Darf ein Patient pflegerische Maßnahmen verweigern?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

enno
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Darf ein Patient pflegerische Maßnahmen verweigern?

Beitrag von enno » 15.05.2006, 21:44

dürfen pk im kkh pflegemaßnahmen dürchführen, wenn begleitperson(pflegeperson) kurz nicht anwesend ist, obwohl ausdrücklich erklärt wurde, dass die pflege weiterhin allein von ihr übernommen wird.
(bei rückkehr, 3pk bei pflegemaßnahmen, patient äußerungsunfähig).
was ist,wenn der patient hätte reden können und die pflege abgelehnt hätte, mit dem hinweis, das macht meine begleitperson?

mfg enno

Dirk

Fragestellung verdeutlichen

Beitrag von Dirk » 16.05.2006, 06:45

Hallo enno,
ich kann nicht sicher sein, ob ich den Sachverhalt und die Fragestellung genau verstanden habe. Deshalb erscheint mir eine Verdeutlichung notwendig. Was ist konkret mit "pk" gemeint? Bedeut "KKH" Kinderkrankenhaus? Um welche Situation geht es? In welchem Zustand befindet sich der Patient? Welche Rolle spielt die Begleitperson (Pflegeperson)? usw.
MfG
Dirk

enno
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darf ein patient pflegerische maßnahmen verweigern?

Beitrag von enno » 16.05.2006, 09:41

hallo dirk
pk=krankenschwester
kkh=krankenhaus (erwachsen)
patient ist köperlich ohne"beanstandung"
begleitperson=pflegeperson über jahre und gesetzlicher betreuer

frage,darf ein patient pflegerische maßnahmen verweigern?

mfg enno

Dirk

Der Patientenwille ist entscheidend

Beitrag von Dirk » 16.05.2006, 09:52

Hallo enno,

ich habe immer noch nicht richtig verstanden, worum es konkret geht.
Aber allgemein:

Natürlich ist jeder Patient - insoweit im Vollbesitz der geistigen Kräfte - berechtigt, eine ärztliche oder pflegerische Maßnahme zu verweigern (= Patientenautonomie). Wenn ein Rechtsvertreter (Rechtlicher Betreuer, Bevollmächtigter) insoweit Anweisungen erteilt hat, sind sie zu beachten, von Notfallmaßnahmen einmal abgesehen.
Eine Behandlung / Pflege gegen den Willen des Patienten / Rechtsvertreters ist auch dann unzulässig, wenn die zugrunde liegende Entscheidung unvernünftig oder sogar schädlich erscheint. Die Patientenautonomie ist Ausfluss der Menschenwürdige und in Artikel 2 Grundgesetz in dem Recht auf körperliche Unversehrtheit ausdrücklich angesprochen.


MfG
Dirk

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Beitrag von enno » 16.05.2006, 22:23

danke dirk
für die antwort,hat mir sehr geholfen.

patient (wachkoma)mußte ins kh(nach untersuchung keine notsituation),von begleitperson(rechtlicher betreuer)wurden pflegerische maßnahmen von pfl.:k untersagt,beim verlassen des kh um persönliche dinge zu holen,wurde nochmals darauf hingewiesen,es bei schichtwechsel weiter zu geben.
bei rückkehr und betreten des zimmers,3pfl.:k bei pflegemaßnahmen.

mfg enno

Dirk

Patientenautonomie - Betreuer ggf. entscheidungsberechtigt

Beitrag von Dirk » 17.05.2006, 06:36

enno hat geschrieben:.... patient (wachkoma)mußte ins kh(nach untersuchung keine notsituation),von begleitperson(rechtlicher betreuer)wurden pflegerische maßnahmen von pfl.:k untersagt,beim verlassen des kh um persönliche dinge zu holen,wurde nochmals darauf hingewiesen,es bei schichtwechsel weiter zu geben. bei rückkehr und betreten des zimmers,3pfl.:k bei pflegemaßnahmen. ...
Hallo enno,

rein formal betrachtet, war der Rechtliche Betreuer, wenn ihm das Aufgabengebiet "Gesundheitsfürsorge" zugeordnet war, berechtigt, wirksam über die Behandlung / Pflege zu entscheiden bzw. sie ablehnen.
Allerdings ist die Frage nicht abwegig, wieso pflegerische Maßnahmen verweigert wurden. Insoweit handelt es sich ja in erster Linie um grundpflegerische Leistungen. Bezog sich die Ablehnung nicht etwa nur auf ärztliche oder behandlungspflegerische Maßnahmen? Das müßte man ggf. auseinander halten! Wurde mit dem Rechtlichen Betreuer über die Ablehnung diskutiert? Ggf. hätte man über die Folgen einer Verweigerung diskutieren müssen (Aufklärungspflicht).

MfG
Dirk

R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 17.05.2006, 22:42

Hey Dirk,

im Betreuungsgesetz hat der Betreuer alles zuvermeiden, was zum Nachteil des zu Betreuenden ist. Mit der Einlieferung kam auch mit der Klinik ein Behandlungsvertrag zustand, was die pflegerische Betreuung beinhaltet.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Herbert Kunst
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Patientenautonomie auch bei Krankenhausaufnahme

Beitrag von Herbert Kunst » 18.05.2006, 06:54

R.Koep hat geschrieben: ....im Betreuungsgesetz hat der Betreuer alles zuvermeiden, was zum Nachteil des zu Betreuenden ist. Mit der Einlieferung kam auch mit der Klinik ein Behandlungsvertrag zustand, was die pflegerische Betreuung beinhaltet. ....
Hallo,
der Rechtliche Betreuer ist grundsätzlich verpflichtet, seine Handlungen am Wohl des Betroffenen auszurichten. Wie er das Wohl einschätzt, ist zunächst einmal seine Sache.
Der Betreuer kann einen Vertrag und die sich daraus ergebenden Handlungen konkret mit Weisungen beeinflussen. Er kann jederzeit in das ärztliche und pflegerische Geschehen eingreifen und sogar eine einmal erteilte Erlaubnis zurücknehmen. Mit der Krankenhausaufnahme - und mit einem entsprechenden Vertragsschluss - hat man das Selbstbestimmungsrecht nicht aus der Hand gegeben. Der Patient und sein Rechtsvertreter bleibt "Herr des Verfahrens". Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ergibt sich klar und eindeutig aus Artikel 2 Grundgesetz.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Elke
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Beitrag von Elke » 18.05.2006, 07:41

Wenn ich als Ehefrau - und gesetzlicher Betreuer für alle Aufgabenbereiche -
meinen Schwerstpflegebedürftigen in ein Krankenhaus einliefere
und - wegen schlechter Erfahrungen - die Pflege von der ärztlichen Behandlung trennen möchte (pflegerische Maßnahmen allein durchführen möchte)

ist das mein Recht (?)


Es erscheint mir doch zum Wohle eines Menschen im Wachkoma oder mit einer schweren globalen Apasie
- der immer nur von dem Ehepartner allein gepflegt wird -
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

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Beitrag von enno » 18.05.2006, 21:13

danke,das sich noch andere zu diesm thema äußerten.

hausarzt,hno und neurologe im haus sind ehrlich und sagen,damit haben wir keine erfahrung,sind auf beobachtungen von pflegeperson angewiesen(volles verständnis)helfen aber sehr gerne.
bis her waren alle (konntolle,ärzte,usw )sehr verwundert,das in dieser langen zeit keine,diesem kankheitsbild entsrechende krankeiten(lungenen.:nieren.:und harnrörenentzündungen)waren.
pflegefehler von pk wurden nach monatelanger pflege "beseitigt"

also,pflegeperson,unternimmt alles zum wohle des patienten.
mußte leider feststellen,das pflegepersonal,noch machtdenken hat und in kleinen "nadelstichen"versuchte", der pflegeperson,fehler" anzuhaften"
.waren bis zur entlassung uneinsichtig.
das krankehaus,hat keinen guten ruf"einzugsgebiet"wer sägt schon an dem ast,auf dem ersitzt,kein patient würde die wahrheit sagen).
weiß,das ich nichts unternehmen kann,keine zeugen.fazit,sie können weiterhin,ihre "macht"ausüben.

mfg enno

H.P.

Der Patientenwille ist entscheidend!

Beitrag von H.P. » 19.05.2006, 05:53

Ich plädiere auch mit Entschiedenheit für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Niemand anders als der Patient selber - oder sein Vertreter - haben über seinen Körper zu befinden. Der Patientenwille ist entscheidend!
Dies müssen vor allem die Ärzte kapieren; sie orientieren sich allzu oft am Patientenwohl. Grundsätzlich nicht falsch, aber der Patientenwille ist letztlich entscheidend. Daran müssen sich alle im Gesundheitswesen ausrichten, auch die Pflegenden.

H.P.

Gast

Beitrag von Gast » 19.05.2006, 11:03

HAllo, die meisten Intressenvertreter haben keine medizinische Vorbildungen und arbeiten nur mit ihren menschlichen Verständnis.
So verhindern sie oft Mobilisierungen und notwendige Prophylaxen.
Eine sehr hohe Zahl verhindert das legen einer Magensonde oder einer PEG.So werden nicht nur lebensnotwendige Maßnahmen verhindert, sondern der Patient hat erhebliche Folgen zu erleiden.

Mit freundlichen Grüßen

Elke
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Beitrag von Elke » 19.05.2006, 12:04

Hallo Enno,
mußte leider feststellen,das pflegepersonal,noch machtdenken hat und in kleinen "nadelstichen"versuchte", der pflegeperson,fehler" anzuhaften"
nicht nur Pflegepersonal sondern viele Weißkittel oder Blau- oder Grünkittel und insbesondere wenn die Ausbildung fehlt.

Musste wieder einmal schlechte Erfahrungen in der Reha machen mit unausgebildetem Personal und passiver statt aktivierender Pflege. Patient wird mit dem Kopf zur Tür gebettet, ein Bad für linksseitig Betroffene, prophylaktisch eine Woche pürierte Kost, obwohl seit 10 Jahren Vollkost gegessen wird. Tagtäglich – trotz Hinweise - wird das Trinken in einer Trinkflasche mit Strohhalm serviert, obwohl Patient nicht mit Strohhalm trinken kann. Urinbeutel wird in den kniehohen Stiefel geschnürt. Kompressionsstrümpfe aus Unkenntnis nicht angezogen, muss erst eine Anleitung durch den Angehörigen erfolgen. Und das menschenunwürdigste - Patient, der es gewohnt ist, auf der Toilette abzuführen muss das im Bett erledigen. Rasiert wurde nur am Abreisetag. Bei einer 3 wöchigen Reha begannen die Therapien am 6. Tag mit einmal Krankengymnastik.


Sehr geehrter Herr Koep,
HAllo, die meisten Intressenvertreter haben keine medizinische Vorbildungen und arbeiten nur mit ihren menschlichen Verständnis.
So verhindern sie oft Mobilisierungen und notwendige Prophylaxen.
Eine sehr hohe Zahl verhindert das legen einer Magensonde oder einer PEG.So werden nicht nur lebensnotwendige Maßnahmen verhindert, sondern der Patient hat erhebliche Folgen zu erleiden.

Und vielen Altenpflegern oder Krankenpflegern fehlt ein menschliches Verständnis.
Ehemann Hirnblutung 1995, Hemiplegie rechts, schwere Globalaphasie, Epilepsie, Pflegestufe 3. Pflege Zuhause

Claer

Menschenwürdige Pflege . alle sind in der Pflicht

Beitrag von Claer » 19.05.2006, 13:29

Hallo zusammen,

alle zusamen, Ärzte, Pflegefachkräfte und sonstiges Personal, müssen sich in jeder Hinsicht um eine menschenwürdige Pflege kümmern, jeder an seinem Platz.
Im Zentrum steht immer der Patient / Pflegebedürftiger mit seinen Wünschen und Willensäußerungen. Das Personal hat eine dienende Funktion (die Grundlage ist ja auch der DIENSTVERTRAG). Die Dienstleistungspflicht verpflichtet zu Verrichtungen, die dem aktuellen schul- bzw. pflegewissenschaftlichen Stand entsprechen.


MfG
Claer

R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 19.05.2006, 16:39

Hallo Frau Kehrer,

unbeachtet ihrer Erfahrungen, möchte ich gerne in diesem Forum über meine persönlichen Erfahrungen aus meinen Beruflichen Erfahrungen berichten. Gerade wenn sie über schlechte Pflege berichten, ist die Einsicht nicht schlecht das auch die Angehörigen in manchen Fällen ein besonderes Problem darstellen.
Leider kann ich in vielen Gesprächen nicht feststellen, das hier alles für den Betreffenden zum Wohle gemacht werden soll und dieses erfolgt manchesmal in medizinischer Unkenntnis der Angehörigen.
Gerade dieses machen diese Aussagen den Altenpflegekräften die tägliche Arbeit nicht leichter, denn unsere Berufung ist es den Menschen zu helfen. Schwarze Schafe werden sie wohl in jedem Beruf finden, aber in den Einrichtungen die ich Kennne werden diese nicht alt.
WENN WIR WOLLEN DAS ES DEN BEWOHNER GUT GEHT,BRAUCHEN WIR AUCH EIN VERTRAUEN IN DIE ERFAHRUNGEN DER ALTENPFLEGEKRÄFTE.

In diesem Sinne einen schönen Tag noch

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