Dignitas leistet Sterbehilfe im Auto: Konsequenzen gefordert

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Dignitas leistet Sterbehilfe im Auto: Konsequenzen gefordert

Beitrag von Service » 07.11.2007, 15:20

Deutsche Hospiz Stiftung:
Schweizer Sterbehelfer handeln wie besessen - Politische Konsequenzen gefordert
Schweizer Sterbehelferorganisation leistet assistierten Suizid auf dem Parkplatz


"Keine Suizidwohnungen mehr, keine Hotelzimmer - jetzt geht die Schweizer Sterbehelferorganisation Dignitas auf Parkplätze. Das ist nicht nur unglaublich zynisch, das ist menschenverachtend", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. In den vergangenen Wochen war es für die organisierten Schweizer Sterbehelfer auf der Suche nach einem Ort schwierig geworden. Jetzt sollen sie laut Medienberichten bei zwei Deutschen in zwei Autos auf einem Parkplatz in der Nähe von Zürich assistierten Suizid geleistet haben.

Sprachlosigkeit in politisches Handeln wandeln

"Wie von einer Wahnvorstellung besessen, scheinen die Schweizer Sterbehelfer keine Hemmungen mehr zu haben. Jetzt zeigt sich, was sie wirklich im Sinn haben: einer wahnwitzigen Idee zu folgen und damit Geschäfte zu machen", mahnt Brysch. Obwohl die Schweiz versucht, juristisch gegen die Sterbehelfer vorzugehen, finden diese immer wieder ein gesetzliches Schlupfloch. Das Treiben der Schweizer Sterbehelferorganisation, die die geschäftsmäßige Vermittlung von assistiertem Suizid in Deutschland legalisieren will, darf nicht sprachlos machen. "Jetzt ist politisches und juristisches Handeln gefragt, um den menschenverachtenden Ideen endlich Einhalt zu gebieten", fordert Brysch. Assistierter Suizid auf dem Parkplatz - eine solche Provokation darf gerade nicht dazu führen, assistierten Suizid unter anderen Bedingungen für würdevoll zu halten und einen juristischen Musterprozess, wie ihn Dignitas anstrebt, herauf zu beschwören.

Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann
Telefon 030 / 2 84 44 84 - 2

Quelle: Pressemitteilung 25-07 vom 07. November 2007

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Dignitas leistet Sterbehilfe im Auto

Beitrag von Presse » 08.11.2007, 08:22

Dignitas leistet Sterbehilfe im Auto

Genf – Die umstrittene Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas hat zwei Männer aus Deutschland in den Tod begleitet. Wie der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft, Markus Hohl, am Dienstag der Schweizer Nachrichtenagentur SDA sagte, [mehr] ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=24222

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Massive Kritik an Sterbehilfe von Dignitas

Beitrag von Rob Hüser » 08.11.2007, 08:55

Massive Kritik an Sterbehilfe von Dignitas

Die Sterbehilfe für zwei Deutsche auf einem Parkplatz in der Schweiz ist in Deutschland scharf kritisiert worden. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte in einer Zeitung:
"Das ist menschenunwürdig und nicht akzeptabel."
Er nannte es unvorstellbar, dass solche Fälle in Deutschland geduldet würden. Mit einer gesetzlich geregelten Patientenverfügung und der Bundesratsinitiative zum Verbot geschäftsmässigen Vermittlungen von Selbsttötung, werde man Ähnliches verhindern.
Dignitas war in jüngster Vergangenheit immer wieder in die Schlagzeilen geraten und hat Probleme Räume anzumieten.

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Sterbebegleitung von Dignitas ist menschenverachtend

Beitrag von Service » 08.11.2007, 19:28

Justiz- und Sozialminister Josef Hecken: Sterbebegleitung von Dignitas ist menschenverachtend und würdelos. - Saarland lehnt Sterbehilfe weiter ab.
Angesichts der Sterbehilfe von Dignitas auf einem Parkplatz bei Zürich übt der saarländische Justiz- und Sozialminister Josef Hecken massive Kritik an der Schweizer Organisation.

„Das was dort geschehen ist, ist menschenverachtend und würdelos. Wer so mit dem Leben und dem Tod von Menschen umgeht, zeigt, welches Menschenbild ihrem geschäftlichem Handeln zugrunde liegt“. Sterbehilfe auf Parkplätzen oder in Industriegebieten ist nicht akzeptabel!"
Die Organisation Dignitas, die auch in Deutschland die Sterbehilfe einführen will, war in letzter Zeit in der Schweiz starker Kritik ausgesetzt gewesen. Weil sich Gemeinden der Stadt Zürich geweigert hatten, sogenannte Sterbebegleitungen in Wohn- und Industriegebieten zuzulassen, war Dignitas auf Hotels ausgewichen.
Wie Minister Hecken ausführte, sei aktive Sterbehilfe in der Schweiz ebenso wie in Deutschland nicht erlaubt. Dignitas stelle aber Sterbewilligen, die nachweislich unheilbar krank sind, entsprechende Medikamente zur Verfügung. Ein Arzt kann einem unheilbar Kranken ein tödliches Gift verschreiben, dieser muss die Dosis jedoch eigenständig zu sich nehmen. Dignitas hat nach eigenen Angaben bereits mehr als 600 Menschen beim Sterben unterstützt. Die Organisation verspricht den Betroffenen einen schnellen und schmerzlosen Tod. Ein großer Teil der Sterbewilligen kommt aus dem Ausland, vor allem aus Deutschland. In Hannover hatte der Schweizer Verein 2005 eine deutsche Organisation gegründet und damit bundesweit Proteste ausgelöst.

„Menschen dürfen sich auch in den schwierigsten Stunden ihres Lebens nicht genötigt fühlen, „sozialverträglich abzuleben“. Vielmehr gilt es, die würdevolle Sterbebegleitung und eine Palliativversorgung im häuslichen und stationären Bereich zu fördern, um Menschen ein würdevolles und schmerzfreies Sterben mit sozialer und seelsorgerischer Begleitung zu ermöglichen. Das Saarland lehnt daher eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe – auch unter engen Voraussetzungen - konsequent und kategorisch ab. Wer Forderungen nach einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe stellt, ist auf dem Irrweg und geht an den wirklichen Anliegen sterbender und unheilbar kranker Menschen vorbei“, so Gesundheits- und Sozialminister Josef Hecken.

"Aktive Sterbehilfe kann keine Lösung sein. "Wir brauchen im Bereich der Palliativ- und Schmerztherapie konkrete Angebote und Hilfen. Wichtig und hilfreich ist nur eine würdevolle Sterbebegleitung und keine geschäftsmäßige Sterbehilfeorganisation. Die Angst der Menschen vor einem qualvollen Tod müssen wir ernst nehmen und ihnen in ambulanten und stationären Hospizen sowie durch eine wirkungsvolle Palliativmedizin ein würdevolles und schmerzfreies Sterben ermöglichen."

"Eine professionelle Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung in Deutschland wird es auch im Saarland nicht geben, denn die organisierte Förderung von Selbstmord könne nicht toleriert werden", so Hecken

Quelle: Pressemitteilung vom 7.11.2007
http://www.saarland.de/7213_30756.htm

KPHNeuss
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Dignitas das "Handwerk" legen !

Beitrag von KPHNeuss » 09.11.2007, 07:07

Dignitas das "Handwerk" legen !

Organisierte Sterbehilfe nach Dignitasmethode halte ich nicht für akzeptabel. Wenn nun schon auf Parkplätzen diese Hilfe geleiste wird, muss eingegriffen werden.
Ich denke, dass die schweizerischen Behörden gefordert sind. In der BRD sollte Sterbehilfe nach der o.a. Methode durch gesetzgeberische Maßnahmen verhindert werden. Hoffentlich wird das Thema bald in der Bundesregierung / im Parlament aufgegriffen.
Bitte keine Sprechblasen, sondern wirksame Maßnahmen verfügen!

KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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Empörung über Sterbehilfeorganisation Dignitas

Beitrag von Presse » 09.11.2007, 09:56

Empörung über Sterbehilfeorganisation Dignitas

Münster – Die Aktivitäten der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas scharf kritisiert haben Ärzte- und andere Organisationen in Deutschland. Anlass ist die Unterstützung, die Dignitas zwei Deutschen bei ihrem Selbstmord auf einem [mehr] ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=24237

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Jetzt handeln - Strafrecht muss ergänzt werden

Beitrag von Service » 09.11.2007, 13:08

Deutsche Hospiz Stiftung:
Jetzt handeln - Strafrecht muss ergänzt werden / Geschäftemacherei mit dem Tod gesetzlich verbieten

Berlin/Dortmund. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßt den Willen der Rechtspolitiker von Union und SDP, für ein rasches gesetzliches Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von assistiertem Suizid in Deutschland zu sorgen. "Nur durch konsequentes, politisches Handeln ist dem menschenverachtenden Treiben und der Geschäftemacherei der Schweizer Sterbehelfer ein Ende zu setzen", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Nach der durch die Sterbehelferorganisation Dignitas begleiteten Selbsttötung zweier Deutscher auf einem Parkplatz in der Schweiz nahmen Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) und Dieter Wiefelspütz (SPD) die seit Jahren bestehende Forderung der Deutschen Hospiz Stiftung auf und sprachen sich für einen eigenen Straftatbestand der geschäftsmäßigen Vermittlung von assistiertem Suizid aus.

Gesetzliches Verbot ist klare Absage an Geschäftemacherei mit dem Tod

"Jetzt muss schnell gehandelt werden: Nur eine rasche Entscheidung des Bundesrates kann eine zeitnahe Umsetzung des Verbotes garantieren", mahnt Brysch. Bereits im April 2006 hatten die Bundesländer Saarland, Hessen und Thüringen einen Entwurf für ein solches gesetzliches Verbot in den Bundesrat eingebracht. "Nie war die Chance größer, der Geschäftemacherei mit dem Tod Einhalt zu gebieten. Wenn die Politik diesen Moment nicht nutzt, macht sie sich mitschuldig", warnt Brysch. Nun müssen die Politiker über Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen. Auch FDP und Linke sind gefordert, sich eindeutig zu bekennen. "Ein gesetzliches Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von assistiertem Suizid ist ein Bekenntnis für die schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland", verdeutlicht Brysch.

Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann
Telefon 030 / 2 84 44 84 - 2
E-Mail: breddermann@hospize.de

Quelle: Pressemitteilung vom 9.11.2007

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Strafbarkeit von geschäftsmäßiger Suizid-Begleitung

Beitrag von Service » 09.11.2007, 13:26

KAUCH:
FDP lehnt Strafbarkeit von geschäftsmäßiger Suizid-Begleitung ab

BERLIN. Zu der gestern von CDU-Länderjustizministern erneut zur Diskussion gestellten Initiative dreier Länder, die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen, erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:

Die FDP lehnt die Vorschläge der Länder Hessen, Thüringen und Saarland zum Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe ab. Unabhängig von der Grundfrage, ob man den begleiteten Suizid in Deutschland zulassen will, ist der Gesetzentwurf völlig unverhältnismäßig. Bereits die Weitergabe von Adressen und Informationen soll nach Meinung der drei CDU-alleinregierten Länder strafbar werden, ebenso nicht gewinnorientiertes Handeln. In unverantwortlicher Weise werden zudem Begriffe wie „Selbsttötung“ und „Sterbehilfe“ miteinander vermengt.

Die würdelose Form der Beihilfe zur Selbsttötung auf einem Parkplatz, wie sie die Organisation Dignitas in der Schweiz durchgeführt hat, darf kein Vorwand sein, diesen überzogenen Entwurf nun durchs Parlament zu bringen.

Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten. Änderungen im Strafrecht sind hierfür nicht erforderlich. Anstatt die Menschen mit unüberlegten Vorschlägen zu verunsichern, muss es Aufgabe der Politik sein, Rahmenbedingungen für ein würdevolles und möglichst selbstbestimmtes Lebensende zu schaffen. Die Politik muss sich fragen, warum Deutsche sich dazu getrieben fühlen, ins Ausland zu fahren, um zu sterben. Das Strafrecht ist keine Lösung dafür.

Völlig verfehlt ist auch die Vermengung der Themen Patientenverfügung und assistierter Suizid, wie sie gestern von einzelnen CDU- und SPD-Politikern vorgenommen wurde. Bei Patientenverfügungen hinsichtlich der Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen geht es darum, bei nichteinwilligungsfähigen Patienten der Natur ihren Lauf zu lassen. Beim assistierten Suizid geht es um einwilligungsfähige Menschen, die ihrem Leben künstlich ein vorzeitiges Ende setzen wollen. Sollte es hier zu politischen Kopplungen der Themen kommen, wäre das in keiner Weise akzeptabel.

Dr. Christoph Steegmans
Pressesprecher und
Leiter der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Tel. 030/227 52388
Fax. 030/227 56778
steegmans@fdp-bundestag.de

Quelle: Mitteilung vom 9.11.2007

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Beitrag von BtRecht » 09.11.2007, 21:55

Verrichtungsboxen für Sterbehilfe

Nach der Sterbehilfe an zwei Deutschen auf einem Schweizer Parkplatz durch die Sterbehilfeorganisation Dignitas haben sich die Behörden des Alpenlandes entschlossen, Verrichtungsboxen für Tötungen aufzustellen. Diese garagenartigen Verschläge sind bislang aus der Prostitution bekannt und wurden zum Beispiel in Köln am Rande des Straßenstrichs aufgestellt. Das Aufstellen von Verrichtungsboxen gewährleiste eine sichere Sterbehilfe ohne Belästigung Dritter, heißt es. Ganzer Artikel:

http://www.taz.de/1/wahrheit/artikel/1/ ... 0101f57e78

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Geplantes Verbot von Sterbehilfe-Organisationen

Beitrag von Presse » 10.11.2007, 08:04

Geplantes Verbot von Sterbehilfe-Organisationen umstritten
Freitag, 9. November 2007

Berlin – Ein Verbot von Sterbehilfe-Organisationen stößt auf ein geteiltes Echo. Die FDP-Bundestagsfraktion kritisierte am Freitag entsprechende Pläne der Länderjustizminister der Union sowie von Rechtspolitikern der großen Koalition. Die Deutsche Hospiz Stiftung in Dortmund begrüßte dagegen die Initiative. Auch Berlins Kardinal Georg Sterzinsky forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Der Hospiz-Pionier Christoph Student rief zu einer Grundsatzdiskussion über den Umgang mit Schwerkranken auf.

Auslöser für die aktuelle Debatte sind die jüngsten Aktivitäten der Sterbehilfe-Organisation Dignitas. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Schweizer Verein zwei Männern auf einem Parkplatz in der Nähe von Zürich beim Suizid half. Die beiden Deutschen starben im Auto.
...
Weiter lesen unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30399

Links zum Thema
» aerzteblatt.de (08.11.2007) Empörung über Sterbehilfeorganisation Dignitas
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30380
» aerzteblatt.de (07.11.2007) Dignitas leistet Sterbehilfe im Auto
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=30360

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Schweiz: Dignitas leistet Sterbehilfe auf Waldparkplatz

Beitrag von Service » 10.11.2007, 08:22

Unwuerdiges Ende in der Schweiz: Dignitas leistet Sterbehilfe auf Waldparkplatz

Zuerich / Berlin (ALfA). Die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas hat erneut mit ihren umstrittenen "Arbeitsweisen" fuer Aufsehen gesorgt. Nachdem der Verein nach dem Verlust der Sterbehilfewohnung in Zuerich seit September auf der Suche nach geeigneten Orten fuer den assistierten Suizid Sterbewilliger ist (siehe ALfA-Newsletter 38/07 vom 05.10.2007), wich Dignitas nun auf einem Waldparkplatz nahe Zuerich aus. Wie Schweizer Medien berichteten leistete Dignitasmitarbeiter am Montag und Mittwoch vergangener Woche dort zwei Deutschen im Alter von 50 und 65 Jahren aus Bayern bzw. Baden Wuerttemberg in einem Kleinbus Beihilfe zum Suizid. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland stiess dieses einhellig als menschenunwuerdig bezeichnete Vorgehen auf heftige Kritik. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist das Handeln von Dignitas jedoch nicht strafbar. Jeder koenne frei waehlen, wo er sterben moechte, sagte Staatsanwalt Juerg Vollenweider Medienberichten zufolge.

"Keine Suizidwohnungen mehr, keine Hotelzimmer - jetzt geht die Schweizer Sterbehelferorganisation Dignitas auf Parkplaetze. Das ist nicht nur unglaublich zynisch, das ist menschenverachtend", erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 7. November. "Wie von einer Wahnvorstellung besessen, scheinen die Schweizer Sterbehelfer keine Hemmungen mehr zu haben. Jetzt zeigt sich, was sie wirklich im Sinn haben: einer wahnwitzigen Idee zu folgen und damit Geschaefte zu machen", mahnte Brysch. Obwohl die Schweiz versucht, juristisch gegen die Sterbehelfer vorzugehen, finden diese immer wieder ein gesetzliches Schlupfloch. Das Treiben der Schweizer Sterbehelferorganisation, die die geschaeftsmaessige Vermittlung von assistiertem Suizid in Deutschland legalisieren will, duerfe nicht sprachlos machen. Jetzt sei politisches und juristisches Handeln gefragt, um den menschenverachtenden Ideen endlich Einhalt zu gebieten, forderte Brysch.

"Professionelle Vermittlung von Sterbehilfe, wie sie der Verein Dignitas praktiziert, ist Geschaeftemacherei unter dem Deckmantel der Naechstenliebe", erklaerte Prof. Dr. Joerg-Dietrich Hoppe, Praesident der Bundesaerztekammer, in der Aachener Zeitung vom 8. November. "Mit der Methode des assistierten Suizids soll doch nur das Verbot der Toetung auf Verlangen umgangen werden." Der Patient habe zwar das Recht auf einen wuerdigen Tod, nicht aber darauf, getoetet zu werden. "Aktive Sterbehilfe lehnen wir Aerzte kategorisch ab", betonte Hoppe.

Gesetzesinitiative fuer ein Verbot geschaeftsmaessiger Foerderung der Selbsttoetung

Unterdessen haben sich laut einer Pressemitteilung des Hessischen Justizministeriums bei der Laender-Justizminister-Konferenz von CDU/CSU und FDP, der sog. B-Laender-Justizministerkonferenz, am 8. November in Wolfsburg die Justizminister ebenfalls fuer ein Verbot der geschaeftsmaessigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung ausgesprochen. "Das menschliche Leben darf nicht Gegenstand geschaeftsmaessiger Abwicklungsorganisationen werden. Die professionelle Vermittlung vermeintlich einfacher und sicherer Selbsttoetungen kann die Hemmschwelle bei der Umsetzung eines Suizidentschlusses reduzieren und so zu einem nicht unerheblichen Anstieg der Suizidzahlen fuehren. Ausserdem besteht die Gefahr der Kommerzialisierung, weil derartige Organisationen neben Mitgliedsbeitraegen Geld fuer ihre "Leistungen" verlangen", erklaerte der Hessische Justizminister Juergen Banzer bei der Konferenz.

Hessen hatte bereits im April 2006 gemeinsam mit dem Saarland und dem Freistaat Thueringen eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, um mit einem neuen Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch die geschaeftsmaessige Foerderung der Selbsttoetung unter Strafe zu stellen. Der Gesetzesentwurf wurde jedoch zunaechst im Rechtsausschuss vertagt. Geplant sei nun eine Befassung des Bundesrats zusammen mit dem Gesetzesentwurf zur Patientenverfuegung, hiess es aus dem hessischen Justizminiserium. Es gehe dabei nicht darum, in das Selbstbestimmungsrecht sterbenskranker Menschen einzugreifen, betonte der Minister. Zulaessig blieben auch passive und indirekte Sterbehilfe, die es insbesondere Aerzten erlaube, bei Patienten, bei denen der Sterbeprozess bereits begonnen hat und weitere medizinische Eingriffe nur das Leiden verlaengern wuerden, lebensverlaengernde Massnahmen zu unterlassen (passive Sterbehilfe) oder Massnahmen zur Schmerzlinderung zu ergreifen, die unbeabsichtigt und unvermeidbar zum Tode fuehren (indirekte Sterbehilfe).

Unterstuetzung fuer einen Vorstoss fuer ein schnelles Verbot geschaeftsmaessiger Sterbehilfe in Deutschland kam umgehend vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU). Dem mehr als makaberen Geschaeft von Organisationen wie Dignitas mit schwerstkranken Menschen muesse endlich ein Riegel vorgeschoben werden, sagte Bosbach der Neuen Osnabruecker Zeitung vom 9. November. Die Arbeit dieser so genannten Sterbehelfer sei in hohem Masse sittenwidrig und auch strafwuerdig. Daher stehe die Bundestagsfraktion der Union zu einhundert Prozent hinter der Bundesratsinitiative der Laender Hessen, Thueringen und Saarland, einen neuen Straftatbestand zu schaffen. Er forderte die Laender auf, jetzt schnell im Bundesrat zu einem Beschluss zu kommen, damit ein gesetzliches Verbot zeitnah in Kraft treten koenne. Zugleich appellierte er an den Koalitionspartner SPD, sich den Plaenen nicht zu verschliessen.

Weitere Informationen:

Letzte Ausfahrt Parkplatz
Von Alexandra Sillgitt
Der begleitete Selbstmord zweier Deutscher auf einem Waldparkplatz in der Schweiz hat scharfe Kritik ausgeloest. Politiker, Aerzte und Kirchenvertreter griffen die Sterbehilfeorganisation Dignitas an. Deren Gruender konterte, er habe keine andere Wahl gehabt.
SPIEGEL Online 08.11.2007
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,516121,00.html

"Wir koennen die Leute nicht abweisen"
Dignitas-Geschaeftsfuehrer Minelli begruendet die Parkplatz-Suizide mit der Dringlichkeit
NEUE ZUERCHER ZEITUNG NZZ 09.11.07
http://www.nzz.ch/nachrichten/wissensch ... 80974.html

ALfA-Newsletter 38/07 vom 05.10.2007: Streit um Nutzungsrecht fuer Sterbewohnungen: Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas auf Wanderschaft
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 4aa0429532

Quelle: ALfA-Newsletter 42/07 vom 09.11.2007

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Rufe nach Verbot von Sterbehilfe-Organisationen

Beitrag von Presse » 12.11.2007, 12:49

Politik
Rufe nach Verbot von Sterbehilfe-Organisationen werden lauter

Hamburg/Berlin – Die Diskussionen um ein Verbot von Sterbehilfe-Organisationen reißen nicht ab. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete am Sonntag die Praktiken des Schweizer Vereins Dignitas als tief verstörend. Bereits zuvor hatte der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky ein Verbot der Organisation gefordert. Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass Dignitas zwei Männern auf einem Parkplatz in der Nähe von Zürich beim Suizid geholfen hatte. Die beiden Deutschen starben im [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=24258

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Fünf Jahre Haft für Sterbehilfe gefordert

Beitrag von Presse » 16.11.2007, 07:40

Fünf Jahre Haft für Sterbehilfe gefordert
Donnerstag, 15. November 2007

Frankfurt – Kommerzielle Sterbehilfe scharf verurteilt hat die Landesärztekammer Hessen. „Es darf nicht sein, dass kommerzielle Sterbehelfer auch in Deutschland mit menschlicher Not Geschäfte machen“, sagte die Kammerpräsidentin Ursula Stüwe am Donnerstag. Tötungsangebote, wie sie die Schweizer Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ mache, seien ein Angriff auf die Menschenwürde, denn sie degradierten den Sterbenskranken zum Entsorgungsfall.

...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=24318

Gaby Modig
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Sterbehilfe: Begleiten, nicht töten

Beitrag von Gaby Modig » 18.11.2007, 07:48

Aufgelesen und hier eingestellt:

Dignitas sieht Suizid als "letztes Menschenrecht"

Der Freitod zweier Deutscher auf einem Parkplatz hat die Schweizer Organisation Dignitas erneut in die Kritik gebracht und die Diskussion ueber ein gesetzliches Verbot fuer den Sterbetourismus in die Schweiz neu entfacht. Auf WELT ONLINE spricht Dignitas-Gruender Ludwig A. Minelli ueber das begleitete Sterben in der Oeffentlichkeit.
DIE WELT 12.11.07
http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... recht.html

Sterbehilfe: Begleiten, nicht toeten
Kirche, Aerzte und Politiker machen sich fuer ein Verbot der Sterbehilfe stark.
STERN.DE 13.11.2007
http://www.stern.de/politik/deutschland ... 02408.html

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Registriert: 10.11.2006, 12:44

Dignitate will Sterbehelfer gefunden haben

Beitrag von Presse » 19.11.2007, 19:02

Dignitate will Sterbehelfer gefunden haben

Berlin – Die Sterbehilfeorganisation Dignitate sorgt weiter für Empörung in Deutschland. Ihr Vorstandsmitglied Uwe-Christian Arnold bestätigte der „Frankfurter Rundschau“ vom Montag zufolge, dass der deutsche Ableger der Schweizer Organisation Dignitas einen pensionierten Mediziner gefunden habe, der einem Schwerkranken beim Suizid helfen will. Ziel von Dignitate ist es, in Deutschland einen Präzedenzfall zu schaffen, um den ärztlich assistierten Suizid mithilfe der Gerichte zu legalisieren.Das [mehr] ...
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=24341

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