Pflegeberufsgesetz (PflBG)
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Geplante Reform der Pflegeberufe verfassungswidrig
Presseinformation – 130/2/2016 Düsseldorf, 25. Februar 2016
Ministerin Steffens:
Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Die vom Bund geplante Reform der Pflegeberufe wäre bei Umsetzung in der bisher geplanten Form in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein unabhängiges Gutachten der renommierten Verwaltungsrechtskanzlei Kapellmann. Es wurde im Auftrag des nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Pflegeministeriums erstellt und den zuständigen Bundesministerien zur Verfügung gestellt.
„Mit der Reform der Pflegeberufe wird der Bund sehenden Auges scheitern, wenn er sie jetzt immer noch gegen alle Warnungen in der derzeit geplanten Form durchsetzen will“, erklärte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Der Bund muss das Gesetzgebungsverfahren aussetzen und zuerst alle Risiken ausräumen, sonst fügt er der pflegerischen Versorgung in unserem Land massiven Schaden zu. Es gibt schon keinen sachlichen Grund, eine so grundlegende Reform gegen alle massiven Widerstände aus der Fachszene einfach durchdrücken zu wollen. Nachdem ein unabhängiges Rechtsgutachten nun auch noch in wesentlichen Teilen eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt hat, muss das Reformvorhaben zurück auf den Prüfstand“, so Steffens weiter.
Zentrale Aussagen des Rechtsgutachtens sind:
- Dem Bund fehlt für die geplante Finanzierung die Gesetzgebungskompetenz. Dass der Bund eine Finanzierung über Länderfonds vorschreiben will und damit bewusst unterschiedliche Finanzierungsbedingungen (Kostenbelastung von Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten) in den Ländern schafft, verstößt gegen die Kompetenznorm des Art. 72 Grundgesetz. Verfassungsmäßig wäre nur ein Gesetz, dass die Finanzierung über einen einheitlichen Bundesfonds regelt.
- Umlagefinanzierung der Ausbildungskosten verstößt in vorgesehener Form gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3) des Grundgesetzes. Wenn der Bund – was NRW in der Sache sehr begrüßt – die Finanzierung der Ausbildung künftig durch eine Ausbildungsumlage sicherstellen will, in die alle Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Dienste verpflichtend Beiträge einzahlen müssen, kann er diese Beiträge nicht willkürlich festsetzen, sondern muss die Verteilung zwischen den einzelnen Zahlern streng am Gleichheitsgrundsatz ausrichten. Jede Einrichtung darf nur soviel zahlen müssen, wie es ihrem anteiligen Nutzen an der zu finanzierenden künftigen Ausbildung entspricht. Der Bund stützt seine Berechnungen zur Kostenverteilung aber auf ein veraltetes und lückenhaftes Forschungsgutachten aus dem Jahr 2012. Das Gutachten berücksichtigt gerade nicht die Auswirkungen des neuen Gesetzes, sondern berechnet die zukünftigen Kosten alleine auf Grundlage bisheriger Ausbildungsaktivitäten der Bereiche Krankenpflege und Altenpflege unter Geltung alter Gesetze. Dieses Vorgehen ist nicht mehr mit einem Gestaltungs- und Prognosespielraum des Gesetzgebers zu rechtfertigen, weil die neue Ausbildung unter vollständig neuen Rahmenbedingungen erfolgen wird. Dieses Vorgehen ist nicht geeignet, eine an Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz ausgerichtete sachgerechte Kostenverteilung zu erreichen. Eine Folge: Jede betroffene Einrichtung könnte mit Aussicht auf Erfolg gegen eine solche Zwangsumlage klagen.
- Rechtswidrige Kostenverteilung bei der Umlage zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Vorgesehen ist eine nicht sachgerechte Kostenverteilung zwischen den verschiedenen Einrichtungen im Bereich Altenpflege (Pflegeheime und ambulante Dienste). Das pauschale Abstellen bei der Kostenverteilung im Pflegesektor auf diese Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte im ambulanten Pflegebereich lässt völlig außer Acht, dass im ambulanten Bereich von diesen Pflegefachkräften (anders als in den Pflegeheimen) neben Leistungen der Altenpflege nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) auch Leistungen der Krankenpflege nach dem SGB V (Krankenversicherung) erbracht werden. Das verstößt gegen Art. 3 des Grundgesetzes.
- Wertschöpfungsanteil für ambulante Dienste ist verfassungswidrig. Auch ambulante Dienste sollen nur einen Teil der Ausbildungsvergütung refinanziert bekommen, da nach Ansicht des Bundes ambulante Dienste mit dem Einsatz von Auszubildenden auch finanzielle Erlöse erzielen können („Wertschöpfungsanteil“) . Der Einsatz von Auszubildenden bringt aber – anders als gegebenenfalls in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern – für ambulante Pflegedienste keinen entsprechenden Mehrwert, da sie Auszubildende grundsätzlich nicht alleine „auf Tour“ schicken und abrechenbare Leistungen erbringen lassen dürfen. Da keine sachliche Rechtfertigung für diese Vorgehensweise zu erkennen ist, liegt auch hier ein Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes vor.
- Ungleiche Möglichkeit für Arbeitgeber zur Refinanzierung der Ausbildungsumlage. Krankenhäuser können die Ausbildungskosten komplett aus Entgelten der Krankenversicherungen refinanzieren. Pflegeeinrichtungen müssen ihren Umlageanteil dagegen komplett an die Pflegebedürftigen weiterreichen, die diese Kosten nicht von der Pflegeversicherung erstattet bekommen. Damit ist die Finanzierung der Ausbildungskosten für Krankenhäuser wettbewerbsneutral, für Pflegeeinrichtungen stellen sie einen negativen Wettbewerbsfaktor dar. Hierin sehen die Juristen ebenfalls einen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes.
„Grundsätzlich ist eine Reform der Pflegeausbildung sinnvoll, aber was der Bund hier ohne Not im Eiltempo durchsetzen will, ist grob fahrlässig. Ein Gesetz mit so vielen gravierenden Fehlern und so hohen Risiken wäre ein schwerer Rückschlag für die Pflege in Deutschland“, betonte Ministerin Steffens.
Hinweis:
Das Rechtsgutachten zum Pflegeberufereformgesetz des Bundes ist veröffentlicht auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Pflegeministeriums.
Link: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... berufe.pdf
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
Ministerin Steffens:
Geplante Reform der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen verfassungswidrig
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:
Die vom Bund geplante Reform der Pflegeberufe wäre bei Umsetzung in der bisher geplanten Form in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein unabhängiges Gutachten der renommierten Verwaltungsrechtskanzlei Kapellmann. Es wurde im Auftrag des nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Pflegeministeriums erstellt und den zuständigen Bundesministerien zur Verfügung gestellt.
„Mit der Reform der Pflegeberufe wird der Bund sehenden Auges scheitern, wenn er sie jetzt immer noch gegen alle Warnungen in der derzeit geplanten Form durchsetzen will“, erklärte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Der Bund muss das Gesetzgebungsverfahren aussetzen und zuerst alle Risiken ausräumen, sonst fügt er der pflegerischen Versorgung in unserem Land massiven Schaden zu. Es gibt schon keinen sachlichen Grund, eine so grundlegende Reform gegen alle massiven Widerstände aus der Fachszene einfach durchdrücken zu wollen. Nachdem ein unabhängiges Rechtsgutachten nun auch noch in wesentlichen Teilen eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt hat, muss das Reformvorhaben zurück auf den Prüfstand“, so Steffens weiter.
Zentrale Aussagen des Rechtsgutachtens sind:
- Dem Bund fehlt für die geplante Finanzierung die Gesetzgebungskompetenz. Dass der Bund eine Finanzierung über Länderfonds vorschreiben will und damit bewusst unterschiedliche Finanzierungsbedingungen (Kostenbelastung von Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten) in den Ländern schafft, verstößt gegen die Kompetenznorm des Art. 72 Grundgesetz. Verfassungsmäßig wäre nur ein Gesetz, dass die Finanzierung über einen einheitlichen Bundesfonds regelt.
- Umlagefinanzierung der Ausbildungskosten verstößt in vorgesehener Form gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3) des Grundgesetzes. Wenn der Bund – was NRW in der Sache sehr begrüßt – die Finanzierung der Ausbildung künftig durch eine Ausbildungsumlage sicherstellen will, in die alle Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Dienste verpflichtend Beiträge einzahlen müssen, kann er diese Beiträge nicht willkürlich festsetzen, sondern muss die Verteilung zwischen den einzelnen Zahlern streng am Gleichheitsgrundsatz ausrichten. Jede Einrichtung darf nur soviel zahlen müssen, wie es ihrem anteiligen Nutzen an der zu finanzierenden künftigen Ausbildung entspricht. Der Bund stützt seine Berechnungen zur Kostenverteilung aber auf ein veraltetes und lückenhaftes Forschungsgutachten aus dem Jahr 2012. Das Gutachten berücksichtigt gerade nicht die Auswirkungen des neuen Gesetzes, sondern berechnet die zukünftigen Kosten alleine auf Grundlage bisheriger Ausbildungsaktivitäten der Bereiche Krankenpflege und Altenpflege unter Geltung alter Gesetze. Dieses Vorgehen ist nicht mehr mit einem Gestaltungs- und Prognosespielraum des Gesetzgebers zu rechtfertigen, weil die neue Ausbildung unter vollständig neuen Rahmenbedingungen erfolgen wird. Dieses Vorgehen ist nicht geeignet, eine an Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz ausgerichtete sachgerechte Kostenverteilung zu erreichen. Eine Folge: Jede betroffene Einrichtung könnte mit Aussicht auf Erfolg gegen eine solche Zwangsumlage klagen.
- Rechtswidrige Kostenverteilung bei der Umlage zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Vorgesehen ist eine nicht sachgerechte Kostenverteilung zwischen den verschiedenen Einrichtungen im Bereich Altenpflege (Pflegeheime und ambulante Dienste). Das pauschale Abstellen bei der Kostenverteilung im Pflegesektor auf diese Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte im ambulanten Pflegebereich lässt völlig außer Acht, dass im ambulanten Bereich von diesen Pflegefachkräften (anders als in den Pflegeheimen) neben Leistungen der Altenpflege nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) auch Leistungen der Krankenpflege nach dem SGB V (Krankenversicherung) erbracht werden. Das verstößt gegen Art. 3 des Grundgesetzes.
- Wertschöpfungsanteil für ambulante Dienste ist verfassungswidrig. Auch ambulante Dienste sollen nur einen Teil der Ausbildungsvergütung refinanziert bekommen, da nach Ansicht des Bundes ambulante Dienste mit dem Einsatz von Auszubildenden auch finanzielle Erlöse erzielen können („Wertschöpfungsanteil“) . Der Einsatz von Auszubildenden bringt aber – anders als gegebenenfalls in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern – für ambulante Pflegedienste keinen entsprechenden Mehrwert, da sie Auszubildende grundsätzlich nicht alleine „auf Tour“ schicken und abrechenbare Leistungen erbringen lassen dürfen. Da keine sachliche Rechtfertigung für diese Vorgehensweise zu erkennen ist, liegt auch hier ein Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes vor.
- Ungleiche Möglichkeit für Arbeitgeber zur Refinanzierung der Ausbildungsumlage. Krankenhäuser können die Ausbildungskosten komplett aus Entgelten der Krankenversicherungen refinanzieren. Pflegeeinrichtungen müssen ihren Umlageanteil dagegen komplett an die Pflegebedürftigen weiterreichen, die diese Kosten nicht von der Pflegeversicherung erstattet bekommen. Damit ist die Finanzierung der Ausbildungskosten für Krankenhäuser wettbewerbsneutral, für Pflegeeinrichtungen stellen sie einen negativen Wettbewerbsfaktor dar. Hierin sehen die Juristen ebenfalls einen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes.
„Grundsätzlich ist eine Reform der Pflegeausbildung sinnvoll, aber was der Bund hier ohne Not im Eiltempo durchsetzen will, ist grob fahrlässig. Ein Gesetz mit so vielen gravierenden Fehlern und so hohen Risiken wäre ein schwerer Rückschlag für die Pflege in Deutschland“, betonte Ministerin Steffens.
Hinweis:
Das Rechtsgutachten zum Pflegeberufereformgesetz des Bundes ist veröffentlicht auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Pflegeministeriums.
Link: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... berufe.pdf
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
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Generalistik stoppen - Altenpflegeberuf retten
Generalistik stoppen - Altenpflegeberuf retten!!!
Seit Monaten macht der bpa auf die Risiken der sogenannten generalistischen Pflegeausbildung aufmerksam. Mit der geplanten Zusammenlegung der bisher eigenständigen Ausbildungen in der Altenpflege und der Kranken- und Kinderkrankenpflege werden nach Schätzung des bpa mind. 30 Prozent der Ausbildungsplätze in der Altenpflege verloren gehen. Für NRW bedeutet dies ein Wegfall von über 5.000 der derzeit gut 17.000 Ausbildungsplätze.
Die Ursachen für den deutlichen Rückzug der Träger werden u. a. in der Verkürzung der Ausbildungszeiten im Ausbildungsbetrieb, dem erheblichen Anstieg der Ausbildungskosten durch den teilweisen Wegfall der Refinanzierung aus dem Umlagetopf und dem immensen Verwaltungsaufwand durch bürokratische Regelungen liegen. Hinzu kommen Überforderungen des Trägers auf Grund von Gewährleistungsfragen bei kleinen Betriebsstrukturen und Anforderungen an die Praxisanleitungen in den Betrieben.
Der bpa kämpft für den Erhalt und die Förderung der spezifischen Altenpflegeausbildung, da auch in Zukunft jährlich mehrere tausend zusätzliche Pflegekräfte in NRW benötigt werden, um die pflegerische Versorgungssicherheit mit steigenden Zahlen von Pflegebedürftigen aufrecht erhalten zu können. Dass die Ausbildung sich bewährt hat, belegen die – spätestens seit der Einführung der Altenpflegeumlage in NRW – enormen Zuwächse bei den Ausbildungszahlen. Dieser Erfolg darf nicht gefährdet werden!
Der im Bundeskabinett vorgelegte Gesetzentwurf, der entgegen aller Kritik auf den Weg gebracht wurde, bestärkt nun unsere Befürchtungen, dass das Gesetz ohne die Klärung der Finanzierung und die Festlegung der konkreten Ausbildungsinhalte verabschiedet und die Altenpflegeausbildung abgeschafft wird. Hier wird gegen die Interessen der Betroffenen gehandelt, entgegen aller Kritik aus der Fachszene und mittlerweile auch aus den politischen Reihen.
So warnt NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens zu Recht vor den Gefahren der generalistischen Ausbildung, wenn sie der Bundesregierung vorwirft, „die gute pflegerische Versorgung in unserem Land aufs Spiel zu setzen“ und spricht sich dafür aus, die Gesetzesinitiative zunächst zu stoppen und eine fundierte Folgenabschätzung vorzunehmen.
Um dem flächendeckenden Protest eine Plattform zu geben, hat das Bündnis für Altenpflege eine Kampagne gestartet mit dem Ziel, die Generalistik zu stoppen. Hier sind alle Bundestagsabgeordneten aus NRW hinterlegt, an die sich direkt gewendet werden kann.
http://aktion-buendnis-fuer-altenpflege.de
Die pflegerische Versorgungssicherheit, vor allem auch in der häuslichen Versorgung darf nicht gefährdet werden. Die Herausforderungen, vor denen wir ohnehin seit vielen Jahren und auch zukünftig weiter stehen werden, müssen in den Blick genommen und riskante Wege ohne vorherige Folgenabschätzung vermieden werden!
Quelle: Mitteilung vom 25.02.2016
Norbert Grote
Leiter der Landesgeschäftsstelle
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Friedrichstrasse 19
40217 Düsseldorf
Tel.: 0211 311393-29
Fax.: 0211 311393-13
E-Mail: grote@bpa.de
Internet: http://www.bpa.de
Seit Monaten macht der bpa auf die Risiken der sogenannten generalistischen Pflegeausbildung aufmerksam. Mit der geplanten Zusammenlegung der bisher eigenständigen Ausbildungen in der Altenpflege und der Kranken- und Kinderkrankenpflege werden nach Schätzung des bpa mind. 30 Prozent der Ausbildungsplätze in der Altenpflege verloren gehen. Für NRW bedeutet dies ein Wegfall von über 5.000 der derzeit gut 17.000 Ausbildungsplätze.
Die Ursachen für den deutlichen Rückzug der Träger werden u. a. in der Verkürzung der Ausbildungszeiten im Ausbildungsbetrieb, dem erheblichen Anstieg der Ausbildungskosten durch den teilweisen Wegfall der Refinanzierung aus dem Umlagetopf und dem immensen Verwaltungsaufwand durch bürokratische Regelungen liegen. Hinzu kommen Überforderungen des Trägers auf Grund von Gewährleistungsfragen bei kleinen Betriebsstrukturen und Anforderungen an die Praxisanleitungen in den Betrieben.
Der bpa kämpft für den Erhalt und die Förderung der spezifischen Altenpflegeausbildung, da auch in Zukunft jährlich mehrere tausend zusätzliche Pflegekräfte in NRW benötigt werden, um die pflegerische Versorgungssicherheit mit steigenden Zahlen von Pflegebedürftigen aufrecht erhalten zu können. Dass die Ausbildung sich bewährt hat, belegen die – spätestens seit der Einführung der Altenpflegeumlage in NRW – enormen Zuwächse bei den Ausbildungszahlen. Dieser Erfolg darf nicht gefährdet werden!
Der im Bundeskabinett vorgelegte Gesetzentwurf, der entgegen aller Kritik auf den Weg gebracht wurde, bestärkt nun unsere Befürchtungen, dass das Gesetz ohne die Klärung der Finanzierung und die Festlegung der konkreten Ausbildungsinhalte verabschiedet und die Altenpflegeausbildung abgeschafft wird. Hier wird gegen die Interessen der Betroffenen gehandelt, entgegen aller Kritik aus der Fachszene und mittlerweile auch aus den politischen Reihen.
So warnt NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens zu Recht vor den Gefahren der generalistischen Ausbildung, wenn sie der Bundesregierung vorwirft, „die gute pflegerische Versorgung in unserem Land aufs Spiel zu setzen“ und spricht sich dafür aus, die Gesetzesinitiative zunächst zu stoppen und eine fundierte Folgenabschätzung vorzunehmen.
Um dem flächendeckenden Protest eine Plattform zu geben, hat das Bündnis für Altenpflege eine Kampagne gestartet mit dem Ziel, die Generalistik zu stoppen. Hier sind alle Bundestagsabgeordneten aus NRW hinterlegt, an die sich direkt gewendet werden kann.
http://aktion-buendnis-fuer-altenpflege.de
Die pflegerische Versorgungssicherheit, vor allem auch in der häuslichen Versorgung darf nicht gefährdet werden. Die Herausforderungen, vor denen wir ohnehin seit vielen Jahren und auch zukünftig weiter stehen werden, müssen in den Blick genommen und riskante Wege ohne vorherige Folgenabschätzung vermieden werden!
Quelle: Mitteilung vom 25.02.2016
Norbert Grote
Leiter der Landesgeschäftsstelle
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
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40217 Düsseldorf
Tel.: 0211 311393-29
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Generalistik: Laumann macht Druck
Ärzte Zeitung vom 26.02.2016:
Generalistik: Laumann macht Druck
Staatssekretär Karl-Josef Laumann will ein Scheitern des Pflegeberufegesetzes verhindern.
Schon Anfang März soll die neue Ausbildungsverordnung vorliegen
NRW-Ministerin Steffens gibt Kontra: Die Reform sei verfassungswidrig.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=905 ... ege&n=4822
Anmerkung:
Ich vertrete die Auffassung, dass das vorliegende Reformpaket nicht geeignet ist, irgendein
Problem im Gesundheits- und Pflegesystem aufzulösen. Mit vielen anderen Neuregelungen,
deren Nützlich hinterfragt werden kann, wird es nur neue Probleme geben.
Der politische Aktionismus liegt damit sicherlich nicht im Interesse der Patienten bzw.
pflegebedürftigen Menschen. Werner Schell
Generalistik: Laumann macht Druck
Staatssekretär Karl-Josef Laumann will ein Scheitern des Pflegeberufegesetzes verhindern.
Schon Anfang März soll die neue Ausbildungsverordnung vorliegen
NRW-Ministerin Steffens gibt Kontra: Die Reform sei verfassungswidrig.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=905 ... ege&n=4822
Anmerkung:
Ich vertrete die Auffassung, dass das vorliegende Reformpaket nicht geeignet ist, irgendein
Problem im Gesundheits- und Pflegesystem aufzulösen. Mit vielen anderen Neuregelungen,
deren Nützlich hinterfragt werden kann, wird es nur neue Probleme geben.
Der politische Aktionismus liegt damit sicherlich nicht im Interesse der Patienten bzw.
pflegebedürftigen Menschen. Werner Schell
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Steffens im Bundesrat zur Pflegeberufereform
Steffens im Bundesrat zur Pflegeberufereform:
Wir brauchen Zeit für eine verantwortungsvolle Beratung, die am Ende nicht unversöhnliche Lager von Pro und Contra hinterlässt
NRW-Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne) hat heute im Bundesrat erneut vor den massiven Risiken der vom Bund ohne sachlichen Grund im Eiltempo geplanten und enorm risikobehafteten Reform der Pflegeberufe gewarnt.
„Wir brauchen ausreichend Zeit für eine verantwortungsvolle Beratung, die am Ende nicht unversöhnliche Lager von Pro und Contra hinterlässt, sondern von möglichst vielen getragen wird und rechtlich korrekt ist“, sagte die Ministerin. Die unangemessene Art und Weise des Verfahrens sei ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich aus Sorge um die Versorgungsstruktur an dem Prozess verantwortlich beteiligen wollten. „Ich befürchte, dass unser Versorgungssystem schweren Schaden nimmt, wenn wir nicht zu einer Diskussionskultur zurückfinden, die wegkommt von einem festgefahrenen Freund/Feind-Schema und sich stattdessen den schwierigen konkreten Umsetzungsfragen differenziert zuwendet“, betonte Steffens.
Für eine so weitreichende Reform sei eine vorgeschaltete Risikofolgenabschätzung unverzichtbar. „Es geht nicht um die Frage, ob eine generalistische Ausbildung machbar ist. Es geht um die Frage, wie die Umsetzung des Modells in die Regelstruktur gelingen kann.“
Einige der zentralen Kritikpunkte lauten: „Das Gesetz ist ein Bürokratiemonster. Pflegebedürftige werden nicht entlastet. Die Kinderkrankenpflege kommt unter die Räder. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Finanzierung ist verfassungswidrig.“
Nordrhein-Westfalen drohe darüber hinaus der Verlust von mehreren tausend Ausbildungsplätzen in der Altenpflege, wenn die Reform wie derzeit geplant umgesetzt werde. „Nehmen wir uns alle gemeinsam die Zeit, die drohenden Risiken dieses Reformwerkes vor der Verabschiedung abzuwenden! Denn nur wenn es eine qualitative und quantitative Verbesserung durch diese Reform gibt, macht es für unsere Versorgungsbedarfe Sinn. Nur so werden wir unserer Verantwortung für die Pflege der Zukunft gerecht. Der Verantwortung für unsere Pflege!“, forderte die Ministerin.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: www.mgepa.nrw.de
Wir brauchen Zeit für eine verantwortungsvolle Beratung, die am Ende nicht unversöhnliche Lager von Pro und Contra hinterlässt
NRW-Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne) hat heute im Bundesrat erneut vor den massiven Risiken der vom Bund ohne sachlichen Grund im Eiltempo geplanten und enorm risikobehafteten Reform der Pflegeberufe gewarnt.
„Wir brauchen ausreichend Zeit für eine verantwortungsvolle Beratung, die am Ende nicht unversöhnliche Lager von Pro und Contra hinterlässt, sondern von möglichst vielen getragen wird und rechtlich korrekt ist“, sagte die Ministerin. Die unangemessene Art und Weise des Verfahrens sei ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich aus Sorge um die Versorgungsstruktur an dem Prozess verantwortlich beteiligen wollten. „Ich befürchte, dass unser Versorgungssystem schweren Schaden nimmt, wenn wir nicht zu einer Diskussionskultur zurückfinden, die wegkommt von einem festgefahrenen Freund/Feind-Schema und sich stattdessen den schwierigen konkreten Umsetzungsfragen differenziert zuwendet“, betonte Steffens.
Für eine so weitreichende Reform sei eine vorgeschaltete Risikofolgenabschätzung unverzichtbar. „Es geht nicht um die Frage, ob eine generalistische Ausbildung machbar ist. Es geht um die Frage, wie die Umsetzung des Modells in die Regelstruktur gelingen kann.“
Einige der zentralen Kritikpunkte lauten: „Das Gesetz ist ein Bürokratiemonster. Pflegebedürftige werden nicht entlastet. Die Kinderkrankenpflege kommt unter die Räder. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Finanzierung ist verfassungswidrig.“
Nordrhein-Westfalen drohe darüber hinaus der Verlust von mehreren tausend Ausbildungsplätzen in der Altenpflege, wenn die Reform wie derzeit geplant umgesetzt werde. „Nehmen wir uns alle gemeinsam die Zeit, die drohenden Risiken dieses Reformwerkes vor der Verabschiedung abzuwenden! Denn nur wenn es eine qualitative und quantitative Verbesserung durch diese Reform gibt, macht es für unsere Versorgungsbedarfe Sinn. Nur so werden wir unserer Verantwortung für die Pflege der Zukunft gerecht. Der Verantwortung für unsere Pflege!“, forderte die Ministerin.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
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Re: Pflegeberufsgesetz (PflBG) - Entwurf
Länderkammer will Reform der Pflegeberufe verschieben
Der Bundesrat forderte am 26. Februar 2016, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten.
Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass die Kosten, die mit der Reform für die Haushalte der Länder verbunden sein werden, im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Er bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der Kosten der Reform der Pflegeausbildung vorzunehmen.
Menschen aller Altersgruppen pflegen
Die Bundesregierung plant, eine einheitliche Ausbildung zum "Pflegefachmann" bzw. zur "Pflegefachfrau" zu schaffen. Bislang mussten sich Auszubildende entscheiden, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen möchten. Die neuen Fachkräfte sollen Menschen aller Altersgruppen gut pflegen können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. Die Regierung will so eine qualitative Pflegeversorgung sicherstellen, die der demografischen Entwicklung und den veränderten Versorgungsstrukturen Rechnung trägt.
Bezahlt werden statt zu zahlen
Der Gesetzentwurf sieht eine Vergütung für die neue dreijährige Ausbildung vor. Was in anderen Ausbildungen üblich ist, ist derzeit in der Pflege oft anders - an vielen Pflegschulen fallen sogar Gebühren für die Auszubildenden an. Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs könnte voraussichtlich 2018 starten. Bis dahin werden Musterrahmenausbildungs- und –lehrpläne erarbeitet.
Zudem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht.
Er wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.
Plenarsitzung des Bundesrates am 26.02.2016
Quelle: Mitteilung vom 26.02.2016 - 14.20 Uhr
Bundesrat | Presse, Öffentlichkeit, Besucherdienst
11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
Der Bundesrat forderte am 26. Februar 2016, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten.
Der Bundesrat stellt darüber hinaus fest, dass die Kosten, die mit der Reform für die Haushalte der Länder verbunden sein werden, im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Er bittet daher die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der Kosten der Reform der Pflegeausbildung vorzunehmen.
Menschen aller Altersgruppen pflegen
Die Bundesregierung plant, eine einheitliche Ausbildung zum "Pflegefachmann" bzw. zur "Pflegefachfrau" zu schaffen. Bislang mussten sich Auszubildende entscheiden, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen möchten. Die neuen Fachkräfte sollen Menschen aller Altersgruppen gut pflegen können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. Die Regierung will so eine qualitative Pflegeversorgung sicherstellen, die der demografischen Entwicklung und den veränderten Versorgungsstrukturen Rechnung trägt.
Bezahlt werden statt zu zahlen
Der Gesetzentwurf sieht eine Vergütung für die neue dreijährige Ausbildung vor. Was in anderen Ausbildungen üblich ist, ist derzeit in der Pflege oft anders - an vielen Pflegschulen fallen sogar Gebühren für die Auszubildenden an. Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs könnte voraussichtlich 2018 starten. Bis dahin werden Musterrahmenausbildungs- und –lehrpläne erarbeitet.
Zudem schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht.
Er wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.
Plenarsitzung des Bundesrates am 26.02.2016
Quelle: Mitteilung vom 26.02.2016 - 14.20 Uhr
Bundesrat | Presse, Öffentlichkeit, Besucherdienst
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Pflege muss pflegewissenschaftliche Standards umsetzen
Am 27.02.2016 bei Facebook gepostet:
Eine wirkliche Modernisierung und Fortentwicklung der Pflegeberufe wäre geschaffen, wenn die Grundausbildung für alle drei Jahre betragen und durch eine einjährige Spezialisierung (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege ...) ergänzt würde. Das wäre allein auch deshalb gerechtfertigt, weil eine gute Pflege den vielfältigen pflegewissenschaftlichen Standards zu entsprechenden hat (vgl. z.B. § 11 SGB XI). Eine solche Neuregelung würde auch eine umfassende Neuordnung der Vergütungen bzw. eine angemessene und überfällige Erhöhung dieser Vergütungen zur Folge haben können. Für die Kranken- bzw. Altenpflegehilfe müsste die Qualifizierung entsprechend angepasst werden und für alle mindestens ein (bzw. 1 1/2) Jahr betragen. Davon unabhängig sind natürlich die Forderungen nach Personalbemessungssystemen und verbesserten Stellenschlüsseln. - Um es gleich zu sagen: Dies alles würde die Pflegeaufwendungen deutlich ansteigen lassen. Aber das müssen uns die Patienten und pflegebedürftigen Menschen wert sein. Zur Zeit werden für alle möglichen Politikfelder zig Milliarden Euro als finanzierbar benannt. Wenn das alles so leicht möglich ist, dann bitte auch das Pflegesystem einbeziehen!
Eine wirkliche Modernisierung und Fortentwicklung der Pflegeberufe wäre geschaffen, wenn die Grundausbildung für alle drei Jahre betragen und durch eine einjährige Spezialisierung (Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege ...) ergänzt würde. Das wäre allein auch deshalb gerechtfertigt, weil eine gute Pflege den vielfältigen pflegewissenschaftlichen Standards zu entsprechenden hat (vgl. z.B. § 11 SGB XI). Eine solche Neuregelung würde auch eine umfassende Neuordnung der Vergütungen bzw. eine angemessene und überfällige Erhöhung dieser Vergütungen zur Folge haben können. Für die Kranken- bzw. Altenpflegehilfe müsste die Qualifizierung entsprechend angepasst werden und für alle mindestens ein (bzw. 1 1/2) Jahr betragen. Davon unabhängig sind natürlich die Forderungen nach Personalbemessungssystemen und verbesserten Stellenschlüsseln. - Um es gleich zu sagen: Dies alles würde die Pflegeaufwendungen deutlich ansteigen lassen. Aber das müssen uns die Patienten und pflegebedürftigen Menschen wert sein. Zur Zeit werden für alle möglichen Politikfelder zig Milliarden Euro als finanzierbar benannt. Wenn das alles so leicht möglich ist, dann bitte auch das Pflegesystem einbeziehen!
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Pflegeberufe-Reform: Bundesrat bremst und nickt
Ärzte Zeitung vom 29.02.2016:
Pflegeberufe-Reform: Bundesrat bremst und nickt
Die Länderkammer will die neue Ausbildung erst 2019 starten lassen, begrüßt die Reform aber in ihrem Kern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=906 ... ege&n=4825
Pflegeberufe-Reform: Bundesrat bremst und nickt
Die Länderkammer will die neue Ausbildung erst 2019 starten lassen, begrüßt die Reform aber in ihrem Kern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=906 ... ege&n=4825
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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz
Mit dem Entwurf des Pflegeberufsgesetzes soll die Pflegeausbildung moderner und attraktiver werden. Inhaltliche Details zur neuen Ausbildung werden wie bei jedem Lehrberuf in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben nun Eckpunkte für eine solche Verordnung vorgelegt.
Der Entwurf für ein Pflegeberufsgesetz soll eine hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung sichern und den Pflegeberuf für junge Menschen attraktiver machen. Gleichzeitig reagiert er auf die demografische Entwicklung sowie die Änderungen in den Versorgungsstrukturen. So nimmt in deutschen Kliniken die Zahl älterer oder demenzkranker Menschen zu. Gleichzeitig steigt in Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf, weil Bewohner/innen in höherem Maße chronisch und mehrfach erkrankt sind. Immer öfter also benötigen Pflegekräfte Kenntnisse, die über die Grenzen ihres Fachbereichs hinausgehen. Mit eine neuen Pflegeausbildung sollen Pflegekräfte auf diese veränderten Anforderungen in der Pflege vorbereitet werden. Zudem erhalten sie mehr Chancen sich beruflich weiterzuentwickeln.
Wie jeder Lehrberuf bedarf auch der neue Pflegeberuf klarer Vorgaben mit Blick auf die Ausbildungsinhalte. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben daher Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt. Diese treffen zuallererst detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, zur inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung. Zudem formuliert die Verordnung die Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zur Praxisbegleitung und -anleitung. Weitere Festlegungen betreffen das berufsqualifizierende Pflegestudium, das den Auszubildenden zusätzliche Karriereoptionen eröffnet und neue Zielgruppen anspricht.
Gemeinsame Grundausbildung und Vertiefungseinsatz
Mit dem Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes werden die bisherigen drei Lehrzweige in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Am Anfang steht eine gemeinsame Grundausbildung, die für einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet. Daran schließt sich eine Schwerpunktsetzung im jeweiligen Wahlbereich der Auszubildenden an. Ein großer Teil der Ausbildung findet in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen, also in der Praxis statt. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung. Die gemeinsame Grundausbildung ermöglicht den Fachkräften, später leichter zwischen den einzelnen Berufen wechseln.
Der Entwurf des Pflegeberufsgesetzes wird noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte ab 2018 starten.
Downloads
• Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des PflegeberufsgesetzesPDF-Datei (PDF) 71 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... _APrVO.pdf
• Anlage 1: Kompetenzen der beruflichen Pflegeausbildung PDF-Datei (PDF) 58 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... reiche.pdf
• Anlage 2: Allgemeine Übersicht zur Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung PDF-Datei (PDF) 46 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... Praxis.pdf
• Anlage 3: Berechnung der Mindest-Stundenzahl beim Träger der praktischen Ausbildung PDF-Datei (PDF) 33 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... ildung.pdf
• Anlage 4: Beispiel: Pädiatrische Versorgung PDF-Datei (PDF) 39 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... orgung.pdf
Mehr zum Thema
Antworten auf die Fragen der Stuttgarter Nachrichten vom 24. Februar 2016 > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... 40216.html
Die Reform der Pflegeausbildung – Pflegeberufsgesetz > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... esetz.html
Fragen und Antworten zum Pflegeberufsgesetz > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... esetz.html
Pflegefachkräftemangel > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... angel.html
Pflegekräfte > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... aefte.html
Quelle: Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 02.03.2016
http://mobile.bundesgesundheitsminister ... esetz.html
Mit dem Entwurf des Pflegeberufsgesetzes soll die Pflegeausbildung moderner und attraktiver werden. Inhaltliche Details zur neuen Ausbildung werden wie bei jedem Lehrberuf in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben nun Eckpunkte für eine solche Verordnung vorgelegt.
Der Entwurf für ein Pflegeberufsgesetz soll eine hochwertige und zukunftsfähige Ausbildung sichern und den Pflegeberuf für junge Menschen attraktiver machen. Gleichzeitig reagiert er auf die demografische Entwicklung sowie die Änderungen in den Versorgungsstrukturen. So nimmt in deutschen Kliniken die Zahl älterer oder demenzkranker Menschen zu. Gleichzeitig steigt in Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf, weil Bewohner/innen in höherem Maße chronisch und mehrfach erkrankt sind. Immer öfter also benötigen Pflegekräfte Kenntnisse, die über die Grenzen ihres Fachbereichs hinausgehen. Mit eine neuen Pflegeausbildung sollen Pflegekräfte auf diese veränderten Anforderungen in der Pflege vorbereitet werden. Zudem erhalten sie mehr Chancen sich beruflich weiterzuentwickeln.
Wie jeder Lehrberuf bedarf auch der neue Pflegeberuf klarer Vorgaben mit Blick auf die Ausbildungsinhalte. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben daher Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt. Diese treffen zuallererst detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, zur inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung. Zudem formuliert die Verordnung die Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zur Praxisbegleitung und -anleitung. Weitere Festlegungen betreffen das berufsqualifizierende Pflegestudium, das den Auszubildenden zusätzliche Karriereoptionen eröffnet und neue Zielgruppen anspricht.
Gemeinsame Grundausbildung und Vertiefungseinsatz
Mit dem Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes werden die bisherigen drei Lehrzweige in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Am Anfang steht eine gemeinsame Grundausbildung, die für einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereitet. Daran schließt sich eine Schwerpunktsetzung im jeweiligen Wahlbereich der Auszubildenden an. Ein großer Teil der Ausbildung findet in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen, also in der Praxis statt. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung. Die gemeinsame Grundausbildung ermöglicht den Fachkräften, später leichter zwischen den einzelnen Berufen wechseln.
Der Entwurf des Pflegeberufsgesetzes wird noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte ab 2018 starten.
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• Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des PflegeberufsgesetzesPDF-Datei (PDF) 71 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... _APrVO.pdf
• Anlage 1: Kompetenzen der beruflichen Pflegeausbildung PDF-Datei (PDF) 58 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... reiche.pdf
• Anlage 2: Allgemeine Übersicht zur Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung PDF-Datei (PDF) 46 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... Praxis.pdf
• Anlage 3: Berechnung der Mindest-Stundenzahl beim Träger der praktischen Ausbildung PDF-Datei (PDF) 33 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... ildung.pdf
• Anlage 4: Beispiel: Pädiatrische Versorgung PDF-Datei (PDF) 39 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... orgung.pdf
Antworten auf die Fragen der Stuttgarter Nachrichten vom 24. Februar 2016 > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... 40216.html
Die Reform der Pflegeausbildung – Pflegeberufsgesetz > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... esetz.html
Fragen und Antworten zum Pflegeberufsgesetz > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... esetz.html
Pflegefachkräftemangel > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... angel.html
Pflegekräfte > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... aefte.html
Quelle: Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 02.03.2016
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Generalistik: Streithähne sind unversöhnlich
Ärzte Zeitung vom 11.03.2016:
Generalistik: Streithähne sind unversöhnlich
Die geplante Einführung einer generalistischen Ausbildung in der Pflege führt im Vorfeld der Bundestagsdebatte zu Nervosität
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=906 ... ege&n=4852
Generalistik: Streithähne sind unversöhnlich
Die geplante Einführung einer generalistischen Ausbildung in der Pflege führt im Vorfeld der Bundestagsdebatte zu Nervosität
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Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung
Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung
Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Mit einer Ausbildungsreform soll der ,,Zukunftsberuf" Pflege an neue Anforderungen angepasst werden. Die Sicherung der qualitativen Pflegeversorgung sei eine der gesellschaftspolitisch wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, heißt es in dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf (18/7823 http://dip.bundestag.de/btd/18/078/1807823.pdf ). Vorgesehen ist, die bisher drei Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen.
Die sich wandelnden Versorgungsstrukturen erforderten eine übergreifende pflegerische Qualifikation, heißt es. Mit Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel sei ferner die nachhaltige Sicherung der Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe. Das Ziel sei, ,,die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen".
Nach Angaben der Bundesregierung entsteht mit der Reform der größte Ausbildungsberuf in Deutschland mit mehr als 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den Krankenhäusern steige der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nehme der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zu. Die ambulante Pflege werde wichtiger und sei auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.
Die generalistische Pflegeausbildung solle auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Die Ausbildung werde in ein "gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst". Die Durchlässigkeit zwischen den Qualifikationsstufen werde verbessert.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte nach Angaben der Regierung 2018 starten.
Ausgebildet wird dem Gesetzentwurf zufolge mit dem Berufsziel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die Ausbildung dauert drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden kostenlos. Bislang wird in manchen Ländern noch Schulgeld erhoben, die Ausbildung ist dort also kostenpflichtig. Dies soll sich nun ändern. Die Ausbildung wird außerdem "angemessen" vergütet. Der praktische Ausbildungsanteil soll künftig überwiegen.
Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt werden soll eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.
Quelle: Mitteilung vom 16.03.2016
Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Mit einer Ausbildungsreform soll der ,,Zukunftsberuf" Pflege an neue Anforderungen angepasst werden. Die Sicherung der qualitativen Pflegeversorgung sei eine der gesellschaftspolitisch wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, heißt es in dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf (18/7823 http://dip.bundestag.de/btd/18/078/1807823.pdf ). Vorgesehen ist, die bisher drei Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen.
Die sich wandelnden Versorgungsstrukturen erforderten eine übergreifende pflegerische Qualifikation, heißt es. Mit Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel sei ferner die nachhaltige Sicherung der Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe. Das Ziel sei, ,,die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen".
Nach Angaben der Bundesregierung entsteht mit der Reform der größte Ausbildungsberuf in Deutschland mit mehr als 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den Krankenhäusern steige der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nehme der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zu. Die ambulante Pflege werde wichtiger und sei auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.
Die generalistische Pflegeausbildung solle auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Die Ausbildung werde in ein "gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst". Die Durchlässigkeit zwischen den Qualifikationsstufen werde verbessert.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte nach Angaben der Regierung 2018 starten.
Ausgebildet wird dem Gesetzentwurf zufolge mit dem Berufsziel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die Ausbildung dauert drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden kostenlos. Bislang wird in manchen Ländern noch Schulgeld erhoben, die Ausbildung ist dort also kostenpflichtig. Dies soll sich nun ändern. Die Ausbildung wird außerdem "angemessen" vergütet. Der praktische Ausbildungsanteil soll künftig überwiegen.
Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt werden soll eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.
Quelle: Mitteilung vom 16.03.2016
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Pflegeberufe: Die Generalistik ist kein Selbstzweck
Ärzte Zeitung vom 18.03.2016:
Pflegeberufe: Die Generalistik ist kein Selbstzweck
Die Kritik ist laut. Nicht alle sehen im Pflegeberufsgesetz, das der Bundestag heute in erster Lesung berät,
einen Fortschritt. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=907 ... ege&n=4867
Pflegeberufe: Die Generalistik ist kein Selbstzweck
Die Kritik ist laut. Nicht alle sehen im Pflegeberufsgesetz, das der Bundestag heute in erster Lesung berät,
einen Fortschritt. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=907 ... ege&n=4867
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Reform der Pflegeberufe im Bundestag
Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt werden. Dadurch werden die Grundlagen für ein Berufsbild „Pflege“ geschaffen, das den stetig wachsenden Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegerinnen und Pfleger setzen sich tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Wenn wir mehr Menschen für die Pflege begeistern wollen, brauchen wir aber auch eine moderne Ausbildung, die auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und zugleich bessere Berufs- und Aufstiegschancen schafft.“
Angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der kommenden Jahre. Gute Pflege kann ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden. Das Pflegeberufsgesetz wird einen wesentlichen Beitrag leisten, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Weitere Informationen unter:
http://bpaq.de/Pflegeberufsgesetz-I-Lesung
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 18.03.2016
Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Ausbildungen in der Alten-, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen gemeinsamen Ausbildung mit den Berufsabschlüssen Pflegefachfrau und Pflegefachmann zusammengeführt werden. Dadurch werden die Grundlagen für ein Berufsbild „Pflege“ geschaffen, das den stetig wachsenden Anforderungen an die Pflege der Zukunft entspricht.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Pflegerinnen und Pfleger setzen sich tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Wenn wir mehr Menschen für die Pflege begeistern wollen, brauchen wir aber auch eine moderne Ausbildung, die auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und zugleich bessere Berufs- und Aufstiegschancen schafft.“
Angesichts der demografischen Entwicklung ist die Sicherung der Fachkräftebasis in der Pflege eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe der kommenden Jahre. Gute Pflege kann ohne eine ausreichende Zahl qualifizierter und motivierter Pflegefachkräfte nicht gewährleistet werden. Das Pflegeberufsgesetz wird einen wesentlichen Beitrag leisten, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Weitere Informationen unter:
http://bpaq.de/Pflegeberufsgesetz-I-Lesung
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 18.03.2016
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1. Lesung zur Reform der Pflegeausbildung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer des Moratoriums,
anbei schicke ich Ihnen einen Link zur Rede von Frau Scharfenberg im Bundestag heute.
Am Ende der Rede überreicht sie Minister Gröhe die bis jetzt gesammelten Unterzeichnungen.
Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und mit den besten Grüßen von Frau Scharfenberg
Ulrike Müller
http://dbtg.tv/fvid/6680383
Quelle: Mitteilung vom 18.03.2016
--
Ulrike Müller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tel.: ++49 (0)30 227 -74570, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de
Postanschrift:
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin
anbei schicke ich Ihnen einen Link zur Rede von Frau Scharfenberg im Bundestag heute.
Am Ende der Rede überreicht sie Minister Gröhe die bis jetzt gesammelten Unterzeichnungen.
Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und mit den besten Grüßen von Frau Scharfenberg
Ulrike Müller
http://dbtg.tv/fvid/6680383
Quelle: Mitteilung vom 18.03.2016
--
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Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tel.: ++49 (0)30 227 -74570, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de
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Generalistik sorgt im Bundestag für Unmut
Ärzte Zeitung online, 18.03.2016
Pflegeausbildung - Generalistik sorgt im Bundestag für Unmut
Der Bundestag hat am Freitag das Pflegeberufsgesetz in erster Lesung beraten. Die Kritik war laut - ein weiteres Mal.
BERLIN. Die Argumente, die vorgetragen wurden, waren keine neuen. Doch die gewählten Worte vieler Abgeordneter sorgten bei der ersten Lesung des Pflegeberufsgesetzes im Bundestag am Freitag für Unmut.
So nannte Pia Zimmermann (Linke) das Gesetz, das Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Auftakt ein weiteres Mal vehement gegen Kritik verteidigte, ein "Schmalspurgesetz, das den Herausforderungen nicht gerecht wird". "Die Generalistik mutiert zur Eier legenden Wollmilchsau", attestierte Elisabeth Scharenberg (Grüne).
... (weiter lesen unter) .... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=907 ... ung&n=4870
Pflegeausbildung - Generalistik sorgt im Bundestag für Unmut
Der Bundestag hat am Freitag das Pflegeberufsgesetz in erster Lesung beraten. Die Kritik war laut - ein weiteres Mal.
BERLIN. Die Argumente, die vorgetragen wurden, waren keine neuen. Doch die gewählten Worte vieler Abgeordneter sorgten bei der ersten Lesung des Pflegeberufsgesetzes im Bundestag am Freitag für Unmut.
So nannte Pia Zimmermann (Linke) das Gesetz, das Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Auftakt ein weiteres Mal vehement gegen Kritik verteidigte, ein "Schmalspurgesetz, das den Herausforderungen nicht gerecht wird". "Die Generalistik mutiert zur Eier legenden Wollmilchsau", attestierte Elisabeth Scharenberg (Grüne).
... (weiter lesen unter) .... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=907 ... ung&n=4870
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Generalistik in der Pflege: Widerstand
Ärzte Zeitung vom 05.04.2016:
Generalistik in der Pflege: Widerstand bei Kinderkrankenpflegern
Die Pläne für eine generalistische Ausbildung in der Pflege sorgen für Wirbel. Was Kinderkrankenpfleger dazu sagen,
hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin in einer Umfrage ermittelt. Heute wurden die Ergebnisse vorgestellt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=908 ... ege&n=4900
Generalistik in der Pflege: Widerstand bei Kinderkrankenpflegern
Die Pläne für eine generalistische Ausbildung in der Pflege sorgen für Wirbel. Was Kinderkrankenpfleger dazu sagen,
hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin in einer Umfrage ermittelt. Heute wurden die Ergebnisse vorgestellt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=908 ... ege&n=4900