Hebammen in der Haftungsfalle
Moderator: WernerSchell
Hebammen in der Haftungsfalle
Hebammen in der Haftungsfalle
Die Geburtshilfe nur Vorreiter der Heil- und Pflegebranche – Haftpflichtkonzerne ziehen sich flächendeckend zurück
Die Proteste zahlreicher Hebammen in mehreren deutschen Städten haben deutlich gemacht, wie drängend für viele Bereiche des Heil- und Pflegebereiches inzwischen das Problem von kaum noch abzusichernden Haftungsrisiken ist. Weil sich große Versicherungen komplett aus dem Gesundheitsbereich zurückziehen wollen, steigen die Prämien drastisch an und gefährden die Versorgung.
Da die Haftpflichtprämien teils um ein Vielfaches angestiegen sind, sehen zahlreiche Hebammen die künftige Ausübung ihres Berufes gefährdet. Ohne entsprechende Absicherung könnten sie ihren Beruf kaum noch ausüben, beklagten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den jüngsten bundesweiten Protesten und sprachen damit ein Problem an, das auch viele andere Akteure im Gesundheitswesen drückt. So sehen sich auch viele niedergelassene Ärzte drastisch gestiegenen Haftpflicht-Versicherungsprämien gegenüber. Einige Versicherungskonzerne ziehen sich derzeit sogar mit massenhaften Kündigungen vollständig aus der Absicherung der Mediziner zurück.
Angesichts der zahlreichen künftig nur noch unzureichend abgesicherten Risiken im Gesundheitswesen beschäftigt sich der JuraHealth-Congress am 10. und 11. Juni 2010 in der Berliner Urania mit den Ausgansbedingungen und den Strategien für ein effektives Haftpflichtmanagement. Auch die Einbettung der veränderten Haftungssituation in ein modernes Klinik- oder Pflegemangement werden auf dem zweitägigen Fachcongress für Juristen, Mediziner, Pflegemanager und Vertreter aller Heilberufe diskutiert. Eine wichtige Rolle spielen dabei selbstverständlich auch die wissenschaftlichen Expertenstandards, die in Haftungsprozessen immer wieder als Basis der richterlichen Entscheidung dienen.
Zu den Referenten des JHC zählen in diesem Jahr erneut viele bekannte Vertreter aus der Wissenschaft und dem Gesundheitswesen, darunter die Professoren Marcus Siebolds, Klaus Theuerkauf, Christian Loffing und Volker Großkopf, bpa-Bundesgeschäftsführer Herbert Mauel oder der Experte für Versicherungsfragen im Heilwesen Stefan Knoch von der Assekuranz AG.
Alle Informationen zum JuraHealth Congress 2010 sowie der vollständige Ablauf der beiden Kongresstage sind auf der Internetseite http://www.jurahealth.de zu finden.
Quelle: Pressemitteilung vom 06.05.2010
Die Geburtshilfe nur Vorreiter der Heil- und Pflegebranche – Haftpflichtkonzerne ziehen sich flächendeckend zurück
Die Proteste zahlreicher Hebammen in mehreren deutschen Städten haben deutlich gemacht, wie drängend für viele Bereiche des Heil- und Pflegebereiches inzwischen das Problem von kaum noch abzusichernden Haftungsrisiken ist. Weil sich große Versicherungen komplett aus dem Gesundheitsbereich zurückziehen wollen, steigen die Prämien drastisch an und gefährden die Versorgung.
Da die Haftpflichtprämien teils um ein Vielfaches angestiegen sind, sehen zahlreiche Hebammen die künftige Ausübung ihres Berufes gefährdet. Ohne entsprechende Absicherung könnten sie ihren Beruf kaum noch ausüben, beklagten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den jüngsten bundesweiten Protesten und sprachen damit ein Problem an, das auch viele andere Akteure im Gesundheitswesen drückt. So sehen sich auch viele niedergelassene Ärzte drastisch gestiegenen Haftpflicht-Versicherungsprämien gegenüber. Einige Versicherungskonzerne ziehen sich derzeit sogar mit massenhaften Kündigungen vollständig aus der Absicherung der Mediziner zurück.
Angesichts der zahlreichen künftig nur noch unzureichend abgesicherten Risiken im Gesundheitswesen beschäftigt sich der JuraHealth-Congress am 10. und 11. Juni 2010 in der Berliner Urania mit den Ausgansbedingungen und den Strategien für ein effektives Haftpflichtmanagement. Auch die Einbettung der veränderten Haftungssituation in ein modernes Klinik- oder Pflegemangement werden auf dem zweitägigen Fachcongress für Juristen, Mediziner, Pflegemanager und Vertreter aller Heilberufe diskutiert. Eine wichtige Rolle spielen dabei selbstverständlich auch die wissenschaftlichen Expertenstandards, die in Haftungsprozessen immer wieder als Basis der richterlichen Entscheidung dienen.
Zu den Referenten des JHC zählen in diesem Jahr erneut viele bekannte Vertreter aus der Wissenschaft und dem Gesundheitswesen, darunter die Professoren Marcus Siebolds, Klaus Theuerkauf, Christian Loffing und Volker Großkopf, bpa-Bundesgeschäftsführer Herbert Mauel oder der Experte für Versicherungsfragen im Heilwesen Stefan Knoch von der Assekuranz AG.
Alle Informationen zum JuraHealth Congress 2010 sowie der vollständige Ablauf der beiden Kongresstage sind auf der Internetseite http://www.jurahealth.de zu finden.
Quelle: Pressemitteilung vom 06.05.2010
-
- phpBB God
- Beiträge: 1148
- Registriert: 26.12.2007, 10:05
- Kontaktdaten:
Panikmache sollte vermieden werden!
Der Hinweis darauf, dass „Hebammen sich in einer Haftungsfalle“ befinden, sollte nicht dazu führen, dass nunmehr die Hebammen meinen, sie seien erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt. Dass die Versicherungsprämien steigen, kann nicht bestritten werden, wenngleich dies nicht darauf zurückzuführen ist, dass durch den Berufsstand mehr „Haftungsfälle“ produziert werden und sich insofern der Eindruck aufdrängen könnte, es werden mehr „Fehler“ bei Ausübung der konkreten Leistung begangen. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall, da ganz überwiegend die Hebammen eine Leistung lege artis erbringen. Vielmehr wird in der Praxis davon ausgegangen, dass der Anstieg der Prämien darauf zurückzuführen ist, dass der „einzelne Fall“ teurer geworden sei – will heißen: es werden, sofern im Einzelfall Haftpflichtklagen erhoben werden und ggf. die Kläger obsiegen, weitaus höhere Haftungssummen zugesprochen.
Ein Anlass zu allgemeiner Panikmache besteht jedenfalls aus Haftungsgründen nicht und wie mir scheint, ist die Lösung des Problems der steigenden Haftpflichtprämien mehr als schwierig, denn dieses würde in der Konsequenz bedeuten, dass die Rechtsprechung die Höhe der Ansprüche nach oben hin „begrenzen“ würde (eine allgemeine Tendenz zur „Amerikanisierung“ ist unverkennbar).
Dass die Hebammen durch die Prämienerhöhung erheblich unter Druck gelangen, ist allerdings unverkennbar. Von einer "Haftungsfalle" zu sprechen, halte ich gleichwohl für übertrieben, da hiervon keine Rede sein kann.
Ein Anlass zu allgemeiner Panikmache besteht jedenfalls aus Haftungsgründen nicht und wie mir scheint, ist die Lösung des Problems der steigenden Haftpflichtprämien mehr als schwierig, denn dieses würde in der Konsequenz bedeuten, dass die Rechtsprechung die Höhe der Ansprüche nach oben hin „begrenzen“ würde (eine allgemeine Tendenz zur „Amerikanisierung“ ist unverkennbar).
Dass die Hebammen durch die Prämienerhöhung erheblich unter Druck gelangen, ist allerdings unverkennbar. Von einer "Haftungsfalle" zu sprechen, halte ich gleichwohl für übertrieben, da hiervon keine Rede sein kann.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Geburtshilfe: Hebammen sehen ihre Existenz bedroht
Dtsch Arztebl 2010; 107(19)
afp
Geburtshilfe: Hebammen sehen ihre Existenz bedroht
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=74903
Die Petition des Deutschen Hebammenverbandes
http://www.hebammenverband.de/index.php?id=1341
afp
Geburtshilfe: Hebammen sehen ihre Existenz bedroht
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=74903
Die Petition des Deutschen Hebammenverbandes
http://www.hebammenverband.de/index.php?id=1341
Haftpflichtschutz im Gesundheitswesen bröckelt
Mitteilung vom 07.06.2010:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hebammen haben vor einigen Tagen mit öffentlichen Protesten auf ihre Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, im Stillen haben aber auch zahlreiche niedergelassene Mediziner und ganze Kliniken mit einem weg brechenden Haftpflichtversicherungsschutz zu kämpfen. Policen werden gekündigt oder zu dreifach höheren Preisen wieder angeboten. Hintergrund ist der ein Rückzug großer Versicherungskonzerne aus dem Haftpflichtmarkt im Gesundheitswesen. Letztlich droht eine mangelnde Absicherung der Patienten im Falle von fahrlässigem Handeln der Ärzte und Kliniken.
Auf dem JuraHealth-Congress am Donnerstag und Freitag in der Berliner Urania diskutieren Juristen, Mediziner, Krankenhausvertreter und Versicherungsexperten über Auswege aus dieser Situation und über Managementansätze, mit denen Kliniken und Ärzte der schwindenden Absicherung begegnen können. Dabei geht es auch um Fehlervermeidungssysteme, effektives Risikomanagement und die juristische Vorbereitung auf Haftungsfälle.
Die bröckelnde Haftpflichtabsicherung im Gesundheitswesen ist möglicherweise auch für Ihre Arbeit interessant. Im Vorfeld des Kongresses, aber selbstverständlich auch an den beiden Veranstaltungstagen in der Urania vermitteln wir Ihnen gerne Gesprächspartner aus der Versicherungsbranche, der Rechtswissenschaft oder Medizin zu diesem Themenkomplex.
Informationen zum Kongress und zu den Referenten finden Sie unter http://www.jurahealth.de/
Jederzeit stehe ich Ihnen auch gerne für weitergehende Informationen direkt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
Martin v. Berswordt-Wallrabe
- Geschäftsführer -
CareEffects - Informationstransfer für Pflege und Gesundheitswirtschaft
Friedrichstraße 90
10117 Berlin
Telefon 030 / 2025 3573
Telefax 030 / 2025 3333
http://www.careeffects.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hebammen haben vor einigen Tagen mit öffentlichen Protesten auf ihre Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, im Stillen haben aber auch zahlreiche niedergelassene Mediziner und ganze Kliniken mit einem weg brechenden Haftpflichtversicherungsschutz zu kämpfen. Policen werden gekündigt oder zu dreifach höheren Preisen wieder angeboten. Hintergrund ist der ein Rückzug großer Versicherungskonzerne aus dem Haftpflichtmarkt im Gesundheitswesen. Letztlich droht eine mangelnde Absicherung der Patienten im Falle von fahrlässigem Handeln der Ärzte und Kliniken.
Auf dem JuraHealth-Congress am Donnerstag und Freitag in der Berliner Urania diskutieren Juristen, Mediziner, Krankenhausvertreter und Versicherungsexperten über Auswege aus dieser Situation und über Managementansätze, mit denen Kliniken und Ärzte der schwindenden Absicherung begegnen können. Dabei geht es auch um Fehlervermeidungssysteme, effektives Risikomanagement und die juristische Vorbereitung auf Haftungsfälle.
Die bröckelnde Haftpflichtabsicherung im Gesundheitswesen ist möglicherweise auch für Ihre Arbeit interessant. Im Vorfeld des Kongresses, aber selbstverständlich auch an den beiden Veranstaltungstagen in der Urania vermitteln wir Ihnen gerne Gesprächspartner aus der Versicherungsbranche, der Rechtswissenschaft oder Medizin zu diesem Themenkomplex.
Informationen zum Kongress und zu den Referenten finden Sie unter http://www.jurahealth.de/
Jederzeit stehe ich Ihnen auch gerne für weitergehende Informationen direkt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
Martin v. Berswordt-Wallrabe
- Geschäftsführer -
CareEffects - Informationstransfer für Pflege und Gesundheitswirtschaft
Friedrichstraße 90
10117 Berlin
Telefon 030 / 2025 3573
Telefax 030 / 2025 3333
http://www.careeffects.de
-
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Haftpflichtschutz im Gesundheitswesen bröckelt
Hallo,
es ist so, dass Patienten immer häufiger Klage erheben, wenn sie mit einer Therapie, Pflege usw. nicht einverstanden sind. Insoweit gibt es nicht selten Schutz von einer Rechtsschutzversicherung. In der Geburtshilfe sind vermutete Fehler wohl besonders häufig und Schadensregulierungen wegen des immensen Unterhaltsschadens für Versicherungen sehr teurer.
Klar, dass die Versicherungen reagieren (müssen). Eine hilfreiche Lösung habe ich auch nicht parat. Wahrscheinlich können die höheren Haftpflichtprämien nur über die von den Patienten erhobenen Gebühren herein geholt werden. Die Patienten werden dies im Ergebnis über höhere Gebühren finanzieren müssen.
Gruß
Herbert Kunst
es ist so, dass Patienten immer häufiger Klage erheben, wenn sie mit einer Therapie, Pflege usw. nicht einverstanden sind. Insoweit gibt es nicht selten Schutz von einer Rechtsschutzversicherung. In der Geburtshilfe sind vermutete Fehler wohl besonders häufig und Schadensregulierungen wegen des immensen Unterhaltsschadens für Versicherungen sehr teurer.
Klar, dass die Versicherungen reagieren (müssen). Eine hilfreiche Lösung habe ich auch nicht parat. Wahrscheinlich können die höheren Haftpflichtprämien nur über die von den Patienten erhobenen Gebühren herein geholt werden. Die Patienten werden dies im Ergebnis über höhere Gebühren finanzieren müssen.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Berufshaftpflicht wird zum Problem
Berufshaftpflicht wird zum Problem
Die Vorstellung ist schon absurd: In einer Gesellschaft, die sich dringend mehr Kinder wünscht, werfen viele freiberufliche Hebammen das Handtuch, weil sie die Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr bezahlen können. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=606 ... ngen&n=206
Die Vorstellung ist schon absurd: In einer Gesellschaft, die sich dringend mehr Kinder wünscht, werfen viele freiberufliche Hebammen das Handtuch, weil sie die Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr bezahlen können. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=606 ... ngen&n=206
Kein Handlungsbedarf für Hebammenvergütung
Gesundheitsministerium sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf bei Hebammenvergütung
Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HAU/BOB) Eine Verbesserung der Vergütungssituation von Hebammen ist auch nach derzeit geltender Rechtslage erreichbar. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr (FDP) am Montagnachmittag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Der Grundsatz des Beitragssatzsicherungsgesetzes widerspräche keineswegs dem Anliegen, die Vergütungssituation der Hebammen zu verbessern, sagte Bahr. Bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen müsse der Anstieg der Prämien für die Haftpflichtversicherung von freiberuflichen Hebammen Berücksichtigung finden. ”Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums bedarf es insoweit keiner Gesetzesänderung“, betonte Bahr. Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass im aktuellen Schiedsverfahren möglichst schon Anfang Juli eine für Kassen und Hebammen akzeptable Lösung gefunden werde.
Grundlage der Diskussion im Petitionsausschuss war eine von der Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, eingebrachte Petition, in der festgestellt wurde, dass steigende Haftpflichtprämien und eine unzureichende Vergütung die Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe zwängen. Dadurch könne die flächendeckende Versorgung ebenso wie die Wahlfreiheit der werdenden Mütter, wo und wie sie ihr Kind gebären möchten, nicht mehr sichergestellt werden. Mehr als 106.000 Personen hatten die E-Petition im Internet mit gezeichnet.
Klenk zeigte sich vor dem Ausschuss erfreut über die große Unterstützung in der Bevölkerung für die Forderung ihres Verbandes an die Politik, ”Sofortmaßnahmen“ zu ergreifen, um diese Entwicklung zu stoppen. Eine Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3.689 Euro ab 1. Juli 2010 bei einem durchschnittlichen Jahresrealeinkommen von etwa 14.000 Euro sorge laut Klenk dafür, ”das sich der Beruf nicht mehr lohnt“. Der Deutsche Hebammenverband fordere daher, einen ”steuerfinanzierten Fonds für Heilberufe“ einzurichten. Geburt und Schwangerschaft seien schließlich ”keine Krankheiten“. Daher sollten nicht die Krankenkassen für die Leistungen einer Hebamme aufkommen.
Abgeordnete aller Fraktionen dankten der Petentin dafür, die prekäre Situation der Hebammen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt zu haben. Die Unionsfraktion forderte, alles zu tun, um die Wahlfreiheit für Frauen bei der Geburt zu erhalten. Zugleich wurde infrage gestellt, ob es denn eine ”Chancengleichheit“ bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen gebe. Auch aus Sicht der SPD-Fraktion stehe die Wahlfreiheit auf dem Spiel. Allein seine Hoffnungen darauf zu setzen, dass im Schiedsverfahren eine baldige Lösung gefunden werde, reicht aus Sicht der SPD jedoch nicht aus. Daher wurde angeregt, bei einem ”schlechten Ergebnis“ für die Hebammen doch über einen ”Steuerfonds“ nachzudenken. Diesem Ansinnen steht der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CDU), kritisch gegenüber. Ein solcher Fonds könne nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse, ”wenn er den zustande käme“, innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung ”organisiert und finanziert“ werden.
Gegen die Forderung von Grünen- und Linksfraktion nach einem ”Runden Tisch“ wandte sich Gesundheitsstaatssekretär Bahr. Allein schon da man keinen fachlichen Einfluss auf die Schiedsstelle nehmen wolle, wäre dieser ein ”falsches Signal“. Zudem habe Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit allen beteiligten Parteien schon ”intensive Gespräche“ geführt.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.06.2010
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36191
http://www.bundestag.de e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HAU/BOB) Eine Verbesserung der Vergütungssituation von Hebammen ist auch nach derzeit geltender Rechtslage erreichbar. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Daniel Bahr (FDP) am Montagnachmittag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Der Grundsatz des Beitragssatzsicherungsgesetzes widerspräche keineswegs dem Anliegen, die Vergütungssituation der Hebammen zu verbessern, sagte Bahr. Bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen müsse der Anstieg der Prämien für die Haftpflichtversicherung von freiberuflichen Hebammen Berücksichtigung finden. ”Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums bedarf es insoweit keiner Gesetzesänderung“, betonte Bahr. Er äußerte zugleich die Hoffnung, dass im aktuellen Schiedsverfahren möglichst schon Anfang Juli eine für Kassen und Hebammen akzeptable Lösung gefunden werde.
Grundlage der Diskussion im Petitionsausschuss war eine von der Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, eingebrachte Petition, in der festgestellt wurde, dass steigende Haftpflichtprämien und eine unzureichende Vergütung die Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe zwängen. Dadurch könne die flächendeckende Versorgung ebenso wie die Wahlfreiheit der werdenden Mütter, wo und wie sie ihr Kind gebären möchten, nicht mehr sichergestellt werden. Mehr als 106.000 Personen hatten die E-Petition im Internet mit gezeichnet.
Klenk zeigte sich vor dem Ausschuss erfreut über die große Unterstützung in der Bevölkerung für die Forderung ihres Verbandes an die Politik, ”Sofortmaßnahmen“ zu ergreifen, um diese Entwicklung zu stoppen. Eine Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3.689 Euro ab 1. Juli 2010 bei einem durchschnittlichen Jahresrealeinkommen von etwa 14.000 Euro sorge laut Klenk dafür, ”das sich der Beruf nicht mehr lohnt“. Der Deutsche Hebammenverband fordere daher, einen ”steuerfinanzierten Fonds für Heilberufe“ einzurichten. Geburt und Schwangerschaft seien schließlich ”keine Krankheiten“. Daher sollten nicht die Krankenkassen für die Leistungen einer Hebamme aufkommen.
Abgeordnete aller Fraktionen dankten der Petentin dafür, die prekäre Situation der Hebammen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt zu haben. Die Unionsfraktion forderte, alles zu tun, um die Wahlfreiheit für Frauen bei der Geburt zu erhalten. Zugleich wurde infrage gestellt, ob es denn eine ”Chancengleichheit“ bei den Verhandlungen zwischen Hebammen und Krankenkassen gebe. Auch aus Sicht der SPD-Fraktion stehe die Wahlfreiheit auf dem Spiel. Allein seine Hoffnungen darauf zu setzen, dass im Schiedsverfahren eine baldige Lösung gefunden werde, reicht aus Sicht der SPD jedoch nicht aus. Daher wurde angeregt, bei einem ”schlechten Ergebnis“ für die Hebammen doch über einen ”Steuerfonds“ nachzudenken. Diesem Ansinnen steht der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk (CDU), kritisch gegenüber. Ein solcher Fonds könne nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse, ”wenn er den zustande käme“, innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung ”organisiert und finanziert“ werden.
Gegen die Forderung von Grünen- und Linksfraktion nach einem ”Runden Tisch“ wandte sich Gesundheitsstaatssekretär Bahr. Allein schon da man keinen fachlichen Einfluss auf die Schiedsstelle nehmen wolle, wäre dieser ein ”falsches Signal“. Zudem habe Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit allen beteiligten Parteien schon ”intensive Gespräche“ geführt.
Quelle: Pressemitteilung vom 28.06.2010
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36191
http://www.bundestag.de e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen
Im Bundestag notiert:
Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen
Gesundheit
Berlin: (hib/MPI) Die steigenden Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen beschäftigen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9242 ). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie sich die Zahl der Haftpflichtschadensfälle und Arzthaftungsprozesse im Bereich der Geburtshilfe in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Außerdem erwarten sie eine Stellungnahme zu einer umlagefinanzierten Versicherungslösung entsprechend der Unfallversicherung.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen
Gesundheit
Berlin: (hib/MPI) Die steigenden Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen beschäftigen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9242 ). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie sich die Zahl der Haftpflichtschadensfälle und Arzthaftungsprozesse im Bereich der Geburtshilfe in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Außerdem erwarten sie eine Stellungnahme zu einer umlagefinanzierten Versicherungslösung entsprechend der Unfallversicherung.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.04.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Hebammen protestieren, Bahr lenkt ein
Hebammen protestieren, Bahr lenkt ein
Mehr Geld und eine günstigere Berufshaftpflicht: Dafür sind Hebammen vor dem Bundesgesundheitsministerium aufmarschiert.
Bahr fordert die Kassen jetzt zum Handeln auf. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=812 ... ent&n=1884
Mehr Geld und eine günstigere Berufshaftpflicht: Dafür sind Hebammen vor dem Bundesgesundheitsministerium aufmarschiert.
Bahr fordert die Kassen jetzt zum Handeln auf. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=812 ... ent&n=1884
-
- Full Member
- Beiträge: 126
- Registriert: 27.09.2008, 12:28
Hebammen protestieren, Bahr lenkt ein
Ist das, was Herr Bahr jetzt erklärt hat, eine hilfreiche Unterstützung für die Hebammentätigkeit oder nur eine dem Wahlkampf geschuldete Sprechblase? Ich denke, dass ein Minister konkret sagen sollte, wie den Hebammen zu helfen ist und woher das Geld kommen soll / muss.Presse hat geschrieben:Hebammen protestieren, Bahr lenkt ein
Mehr Geld und eine günstigere Berufshaftpflicht: Dafür sind Hebammen vor dem Bundesgesundheitsministerium aufmarschiert.
Bahr fordert die Kassen jetzt zum Handeln auf. ....
Ich habe für die Notlagensituation der Hebammen großes Verständnis und halte ein politisches Eingreifen mit der gewünschten Wirkung für dringlich.
Nursing Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!
Neuregelungen zu Schwangerschaft und Geburt
Neuregelungen zu Schwangerschaft und Geburt
Krankenkassen missbrauchen die Situation und wollen Hebammen ans Gängelband nehmen.
Seit Jahren fordert der Deutsche Hebammenverband eine Überführung der Leistungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft aus der Reichsversicherungsordnung (RVO) ins Sozialgesetzbuch. Dies ist nun offenbar auch Wille der Regierungsparteien, auch wenn in der Planung nur eine kleine Lösung angedacht ist.
Nach Ansicht des Hebammenverbandes missbraucht der GKV-Spitzenverband die Gesetzesvorlage, wie seine Stellungnahme vom 15. Mai 2012 zu den Änderungsanträgen der Koalition in Zusammenhang mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG, Drucksache 17/9369) zeigt. „Der GKV will qualitätssichernde Maßnahmen der Hebammenleistungen ins Gesetz aufnehmen und bewirbt dies als großartige Neuerung“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes. „Dabei wird übersehen, dass die Hebammenverbände dies seit mehr als 10 Jahren selbsttätig und ohne gesetzliche Verpflichtung tun, zum Beispiel durch den Verein „Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe“ (QUAG e. V.) und durch vertragliche Regelungen“. Die Zahlen von QUAG sind der GKV bekannt, denn sie fanden Eingang in eine gemeinsame Studie, die das hervorragende Ergebnis außerklinischer Geburtshilfe durch Hebammen belegt. Wir brauchen nicht mehr an externer Kontrolle, sondern wir brauchen einen größeren finanziellen Spielraum für die Versorgung mit Hebammenhilfe vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.
Studie: http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _18221.pdf
Die Reichsversicherungsordnung wurde 1911 als gesetzliche Grundlage des deutschen Sozialstaates verabschiedet. Bis in die neunziger Jahre galt die RVO als Regelwerk zum Schutz der Versicherten bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und im Todesfall. Was 1911 als große Errungenschaft gefeiert wurde, wirkt 100 Jahre später anachronistisch. Heute regelt die RVO im Wesentlichen nur noch die Leistungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft (Paragrafen 179, 195 bis 200). Alle anderen medizinischen Leistungen rund um die Reproduktion sind längst ins Sozialgesetzbuch V (SGB V) überführt worden.
Der Deutsche Hebammenverband vertritt die Interessen von ca. 17.540 Mitgliedern, inklusive 560 Schülerinnen und 117 von Hebammen geleitete Einrichtungen (HgE wie z.B. Geburtshäuser). Ungefähr 60% der Hebammen sind freiberuflich tätig. Ca. 30% arbeiten sowohl angestellt als auch freiberuflich. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit das zentrale Anliegen des Deutschen Hebammenverbandes.
Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2012
Präsidentin: Martina Klenk
Kontakt: Dr. Edith Wolber, Pressesprecherin des Deutschen Hebammenverbandes
Telefon 06226 – 429400, Mail: wolber(at)hebammenverband.de, http://www.hebammenverband.de
Krankenkassen missbrauchen die Situation und wollen Hebammen ans Gängelband nehmen.
Seit Jahren fordert der Deutsche Hebammenverband eine Überführung der Leistungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft aus der Reichsversicherungsordnung (RVO) ins Sozialgesetzbuch. Dies ist nun offenbar auch Wille der Regierungsparteien, auch wenn in der Planung nur eine kleine Lösung angedacht ist.
Nach Ansicht des Hebammenverbandes missbraucht der GKV-Spitzenverband die Gesetzesvorlage, wie seine Stellungnahme vom 15. Mai 2012 zu den Änderungsanträgen der Koalition in Zusammenhang mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG, Drucksache 17/9369) zeigt. „Der GKV will qualitätssichernde Maßnahmen der Hebammenleistungen ins Gesetz aufnehmen und bewirbt dies als großartige Neuerung“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes. „Dabei wird übersehen, dass die Hebammenverbände dies seit mehr als 10 Jahren selbsttätig und ohne gesetzliche Verpflichtung tun, zum Beispiel durch den Verein „Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe“ (QUAG e. V.) und durch vertragliche Regelungen“. Die Zahlen von QUAG sind der GKV bekannt, denn sie fanden Eingang in eine gemeinsame Studie, die das hervorragende Ergebnis außerklinischer Geburtshilfe durch Hebammen belegt. Wir brauchen nicht mehr an externer Kontrolle, sondern wir brauchen einen größeren finanziellen Spielraum für die Versorgung mit Hebammenhilfe vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.
Studie: http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _18221.pdf
Die Reichsversicherungsordnung wurde 1911 als gesetzliche Grundlage des deutschen Sozialstaates verabschiedet. Bis in die neunziger Jahre galt die RVO als Regelwerk zum Schutz der Versicherten bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und im Todesfall. Was 1911 als große Errungenschaft gefeiert wurde, wirkt 100 Jahre später anachronistisch. Heute regelt die RVO im Wesentlichen nur noch die Leistungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft (Paragrafen 179, 195 bis 200). Alle anderen medizinischen Leistungen rund um die Reproduktion sind längst ins Sozialgesetzbuch V (SGB V) überführt worden.
Der Deutsche Hebammenverband vertritt die Interessen von ca. 17.540 Mitgliedern, inklusive 560 Schülerinnen und 117 von Hebammen geleitete Einrichtungen (HgE wie z.B. Geburtshäuser). Ungefähr 60% der Hebammen sind freiberuflich tätig. Ca. 30% arbeiten sowohl angestellt als auch freiberuflich. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit das zentrale Anliegen des Deutschen Hebammenverbandes.
Quelle: Pressemitteilung vom 23.03.2012
Präsidentin: Martina Klenk
Kontakt: Dr. Edith Wolber, Pressesprecherin des Deutschen Hebammenverbandes
Telefon 06226 – 429400, Mail: wolber(at)hebammenverband.de, http://www.hebammenverband.de