Befähigungsnachweis - Spritzenschein

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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KPHNeuss
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Befähigungsnachweis - Spritzenschein

Beitrag von KPHNeuss » 19.03.2011, 07:55

Ich möchte kurz nachfragen, ob Befähigungsnachweis bzw. Spritzenschein (immer noch) rechtliche Bedeutung haben. Wir haben darüber kontrovers diskutiert. - Danke für Rückmeldungen.
KPH Neuss
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Herbert Kunst
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Befähigungsnachweis - Spritzenschein

Beitrag von Herbert Kunst » 19.03.2011, 08:29

Hallo KPH Neuss,
Befähigungsnachweise können wichtige Klarstellungen im Zusammenhang mit Delegationsentscheidungen enthalten. Daher sind sie m.E. weiterhin sehr bedeutsam. Die Bezeichnung "Spritzenschein" ist aber wohl überholt. Näheres zum Thema im Forum unter
viewtopic.php?t=9906&highlight=bef%E4higungsnachweis
Gruß
Herbert Kunst
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Lutz Barth
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Spritzenschein und Haftungsrecht

Beitrag von Lutz Barth » 19.03.2011, 17:14

Vgl. dazu einen Kurzbeitrag: Kommt dem „Spritzenschein“ in der Praxis eine haftungsbefreiende Bedeutung zu?

Quelle: CareLounge >>> http://www.carelounge.de/altenarbeit/au ... .php?id=60 <<< (html)
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