Verdacht auf Behandlungsfehler: Gesetzliche Kasse muss helfen
Patienten, die nach einer ärztlichen Behandlung Zweifel haben, ob der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst wirklich einwandfrei war, können sich bei ihrer Krankenkassen Unterstützung holen.
Das Wichtigste in Kürze:
• Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollen die gesetzlichen Krankenkassen Versicherte unterstützen.
• Die Kasse hilft Versicherten jedoch nur, wenn der Schaden im Rahmen einer Kassenleistung entstanden und noch nicht verjährt ist.
• Im Zweifelsfall kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten beauftragen.
Quelle und weitere Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/wis ... lfen-12121
Siehe auch:
Ihr gutes Recht als Patient
>>> https://www.ratgeber-verbraucherzentral ... t-35950521
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert regelmäßig zum Patientenrecht und macht dabei auch auf die Unterstützungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern aufmerksam. - Terminhinweise gerne auf Anfrage!