Darf ein Patient pflegerische Maßnahmen verweigern?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Dirk

Angehörigenmitarbeit ist unentbehrlich und wichtig

Beitrag von Dirk » 20.05.2006, 06:46

Hallo RKoep,
dass Angehörige wichtig für die Kranken / Pflegebedürftigen sind, kann ja wohl nicht ernstlich infrage gestellt werden. Sie kümmern sich oft hoch motiviert und mit vollem Kräfteeinsatz. Nicht selten werden Angehörige durch Pflegeleistungen selbst krank. Angehörige wissen auch fast immer, was gut ist und was letztlich zum Wohl des Kranken / Pflegebedürftigen notwendig ist. Dass sie solche Leistungen gegenüber den Pflegeprofis usw. einfordern, versteht sich. Damit werden sie aber nicht selten "lästig", sie stören den vermeintlich guten (eingespielten) Betriebsablauf. Hier müssen die Pflegeprofis umdenken / umlernen. Die Angehörigen sind in der Regel "näher dran" und verdienen folgerichtig Gehör.
Grundsatz ist im Übrigen, dass die Patientenselbstbestimmung gilt. Wenn Angehörige insoweit als Rechtsvertreter eingesetzt sind, haben sie auch zweifelsfrei die Macht, alles zu entscheiden. Dies darf von den Profis nicht als Last empfunden werden.
Wer sagt denn überhaupt, dass Ärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter immer die richtigen Einsichten haben. Leistungsträger sehen ohnehin immer nur die "Geldseite" und drücken sich, wo sie können. Ohne Angehörige, die sich kümmern, wären viele Betroffene auf verlorenem Posten. Für die Heimpflege gilt schon lange die Empfehlung: Schaut nach euren Angehörigen!
MfG
Dirk

R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 20.05.2006, 14:15

Hallo Dirk,

die Entscheidungen der Betreuer dürfen nicht den Betreungsrecht widersprechen und wenn durch die Entscheidungen Komplikationen für den Patienten oder Bewohner entstehen, kann man nicht sagen das alle Macht von den Angehörigen ausgehen soll.
Wenn man von den Folgekosten dieser Entscheidungen ausgeht, würde ich die Angehörigen gerne zur Verantwortung ziehen.
Ich möchte hierbei auch noch einmal betonen, das dieses nicht auf alle Amgehörigen zutrifft, es gibt auch positive Beispiele zum Wohle der Patienten und Angehörige.

Mit freundlichen Grüßen

R.Koep

Dirk

Selbstbestimmungsrecht hat Vorrang

Beitrag von Dirk » 20.05.2006, 17:44

R.Koep hat geschrieben: ...die Entscheidungen der Betreuer dürfen nicht den Betreungsrecht widersprechen und wenn durch die Entscheidungen Komplikationen für den Patienten oder Bewohner entstehen, kann man nicht sagen das alle Macht von den Angehörigen ausgehen soll. ...
Hallo RKoep,

soweit ein Angehöriger Rechtlicher Betreuer ist, nimmt er die Rolle eines gesetzlichen Vertreters ein. Bei der Aufgabenwahrnehmung hat er natürlich das Wohl des Betroffenen zu wahren. Wenn er das nicht tut, kann man sich an das Vormundschaftsgericht wenden und dort eine Überprüfung anregen. Solange der Betreuer nicht abgelöst ist, hat er die Entscheidungsmacht - und die kann auch nicht durch Mitarbeiter im Krankenhaus oder Heim ausgehebelt werden. Ärzte, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe stehen nicht über einem Rechtlichen Betreuer, sie helfen ihm bei der Aufgabenerledigung. Wenn dies infrage gestellt werden sollte, erscheint mir Nachilfe in Rechtskunde dringend notwendig.

Wenn Angehörigen nicht die Rolle eines Rechtlichen Betreuers zugedacht ist, können sie nur anregen und Hilfe anbieten, entscheiden kann dann nur derjendige, der konkret die Rechtsmacht hat - entweder der Patient selbst oder eine andere beauftragte Person (Betreuer, Bevollmächtigter). Wer also entscheidungsberechtigt ist, muss immer von den Einzelumständen abhängig gemacht werden. Ärzte, Pflegekräfte und andere Gesundheitsberufe aber nicht, von bestimmten Notfallsituationen, wo kein Entscheidungsberechtigter zur Verfügung steht, einmal abgesehen.

MfG
Dirk

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Beitrag von R.Koep » 20.05.2006, 18:57

Hallo Dirk,

wir können nicht von einer guten medizinischen Betreuung reden, wenn diese von den Angehörigen unterbunden wird. Der Bewohner oder der Patient ansich sollte ein erhebliches Mitsprache recht haben.
Leider stehen die Pflegekräfte hierbei in der Mitte, der Bewohner möchte das Bett verlassen und die Angehörigen finden das Grausam das eine 94 jährige Mobilisert wird.
Eine Bewohnerin lehnt die Nahrung und das Trinken ab und die Tochter möchte nicht das die Bewohnerin eine MS oder PEG bekommt. Hier hat die Tochter das Betreuungsrecht über die medizinische Versorgung.
Hallo, ich möchte nicht verdursten oder verhungern.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Elke
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Beitrag von Elke » 20.05.2006, 19:06

R.Koep hat geschrieben:Hallo Frau Kehrer,

Leider kann ich in vielen Gesprächen nicht feststellen, das hier alles für den Betreffenden zum Wohle gemacht werden soll und dieses erfolgt manchesmal in medizinischer Unkenntnis der Angehörigen.
In diesem Sinne einen schönen Tag noch

Sehr geehrter Herr Koep,
wer ist denn jetzt gemeint in diesem Thread
"Enno" mit ihrer Frage oder
ich mit meiner Aussage


Haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, was Pflegekassen und/oder der Staat einsparen wenn Angehörige selbst pflegen oder betreuen?
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 20.05.2006, 19:10

Sehr geehrte Frau Kehrer,

gerade in vielen anderen Ländern und bei uns auf den Dörfern, werden die Menschen zum großen Teil alte in der Familie. Für mich erstaunlich ist, das die Körperlich auch zum Teil noch recht gut darauf sind. Irgendwie ist es im Städischen Bereich nicht möglich, das die Familie auch im schwierigen Zeiten zusammen hält.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

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Beitrag von Elke » 20.05.2006, 19:12

Thema verfehlt!
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

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Beitrag von R.Koep » 20.05.2006, 19:14

zu ihrer Frage beschäftige mich schon seit zehn Jahren was die Pflegeversicherung sparen könnte, wenn die Angehörigen Zuhause die Pflege übernehmen würde. Leider lässt das Gesetz , noch die Finazen eine andere Möglichkeit zu.

enno
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Beitrag von enno » 20.05.2006, 23:44

hallo.
worauf,beruhen erfahrungen?
doch nicht etwa,auf3j.ausbildung undeinem examen?
nach meiner meinung,kann man nur erfahrung machen,wenn man gut beobachtet und standartmäßig erlerntes als grunginformation einsesetzt,die praxis,sieht doch oftanders aus.
examinierte nehmen sich oft das recht heraus,alles zu wissen.dirk,du siehst es richtig,angehörige sind oft in der lage,die "situation"besser einschätzen zu können,wieprof.:pk,die nur grundpfl.--machen und meinen, sie sind im recht und werden es den angehörigen schon zeigen.
bin in kontakt mit pflegenden angehörigen,die,die realität gesehen haben
und ihren angehörigen nach hause genommen haben(leider sind es noch zu wenige,die ,den mut haben,oder ihre rechte kennen.
warum weden noch 70% zu hause gepflegt ?
warum verbraucht eine heimunterbringung mehr als die hälfte der pflege kosten?,obwohl nur 30% in heimen untergebracht sind?
kein schwersthilfedüftiger,soll nur aus finanziellen gründen aufgenommen werden.
nun zur gast,angehörige,verhindern nicht notwendige maßnahmen.
was will man,bezwecken,ein mensch ,der sein lebeb gelebt hat,wird gezwungen,dahin zu vegetieren,in dem man in jede körperöffung einen schlauch steckt und wo keine ist ,wird eine gemacht !
kann nur von meinen verwanten und bekanntenkreis ausgehen,so wollen wir nicht"leben2.
die angst,nicht mehr die kraft zu haben,den angehörigen selbst zu pflegen,schafft neue probleme.
lese auch in pflegeforen mit lernenden und exam. und muß feststellen,das sie erfahrung und gelerntes als kompenz und macht mißbrauchen,und ältere von ihrem "standart" nicht abweichen wollen.
dirk, deine einstellung ist richtig,nur gemeinsam können wir,einem hilfsbedüftigen helfen.
was nützt es,einem schwersthilfebedüftigen,schläuche in alle körperöffnungen zu stecken und wo keine sind,werden sie geschaffen.mit welchem recht,verschafft sich die moderne medizin ein leben zu verlängern wenn sie nach wenigen wochen ,festgestellt haben es ist aussichtslos und dann diese "MENSCHEN",mit dem hinweis,suchen sie sich ein pflegeheim,hilfestellung für die häusliche pflege wir oft nicht gegeben.
sind nicht schwerstplegebedüftige ein"produckt"der moderner medizin?
mfg enno
,

R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 21.05.2006, 01:40

Hallo Enno,

ich habe einige Fragen.
Warum hat die Begeleitperson der Patienten überhaupt unter dieser Voraussetzung ins Krankenhaus gebracht?
Warum soll eine Mensch der sein Leben gelebt hat qualvoll verdursten und verhungern?
In welchen Zustand kommen manche Patienten in die Krankenhäuser die Zuhause von den Angehörigen gepflegt werden?
Warum soll man Möglichkeiten einer verbesserten Lebenssituation nicht nutzen, indem man sie fördert?
Warum nehmen Angehörige schmerzen und Komplikationen der älteren Menschen in Kauf, wenn ihnen das Wohlergehen am Herzen liegt.

Ich sammle tägliche eine vielzahl an Erfahrungen und arbeite nicht nach STANDARD.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Herbert Kunst
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Pflegebedürfnisse immer individuell bewerten

Beitrag von Herbert Kunst » 21.05.2006, 06:52

R.Koep hat geschrieben:....
(1) Warum hat die Begeleitperson der Patienten überhaupt unter dieser Voraussetzung ins Krankenhaus gebracht?
(2) Warum soll eine Mensch der sein Leben gelebt hat qualvoll verdursten und verhungern?
(3) In welchen Zustand kommen manche Patienten in die Krankenhäuser die Zuhause von den Angehörigen gepflegt werden?
(4) Warum soll man Möglichkeiten einer verbesserten Lebenssituation nicht nutzen, indem man sie fördert?
(5) Warum nehmen Angehörige schmerzen und Komplikationen der älteren Menschen in Kauf, wenn ihnen das Wohlergehen am Herzen liegt.
(6) Ich sammle tägliche eine vielzahl an Erfahrungen und arbeite nicht nach STANDARD.
...
Guten Morgen R.Koep,

(1) weshalb jemand in stationäre Behandlung kommt, ist für die Frage der Rechtsvertretung belanglos. Die Patientenautonomie besteht fort. Nur im Falle einenr Notfallfallbehandlung (ohne Rechtsvertreter) ist es komplizierter. Jetzt gilt zwar auch noch die Patientenautonomie, aber es muss jetzt der mutmaßliche Wille ermittelt werden.
(2) Natürlich soll niemand Qualen erleiden, auch nicht verhungern oder verdursten. Das war auch hier nicht die eigentliches Thematik. Schmerzlinderung und Ernährung sind fast ausnahmslos geboten, aber hier gilt auch der Patientenwille. Es kann auch eine Situation geben, dass man einen Menschen aufgrund einer entsprechenden Patientenverfügung sterben läßt, also nicht mehr, z.B. künstlich, ernährt. Dazu gibt es Rechtsprechung des BGH aus jüngster Zeit!
(3) Die Krankenhausaufnahme stellt immer auf eine Krankenhauspflegebedürftigkeit ab. Dementsprechend ist auch der Zustand eines Patienten. Dass dieser Zustand auf die Angehörigentätigkeit focusiert wird, halte ich für nicht korrekt. Zuhause ist ja schließlich auch eine ambulante ärztliche Versorgung in Gang gewesen. Vielleicht liegen in diesem Bereich Mängel (unterlassene Hausbesuche, Hilfsmittelverweigerung durch die Kasse usw.).
(4) Was zur sog. Lebensförderung notwendig und gewünscht ist, muss im Rahmen der Patientenautonomie beurteilt werden. Hier sind ganz individuelle Einsichten zu berücksichtigen. Natürlich müssen die notwendigen Maßnahmen immer angeboten werden, aber der Patient entscheidet.
(5) Angehörigen wird hier etwas unterstellt, was ich so nicht sehe. Angehörige haben auch das Wohl des Betroffenen im Auge. Warum also in der Fragestellung diese Zuspitzung? Angehörige sind nicht perse schlechte Menschen!!! Angehörige leisten in dieser Gesellschaft wertvolle Dienst am Nächsten, ihre Arbeit verdient rundum Anerkennung. Es gibt genügend Beispiele!!!
(6) Man lernt (hoffentlich) im ganzen Leben dazu. Dass man nach Standard arbeitet, sagt noch nichts über die Qualität. Standards können nützlich sein, sind aber nicht überzubewerten. Viele Standards sind ungenügend und werden als Alibi genutzt. Was wirklich zu tun ist, muss immer nach den Einzelumständen beurteilt werden. Masstab ist die "erforderliche Sorgfalt". Auch dazu gibt es einschlägige Rechtsprechung!

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

R.Koep
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Erfahrungsaustausch

Beitrag von R.Koep » 21.05.2006, 12:08

Hallo Herr Kunst,

ich dachte bisher, dass man in diesem Forum Erfahrungen austauschen kann. Bisher habe ich hier keinen Bericht in Zweifel gezogen, sondern mich gegen eine Verallgemeinerung gewährt. Hingegen scheint das Pflegepersonal langam zum Zielobjekt der Beschwerden zu sein. Nun meine Äußerung zu ihrem Beitrag:

(1) Enno hat über einen Patienten berichtet, der seinen Willen nicht mehr äußern konnte. Im allgemeinen unterschreibt man bei Aufnahme einen Behandlungsvertrag, hier wäre die Frage zu klären, was in diesem Vertrag stand.

(2) Enno hat sich gegen Schläuche in allen Körperöffnungen ausgesprochen und dass der Patient nicht dahin vegetieren soll.
Über lebensverlängernde Maßnahmen ( Medikamente ) könnte man hier gesondert diskutieren. Die Grundrechte auf Essen und Trinken (PEG oder Magensonde ) sollte auch in diesem Fall nicht verzichtet werden.

(3) Es gibt genügend Fälle, wo die Patienten von den Angehörigen Zuhause versorgt werden und eine Sozialstation abgelehnt wird.

(4) Der Patient wollte diese Maßnahmen, aber die Angehörigen haben diese Maßnahmen abgelehnt. Dieses hat zwischen den Angehörigen und dem Personal zu erheblichen Spannungen geführt.

(5) Ich unterstelle den Angehörigen nicht`s, da es durchaus auch positive Fälle gibt und schon garnicht, dass sie perse negativ tätig sind. Das Pflegepersonal besteht aber auch nicht aus perse schlechte Menschen. Wenn hier fachlich diskutiert werden soll, sollten doch diese Begriffe vermieden werden. Hier in diesem Forum wurden keine Angehörige direkt angesprochen, sondern aus Erfahrungen allgemein berichtet.

(6) Da wir Menschen im allgemeinen unterschiedlich sind, sollte man immer individuell entscheiden.

Hier entsteht langsam eine Diskussion gut gegen böse und dieses wird unser Problem im allgemeinen nicht lösen. In den Fallkostenpauschalen ist auch der Pflegeaufwand am Patienten mitberechnet, wie soll diese getrennt werden, wenn die Angehörigen die Pflege auch im Krankenhaus übernehmen?

Herbert Kunst
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Es bleibt dabei: Patientenwille hat immer Vorrang!!!

Beitrag von Herbert Kunst » 21.05.2006, 13:04

R.Koep hat geschrieben: ....Bisher habe ich hier keinen Bericht in Zweifel gezogen, sondern mich gegen eine Verallgemeinerung gewährt. Hingegen scheint das Pflegepersonal langam zum Zielobjekt der Beschwerden zu sein. ...
Hallo R.Koep,

es wäre vielleicht vernünftig, wenn sich enno noch einmal zum konkreten Vorgang meldet. Dann könnte zum Sachverhalt weiter diskutiert werden.

Allerdings: mir liegen Verallgemeinerungen in der behaupteten Art und Weise fern. Ich hatte vielmehr den Eindruck, dass Sie sich generell gegen den Vorrang des Patientenwillens und gegen mit Rechtsmacht agierende Angehörige stellen. Auch wenn es einen Behandlungsvertrag gibt, gleich was drin steht, der Patient (ggf. sein Vertreter) hat immer des "Heft in der Hand", er kann / muss über Therapie und Pflegemaßnahmen im Zweifel selbst entscheiden. Pflegepersonal steht überhaupt nicht in der Kritik, schon garnicht pauschaliert. Ich kann nur nicht zugestehen, dass die Entscheidungen der Ärzte, Pflegekräfte usw. dem Patientenwillen vor gehen. Nach meiner Beobachtung kann ich auch nicht sagen, dass Pflegekräfte in diesem Sinne im praktischen Alltagsgeschehen eine solche "Oberhoheit" beanspruchen. Bei Ärzten mag das eher der Fall sein.

Gruß
Herbert Kunst
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Pflegekräfte sind Idealisten

Beitrag von R.Koep » 21.05.2006, 14:07

Sehr geehrter Herr Kunst,

ich galube das wir alle wissen, dass das Gesundheitssystem ein Dienstleistungsgewerbe ist. Der Kunde (Patient oder Bewohner ) ist der König und ich behandle Patienten nicht anders als ich behandelt werden will.
Hingegen dachte ich, dass in diesem Forum allgemein über bestimmte Themen diskutiert wird und da ich zu mehren Bereichen Kontakte habe, bringe ich meine Erfahrungen hier mit ein.
Diese Erfahrungen versuche ich hier objektiv einzubringen, ohne bestimmte Personen persönlich anzugreifen. Hingegen hier im allgemeinen nur über das Pflegepersonal im allgemeinen gesprochen wird, kann ich auch hier nur über Angehörige im allgemeinen sprechen.
Ich denke hier gibt es reichllich Probleme auf beiden Seiten und diese werden sich nicht durch gegenseitige Schuldzuweisungen ändern, solange sich das System nicht ändert. Die Einrichtungen sind an Gesetze gebunden und müssen leider wie in jeden anderen Dienstleistungsbetrieb gewinne erwirtschaften oder glauben sie, dass es dem Pflegepersonal Spaß macht, nach Zeitfaktoren zu arbeiten.
Das Pflegepersonal ist kein Sammelpunkt für menschenverachtende, brutale, herzlose und quälende Menschen. Ich denke wer in die Pflege geht, ist auch heute noch ein Idealist.

Mit freundlichen Grüßen
R.koep

Bettina Müllermeister

Gute Patientenversorgung allseits angestrebt

Beitrag von Bettina Müllermeister » 22.05.2006, 18:30

Habe die zum Teil streitigen Beiträge gelesen und komme zu dem Schluss, dass doch eigentlich alle das Beste wollen, nämlich eine gute Patientenversorgung.

Patienten können selbstverständlich selbst bestimmen, was mit ihnen geschieht. Dabei können sie sich auch der Angehörigen als Fürsprecher bedienen. So kann es als sinnvoll erachtet werden, dass sich Angehörige kümmern und Hilfe leisten. Allerdings dürfen sie nicht im Rahmen der professionell zu erbringenden Leistungen ungebeten eher stören. Dies mag auch gelegentlich vorkommen. Dem muss man dann argumentativ begegnen.
Pflege(fach)kräfte sind überwiegend mit großem Engagement im Beruf tätig und verdienen unsere volle Anerkennung. Ich denke, dass das allgemein auch so gesehen und nicht infrage gestellt wird.

Ein lieber Gruß ins Forum von
Bettina Müllermeister

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