Verlagerung der Pflegetätigkeit auf Assistenzpersonal

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Verlagerung der Pflegetätigkeit auf Assistenzpersonal

Beitrag von Presse » 11.12.2011, 07:41

„Auf den Zuschnitt kommt es an …“ – DBfK-Broschüre bewertet Skill Mix im Krankenhaus

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) greift in einer heute veröffentlichten Broschüre eine Strategie des Krankenhausmanagements auf: die Verlagerung von bislang pflegerischen Tätigkeiten auf Assistenzpersonal. „Was vor Jahren als Weg zur Kostensenkung begann entwickelt sich immer mehr zum Allheilmittel gegen den Pflegefachkräftemangel“, sagt DBfK-Referentin Johanna Knüppel. Dass mit einem unkritischen Einsatz geringer qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch hohe Risiken verbunden sind werde häufig ausgeblendet, so die Referentin weiter. Eine Expertengruppe des DBfK aus Pflegefachpersonen, die alle eine lange Berufserfahrung in der Krankenhauspflege mitbringen, hat mit dem Skill Mix verbundene Chancen und Risiken praxisnah aufbereitet.

Die 40-seitige Broschüre „Auf den Zuschnitt kommt es an … Skill Mix auf Krankenstationen – Eine Bewertung aus der Sicht der Praxis“ stellt aktuelle Probleme und Herausforderungen dar, liefert Zahlen und Fakten, deckt Schwachstellen auf und gibt hilfreiche Tipps und Empfehlungen für den effizienten Zuschnitt von Mitarbeiterteams im Krankenhaus.

Die Broschüre ist ausschließlich als Download über die Internetseite des DBfK erhältlich unter http://www.dbfk.de/download/download/Au ... -es-an.pdf .

Quelle: Pressemitteilung vom 08.12.2011
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

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Patientensicherheit darf nicht gefährdet werden

Beitrag von PflegeCologne » 12.12.2011, 08:28

Gegen den Einsatz von Assistenzpersonal zur Entlastung der Ärzte und der Pflegefachkräfte ist nichts einzuwenden. Allerdings darf nicht die Situation eintreten, dass fachliche Verrichtungen auf das Assistenzpersonal übertragen werden: Diagnose, Therapie, Grund- und Behandlungspflege müssen bei denjenigen Personen verbleiben, die insoweit kraft Ausbildung besonders qualifiziert sind.
Wer die Beschäftigung von Assistenspersonal nur aus Kostengründen sieht und damit auch die Verlagerung von ärztlichen und pflegerischen Aufgaben verbindet, gefährdet die Patienten und schafft unnötigerweise Interessenkonflikte.

Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Assistenzpersonal im OP muss erstklassig ausgebildet sein

Beitrag von Presse » 04.07.2014, 06:37

Assistenzpersonal im OP muss erstklassig ausgebildet sein
Bei der Diskussion um die Delegation von Leistungen an Assistenzberufe hat die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) gemahnt,
nicht nur die Aufgaben für die Pflege und andere Bereiche genau zu definieren, sondern auch die ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ildet-sein

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Delegation und Remonstrationspflicht

Beitrag von WernerSchell » 15.02.2016, 08:24

Am 15.02.2016 bei Facebook gepostet:
Delegation ärztlicher Tätigkeiten an das Pflegefachpersonal - immer wieder Thema von Anfragen. Hinweise im Netz informieren > http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php
Dabei wird auch verdeutlicht, dass den Dienstkräften ggf. eine Remonstrationspflicht obliegt. Dies wird in dem bereits vorgestellten Buch "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in
Pflegeeinrichtungen" verdeutlicht. Es ist daher rechtlich z.B. nicht akzeptabel, wenn Arbeitgeber das Ausfertigen von Überlastungsanzeigen untersagen.
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Delegation ärztlicher Leistungen auf das Pflegepersonal ...

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2016, 08:21

M e r k b l a t t und A N L A G E zur Delegation ärztlicher Leistungen
auf das Pflegepersonal in Einrichtungen der stationären Altenpflege
und der Kurzzeitpflege - Stand 15.07.2014

http://www.pflegegesellschaft-rlp.de/fi ... 7.2014.pdf
http://www.pflegegesellschaft-rlp.de/fi ... 7.2014.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Blutentnahmen ... Aufklärung und Einwilligung ...

Beitrag von WernerSchell » 01.06.2020, 07:25

Blutentnahmen ... Aufklärung und Einwilligung ...

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird mit vielfältigen Fragen befasst. Eine Frage bezieht sich auf die rechtliche Seite von Blutentnahmen. Sie lautet: Ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpflegerin in einem Pflegeheim für Menschen im Wachkoma. Aktuell ist es so geregelt, dass die Betreuer/Angehörigen einmal jährlich ein Formular unterschreiben, in dem sie bestätigen, dass sie mit jeglicher Blutentnahme einverstanden sind. Nun habe ich eine Kollegin, die sich partout weigert, Blutentnahmen durchzuführen, da sie die Meinung vertritt, dass vor jeder Blutentnahme das Einverständnis dazu erklärt werden muss. Meine Frage ist jetzt, wer richtig liegt. Muss vor jeder Blutentnahme ein Formular ausgefüllt werden oder ist ein allgemein gültiges Schriftstück ausreichend? In anderen Foren habe ich leider keine adäquate Antwort dazu finden können.

Dazu gab es von hier folgende Rückmeldung:
Grundsätzliche Fragen des Patientenrechts sind in § 630a ff. BGB geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html Die §§ 630c, 630d und 630e BGB befassen sich mit den Informations-, Aufklärungs-, Einverständnis- und Dokumentationserfordernissen.
Was die konkrete Situation angeht, kann man natürlich in der beschriebenen Situation auf eine einmal erfolgte Aufklärung und in die Zukunft wirkende Einverständniserklärung zur Blutentnahme abstellen. Vorausgesetzt, es haben sich keinerlei Änderungen im Krankheitsgeschehen ergeben. Dies kann man so sehen, weil Blutentnahmen keine risikoreichen Maßnahmen sind, die auch meist unproblematisch auf Anordnung vom nichtärztlichen Personal vorgenommen werden können.
Wenn es diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen gibt, kann man dies vielleicht so auflösen, dass der behandelnde Arzt angesprochen wird, um seine Delegationsentscheidung als Dauerauftrag oder als einzelne Ermächtigung einzuholen. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass Blutentnahmen ärztliche Maßnahmen sind, die aber relativ unproblematisch auf geeignetes Personal übertragen werden können.
Siehe auch > http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php (eine ältere Darstellung, die im Grundsatz aber immer noch die richtigen Hinweise vermittelt). Eine nicht mehr im Handel verfügbare Buchveröffentlichung von mir befasst sich ebenfalls mit der Thematik > http://www.wernerschell.de/html/injektionen.php
Werner Schell


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Quelle: http://www.wernerschell.de/html/injektionen.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Delegation - Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen

Beitrag von WernerSchell » 06.05.2021, 11:45

Zum Thema "Delegation - Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.: > viewtopic.php?f=3&t=16725&p=95449 - Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... ?f=4&t=139
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