Ich möchte kurz nachfragen, ob Befähigungsnachweis bzw. Spritzenschein (immer noch) rechtliche Bedeutung haben. Wir haben darüber kontrovers diskutiert. - Danke für Rückmeldungen.
KPH Neuss
Befähigungsnachweis - Spritzenschein
Moderator: WernerSchell
Befähigungsnachweis - Spritzenschein
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Befähigungsnachweis - Spritzenschein
Hallo KPH Neuss,
Befähigungsnachweise können wichtige Klarstellungen im Zusammenhang mit Delegationsentscheidungen enthalten. Daher sind sie m.E. weiterhin sehr bedeutsam. Die Bezeichnung "Spritzenschein" ist aber wohl überholt. Näheres zum Thema im Forum unter
viewtopic.php?t=9906&highlight=bef%E4higungsnachweis
Gruß
Herbert Kunst
Befähigungsnachweise können wichtige Klarstellungen im Zusammenhang mit Delegationsentscheidungen enthalten. Daher sind sie m.E. weiterhin sehr bedeutsam. Die Bezeichnung "Spritzenschein" ist aber wohl überholt. Näheres zum Thema im Forum unter
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Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Spritzenschein und Haftungsrecht
Vgl. dazu einen Kurzbeitrag: Kommt dem „Spritzenschein“ in der Praxis eine haftungsbefreiende Bedeutung zu?
Quelle: CareLounge >>> http://www.carelounge.de/altenarbeit/au ... .php?id=60 <<< (html)
Quelle: CareLounge >>> http://www.carelounge.de/altenarbeit/au ... .php?id=60 <<< (html)
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