Aussetzung einer Vorführungsanordnung in einer Betreuungssache
Moderator: WernerSchell
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Aussetzung einer Vorführungsanordnung in einer Betreuungssache
Zur einstweiligen Aussetzung der einer Vorführungsanordnung wegen möglicher Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2019 - 1 BvQ 51/19 -
Beschlussausfertigung abrufbar >>> https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 05119.html
1. Unterbleibt entgegen den Vorgaben des § 283 Abs. 1 Satz 2 FamFG eine Anhörung des Betroffenen, so kann dieses Vorgehen zugleich den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzen.
2. Selbst wenn der Betroffene in der Vergangenheit eine Untersuchung und die Mitwirkung im (Betreuungs-)Verfahren verweigert hat, so rechtfertigt dies nicht das Unterbleiben der Anhörung gemäß § 283 Abs. 1 Satz 2 FamFG. Jedenfalls muss ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Quelle: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/be ... 32029.html
Siehe auch unter > https://research.wolterskluwer-online.d ... ced904efc8 bzw. > https://www.rechtsportal.de/Rechtsporta ... uungssache