PV mit ins Krankenhaus nehmen?
Verfasst: 12.04.2017, 10:46
Guten Tag,
wenn ich zu einer geplanten OP ins Krankenhaus gehe, sollte ich dann meine Patientenverfügung dort vorlegen, oder reicht es, wenn ich bei der Aufnahme sage, dass ich eine habe und die Kontaktdaten meiner Bevollmächtigten angebe?
Ich erwarte, dass im Aufklärungsgespräch mit dem Arzt auch die Möglichkeit eines Herz-Kreislauf-Stillstandes während der OP angesprochen wird, ich mich dazu positionieren kann und meine Entscheidung als mein aktueller Wille dokumentiert und beachtet wird (wobei mir klar ist, dass eine absolute Ablehnung von Wiederbelebung dann eher kontraproduktiv ist).
Die Chancen nach einer Wiederbelebung während einer OP wieder voll hergestellt zu werden, sind ja wesentlich besser, als wenn es woanders geschieht. Darum sind die Festlegungen in meiner PV vorwiegend auf andere Situationen ausgerichtet.
Darf ich dann davon ausgehen, dass wenn die Wiederbelebung während der OP nicht dazu geführt hat, dass ich in relativ kurzer Zeit danach wieder mein Bewusstsein erlange, meine Bevollmächtigten informiert werden und meine PV vorlegen sollen?
Darf ich weiter davon ausgehen, dass wenn meine schriftliche PV eine absolute Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen zum Ausdruck bringt, dass dann lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden müssen und ich versterben darf?
Sehe ich das so richtig oder mache ich einen Denkfehler?
wenn ich zu einer geplanten OP ins Krankenhaus gehe, sollte ich dann meine Patientenverfügung dort vorlegen, oder reicht es, wenn ich bei der Aufnahme sage, dass ich eine habe und die Kontaktdaten meiner Bevollmächtigten angebe?
Ich erwarte, dass im Aufklärungsgespräch mit dem Arzt auch die Möglichkeit eines Herz-Kreislauf-Stillstandes während der OP angesprochen wird, ich mich dazu positionieren kann und meine Entscheidung als mein aktueller Wille dokumentiert und beachtet wird (wobei mir klar ist, dass eine absolute Ablehnung von Wiederbelebung dann eher kontraproduktiv ist).
Die Chancen nach einer Wiederbelebung während einer OP wieder voll hergestellt zu werden, sind ja wesentlich besser, als wenn es woanders geschieht. Darum sind die Festlegungen in meiner PV vorwiegend auf andere Situationen ausgerichtet.
Darf ich dann davon ausgehen, dass wenn die Wiederbelebung während der OP nicht dazu geführt hat, dass ich in relativ kurzer Zeit danach wieder mein Bewusstsein erlange, meine Bevollmächtigten informiert werden und meine PV vorlegen sollen?
Darf ich weiter davon ausgehen, dass wenn meine schriftliche PV eine absolute Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen zum Ausdruck bringt, dass dann lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden müssen und ich versterben darf?
Sehe ich das so richtig oder mache ich einen Denkfehler?