Fachkräftebedarf in der Altenpflege

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Deutschland ist für ausländische Fachkräfte nur mäßig attraktiv

Beitrag von WernerSchell » 03.06.2019, 06:37

BERTELSMANN-STIFTUNG

OECD-STUDIE:
Deutschland ist für ausländische Fachkräfte nur mäßig attraktiv

Deutschland ist für ausländische Studierende und Unternehmerinnen und Unternehmer ein vergleichsweise attraktives Ziel. Für hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten andere OECD-Länder deutlich bessere Bedingungen. Dies geht aus einer neuen OECD-Studie hervor, die heute veröffentlicht wurde. Erstellt wurde die Studie mit unserer Unterstützung.
… (weiter lesen unter) … >>> https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... attraktiv/

+++
Ärzte Zeitung vom 03.06.2019:
Studie
Deutschland wenig attraktiv für ausländische Fachkräfte

Für Fachkräfte aus dem Ausland ist Deutschland keineswegs die erste Adresse, wie eine am Mittwoch vorgestellte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Unterstützung der Bertelsmann-Stiftung zeigt. ... (weiter lesen unter) ... http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Themenreport „Pflege 2030“ - Was ist zu erwarten – was ist zu tun?

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2019, 18:28

Bertelsmann Stiftung

Themenreport „Pflege 2030“
Was ist zu erwarten – was ist zu tun?

> https://www.bertelsmann-stiftung.de/fil ... e_2030.pdf

+++
Siehe auch:
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung
> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... -u-Fakten-
zur-Pflegeversicherung_2019.pdf
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Kritik an Spahns Plan für die Vermittlung ausländischer Pflegekräfte

Beitrag von WernerSchell » 17.12.2019, 09:20

Kritik an Spahns Plan für die Vermittlung ausländischer Pflegekräfte
Stolpersteine für die Integration seien "teilweise zu niedriges Sprachniveau und der langwierige Anerkennungsprozess".
Quelle: Süddeutsche Zeitung > https://newsletter.vzbv.de/d/d.4725326? ... xhiigzvhe6
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Fachkräftezuwanderung kann nicht per Gesetz verordnet werden

Beitrag von WernerSchell » 28.02.2020, 17:10

Fachkräftezuwanderung kann nicht per Gesetz verordnet werden

Die Bundesregierung will mit einem neuen Einwanderungsgesetz mehr Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland holen. Ob das gelingt, hängt vor allem von begleitenden Maßnahmen ab.

Am 01. März tritt das neue Einwanderungsgesetz in Kraft, das die große Koalition im Sommer 2019 nach jahrelangem Hin und Her als Teil des sogenannten Migrationspakets verabschiedet hat. Das Gesetz bestimmt in erster Linie den Zuzug von Fachkräften aus Drittstaaten außerhalb der EU.
Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz einige Maßnahmen um, die das Berlin-Institut bereits vor vier Jahren in der Studie „Internationale Arbeitskräfte einstellen“ vorgeschlagen hat: Beispielsweise dürfen künftig nicht nur Akademiker, sondern alle Personen mit einem anerkannten Berufsabschluss, die einen Arbeitsvertrag vorlegen können, zum Arbeiten nach Deutschland kommen. Auch die Gruppe derjenigen, die ohne einen Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen können, um hier für sechs Monate nach einer Stelle zu suchen, wird ausgeweitet. Neben Akademikern betrifft dies nun auch Personen mit anerkannter Berufsausbildung und junge Schulabsolventen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Das neue Gesetz ist unzweifelhaft ein Schritt in die richtige Richtung. Ob es die gewünschte Wirkung entfaltet – den Zuzug von Fachkräften aus Drittstaaten deutlich zu steigern – wird maßgeblich von der Umsetzung begleitender Maßnahmen abhängen, von denen die Bundesregierung einige in ihrer Fachkräftestrategie angekündigt hat. „Wer Fachkräfte aus Drittstaaten davon überzeugen will, zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen, muss ihre Zugangswege im Ausland konsequent bewerben und transparent machen. Unternehmen müssen bei der Rekrutierung im Ausland unterstützt werden“, so Catherina Hinz, Direktorin des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung.
Die bürokratischen Verfahren müssen unkompliziert und zügig gestaltet werden. Es ist äußerst kontraproduktiv, wenn potentielle Fachkräfte teilweise erst nach Monaten einen Termin in der deutschen Botschaft bekommen um ein Visum zu beantragen und im Anschluss noch einmal lange Zeit auf die Anerkennung ihrer Qualifikation warten müssen. Die Ankündigung, Fachkräfte schon im Ausland im Anerkennungsverfahren zu unterstützen, muss konsequent umgesetzt werden. Und da in der Regel bereits vor Einreise gute Deutschkenntnisse vorausgesetzt werden, muss auch im Ausland die notwendige Kapazität an deutschen Sprachkursen gegeben sein.
An manchen Stellen wäre mehr Mut bei der Formulierung des Gesetzes wünschenswert gewesen – etwa angesichts einer Ausdehnung der Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche von sechs auf zwölf Monate. Ein halbes Jahr ist nicht viel Zeit, um in einem neuen Land einen neuen Job zu finden. Auch wäre eine flexiblere Handhabung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wünschenswert gewesen. Personen, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen wollen, müssen zudem bereits vor der Einreise gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Die Hürden für interessierte Fachkräfte aus Drittstaaten liegen damit hoch.
Deutschland ist auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer gehen allmählich in Rente und die Gesellschaft altert. Das belastet die Sozialsysteme und führt zu einem Mangel an Fachkräften. Obwohl so viele Menschen arbeiten wie noch nie, waren Ende 2019 über 1,4 Millionen Stellen in Deutschland unbesetzt. Gerade im Bereich Pflege und Gesundheit, aber auch im MINT-Bereich und im Handwerk fehlt schon heute oft der Nachwuchs.

Zuzüge von Drittstaatsangehörigen nach Aufenthaltszwecken, 2018, in Prozent; Erwerbsmigration aus Drittstaaten nach Aufenthaltstiteln, 2018, in absoluten Zahlen.
Von den insgesamt 526.329 Personen, die 2018 von außerhalb der EU nach Deutschland einwanderten, kam nur etwas mehr als jede zehnte primär um zu arbeiten. Das neue Fachkräftezuwanderungsgesetz soll diesen Anteil erhöhen. Von den insgesamt 60.857 Erwerbszuwanderern waren 38.682 Fachkräfte – nicht annähernd genug, um den zunehmenden Bedarf der deutschen Wirtschaft zu decken. Die verschiedenen Zugangswege wurden nur vergleichweise selten in Anspruch genommen. So wurde beispielsweise nur 581 Personen mit Hochschulabschluss eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis erteilt, um sich in Deutschland einen Job zu suchen. Die Zahlen werden sich nicht automatisch erhöhen, wenn einzig die Personengruppen erweitert werden, die Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Es wird darauf ankommen, die neuen Möglichkeiten unter Fachkräften im Ausland bekannt zu machen und die Verfahren zu vereinfachen (Datengrundlage: BAMF 2019).

Bei Fragen sind wir gerne für Sie erreichbar:
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung
Schillerstr. 59 - 10627 Berlin
Frederick Sixtus (sixtus@berlin-institut.org; Tel. 030-3110 2698)

Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung ist ein unabhängiger Thinktank, der sich mit Fragen regionaler und globaler demografischer Veränderungen beschäftigt. Das Institut wurde 2000 als gemeinnützige Stiftung gegründet und hat die Aufgabe, das Bewusstsein für den demografischen Wandel zu schärfen, nachhaltige Entwicklung zu fördern, neue Ideen in die Politik einzubringen und Konzepte zur Lösung demografischer und entwicklungspolitischer Probleme zu erarbeiten.
Das Berlin-Institut erstellt Studien, Diskussions- und Hintergrundpapiere, bereitet wissenschaftliche Informationen für den politischen Entscheidungsprozess auf. Weitere Informationen, wie auch die Möglichkeit, den kostenlosen regelmäßigen Online-Newsletter „Demos“ zu abonnieren, finden Sie unter: www.berlin-institut.org.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.02.2020
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