Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben

Beitrag von Presse » 22.10.2011, 06:58

G-BA beschließt Richtlinie zur Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben

Berlin, 20. Oktober 2011 – Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung der Modellvorhaben geschaffen (§ 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V).

Die neue Richtlinie beinhaltet die Grundlagen der Übertragung von Heilkunde auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege sowie Inhalt und Umfang der selbständigen Ausübung der Heilkunde. Beispiele für eine solche „selbständige Ausübung von Heilkunde“ sind etwa spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie durch Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger.

„Wir sind der Überzeugung, dass der G-BA nun einen tragfähigen und sachgerechten Rahmen für die Heilkundeübertragung in Modellvorhaben geschaffen hat. Die in der jüngeren Vergangenheit immer wieder von politischer Seite geäußerte Kritik an der Dauer des Verfahrens verkennt die Komplexität der Materie“, sagte Dr. Josef Siebig, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses.

Die Diagnose und deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung für bisher ausschließlich ärztliche Behandlungsmaßnahmen sollen laut Beschluss in ärztlicher Verantwortung bleiben. Die auf dieser Grundlage durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen sollen nun in Modellvorhaben unter Verantwortung von ergänzend qualifizierten Angehörigen der Pflegeberufe erfolgen.

An der Erarbeitung des Beschlusses waren neben den Trägern des G-BA (DKG, KBV, KZBV, GKV-SV) und den Patientenvertretungsorganisationen auch die Bundesärztekammer (BÄK) und Vertreterinnen und Vertreter der Pflegeberufe als Sachverständige beteiligt. Darüber hinaus hatten vier weitere maßgebliche Verbände der Pflegeberufe nach Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens im März 2011 ihre Vorschläge zur Richtlinie eingebracht. Wann, ob und in welchem Umfang die Modellvorhaben nun praktisch umgesetzt werden, liegt nun in der Verantwortung der gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringer.

Der G-BA war mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz im Jahr 2008 durch den Gesetzgeber beauftragt worden, in einer Richtlinie die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Angehörige der Alten- und Krankenpflegeberufe im Rahmen von Modellvorhaben zu regeln (§ 63 Abs. 3c SGB V).

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Beschlusstext sowie die sogenannten tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschl ... sschuss/3/

Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2011
Ihre Ansprechpartner:
Kai Fortelka
030 / 275 838-171
kai.fortelka@g-ba.de

Kristine Reis-Steinert
030 / 275 838-173
kristine.reis-steinert@g-ba.de

+++
In Modellversuchen wird Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegekräfte möglich
Berlin – Nach dreijähriger Beratung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag einstimmig eine Richtlinie verabschiedet, mit der in Modellprojekten künftig heilkundliche Tätigkeiten von speziell ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt werden können. Im Rahmen eines Therapieplans kann ein Arzt genau definierte Aufgaben an eine Pflegekraft übertragen, die diese dann selbstverantwortlich ausübt. ....
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... eglich.htm
+++

Siehe auch die bisherigen Beiträge zum Thema:
Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden
viewtopic.php?t=15623
Zuletzt geändert von Presse am 22.10.2011, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Kein Anlass zum "Jubeln"!

Beitrag von Lutz Barth » 22.10.2011, 17:06

Zwar muss der konkrete Beschlusstext abgewartet werden, wenngleich doch die PM des G-BA eher für eine Zurückhaltung insbesondere derjenige spricht, die da mittlerweile meinen, von "ärztlichen Kollegen" sprechen zu können.
Die PM lässt eher darauf schließen, dass die bisherigen Regeln der "Delegation" modifiziert worden sind und insofern kann wohl nicht von der Einführung einer "Light-Medizin" gesprochen werden. Nach wie vor ist die Diagnose, die Diagnoserevision und die Indikationsstellung eine primäre Aufgabe der Ärzteschaft! Dies ist zu begrüßen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

GBA erweitert Kompetenz der Pflege

Beitrag von Presse » 24.10.2011, 06:44

GBA erweitert Kompetenz der Pflege
Pflegekräfte könnten bald als Leistungerbringer gelten. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dafür die Weichen gestellt. Ärzte sehen diesen diese Übertragung allerdings mit gemischen Gefühlen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=675 ... sen&n=1439

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

HeilkundeÜbertragung ...

Beitrag von Presse » 24.10.2011, 11:44

Richtlinie des G-BA zur HeilkundeÜbertragung
Wesiack: Wehret den Anfängen!


Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer
können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei
ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde
auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe
erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Oktober
2011 beschlossen.
Dabei hat der G-BA ausdrücklich von „Übertragung“ gesprochen,
um so dem Streit über Delegation oder Substitution
aus dem Weg zu gehen. Mit Unbehagen beobachtet
der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V.,
diese Entwicklung. BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack
warnt: „Wehret den Anfängen!“ Eine Delegation von Hilfsleistungen
zur Entlastung des Arztes wird vom BDI bejaht,
eine Substitution ärztlicher Leistungen durch Pflegekräfte
dagegen auf jeden Fall abgelehnt.
Bei der Mehrzahl der in Frage kommenden Leistungen
handelt es sich um komplexe innere Erkrankungen, stellt
Wesiack fest, die in die Kompetenz des Facharztes für
Innere Medizin fallen. Sie können nicht durch in Schnellkursen
geschulte Pflegekräfte übernommen werden. Der
Begriff „Übertragung“ ist dem BDI zu schwammig.
Eine Übertragung von Teilen internistischer therapeutischer
Leistungen auf Nicht-Ärzte ist nach Wesiacks Worten
auch juristisch nicht akzeptabel, da eine Haftung nicht
von Pflegekräften übernommen werden kann. Die ärztliche
Verantwortung darf nicht ausgehöhlt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.10.2011
Für weitere Informationen:
BDI
Berufsverband Deutscher Internisten e.V.
Postfach 15 66
D-65005 Wiesbaden
Tel.: 06 11 - 1 81 33 - 0
Ansprechpartner:
Dipl.-Betrw. Tilo Radau
Geschäftsführer
Tel.: 06 11 - 1 81 33 - 0
E-Mail: info@bdi.de
Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. ist mit 24.000 Mitgliedern aus allen
Versorgungsbereichen der größte europäische Fachärzteverband

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Übertragung von Heilkunde auf Kranken- und Altenpflegeberufe

Beitrag von Presse » 25.10.2011, 06:28

Neue G-BA-Richtlinie zur Übertragung von Heilkunde auf Kranken- und Altenpflegeberufe
bad-Bundesgeschäftsführerin: Entscheidender erster Schritt in die richtige Richtung

Essen. Als „entscheidenden ersten Schritt in die richtige Richtung“ hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) die am 20. Oktober vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Richtlinie für Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung auf Kranken- und Altenpflegeberufe begrüßt. „Endlich ist auch in Deutschland der Weg dafür geebnet, dass examinierte Pflegefachkräfte bislang rein ärztlich verantwortete Aufgaben der Heilkunde wie spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie selbstständig und eigenverantwortlich übernehmen können,“ erklärte die bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp.

Mit der Richtlinie habe der G-BA nach langer Diskussion endlich auch die Weichen dafür gestellt, dass die Übertragung ärztlicher Leistungen auf Pflegeberufe in Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V erprobt werden können. Wann und in welchem Umfang die Modellvorhaben realisiert werden, entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer.

„Im Interesse der in ambulanten und stationären Einrichtungen tätigen Pflegeberufe sollte auch das geplante Pflegeberufegesetz, das Kranken- und Altenpflegeausbildungen zur generalistischen Pflegeausbildung zusammenführen soll, die Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der Pflegeberufe eindeutig definieren,“ fordert die Bundesvorsitzende des bad e.V. Ursula Bauer . Dies werde den Pflegeberuf so aufwerten, wie es die gute Ausbildung der Pflegenden verdiene, und erleichtere den Weg für eine Akademisierung der Pflege, betonte die Dipl.-Pflegewirtin. Imagekampagnen zur dringend notwendigen Gewinnung von Berufsnachwuchs und Fachkräften ließen sich dann weit überzeugender führen als bisher. Junge Leute könnten so leichter für diesen krisensicheren Zukunftsberuf gewonnen werden.

Nach der neuen G-BA-Richtlinie liegen Diagnose, deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung weiterhin in ärztlicher Verantwortung.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, sofern keine Einwände bestehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.10.2011
Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.

Nähere Informationen:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., Andrea Kapp, Annastr. 58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: a.kapp@bad-ev.de - Internet: http://www.bad-ev.de

Service
phpBB God
Beiträge: 1828
Registriert: 14.09.2006, 07:10

Ärztliche Aufgaben - Delegation an die Pflege

Beitrag von Service » 04.11.2011, 18:48

Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung
auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen
Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Erstfassung)

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Oktober 2011. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-140 ... _SGB-V.pdf ( http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1401/ )

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Heilkunde muss allein ärztliche Aufgabe bleiben!

Beitrag von Presse » 08.11.2011, 16:16

Reinhardt: Heilkunde muss allein ärztliche Aufgabe bleiben!

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat jedwedem politischen Ansatz, originäre Heilkunde im Sinne von Substitution eigenverantwortlich in die Hände von Nicht-Ärzten zu legen, eine klare Absage erteilt. „Es ist doch paradox, Ärztinnen und Ärzte ausgerechnet von jenen Tätigkeiten entlasten zu wollen, für die sie jahrelang unter erheblichem Aufwand ausgebildet wurden und für die nur sie die entsprechende Qualifikation besitzen“ sagte Reinhardt mit Blick auf den aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über eine Richtlinie zur Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege im Rahmen von Modellprojekten. Es müsse auch weiterhin in der alleinigen Kompetenz des Arztes liegen, unter seiner Aufsicht nachgeordnete Tätigkeiten oder auch Segmente ärztlicher Tätigkeiten zu delegieren. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, wenn in Modellen erprobt werden solle, wie in diesem Sinne Delegation weiter ausgebaut werden könnte. Die weitere Qualifikation von Pflegeberufen in diesem Kontext sei ausdrücklich sinnvoll, um Ärztinnen und Ärzte angesichts der zunehmenden Arbeitsverdichtung besser entlasten zu können. "Wer sie jedoch wirklich und nachhaltig entlasten will, sollte vorrangig daran arbeiten, die überbordende Bürokratie zu zügeln.“

„Ich frage mich auch, ob den Beteiligten die Motive entsprechender gesetzlicher Regelungen wirklich bewusst sind“, so Reinhardt weiter. Die ursprüngliche Idee der Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen habe man Ulla Schmidt zu „verdanken“, die darin vor allem ein Mittel zur Kostendämpfung gesehen habe.

Angesichts des Beschlusstextes müsse sich der GBA auch weitere kritische Fragen gefallen lassen: „Ist mit den im Modellversuch vorgesehenen Maßnahmen die Grenze von der Delegation ärztlicher Leistungen zur Substitution nicht teilweise längst überschritten? Und kann das im Interesse der qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sein?“ Zweifellos handele es sich bei der Richtlinie um eine Aufweichung der Qualitätskriterien, die nicht ohne Grund an die Erbringung ärztlicher Tätigkeiten gestellt werden, machte der Hartmannbund-Vorsitzende klar. Als immerhin konsequent wertete er in diesem Zusammenhang die klare Vorgabe, dass die Pflegekräfte, die eigenverantwortlich und selbständig heilkundliche Aufgaben übernehmen, dafür auch die rechtliche Verantwortung übernehmen müssten. Fragwürdig bleibt für Reinhardt in diesem Zusammenhang allerdings, wie sich Versicherer zu diesem Thema verhalten werden.

Kritisch sieht Reinhardt neben der teilweisen Übertragung ärztlicher Aufgaben auch die vorgesehene selbständige Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln durch die Pflegekräfte, da unklar sei, aus welchen Mitteln diese für den vertragsärztlichen Bereich finanziert werden sollen: „Wenn für diese Leistungen die ohnehin gedeckelte Gesamtvergütung oder die Heilmittelbudgets bereinigt werden sollen, stellt sich wie immer die Frage, nach welchen Kriterien das vonstatten gehen soll.“ Vor diesem Hintergrund könne er vor allem den Vertragsärzten nur dazu raten, vorerst von einer Teilnahme an solchen Modellprojekten abzusehen.

Den Text der Pressemeldung finden Sie auch in der Anlage bzw. auf der Homepage des Verbandes ( http://www.hartmannbund.de ).
Quelle: Pressemitteilung vom 08.11.2011
Petra Schröter
Sekretariat
Stellv. Hauptgeschäftsführung/
Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Schützenstraße 6a
10117 Berlin
Telefon 030 206208-11
Telefax 030 206208-14
petra.schroeter@hartmannbund.de
http://www.hartmannbund.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Richtlinien für Delegation und Substitution

Beitrag von Presse » 11.11.2011, 18:45

Internisten fordern klarere Richtlinien für Delegation und Substitution

Berlin – Der Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) hat am Freitag die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur „Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben“ kritisiert.

„Wir sind gegen die Richtlinie, wie der G-BA sie verabschiedet hat“, erklärte Wolfgang Wesiack, Präsident des BDI. Man habe sich davor gedrückt, eine scharfe Abtrennung von substituierbaren und delegierbaren Leistungen zu treffen und stattdessen mit dem unklaren Begriff der Übertragung gearbeitet, bemängelte er.
.... (weiter lesen)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... tution.htm

Sabrina Merck
Sr. Member
Beiträge: 434
Registriert: 18.05.2007, 10:32

Aufgaben der Ärzte für Nichtärzte - vorerst wohl nicht

Beitrag von Sabrina Merck » 14.11.2011, 18:23

Wenn ich das richtig sehe, hat die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorerst keine praktische Bedeutung. Denn die Aufgaben, die von nichtärztlichen Mitarbeitern erledigt werden sollen, erfordern doch einigen Sachverstand. Daher muss es wohl erst einmal umfangreiche Fort- und Weiterbildungen für diejenigen geben, die mit den Aufgaben der Ärzte betraut werden sollen.
Im Übrigen sehe ich, dass die Ärzteverbände noch massiven Widerstand leisten. Aber wahrscheinlich geht es im Kern nicht um die gute Verrichtung bestimmter Aufgaben, sondern allein um die Honorierung der hier in Rede stehenden Aufgaben.
Weiß jemand mehr?

Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Quellen

Beitrag von Lutz Barth » 14.11.2011, 20:18

Verehrte Frau Merck.

In der Kürze lassen sich die mit der Problematik der ärztlichen Delegation/Substitution aufgeworfenen Fragen nicht beantworten. Hierzu wäre eine umfangreiches Quellenstudium notwendig, sicherlich beginnend mit dem GA des DKI. Hilfreich sind auch die verschiedenen Stellungnahmen im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, die von verschiedenen Sachverständigen erstellt worden sind. Zugleich kann auf das sog. Igl-Gutachten (im Auftrag des DPR) verwiesen werden.

Akuell würde ich zugleich die Dissertation von Michelle Abanador "Die Zulässigkeit der Substitution ärztlicher Leistungen durch Leistungen nichtärztlichen Pflegepersonals - zugleich ein Beitrag zu § 63 Abs. 3c SGB V" (1. Aufl. 2011), erschienen im Nomos-Verlag, zum näheren Studium empfehlen.

In jedem Falle sind gewichtige Rechtsfragen zu klären, die sich m.E. nicht nach dem Motto "Erlaubt ist, was gesetzlich nicht verboten ist" lösen lassen.

Überdies darf man/frau gespannt sein, welche qualifizierten Ratschläge nunmehr von den Berufsverbänden erteilt werden. Es muss freilich zuvörderst im Interesse der Berufsverbände liegen, nunmehr auch für eine Orientierung der Berufsanghörigen Sorge zu tragen.

Bleibt also zu hoffen, dass jedenfalls die Berufsverbände dazu beitragen, dass wir alle demnächst etwas "mehr wissen", wie denn im Zweifel die Richtlinie des G-BA zu interpretieren sei, auch wenn freilich eine inhaltliche Diskussion unumgänglich erscheint.

Nachdenklich freilich muss stimmen, dass es offenkundig ist, dass die Praxis schon längst "Modellprojekte" initiiert hat und so faktisch einige Bedingungen gesetzt worden sind, obgleich hierzu jedenfalls die Richtlinien des G-BA (mit Blick auf § 63 Abs. 3c SGB V) noch nicht verabschiedet waren bzw. genehmigt worden sind.

Dies ist ggf. dadurch zu erklären, dass auch die Praxis es bisher erfolgreich vermieden hat, sich mit den Begriffen der Delegation und Subsitution inhaltlich näher auseinanderzusetzen. Hierüber sich nochmals zu beklagen, erscheint mir persönlich letztlich müßig zu sein, da jedenfalls die Berufsverbände von dem Gedanken beseelt sind, "helfen zu wollen" und hierfür es wohl unumgänglich zu sein scheint, auch ärztliche Aufgaben wahrzunehmen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Nichtärzte

Beitrag von Presse » 24.11.2011, 09:06

GFB: Bahr soll grundsätzliche Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche Berufsgruppen stoppen

Die GFB steht der Vorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an andere, nichtärztliche Berufsgruppen äußerst kritisch gegenüber. Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine gute ärztliche Versorgung nach dem Facharztstandard. Dabei können nur die Ärzte selbst einschätzen, welche Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen oder im Einzelfall von Nichtärzten ausgeführt werden dürfen.

Im Arztrecht gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung durch den Arzt in Diagnostik und Therapie, um die Patienten vor Schaden zu bewahren. Dieser Grundsatz jeglichen ärztlichen Handelns muss auch oberster Leitgedanke über dem Thema Delegation ärztlicher Tätigkeiten sein. Das Patientenwohl und damit die Effektivität der Behandlung und nicht wirtschaftliche Effizienzbetrachtungen müssen weiterhin im Zentrum des Handelns im Gesundheitswesen stehen. Wirtschaftliche Aspekte im Sinne von Einsparungen sind dabei nur ein Kriterium - aller Voraussicht nach auch nur ein kurzfristiges. Sie dürfen daher nie das einzige Kriterium sein. Maßgeblich muss die Qualität der Patientenversorgung im Sinne der jeweils zu erreichenden Ergebnisqualität sein. Zu berücksichtigen sind außerdem berufs-, haftungs- und strafrechtliche Aspekte.

Leistungserbringer und Patienten brauchen Rechtssicherheit. Diese ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung bislang gewährleistet. Die grundsätzlich bestehende Delegationsmöglichkeit behandlungspflegerischer Maßnahmen ist nicht grenzenlos, sondern wird durch das Kriterium der „Eignung“ eingeschränkt. Die grundsätzliche Übertragung ärztlicher Leistungen auf nichtärztliches Personal führt zu Qualitätsverlust und gefährdet die Patienten. Isolierte Schulungsmaßnahmen können dieses Ausbildungsdefizit aufgrund der Krankheitskomplexität nicht ersetzen.

Die eigenverantwortliche Durchführung von Einzelleistungen durch medizinisches Assistenzpersonal und Pflegeberufe gefährdet die ganzheitliche Therapie insbesondere multimorbider Patienten.

„Der Bundesgesundheitsminister ist aufgerufen, diesen Entwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu genehmigen und ihn zur Überarbeitung an den Gemeinsamen Bundesausschuss zurückzuweisen“, so Dr. med. Siegfried Götte, Präsident der GFB.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2011
Dr. Christine Winkler
- Pressereferentin –
Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände
www.gfb-facharztverband.de
presse@cwinkler.info
0172/2167794

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Mehr Aufgaben für Pflegekräfte ´unverantwortlich`

Beitrag von Presse » 05.12.2011, 07:54

Mehr Aufgaben für Pflegekräfte "unverantwortlich"

POTSDAM/COTTBUS (ami). Kritik am Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aufgabenübertragung an Pflegekräfte kommt von den ärztlichen Körperschaften aus Brandenburg.

In einer gemeinsamen Erklärung wiesen Ärztekammer und KV die Überlegungen des GBA zu Modellversuchen als "unverantwortlich" und einen "Schritt hin zur Schmalspurmedizin" zurück. "Wir benötigen keine neue Struktur, die wieder neue Schnittstellenprobleme verursacht", kritisierte Kammerpräsident Dr. Udo Wolter.

.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=681808

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Verlagerung der Pflegetätigkeit auf Assistenzpersonal

Beitrag von Presse » 11.12.2011, 07:40

„Auf den Zuschnitt kommt es an …“ – DBfK-Broschüre bewertet Skill Mix im Krankenhaus

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) greift in einer heute veröffentlichten Broschüre eine Strategie des Krankenhausmanagements auf: die Verlagerung von bislang pflegerischen Tätigkeiten auf Assistenzpersonal. „Was vor Jahren als Weg zur Kostensenkung begann entwickelt sich immer mehr zum Allheilmittel gegen den Pflegefachkräftemangel“, sagt DBfK-Referentin Johanna Knüppel. Dass mit einem unkritischen Einsatz geringer qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch hohe Risiken verbunden sind werde häufig ausgeblendet, so die Referentin weiter. Eine Expertengruppe des DBfK aus Pflegefachpersonen, die alle eine lange Berufserfahrung in der Krankenhauspflege mitbringen, hat mit dem Skill Mix verbundene Chancen und Risiken praxisnah aufbereitet.

Die 40-seitige Broschüre „Auf den Zuschnitt kommt es an … Skill Mix auf Krankenstationen – Eine Bewertung aus der Sicht der Praxis“ stellt aktuelle Probleme und Herausforderungen dar, liefert Zahlen und Fakten, deckt Schwachstellen auf und gibt hilfreiche Tipps und Empfehlungen für den effizienten Zuschnitt von Mitarbeiterteams im Krankenhaus.

Die Broschüre ist ausschließlich als Download über die Internetseite des DBfK erhältlich unter http://www.dbfk.de/download/download/Au ... -es-an.pdf .

Quelle: Pressemitteilung vom 08.12.2011
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Buchtipp!

Beitrag von Lutz Barth » 13.12.2011, 17:29

Die Zulässigkeit der Substitution ärztlicher Leistungen durch Leistungen nichtärztlichen Pflegepersonals

Zugleich ein Beitrag zu § 63 Abs. 3c SGB V

Von Dr. Michelle Abanador

2011, 234 S., Broschiert,
ISBN 978-3-8329-6764-2

Vgl. dazu den nachfolgenden Link >>> http://www.nomos-shop.de/Abanador-Zul%C ... duct=13836 <<< (html)

Eine Dissertation auf hohem Niveau, die hoffentlich dazu beiträgt, dass die Diskussion professioneller geführt wird. Denn auch hier gilt: ohne Sachkunde geht es nicht!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Wer haftet für Schwester Agnes?

Beitrag von Presse » 13.12.2011, 17:51

Wer haftet für Schwester Agnes?
JuraHealth-Congress thematisiert rechtssichere Übertragung ärztlicher Leistungen auf die Pflege


"Das ist erst der Beginn." Mit dieser nüchternen Feststellung im Hinblick auf den Mangel an Ärzten und Pflegekräften hat die sächsische Staatssekretärin für Soziales Andrea Fischer den JuraHealth-Congress 2011 in Dresden eröffnet. "Wir fühlen uns mittendrin im demographischen Wandel", sagte Fischer und verwies darauf, dass die niedergelassenen Ärzte in ihrem Bundesland im Durchschnitt bereits 51 Jahre alt sind. "Wenn wir das aktuell erreichte Versorgungsniveau nicht gefährden wollen, müssen wir aktiv werden", forderte die Staatssekretärin die rund 180 Klinikmanager, Juristen, Ärzte und Pflegenden im Dresdener Congresszentrum auf.

Nur wenige Wochen nach der Veröffentlichung der vielbeachteten Heilkunde-Übertragungsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss diskutierten Experten aus Wissenschaft und Praxis in Dresden über die künftige Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen.

Konrad Schumann vom sächsischen Pflegerat forderte erneut ein Berufegesetz für die Pflege, lobte aber die G-BA-Übertragungsrichtlinie, die im Rahmen von Modellprojekten ein Schritt in die richtige Richtung sei. Dem stimmte auch der Kölner Gesundheitsrechtler und JHC-Initiator Prof. Dr. Volker Großkopf, der aber auch vor rechtlichen Risiken warnte.

So müsse zum Einen die Haftpflichtversicherung in die Planungen zur Übernahme ärztlicher Leistungen durch die Pflege einbezogen werden, um einen ausreichenden Schutz auch bei neuen Tätigkeiten zu gewährleisten. "Zum Anderen muss jede Übertragung argumentativ hinterlegt sein", erklärte Prof. Großkopf. "Eine Übertragung vom Arzt auf die Pflege kommt ohnehin nur in Betracht, wenn es sich nicht um medizinische Kernaufgaben handelt."

Mehr Verantwortung für die Pflege setzt auch die konsequente Fortführung der Akademisierung voraus, betonte der Kölner Bildungswissenschaftler Prof. Dr. Wolfgang M. Heffels, damit mehr evidenzbasiertes Wissen im pflegerischen Bereich erarbeitet werden kann, auf das sich dann auch die Patienten verlassen können müssen. "Neben dem ärztlichen brauchen wir auch einen pflegerischen Gewährleistungsanspruch", forderte Heffels in Dresden.

Ausblick auf das nächste Jahr:
Der JuraHealth-Congress 2012 wird sich bereits im Mai in Köln mit dem Themenkomplex "Gewalt in der Pflege" beschäftigen und dabei auch die besondere Situation der psychiatrischen Einrichtungen berücksichtigen. Das Programm und weitere Informationen sind im Internet unter http://www.jurahealth.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.12.2011
Martin v. Berswordt-Wallrabe
public relations & public affairs

(0211) 405 69 238
(0173) 894 11 59
www.martin-von-berswordt.de

Antworten