Nachtwache

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Gast

Nachtwache

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 19:34

Ist es erlaubt, dass eine Schwester im Nachtdienst zuständig für zwei Häuser mit betreutem Wohnen und einer Pflegestation ist?
Ist es rechtens, wenn mann 11 Stunden pro Nacht arbeitet, aber nur 10 Stunden angerechnet bekommt?
Muss man Rufbereitschaft an einem freien Wochenende hinnehmen?
janmichaell

Gast

Re: Nachtwache

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 19:34

Hallo, hinsichtlich der Diensteinteilung (im Nachtdienst) sind viele Einsatzüberlegungen denkbar und möglich. Leider gibt es keine verbindlichen Festlegungen hinsichtlich der personellen Ausstattung. Die Einsatzplanung muss darauf abgestellt sein, dass die Dienstleistungen bei den Bewohnern / Patienten mit der erforderlichen Sorgfalt erledigt werden können. Dabei ist zu bedenken, in welchem Umfange voraussichtlich Leistungen anfallen usw. Reicht unter solchen Erwägungen der Einsatz einer Pflegekraft, könnte man dies ggf. hinnehmen. Um wie viel Personen geht es denn und welche Leistungen fallen regelmäßig an???
Es versteht sich, dass die Dienstzeit von Anfang bis Ende gewertet werden muss. Ich kenne keine Vorschrift, die es zulässt, 11 Stunden Dienst leisten zu lassen, aber 10 Stunden zu bezahlen. Was gibt es denn insoweit für Erklärungen?
Frei ist frei. Eine Rufbereitschaft kann dann nicht in Betracht kommen. Oder man hat kein Frei und wird zur Rufbereitschaft eingeteilt. Entweder oder!
Mit freundlichen Grüßen
Natja

Gast

Re: Nachtwache

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 19:36

Es geht um 60 Personenim Betreuten wohnen + 20 Personen auf der Pflegestation + 12 Personen im Probewohnen.
Es fällt an auf Notrufe zu reagieren im betreuten Wohnen ausserdem die Pflegestation komplett zu betreuen mit drehen der Bewohner lagerung usw.
Ich muss mir von den 11 Stunden 1 Stunde Pause anrechen lassen, obwohl ich alleine bin.
Wenn mir etwas passiert, da ich ja alleine bin, wer ist dann dafür verantwortlich.
Mit freundlichen Gruss
janmichaell

Gast

Re: Nachtwache

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 19:36

Hallo, wie mir scheint, ist der Einsatz nur einer Pflegekraft für rund 90 Personen völlig unvertretbar. Es muss in der Tat an Notrufsituationen etc. gedacht werden. Pausen, die nicht wirklich frei sind, dürfen natürlich nicht angerechnet werden. Wie mir scheint, liegt hier ein klarer Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor.
In Deinem Falle ist m.E. ein Brief an den Arbeigeber dringlich, in dem auf die unvertretbare Situation in der Bewohnerversorgung und die rechtswidrige Pausensituation aufmerksam gemacht wird. Dabei sollten Beispiele anhand der Bewohnerbetreuung angeführt werden. Der Brief muss mit der dringlichen Bitte enden, schnellstmöglich eine personelle Verstärkung vorzusehen (siehe in diesem Forum auch die Beiträge zur "Überlastungsanzeige"; einige Beiträge hierzu gibt es auch im Rechtsalmanach dieser Homepage, Nr. 16) und eine freie Pausengestaltung zu ermöglichen.
Gruß Berti

Gast

Re: Nachtwache

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 19:37

Hallo,
ich schließe mich Berti an (auf jeden Fall Brief an Arbeitgeber!); möchte aber noch auf weitere Texte im Forum hinweisen. Dort würde ich einmal nachlesen unter den Begriffen
Nachtdienst im Heim - Personalschlüssel - Anhaltszahlen - Sorgfaltspflicht
Die Texte können unter "Suche" aufgerufen werden.
Sollte kurzfristig keine Veränderung der Situation erreicht werden, müßte ggf. ein Anwalt eingeschaltet werden, zumindest wegen der rechtswidrigen Pausensituation (auch hierzu im Forum nachlesen unter Pausenregelung - Arbeitszeit).
MfG Natja

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