Aktuelle Umfrage: Pflegepersonal und Entscheidung über Leben

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Lutz Barth
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Aktuelle Umfrage: Pflegepersonal und Entscheidung über Leben

Beitrag von Lutz Barth » 21.02.2008, 08:41

Hintergrund:
Einer Mitteilung in der Ärzte Zeitung v. 21.02.08 zufolge möchte der britische Ärztebund (British Medical Association, BMA) es künftig außer Haus- und Fachärzten auch "besonders gut ausgebildeten Krankenschwestern und -pflegern" erlauben, zu entscheiden, ob ein unheilbar kranker Patient künstlich am Leben gehalten werden soll oder nicht.

Bislang haben allein Ärzte dieses Recht und britische Patientenverbände kritisieren die neuen Richtlinien als "unverantwortlich".

"Diese Empfehlungen sind deshalb schlecht, weil sie es Ärzten und Krankenpflegepersonal künftig deutlich erleichtern werden, alte und schwerkranke Patienten nicht länger am Leben zu halten. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, da die schwächsten Patienten darunter leiden werden", so eine Sprecherin der Patient Association (PA) in London.

Das Londoner Gesundheitsministerium selbst hat darauf hingewiesen, dass es Sache der ärztlichen Selbstverwaltung sei, entsprechende Regelungen zu finden (Quelle: Ärzte Zeitung (21.02.08)

Von daher dürfen wir um Ihre Online-Stimme unter http://www.iqb-info.de/ bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Barth

valenta
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Was soll das?

Beitrag von valenta » 15.03.2008, 21:49

Bei allem Respekt, aber möchte mir jemand erklären, worum es da überhaupt geht und worüber Herr Barth um Himmels Willen "abstimmen" lassen will?

R. V.

Sabrina Merck
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Keine Einzelentscheidung von Arzt oder Pflegekraft

Beitrag von Sabrina Merck » 16.03.2008, 08:05

Hallo,

in den ärztlichen Grundsätzen zur Sterbebegleitung für die bundesdeutschen Ärzte ist bereits vorgesehen, dass der zuständige Arzt Maßnahmen einer Sterbegleitung bzw. des sterben lassens im Team besprechen, und damit die Pflegekräfte, einbeziehen soll. Ich denke, dass das der richtige Weg ist: Keine Einzelentscheidung, sondern Erörterung des gebotenen Handelns (Tun oder Unterlassen) unter Beteiligung aller professionellen Kräfte und sonstigen Personen (nahe Angehörige) im Umfeld des Patienten.

Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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