Hilfe beim Sterben - zulässig?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Kimmi

Hilfe beim Sterben - zulässig?

Beitrag von Kimmi » 04.01.2008, 07:49

Hilfe beim Sterben - zulässig?

Hier wird auch über Sterbehilfe und Sterbegleitung diskutiert. Meine Frage: Ist es zulässig, dass Hilfe beim Sterben wirklich zulässig ist. Ich brauche dazu eine Erklärung. Kann jemand kurz und bündig helfen?
Danke.

Es grüßt
Kimmi

Herbert Kunst
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Abgrenzen "Hilfe zum Sterben" und "Hilfe beim

Beitrag von Herbert Kunst » 04.01.2008, 08:28

Hallo Kimmi,

man unterscheidet eigentlich ganz einmal Sterbehilfe und Sterbebegleitung. - Siehe auch
Sterbebegleitung und Sterbehilfe ... - Buchtipp
viewtopic.php?t=7484
Bei der Sterbehilfe ist abzugrenzen zwischen "Hilfe zum Sterben" und "Hilfe beim Sterben" Die "Hilfe zum Sterben" ist als aktive Sterbehilfe verboten und strafbar (§ 216 StGB).
Die "Hilfe beim Sterben" ist hingegen nicht strafbar. Hierunter sind ärztliche und pflegerische Maßnahmen zu verstehen, welche Schmerzen lindern und den Sterbevorgang erleichtern, ohne ein lebensverkürzendes Risiko auszulösen.
Siehe auch
Patientenrechte am Ende des Lebens - Buchtipp!
viewtopic.php?t=7613

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Lutz Barth
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Der ethische Diskurs wird die Frage entscheiden.

Beitrag von Lutz Barth » 04.01.2008, 17:56

Hallo Kimmi.

In dem Diskurs über Sterbehilfe sind naturgemäß die Grundrechte von größter Bedeutung. Leider kommt in der Debatte um den Grund und die Grenzen der Sterbehilfe dieser Aspekt zu kurz und der ethische Wertediskurs enttarnt sich sozusagen als eine philosophische Betrachtung, in der es vornehmlich darum geht, das Sterben der Patienten für seine jeweilige moralische Grundhaltung zu instrumentalisieren.

Nehmen wir das Selbstbestimmungsrecht ernst, kann kein Zweifel daran bestehen, dass es keinen Lebenszwang aus der Perspektive des Patienten gibt und wir lediglich darüber zu entscheiden haben, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, ihm die Möglichkeit zu einem freiverantwortlichen Suizid unter ärztlicher Begleitung einzuräumen. Der ärztliche Beistand umfasst nach diesseitiger Auffassung auch in Grenzfällen die Möglichkeit zur aktiven terminalen Sedierung, die u.a. auch darin bestehen kann, dass der Patient (freilich nach gehöriger Aufklärung und selbstbestimmter Entscheidung und demzufolge Einwilligung) eine Tötung verlangen kann. Da allerdings die Selbstbestimmung des Patienten nicht zur Fremdbestimmung führen kann, obliegt es ausschließlich im Ermessen des Arztes, ob er einen freiverantwortlichen Suizid begleiten möchte.

Hierüber wird allerdings intensiv gestritten und es steht zu vermuten an, dass ein diesbezüglicher Konsens nicht gefunden wird, so dass sicherlich irgendwann das Bundesverfassungsgericht mit der Frage konfrontiert wird.

Eine kurze Antwort ist nicht möglich und ich würde daher empfehlen, einfach mal unter dieser Problematik zu "googeln".

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth

Kimmi
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Danke für die Hinweise

Beitrag von Kimmi » 05.01.2008, 17:55

Hallo,
ich danke für die gegebenen Hinweise. Damit komme ich schon weiter. Die angesprochene Literatur werde ich mir besorgen. Dann versuche ich auch ergänzend bei google.de. Danke noch mal!
Es grüßt
Kimmi

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