Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren
Moderator: WernerSchell
Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren
Caritas-Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren
Siehe auch die Texteinstellung mit mehreren Fotos unter:
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/wa ... iziert.php
In seiner Ausgabe vom 22. August 2006 berichtet der Münchner Merkur über den Fall einer 75-jährigen Wachkoma-Patientin, die vom Caritas-Pflegeheim entgegen der gemeinsamen Anordnung des Betreuers und des Arztes künstlich ernährt wurde. Die Familie und der Arzt sowie die Ärzte des örtlichen Krankenhauses waren Ende 2005 übereingekommen, die Frau an ihrer Gehirnschädigung sterben zu lassen, nachdem die Beine begannen abzusterben und zu mumifizieren. Doch das Pflegeheim setzte sich darüber hinweg.
Nachdem rechts der Unterschenkel bis zum Knie steinhart mumifiziert war und sowohl Kniescheibe als auch Patellasehne schon offen lagen und ebenfalls am linken Fuß die Mumifizierung fortschritt, schaltete die Familie die Kanzlei Putz & Steldinger ein.
Bild 4
Das Pflegeheim weigerte sich, ein natürliches Sterben der Frau zuzulassen. Daher erfolgte sofort die Verlegung in das örtliche Kreiskrankenhaus, wo die Frau innerhalb von fünf Tagen friedlich versterben konnte, nachdem die künstliche Lebensverlängerung über die Magensonde eingestellt worden war.
....
Quelle: Pressemitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät der Rechtsanwälte Putz & Steldinger - München vom 22. August 2006
Siehe auch die Texteinstellung mit mehreren Fotos unter:
http://www.wernerschell.de/Aktuelles/wa ... iziert.php
In seiner Ausgabe vom 22. August 2006 berichtet der Münchner Merkur über den Fall einer 75-jährigen Wachkoma-Patientin, die vom Caritas-Pflegeheim entgegen der gemeinsamen Anordnung des Betreuers und des Arztes künstlich ernährt wurde. Die Familie und der Arzt sowie die Ärzte des örtlichen Krankenhauses waren Ende 2005 übereingekommen, die Frau an ihrer Gehirnschädigung sterben zu lassen, nachdem die Beine begannen abzusterben und zu mumifizieren. Doch das Pflegeheim setzte sich darüber hinweg.
Nachdem rechts der Unterschenkel bis zum Knie steinhart mumifiziert war und sowohl Kniescheibe als auch Patellasehne schon offen lagen und ebenfalls am linken Fuß die Mumifizierung fortschritt, schaltete die Familie die Kanzlei Putz & Steldinger ein.
Bild 4
Das Pflegeheim weigerte sich, ein natürliches Sterben der Frau zuzulassen. Daher erfolgte sofort die Verlegung in das örtliche Kreiskrankenhaus, wo die Frau innerhalb von fünf Tagen friedlich versterben konnte, nachdem die künstliche Lebensverlängerung über die Magensonde eingestellt worden war.
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Quelle: Pressemitteilung der Medizinrechtlichen Sozietät der Rechtsanwälte Putz & Steldinger - München vom 22. August 2006
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Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren
Ich meine, dass es schlimm ist, was da passierte. Doch weder der Pflege - Recht - Laie noch der Pflege - Recht - Experte wuerde mir so etwas nachvollziehbar erklaeren koennen. Dass die Caritas Pfleger das Leben dieser Wachkomapatientin kuenstlich verlaengerten entspricht nach meiner Meinung deren Auftrag. Wer kann und will sich ein Urteil erlauben ueber den Wert oder den Unwert eines Lebens ? Welchem Pfleger duerfte man die Entscheidung ueber "SEIN" oder "NICHTSEIN" allein ueberlassen.Putz/Steldinger, RAe hat geschrieben:Caritas-Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren
Ein Pfleger lernt ueber viele Jahre waehrend seiner Ausbildung, wie man pflegebeduerftigen Menschen kompetent zur Seite steht und wie man ihnen die Teilnahme am LEBEN ermoeglicht. Zur Ausbildung eines Pflegers gehoert sicherlich auch das Wissen um die Sterbephase - aber das erlaubt es ihm nicht, diesen Sterbeprozess selbst herbeizufuehren.
Deswegen finde ich es richtig, wie sich dieses Heim verhalten hat.
Meiner Meinung nach haette man die Dame nicht zum "Ableben" in ein Krankenhaus verbringen duerfen. Man wird es zwar niemehr in Erfahrung bringen koennen , aber, haette SIE sich dieses sterile Umfeld zu ihrem eigenen Sterben gewuenscht ? Warum hat man sich nicht intensiver darum bemueht, einen Hospizplatz zu finden? Oder haben Familienangehoerige , Aerzte oder das Krankenhauspersonal mehr Rechte, wenn es darum geht, den Todeszeitpunkt und Sterbeort festzusetzen?
Sollte es tatsaechlich an dem sein, kann ich nur JEDEM, der SO nicht sterben moechte, raten, sich fruehzeitig mit solch Themen wie z.B. der Patientenverfuegung auseinander zu setzen.
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Re: Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren
Meine Meinung in Kürze:promotours hat geschrieben: .... Meiner Meinung nach haette man die Dame nicht zum "Ableben" in ein Krankenhaus verbringen duerfen. ...
Rechtlicher Betreuer und Arzt haben hier eine klare Entscheidung getroffen. Der Betreuer war in der Pflicht, seine gesetzliche Vertretungsmacht zum Wohle des Betroffenen wahrzunehmen. Er hat dabei auch Wertvorstellungen und den mutmaßlichen Patientenwillen zu bedenken gehabt. Insoweit wurde hier kraft Patientenautonmie gehandelt. Von einer aktiven Tötung ist hier weit und breit nichts zu sehen. Das Verhalten der Krankenhausmitarbeiter war völlig korrekt. Die einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes belegen dies.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Re: Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren
Werter Herr Kunst ,Herbert Kunst hat geschrieben:Meine Meinung in Kürze:promotours hat geschrieben: .... Meiner Meinung nach haette man die Dame nicht zum "Ableben" in ein Krankenhaus verbringen duerfen. ...
Rechtlicher Betreuer und Arzt haben hier eine klare Entscheidung getroffen. Der Betreuer war in der Pflicht, seine gesetzliche Vertretungsmacht zum Wohle des Betroffenen wahrzunehmen. Er hat dabei auch Wertvorstellungen und den mutmaßlichen Patientenwillen zu bedenken gehabt. Insoweit wurde hier kraft Patientenautonmie gehandelt. Von einer aktiven Tötung ist hier weit und breit nichts zu sehen. Das Verhalten der Krankenhausmitarbeiter war völlig korrekt. Die einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes belegen dies.
Gruß Herbert Kunst
Sie bezeichnen das Verhalten der Krankenhausmitarbeiter als
"voellig korrekt", was ich fuer den vorliegenden Fall auch nicht in Frage stellen moechte, aber allein diese Wortauswahl zu verwenden, weckt in mir bittere Assoziationen.
Vor einigen Jahren begleitete ich Gruppen behinderter Studenten aus den USA auf Reisen durch Deutschland. Die Reiseziele waren dabei durch Herrn Dr. David Mitchell, der durch Buecher zum Thema Euthanasie im 3. Reich in den USA und Europa bekannt wurde, vorgegeben und fuehrten, wie man sich unschwer denken kann, zu den Hochburgen der T4 Euthanasie Anstalten.
Ich moechte Sie hier zu einigen Fotos verweisen, die ich waehrend dieser Reisen gemacht habe. Sie spiegeln meiner Meinung nach sehr gut wider, wie man vor 60-70 Jahren den Begriff "Korrektes Verhalten" in Deutschland interpretiert haben mag. Offenbar hatten sich hier ausgerechnet Mitarbeitende dieses ehemaligen deutschen Gesundheitssystems politisch, oekonomisch, ethisch und moralisch so korrekt verhalten, dass sie den Anordnungen von Oben kritiklos Folge leisteten und eine Toetungsmaschinerie in Gang setzten, die Millionen von Menschen das (werte - unwerte ) Leben kostete und, was ich als besonders perfiden Zynismus bezeichnen moechte, dadurch gleichzeitig diesem ehemaligen Gesundheitssystem zu milliardenschweren Mehreinnahmen verhalfen.
Wir Menschen haben uns doch seitdem weiter entwickelt und somit haben sich auch unsere Wertvorstellungen geaendert.
Unsere Zeit hat solch Worte wie: "Emanzipation oder Selbstbestimmung" kreiert, zwar auch Begriffe wie: "Toetung auf Verlangen", aber "Selbsternannte Entscheider ueber Leben und Tod" oder
"wertes oder unwertes Leben" ganz bestimmt nicht; denn diese Begriffe gab es bereits lange vor uns - und damit ist es - Gott sei Dank - ein fuer alle mal Schluss.
Mich wuerde es interessieren, was Mitarbeiter des betreffenden Krankenhauses hierzu meinen. Vielleicht verspuert ja ausgerechnet Derjenige, der den Anordnungen des Arztes Folge leistete indem er die Magensonde entfernte einen Drang, sich zum Thema zu aeussern.
mit freundlichem Gruß
Michaela Schauf
vom ABS e.V.
Arbeitsgemeinschaft Behinderter und Senioren
sowie CEO from Team Promotours
Wachkomapatientin durfte sterben
Hallo MitleserInnen,promotours hat geschrieben:.... Sie bezeichnen das Verhalten der Krankenhausmitarbeiter als voellig korrekt", was ich fuer den vorliegenden Fall auch nicht in Frage stellen moechte, ....
über subjektive Moral- und Ethikvorstellungen kann man lange diskutieren. Es wird viele Betrachtungsweisen / Positionen geben. Klar ist, dass Wachkomapatienten Lebende sind, sie haben uneingeschränkt Anspruch auf würdevolle Behandlung und Pflege. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist aber die, dass einem Patientenwillen in Wahrung seiner Autonomie gefolgt werden muss, zumindest dann, wenn es darum geht, lebensverlängernde Maßnahmen, die keinerlei Heilung versprechen, zu unterlassen. Es geht nicht um aktives Eingreifen mit einem Tötungswillen.
Wer unter solchen Umständen lebensverlängernde Maßnahmen unterlässt, handelt ebenfalls menschenwürdig. Dazu hat sich die Bundesärztekammer bereits vor Jahren geäußert und aufgezeigt, dass in bestimmten eindeutig aussichtslosen Situationen kein Behandlungsauftrag mehr bestehen kann.
Das Leben ist nun mal endlich - und auch das haben wir zu akzeptieren.
Ich kann somit nicht erkennen, auch nicht mal andeutungsweise, wass im Falle der verstorbenen Wachkomapatientin anders gemacht werden sollte. Auch die Verlegung in eine Hospizeinrichtung hätte ohne künstliche Ernährung schnell zum Tod geführt. Und dieser Tod war für die Patientin in jeder Hinsicht gut.
MfG Rob Hüser
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Wachkomapatientin MUSSTE sterben
verehrter Herr Hüser,
wie Sie unschwer erkennen, habe ich mir erlaubt, den Titel des posting, entsprechend MEINEM subjektivem Empfinden, abzuaendern.
sparen ?
im Rechtsalmanach von Herrn Werner Schell kann man hierzu nachlesen:
Bekenntnis zur Behandlungsverpflichtung/unverzichtbare Basisbetreuung
Ausdrücklich schreiben die Grundsätze für alle Patienten einschließlich derer mit lebensbedrohender Schädigung ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung fest, inbegriffen eine ggf. künstliche Ernährung. Dies gilt selbstverständlich auch für sog. Wach-Koma-Patienten, die damit unter besonderen Schutz gestellt werden. Die Basisbetreuung billigt jedem Patienten unabhängig von der Phase des Sterbeprozesses menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie das Stillen von Hunger und Durst zu.
ich wuensche Ihnen noch einen schoenen Abend und viel Vergnuegen beim Nachdenken darueber, wie Sie wohl die Dinge beurteilten, waere die 75 jaehrige Dame ein Ihnen nahestehender Mensch gewesen.
M.Schauf
ABS e.V. - Arbeitsgemeinschaft Behinderter und Senioren
CEO Team Promotours
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wie Sie unschwer erkennen, habe ich mir erlaubt, den Titel des posting, entsprechend MEINEM subjektivem Empfinden, abzuaendern.
Diese Dame musste sterben, weil es jemand, der ihrem Leben keinen Wert mehr beimessen wollte so angeordnet hat - und nicht, weil man ihrem Willen in Wahrung ihrer Autonomie folgen wollte.Die andere Seite ist aber die, dass einem Patientenwillen in Wahrung seiner Autonomie gefolgt werden muss, zumindest dann, wenn es darum geht, lebensverlängernde Maßnahmen, die keinerlei Heilung versprechen, zu unterlassen.
um was soll es denn sonst gehen, wenn eine Heimbewohnerin der Obhut des Pflegeheimes entrissen wird, damit man sie anschließend im Krankenhaus verhungern laesst.?Es geht nicht um aktives Eingreifen mit einem Tötungswillen.
wie koennen Sie das behaupten.Und dieser Tod war für die Patientin in jeder Hinsicht gut.
Sollte man sich in diesem Fall nicht das ganze teure GesundheitssystemDas Leben ist nun mal endlich - und auch das haben wir zu akzeptieren.
sparen ?
haben Sie da evtl. etwas missverstanden ?Dazu hat sich die Bundesärztekammer bereits vor Jahren geäußert und aufgezeigt, dass in bestimmten eindeutig aussichtslosen Situationen kein Behandlungsauftrag
im Rechtsalmanach von Herrn Werner Schell kann man hierzu nachlesen:
Bekenntnis zur Behandlungsverpflichtung/unverzichtbare Basisbetreuung
Ausdrücklich schreiben die Grundsätze für alle Patienten einschließlich derer mit lebensbedrohender Schädigung ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung fest, inbegriffen eine ggf. künstliche Ernährung. Dies gilt selbstverständlich auch für sog. Wach-Koma-Patienten, die damit unter besonderen Schutz gestellt werden. Die Basisbetreuung billigt jedem Patienten unabhängig von der Phase des Sterbeprozesses menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie das Stillen von Hunger und Durst zu.
ich wuensche Ihnen noch einen schoenen Abend und viel Vergnuegen beim Nachdenken darueber, wie Sie wohl die Dinge beurteilten, waere die 75 jaehrige Dame ein Ihnen nahestehender Mensch gewesen.
M.Schauf
ABS e.V. - Arbeitsgemeinschaft Behinderter und Senioren
CEO Team Promotours
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Menschenwürde gebiet auch, das Sterben zuzulassen
Guten Morgen allerseits,
manchmal bleiben einem die Worte weg. Die Einwände gegen das an der Menschenwürde orientierte Sterbenlassen der Wachkomapatientin sind offensichtlich subjektiv motiviert. Die Rechtslage, an der wir uns doch entscheidend auszurichten haben, ist klar. Der Patientenwille bestand, geäußert durch den gesetzlichen Vertreter, darin, die Apparatemedizin zu beenden und den natürlichen Vorgängen ihren Lauf zu lassen. Das ist objektiv betrachtet, nicht nur menschlich in Ordnung, sondern auch juristisch unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Hüser
manchmal bleiben einem die Worte weg. Die Einwände gegen das an der Menschenwürde orientierte Sterbenlassen der Wachkomapatientin sind offensichtlich subjektiv motiviert. Die Rechtslage, an der wir uns doch entscheidend auszurichten haben, ist klar. Der Patientenwille bestand, geäußert durch den gesetzlichen Vertreter, darin, die Apparatemedizin zu beenden und den natürlichen Vorgängen ihren Lauf zu lassen. Das ist objektiv betrachtet, nicht nur menschlich in Ordnung, sondern auch juristisch unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu beanstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Rob Hüser
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schoen zu wissen, dass der Rechtsstaat sich kuemmert
Guten Morgen auch von meiner Seite,
dem Lieben Gott soviel gesetzliche Vertreter zur Seite stellt, die
ihm bei der Bewaeltigung all seiner schwierigen Aufgaben helfen.
mit freundlichen Grüßen
M.Schauf
ABS e.V.
Arbeitsgemeinschaft Behinderter und Senioren
CEO Team Promotours
wie beruhigend zu wissen, dass unser RechtsstaatDer Patientenwille bestand, geäußert durch den gesetzlichen Vertreter, darin, die Apparatemedizin zu beenden und den natürlichen Vorgängen ihren Lauf zu lassen.
dem Lieben Gott soviel gesetzliche Vertreter zur Seite stellt, die
ihm bei der Bewaeltigung all seiner schwierigen Aufgaben helfen.
mit freundlichen Grüßen
M.Schauf
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Re: Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren
Die Wachkomapatientin hatte einen Anspruch darauf, dass das natürliche Sterben zugelassen wurde. Das Pflegeheim durfte sich aus Gründen unserer verfassungsrechtlichen Werteordnung und den dazu ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen nicht entgegen stellen. Würde man solche Verhaltensweisen akzeptieren, hätten wir Anarchie. Wir müssen uns schlicht an die Regeln der Gemeinschaft halten, und diese finden wir zunächst einmal im Grundgesetz. Siehe dazu Art. 1 und 2 Grundgesetz. Alles andere muss sich daran orientieren.Putz/Steldinger, RAe hat geschrieben: .... Das Pflegeheim weigerte sich, ein natürliches Sterben der Frau zuzulassen. Daher erfolgte sofort die Verlegung in das örtliche Kreiskrankenhaus, wo die Frau innerhalb von fünf Tagen friedlich versterben konnte, nachdem die künstliche Lebensverlängerung über die Magensonde eingestellt worden war. ...
Karl
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de
Wachkomapatientin lebend mumifiziert
Der o.a. Bericht, den ich erst heute gelesen habe, hat mich betroffen gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass nach den Neuregelungen zur Patientenverfügung ein humanes Sterben möglich wird, ohne dass es lange Rechtsstreitigkeiten gibt. Die Patientenautonomie gehört in den Vordergrund gerückt. Nur so kann den entsprechenden Verfassungsvorgaben entsprochen werden.Putz/Steldinger, RAe hat geschrieben: .... Caritas-Pflegeheim lässt Wachkomapatientin lebend mumifizieren ...
MFG Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
Siehe auch die Texte über RA Putz unter:
Totschlagsverfahren wegen aktiver Sterbehilfe ...
viewtopic.php?t=11786
RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
viewtopic.php?t=11710
Dort ist u.a. ausgeführt:
Die Revisionsverhandlung in Sachen RA Putz findet am 02.06.2010 vor dem BGH statt. Kurz danach ist mit der Entscheidung zu rechnen. - Wie schon wiederholt ausgeführt, kann ernstlich nur ein Freispruch erfolgen!
Die Zeitschrift "Die Zeit" berichtete in ihrer Ausgabe vom 27.05.2010 über die Streitsache und den Anwalt Wolfgang Putz. Diese Ausführungen sind auch online lesbar unter:
Sterbehilfe - Der Tod als Erlösung
Der Anwalt Wolfgang Putz kämpft seit Jahrzehnten für das Recht der Patienten auf ein würdiges Sterben. Jetzt steht er selbst vor Gericht – und kurz vor dem Ziel ..... (weiter lesen unter)
http://www.zeit.de/2010/22/P-Sterbehilfe-Putz
Totschlagsverfahren wegen aktiver Sterbehilfe ...
viewtopic.php?t=11786
RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
viewtopic.php?t=11710
Dort ist u.a. ausgeführt:
Die Revisionsverhandlung in Sachen RA Putz findet am 02.06.2010 vor dem BGH statt. Kurz danach ist mit der Entscheidung zu rechnen. - Wie schon wiederholt ausgeführt, kann ernstlich nur ein Freispruch erfolgen!
Die Zeitschrift "Die Zeit" berichtete in ihrer Ausgabe vom 27.05.2010 über die Streitsache und den Anwalt Wolfgang Putz. Diese Ausführungen sind auch online lesbar unter:
Sterbehilfe - Der Tod als Erlösung
Der Anwalt Wolfgang Putz kämpft seit Jahrzehnten für das Recht der Patienten auf ein würdiges Sterben. Jetzt steht er selbst vor Gericht – und kurz vor dem Ziel ..... (weiter lesen unter)
http://www.zeit.de/2010/22/P-Sterbehilfe-Putz
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Wie wollen wir sterben?
Zum Thema der passende Buchtipp!
Michael de Ridder:
Wie wollen wir sterben?
Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin
Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/web/10/wie_w ... terben.php
Michael de Ridder:
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Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin
Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/web/10/wie_w ... terben.php