Sterben in Würde - Orientierungshilfen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Herbert Kunst
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Sterben in Würde - Orientierungshilfen

Beitrag von Herbert Kunst » 07.01.2008, 16:55

Lesetipp!

Klinkhammer, Gisela
Sterben in Würde: Eine gute Orientierung für ärztliches Handeln
Dtsch Arztebl 2008; 105(1-2): A-10
POLITIK
» Sterben in Würde – Grundsätze und Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte (PDF-Datei 120 KB)
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=1955
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

enno
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Beitrag von enno » 24.01.2008, 23:10

hallo
ich habe in deutschland,noch nicht festgestellt,das sterben in würde möglich ist,hospitze sind nur eindavorbereiten im sterbehaus,löst es wirklich die probleme des sterbenden ?
alleiungelassen von den "liebenden?
hozpitze sind nur eine folge der gesellschft,die unfähig ist .
mfg enno

PflegeCologne
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Menschenwürdiges Sterben muss gewährleistet sein!

Beitrag von PflegeCologne » 05.02.2008, 16:01

Menschenwürdiges Sterben muss gewährleistet sein!

Das Landeskrankenhausgesetz NRW bestimmt, dass die Behandlung der Patienten menschenwürdig zu erfolgen hat. Dann heißt es weiter: Das gilt vor allem für Sterbende.
Also, die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig, Art. 1 GG hinzugerechnet.
Was nicht mehr stimmt, sind die Werte innerhalb der Gesellschaft selbst. Familien zerbröseln, jeder sucht nur noch seinen eigenen Vorteil. Wer stirbt, ist überflüssig und muss nur noch "entsorgt" werden.
Richtig ist daher, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, uns neu zu besinnen, andere an die Hand nehmen, sie beim Sterben begleiten. In diesem Punkt leisten die Hospizdienste und Palliativstationen wertvolle Arbeit. Sie sind zwingend nötig, weil die Familien zunehmend nicht mehr funktionieren.

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Werte

Beitrag von Lutz Barth » 06.02.2008, 06:20

"Was nicht mehr stimmt, sind die Werte innerhalb der Gesellschaft selbst", so PflegeColgogne.

Dies kann so nicht unwidersprochen bleiben. Es gilt zunächst festzustellen, dass die Werte unserer säkularen Gesellschaft einem Wandlungsprozess unterworfen sind. Die Frage, ob dies richtig oder falsch sei, ist höchst subjektiver Natur und bleibt interpretationsbedürftig. Dass das Sterben "menschenwürdig" bleiben muss, ist evident. Entscheidend freilich ist und bleibt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, der jedenfalls im Hinblick auf sein individuelles Sterben frei von gesellschaftlichen oder familären Werten ist. Dies schließt auch die Entscheidung des Sterbewilligen ein, seiner Familie nicht zur "Last" fallen zu wollen und dies haben sowohl die Familie als auch Außenstehende zu akzeptieren.

Mfg.
Lutz Barth

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Sterbebegleitung und Palliativmedizin = Platz eins!

Beitrag von PflegeCologne » 06.02.2008, 08:33

Gunten Morgen!

Ich halte es zunächst für erforderlich und wichtig, dass wir alles unternehmen, um menschenwürdiges Sterben zu gewährleisten. Begleiten, Schmerzen nehmen usw. Insoweit gibt es erheblichen Nachholbedarf in dieser Gesellschaft. Hospizbewegung und Palliativmedizin, das wurde in diesem Forum wiederholt herausgestellt, müssen gefördert werden. Nicht kleckern, sondern klotzen!
Wenn es dann noch Hilfebedarf gibt und jemand das Selbstbestimmungsrecht bemühen will, assistiert zu sterben, müssten wir nochmals über mögliche Angebote nachdenken. Die Reihenfolge muss aber m.E. beachtet werden:
Erst uneingeschränkte Begleitung und Schmerzlinderung - erst danach sonstige Hilfen erwägen.

Gruß PflegeCologne
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Prioritätensetzung!

Beitrag von Lutz Barth » 06.02.2008, 18:51

Guten Abend, PflegeCologne.

Ich denke, dass unabhängig von der Entwicklung der Palliativmedizin stets das Selbstbestimmungsrecht zu wahren ist. Die Gefahr besteht m.E. nach darin, dass der Patient in letzter Konsequenz gehalten wäre, solange mit der Ausübung seines Selbstbestimmungsrechtes zuzuwarten, bis die Palliativmedizin in einem ausreichenden Maße ausgebaut worden ist. Die Grundrechtsausübung ist aber nicht davon abhängig, ob es noch Forschungsbedarf im Bereich der Palliativmedizin gibt. Die Gefahren sind durchaus ernst zu nehmen, denn gerade die Palliativmedizinethiker vertreten vermehrt die Auffassung, dass eine Patientenverfügung und damit die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts eher dem Ausbau und Verbreiterung der Palliativmedizin und des Hospizgedankens hinderlich sei. Selbst wenn dem so sein sollte, kann die erste Priorität nur darin bestehen, dass Selbstbestimmungsrecht der Patienten auch mit dem Wunsch nach einer ärztlichen Assistenz anzuerkennen.

Mfg.
Lutz Barth

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