Die großen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lutz Barth
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Die großen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte!

Beitrag von Lutz Barth » 23.02.2008, 09:56

Die großen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte!

In einer aktuellen Pressemitteilung bekräftigt die Bayerische Sozialministerin erneut ihre Absage an aktiver Sterbehilfe (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ( 092.08 ) >>>Zum Volltext der Pressemitteilung v. 21.02.08 <<<) ....
Aktive Sterbehilfe
Sozialministerin Stewens: Legalisierung in Luxemburg ist inhuman und falscher Weg - Bayern setzt auf umfassende Sterbebegleitung sowie eine klare Regelung zur Patientenverfügung

Siehe http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 02-092.htm

Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, ebenso erneut auf die großen und ganz zentralen Irrtümer in der Sterbehilfe-Debatte hinzuweisen, wobei die Argumentation von Frau Stewens gleichsam stellvertretend für die Argumentation von vielen Sterbehilfe-Kritikern steht, insbesondere von solchen, die dem Wertkonservativismus und der katholischen Kirchenlehre besonders das Wort reden.

Zum Beitrag >>> Quelle: IQB – Internetportal >>> http://www.iqb-info.de/Die_Irrtuemer_in ... h_2008.pdf

WernerSchell
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Luxemburg: Palliativgesetz - Tötung auf Verlange

Beitrag von WernerSchell » 23.02.2008, 10:57

Siehe auch unter
Luxemburg: Palliativgesetz mit erlaubter Tötung auf Verlangen
viewtopic.php?t=8281
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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