruch auf gute fachärztliche und pflegerische
Versorgung.
Gruß Herbert Kunst

Re: Patientengefährdung-Weigerung der Zusammenarbeit möglich

Verfasst: 06.03.2014, 10:58
von Rauel Kombüchen
Ergänzung meinerseits:
Der Arbeitgeber bestimmt durch seine Führungskräfte die näheren Umstände des Arbeitseinsatzes.
Dabei ist jeder für sein eigenes Tun oder Nichthandeln verantwortlich, ggf. auch haftbar.
Also, wer Patientengefährdungen erkennt, muss sich zu Wort melden, ggf. schriftlich.
Siehe die Hinweise von Herbert.
MfG Rauel Kombüchen

Kompetenzkatalog für Pflegekräfte auf der Intensivstation

Verfasst: 08.04.2014, 06:43
von Presse
Kompetenzkatalog: Was Pflegekräfte
auf der Intensivstation können müssen

Einen sogenannten Kompetenzkatalog für die Pflegefachkräfte auf Intensivstationen hat die
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) erstellt.
Er soll eine Grundlage für die künftige Weiterbildung in der Intensivpflege sein. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... en-muessen

Kompetenzkatalog für Pflegekräfte auf der Intensivstation

Verfasst: 08.04.2014, 06:45
von Presse
Kompetenzkatalog: Was Pflegekräfte
auf der Intensivstation können müssen

Einen sogenannten Kompetenzkatalog für die Pflegefachkräfte auf Intensivstationen hat die
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) erstellt.
Er soll eine Grundlage für die künftige Weiterbildung in der Intensivpflege sein. ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... en-muessen