Hallo siggi,siggi hat geschrieben: ... jetzt scheiterte auch meine Klage gegen den Kreis ME daran, dass es kein konkretes Verwaltungsverfahren gegen den Kreis ME gibt. Wie aber soll ein solches Vefahren entstehen mit den gefoderten Widersprüchen, wenn der kreis auf kein Schreiben konkret oder gar nicht antwortet. Die Richterin war schockiert über das, was ich dahingehend in den letzten 3 Jahren bei Bund und Land erleben mußte, ist aber machtlos, ein Verfahren zu eröffnen.
Ich sehe inzwischen ein Verbrechen darin, Menschen in erkennbar aussichtslosen Fällen ins Wachkoma zu reanimieren, um sie dann einer Bürokratie zu überlassen, die ein völlig unzureichendes Problembewußtsein hins. Menschen im Wachkoma hat. Beispiel NRW: Menschen im Wachkoma haben keinen Rechtsanspruch auf ortsnähere Unterbringung. Die Gesundheitsministerin: diese kranken Straftäter müssen ortsnah untergebracht werden, damit ihre Familien mit in die Therapien einbezogen werden können. Wenn man vorher also kein Verbrecher war, sollte man nicht ins Wachkoma fallen.
ich kann die Enttäuschung gut nachvollziehen. Manchmal ist es schlicht zum Haareraufen.
Allerdings ist es verwaltungsrechtlich wohl in der Tat so, dass man nur gegen eine konkrete Entscheidung angehen kann. Man nennt dies dann Anfechtungsklage. Wenn es ein Untätigbleiben einer an sich zum Handeln verpflichteten Dienststelle gibt, kann man Untätigkeitsklage erheben. Aber offensichtlich wird hier allseits eine Zuständigkeit verneint. Der Markt soll es richten!
Falls dies noch nicht in Erwägung gezogen wurde, kann meinerseits nur eine Petition an den Landtag empfohlen werden, u.a. mit dem Antrag, der Landesregierung aufzugeben, in der Angelegenheit tätig zu werden bzw. Planungsvorgaben zu liefern. Ergänzend könnten die örtlichen Medien informiert werden, damit für "Begleitmusik" gesorgt wird. Vielleicht kann man auch WDR-Fernsehen (Lokalzeit Düsseldorf, Westpol) für eine Berichterstattung gewinnen?
Viele Grüße
Rauel Kombüchen