Verletzung von Obliegenheitspflichten bei Privatpflege ???

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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WIEVIEL PROZENT DER OSTEUROPÄISCHEN hILFSKRÄFTE SIND WOHL ANGEMELDET / VERSICHERT ?

Umfrage endete am 22.06.2011, 08:59

25 %
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Abstimmungen insgesamt: 8

escooter123
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Verletzung von Obliegenheitspflichten bei Privatpflege ???

Beitrag von escooter123 » 22.05.2011, 08:59

Eine hauptberuflich in einem Altersheim arbeitende Frau (gelernte Arzthelferin) nimmt nach eigenen Angaben einen 85 jährigen (Ohne Pflegestufe, mit altersbedingten Krankheiten wie Rheuma, Bluthochdruck, Diabetes, WEISSER Hautkrebs) zu sich und pflegt ihn 1 Jahr, weil der einzige Sohn des Mannes zur Zeit nicht da ist.

Der alte Herr ist noch rüstig, bestellt auch noch den eigenen Garten, hat aber immer abends Gliederschmerzen und nimmt deshalb gerne sogenannte Rheumabäder, wobei er auch alleine badet und keine Hilfe benötigt.

Es kommt dabei offenbar zu einem Schlaganfall, der alte Herr kommt erstmalig nicht alleine aus der Badewanne, sie muss ihn mit einer Freundin aus dem Haus herausholen, ruft aber nicht den Arzt, wie es bei Schlaganfällen angebracht bzw. vorgeschrieben ist.

Der Sohn hört in Abwesenheit davon, veranlasst die Krankenhauseinweisung 3 Wochen später, der alte Herr kommt ins Krankenhaus, wo er drei Wochen später verstirbt.

Zur Überraschung aller Beteiligten stellt sich nach dem Tod heraus, dass diese Dame alle Vermögenswerte des alten Herrn übernommen hat; dass Sie sich 4 Monate nach Beginn der Pflege von dem alten Herrn eine Generalvollmacht hat ausstellen lassen, diese Tatsache aber allen Beteiligten gegenüber, auch dem Sohn gegenüber, verschwiegen hat, und damit dann insgesamt Vermögenswerte für ca. 25 000 EURO, darunter den Neuwagen des alten Herrn, 8 Tage nach dessen Tod, auf sich übertragen hat.

Im vorliegenden Fall haben wir somit einen Personenschaden, (bei rechtzeitiger Einlieferung in das Krankenhaus wäre der alte Herr vielleicht gar nicht verstorben), und zusätzlich einen beträchtlichen Vermögensschaden.

Der Staatsanwalt ermittelt !

Natürlich erwartet zu Beginn einer Pflege niemand in einer Familie derartige negative Weiterungen, aber dieser Fall zeigt deutlich, womit man rechnen muss.

In diesem Fall stammt die Pflegerin aus Deutschland, es sind also deutsche Gerichte zuständig. Wie sähe diese Sache aber aus, wenn die Pflegekraft aus Lettland oder Polen stammen würde und im Rahmen der EU - Freizügigkeitsregelung hier arbeiten würde ? Wo müssten die Erben dann klagen ?

thorstein
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Beitrag von thorstein » 22.05.2011, 09:25

Zur Überraschung aller Beteiligten
Wäre hier jemand beteiligt gewesen, hätte es vielleicht auch keine Überraschung gegeben.
Was heisst Schlaganfall? Gab es nach dem Vorfall in der Badewanne eindeutige Symtome? Halbseitenlähmung, Aphasie?
War der Schalganfall die Todesursache?
Wie wurde die Pflege vergütet, ausser den unterschlagenen 25000 Euro?
Haben wir einen Personenschaden und Vermögensschaden, oder ermittelt die Staatsanwaltschaft noch?
Die polnischen Pflegekräfte arbeiten für 1000 Euro rund um die Uhr. Da enstehen auch Schäden, für die sich aber niemand interessiert. Moderne Sklavenhaltung eben.

Rauel Kombüchen
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Verletzung von Obliegenheitspflichten bei Privatpflege ???

Beitrag von Rauel Kombüchen » 23.05.2011, 07:52

escooter123 hat geschrieben: .... Der Staatsanwalt ermittelt !
Natürlich erwartet zu Beginn einer Pflege niemand in einer Familie derartige negative Weiterungen, aber dieser Fall zeigt deutlich, womit man rechnen muss.
In diesem Fall stammt die Pflegerin aus Deutschland, es sind also deutsche Gerichte zuständig. Wie sähe diese Sache aber aus, wenn die Pflegekraft aus Lettland oder Polen stammen würde und im Rahmen der EU - Freizügigkeitsregelung hier arbeiten würde ? Wo müssten die Erben dann klagen ? ...
Hallo,
der Sohn hätte sich zeitgerecht um den Vater kümmern sollen. Dann wäre vielleicht eine Vollmachterteilung nicht oder anders ausgefallen. Wer anderen Rechtsmacht erteilt, muss wissen, dass damit vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten verbunden sind. Ich denke, dass daher im vorliegenden Falle mit strafrechtlichen Sanktionen kaum etwas auszurichten sein wird.
Bei Pflege- und Betreuungskräften aus dem Ausland ist die Prozesslage u.U. erheblich komplizierter. Da ist man sicherlich gut beraten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, der mit dem EU-Recht vertraut ist. Über die Klagewege und die Erfolgsmöglichkeiten kann hier nur spekuliert werden.
Auch mit Rücksicht auf solche Erwägungen spricht alles dafür, bundesdeutsche Pflege- und Betreuungskräfte zu beschäftigen.
MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Cicero
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osteuropäische Pflegekräfte bzw. Haushaltshilfen

Beitrag von Cicero » 29.05.2011, 07:35

Ich sehe die Anstellung osteuropäischer Pflegekräfte bzw. Haushaltshilfen ebenfalls sehr kritisch und nehme an, dass in diesem Bereich kaum legale Verhältnisse bestehen. Daher habe ich bei der Umfrage auf 25% getippt.
Wer immer wieder nach osteuropäischen Arbeitskräften ruft, will damit offensichtlich die deutsche Arbeitnehmerschaft "billig" beschäftigt halten, unter Druck setzen. Ausländische Arbeitskräfte werden auch von ihren Familien getrennt. .... Ein anderes Thema ist die mangelnde Solidarität mit unseren Nachbarn. Wir entziehen ihnen die eigentlich selbst dringend gebrauchten Arbeitskräfte vor Ort und reißen damit verheerende Lücken auf.
Ist das - global gesehen - Achtung der Menschenwürde?

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Pflege "pfleglicher" behandeln

Beitrag von Anja Jansen » 31.05.2011, 07:27

Meines Erachtens müssen wir die bundesdeutschen Pflegekräfte besser behandeln und vor allem dafür sorgen, dass die Berufsflucht wegen schlechter Arbeitsbedingungen und Krankheit aufhört. Es sind nach meinem Eindruck genügend Pflegekräfte moblisierbar, wenn man ihnen signalisiert, dass "pflegliche" Behandlung gewährleistet wird.
Insoweit sind die Träger bzw. die Führungskräfte verantwortlich. Natürlich muss auch ergänzend die Politik den Rahmen verbessern.

LB. Grüße
Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Abwerbung ausländischer Fachkräfte unmoralisch

Beitrag von Presse » 19.07.2011, 06:55

Pflegerat findet Abwerbung ausländischer Fachkräfte unmoralisch

Essen/Berlin – Der Deutsche Pflegerat hält die Abwerbung ausländischer Pflegefachkräfte aus moralischen Gründen für bedenklich. Verbandspräsident Andreas Westerfellhaus sagte den Zeitungen der WAZ-Gruppe vom Dienstag, grundsätzlich sei zwar jede Pflegekraft aus dem Ausland in Deutschland willkommen, wenn sie qualifiziert sei und die Sprache beherrsche. „Ich finde es aber zutiefst unethisch und unmoralisch, wenn wir die Pflegekräfte dort abwerben“, fügte er hinzu.
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http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... alisch.htm

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