Arzt Patientenrecht

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Una 2000
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Arzt Patientenrecht

Beitrag von Una 2000 » 11.10.2021, 09:55

Hallo in die Runde,
wissen Sie was mich nachdenklich macht ?
Wie wortgewandt und sachlich...über medizinische Behandlungsfehler geschrieben wird. :oops:
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen mit den Medizinern oder andere Beteiligte, die von den Geschädigten beauftragt !!!..werden, um einen medizinischen bzw. operativen Fehler durch einen Mediziner
feststellen zu lassen. Hmmm

Der MDS spricht nicht von Behandlungsfehler, sondern in in Ihrer alljährlichen Stellungnahme von "Fehlern". Die Statistik ist immer ein wenig ausgewogen, dh. ein bischen zugeben und von Fehlern sprechen (natürlich ist nicht jeder Fehler ein Fehler) :wink:

Sobald der geschädigte Patient auf dieses Angebot eingeht, verschafft er, ohne zu wissen, der Gegenseite Zeit. Wenige Behandlungsfehler werden über Anwälte geklärt, bzw. bis vor Amtsgericht gebracht....Da haben wir wieder " den Zeitfaktor " für die Seite, die den Behandlungsfehler wahrscheinlich begangen hat. Das gilt es auch vom Patienten, Kläger zu beweisen...es wird nach der Kausalität gesucht.
Da haben wir wieder "die Zeit" die verstrichen ist...Zu viele Beteiligte sind im Fall involviert, wieder vergeht wertvolle Zeit.

:!: :!: :!:
Und wenn es doch zu einem Gerichtstermin kommt, und alle Unterlagen gesichtet worden sind, wird ein med. Gutachter beauftragt. Dieser hat sein Gutachten nach gutem Gewissen und Fachwissen vorzutragen, die Anwälte streiten um die Kausalität.

Letztendlich kommen nur wenige Patienten bis dahin, entweder sind die Kosten erdrückend (Rechtsschutzversicherungen hat nicht jeder), das wissen alle Beteilgten, oder Sie werden so mürbe gemacht, das Sie aufgeben.

Der Faktor "Zeit" ist bezüglich der Beweislast durch den Patienten bzw. Kläger ob mit oder ohne Juristen, so vom Gesetzgeber zu begrenzen, das der Patienten auch Chancen hat, seinen körperlichen Schaden, den ein Anderer verursacht hat, zu beweisen und auf Schadensersatz klagen kann.
Es darf nicht sein, das erst 2-4 Jahre ins Land gehen, bis diese Klagen überhaupt erst durchs Gericht geklärt werden.

Wie schon gesagt, der Faktor Zeit, ist unentlich und Mann oder Frau kann Spuren verwischen etc. - Das soll nicht heißen, das vermeintliche Fehler , gleich Behandlungsfehler sind.

Auch das beschreiben einer Statistik in Bezug auf Behandlungsfehler, werden im weiteren Verlauf als Fehler beschrieben. Legt man sich fest in der Statistik ?
Ein ganz klares nein....Es taucht immer wieder das eine Wort "Fehler "auf. Leider nennt keiner das Kind bei seinem richtigen Namen, schade.
Könnte das eine Befangenheit darstellen ? Diese Frage lasse ich offen... :idea:

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