Konvention über die von Menschen mit Behinderungen
Verfasst: 31.03.2007, 06:58
Pressemitteilung:
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt die Zeichnung der UN-Behindertenkonvention
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Zeichnung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung in New York begrüßt. „Wir empfehlen der Bundesregierung, den innerstaatlichen Beratungsprozess zur Ratifikation transparent und vor allem unter Einbeziehung der Betroffenenverbände voranzutreiben“, sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Bielefeldt wies auf die Bedeutung des Zusatzprotokolls zur Konvention hin. Das Protokoll schaffe einen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene, an den sich Betroffene nach der Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel wenden könnten, so Bielefeldt. Deutschland hat neben der Konvention auch das Zusatzprotokoll gezeichnet.
Bielefeldt würdigte die positive Rolle der Bundesregierung, die durch die frühe Zeichnung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft einen wichtigen Impuls für Behindertenrechte gesetzt habe.
Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenkonvention ist das erste Menschenrechtsabkommen speziell zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.
Der Konventionstext im Wortlaut (Arbeitsübersetzung)
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... php?id=185
Publikation: Heiner Bielefeldt. Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4 als PDF hier zum Download
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 14 Mobil (0160) 966 500 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Quelle: Pressemitteilung vom 30.3.2007
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... p-1/i.html
Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt die Zeichnung der UN-Behindertenkonvention
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Zeichnung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung in New York begrüßt. „Wir empfehlen der Bundesregierung, den innerstaatlichen Beratungsprozess zur Ratifikation transparent und vor allem unter Einbeziehung der Betroffenenverbände voranzutreiben“, sagte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Bielefeldt wies auf die Bedeutung des Zusatzprotokolls zur Konvention hin. Das Protokoll schaffe einen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene, an den sich Betroffene nach der Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel wenden könnten, so Bielefeldt. Deutschland hat neben der Konvention auch das Zusatzprotokoll gezeichnet.
Bielefeldt würdigte die positive Rolle der Bundesregierung, die durch die frühe Zeichnung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft einen wichtigen Impuls für Behindertenrechte gesetzt habe.
Weltweit leben rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die UN-Behindertenkonvention ist das erste Menschenrechtsabkommen speziell zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.
Der Konventionstext im Wortlaut (Arbeitsübersetzung)
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... php?id=185
Publikation: Heiner Bielefeldt. Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2006, 15 S., ISBN 3-937714-29-4 als PDF hier zum Download
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 14 Mobil (0160) 966 500 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Quelle: Pressemitteilung vom 30.3.2007
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... p-1/i.html