Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Vorsorge ....
Verfasst: 18.09.2016, 06:09
Unzureichende Patientenverfügungen: Was Ärzte erwarten und Berater leisten
fzm, Stuttgart, Mai 2016 – Immer mehr Menschen möchten durch eine Patientenverfügung sicherstellen, dass am Lebensende keine medizinischen Maßnahmen gegen ihren Willen erfolgen. Laut einer aktuellen Umfrage in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) begrüßt die Mehrheit der leitenden Intensivmediziner in Deutschland diese Entwicklung. Gleichzeitig stellen sie jedoch fest, dass die meisten Dokumente unzureichend formuliert sind, sodass daraus keine konkreten Handlungsanweisungen abgeleitet werden können. Eine weitere Umfrage unter Beratern ergab, dass viele wichtige Aspekte beim Aufsetzen des Dokuments nicht besprochen werden.
Was gehört in eine Patientenverfügung? Ärzte wünschen sich präzisere Formulierungen.
Nachfolgend die ausführliche Pressemitteilung:
fzm, Stuttgart, Mai 2016 – Immer mehr Menschen möchten durch eine Patientenverfügung sicherstellen, dass am Lebensende keine medizinischen Maßnahmen gegen ihren Willen erfolgen. Laut einer aktuellen Umfrage in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) begrüßt die Mehrheit der leitenden Intensivmediziner in Deutschland diese Entwicklung. Gleichzeitig stellen sie jedoch fest, dass die meisten Dokumente unzureichend formuliert sind, sodass daraus keine konkreten Handlungsanweisungen abgeleitet werden können. Eine weitere Umfrage unter Beratern ergab, dass viele wichtige Aspekte beim Aufsetzen des Dokuments nicht besprochen werden.
Wer eine Patientenverfügung erstellen will, kann sich in Deutschland an einen Hausarzt oder einen Notar wenden. Krankenhäuser bieten Gespräche mit sogenannten Überleitungsfachkräften an. Viele Hospizvereine haben ebenfalls ausgebildete Mitarbeiter, die Patienten beim Erstellen einer Verfügung unterstützen. Dr. Sabine Petri vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der LMU Ludwig-Maximilians-Universität München hat 198 Berater der verschiedenen Berufsgruppen im Raum München nach ihrem Vorgehen befragt.
In den meisten Fällen dauerten die Beratungsgespräche bis zu 60 Minuten und umfassten ein bis zwei Termine. Dabei kamen die Themen „Flüssigkeitszufuhr und Ernährung“, „dauerhafte Bewusstlosigkeit“ und „tödliche Erkrankung“ am häufigsten zur Sprache. Jedoch wurde in weniger als der Hälfte der Fälle sogenannte „Notfallpläne“ erstellt. Diese beinhalten Maßnahmen wie Reanimation, Bluttransfusion oder Beatmung und ermöglichen den verantwortlichen Ärzten ein schnelles Handeln. Zudem mündeten nur zwischen 29 und 51 Prozent aller Beratungen in einer fertigen Verfügung, schreibt Dr. Petri. Sie vermisste auch, dass häufig keine Angehörigen am Gespräch beteiligt waren. Sie sind später oftmals ein wichtiger Ansprechpartner, um bei unklaren Patientenverfügungen den mutmaßlichen Willen des Patienten herauszufinden.
Denn tatsächlich sind die wenigsten Verfügungen so klar formuliert, dass Intensivmediziner sie umsetzen können. Susan Langer vom Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Universität Halle-Wittenberg hat hierzu 222 leitende Intensivmediziner größerer Krankenhäuser befragt. Rund 71 Prozent der Mediziner gaben an, dass sie Patientenverfügungen generell als hilfreich empfänden. Gleichzeitig bemängeln 90 Prozent, dass in der Praxis die Behandlungswünsche der Patienten nicht klar genug definiert seien und die Dokumente den konkreten Krankheitsfall selten bis nie abdeckten.
Die Mediziner sehen sich häufig mit der grundsätzlichen Ablehnung einer Maßnahme konfrontiert, ohne das definiert sei, in welchen Fällen die Behandlung nicht erwünscht sei. So kann eine Beatmung helfen, eine lebensbedrohliche Krise zu überwinden, sie kann aber auch den Tod eines bewusstlosen Patienten um Tage oder Wochen hinauszögern, ohne dass eine Chance auf eine Erholung besteht.
Dennoch beugt sich die Mehrheit der befragten Intensivmediziner dem Willen der Patienten: Etwa 79 Prozent waren zum Abschalten der Atemgeräte bereit, auch wenn dies 55 Prozent der Ärzte als belastend empfanden. Darüber hinaus wünschten sich über 80 Prozent, dass Angehörige häufiger eine Vorsorgevollmacht haben sollten, um mit ihnen das Vorgehen zu bestimmen.
Petri und Langer fordern angesichts dieser Ergebnisse eine Standardisierung der Beratungsgespräche. Beide sehen im Konzept „Advance Care Planing“ eine Chance, die Qualität von Patientenverfügungen zu verbessern. Das Konzept sieht vor, Patienten und ihre Angehörige bei einer tödlichen Erkrankung frühzeitig detailliert in die Behandlungsplanung einzubeziehen und über die Optionen zu informieren. Dabei werden die Behandlungswünsche nicht festgeschrieben, sondern können im Behandlungsprozess den Erfahrungen des Patienten immer wieder angepasst werden.
S. Petri und G. Marckmann:
Beratung zur Patientenverfügung. Eine Studie zur Beratungspraxis ausgewählter Anbieter in der Region München
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (9); e80–e86
S. Langer et al.:
Umgang mit Patientenverfügungen in Deutschland. Sichtweisen leitender Intensivmediziner
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (9); e73–79
Quelle: Pressemitteilung vom 12.05.2016
Thieme Kommunikation
in der Thieme Verlagsgruppe
http://www.thieme.de/presse | http://www.facebook.com/georgthiemeverlag | http://www.twitter.com/ThiemeMed
Catrin Hölbling
E-Mail: presse@thieme.de
Alexandra Hofmann
Tel: 0711 8931-318
Fax: 0711 8931-167
E-Mail: alexandra.hofmann@thieme.de
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Siehe auch unter:
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Vorsorge ....
viewtopic.php?f=2&t=21748
Am 06.10.2016 bei Facebook gepostet:
Patientenautonomie Lebensende! - Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 10.10.2016, 17.30 - 19.00 Uhr. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht, referiert über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. - Der Eintritt ist frei! - Bei der Veranstaltung wird auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH deutliche Textformulieren als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren.
> viewtopic.php?f=7&t=21736
fzm, Stuttgart, Mai 2016 – Immer mehr Menschen möchten durch eine Patientenverfügung sicherstellen, dass am Lebensende keine medizinischen Maßnahmen gegen ihren Willen erfolgen. Laut einer aktuellen Umfrage in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) begrüßt die Mehrheit der leitenden Intensivmediziner in Deutschland diese Entwicklung. Gleichzeitig stellen sie jedoch fest, dass die meisten Dokumente unzureichend formuliert sind, sodass daraus keine konkreten Handlungsanweisungen abgeleitet werden können. Eine weitere Umfrage unter Beratern ergab, dass viele wichtige Aspekte beim Aufsetzen des Dokuments nicht besprochen werden.
Was gehört in eine Patientenverfügung? Ärzte wünschen sich präzisere Formulierungen.
Nachfolgend die ausführliche Pressemitteilung:
fzm, Stuttgart, Mai 2016 – Immer mehr Menschen möchten durch eine Patientenverfügung sicherstellen, dass am Lebensende keine medizinischen Maßnahmen gegen ihren Willen erfolgen. Laut einer aktuellen Umfrage in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) begrüßt die Mehrheit der leitenden Intensivmediziner in Deutschland diese Entwicklung. Gleichzeitig stellen sie jedoch fest, dass die meisten Dokumente unzureichend formuliert sind, sodass daraus keine konkreten Handlungsanweisungen abgeleitet werden können. Eine weitere Umfrage unter Beratern ergab, dass viele wichtige Aspekte beim Aufsetzen des Dokuments nicht besprochen werden.
Wer eine Patientenverfügung erstellen will, kann sich in Deutschland an einen Hausarzt oder einen Notar wenden. Krankenhäuser bieten Gespräche mit sogenannten Überleitungsfachkräften an. Viele Hospizvereine haben ebenfalls ausgebildete Mitarbeiter, die Patienten beim Erstellen einer Verfügung unterstützen. Dr. Sabine Petri vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der LMU Ludwig-Maximilians-Universität München hat 198 Berater der verschiedenen Berufsgruppen im Raum München nach ihrem Vorgehen befragt.
In den meisten Fällen dauerten die Beratungsgespräche bis zu 60 Minuten und umfassten ein bis zwei Termine. Dabei kamen die Themen „Flüssigkeitszufuhr und Ernährung“, „dauerhafte Bewusstlosigkeit“ und „tödliche Erkrankung“ am häufigsten zur Sprache. Jedoch wurde in weniger als der Hälfte der Fälle sogenannte „Notfallpläne“ erstellt. Diese beinhalten Maßnahmen wie Reanimation, Bluttransfusion oder Beatmung und ermöglichen den verantwortlichen Ärzten ein schnelles Handeln. Zudem mündeten nur zwischen 29 und 51 Prozent aller Beratungen in einer fertigen Verfügung, schreibt Dr. Petri. Sie vermisste auch, dass häufig keine Angehörigen am Gespräch beteiligt waren. Sie sind später oftmals ein wichtiger Ansprechpartner, um bei unklaren Patientenverfügungen den mutmaßlichen Willen des Patienten herauszufinden.
Denn tatsächlich sind die wenigsten Verfügungen so klar formuliert, dass Intensivmediziner sie umsetzen können. Susan Langer vom Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Universität Halle-Wittenberg hat hierzu 222 leitende Intensivmediziner größerer Krankenhäuser befragt. Rund 71 Prozent der Mediziner gaben an, dass sie Patientenverfügungen generell als hilfreich empfänden. Gleichzeitig bemängeln 90 Prozent, dass in der Praxis die Behandlungswünsche der Patienten nicht klar genug definiert seien und die Dokumente den konkreten Krankheitsfall selten bis nie abdeckten.
Die Mediziner sehen sich häufig mit der grundsätzlichen Ablehnung einer Maßnahme konfrontiert, ohne das definiert sei, in welchen Fällen die Behandlung nicht erwünscht sei. So kann eine Beatmung helfen, eine lebensbedrohliche Krise zu überwinden, sie kann aber auch den Tod eines bewusstlosen Patienten um Tage oder Wochen hinauszögern, ohne dass eine Chance auf eine Erholung besteht.
Dennoch beugt sich die Mehrheit der befragten Intensivmediziner dem Willen der Patienten: Etwa 79 Prozent waren zum Abschalten der Atemgeräte bereit, auch wenn dies 55 Prozent der Ärzte als belastend empfanden. Darüber hinaus wünschten sich über 80 Prozent, dass Angehörige häufiger eine Vorsorgevollmacht haben sollten, um mit ihnen das Vorgehen zu bestimmen.
Petri und Langer fordern angesichts dieser Ergebnisse eine Standardisierung der Beratungsgespräche. Beide sehen im Konzept „Advance Care Planing“ eine Chance, die Qualität von Patientenverfügungen zu verbessern. Das Konzept sieht vor, Patienten und ihre Angehörige bei einer tödlichen Erkrankung frühzeitig detailliert in die Behandlungsplanung einzubeziehen und über die Optionen zu informieren. Dabei werden die Behandlungswünsche nicht festgeschrieben, sondern können im Behandlungsprozess den Erfahrungen des Patienten immer wieder angepasst werden.
S. Petri und G. Marckmann:
Beratung zur Patientenverfügung. Eine Studie zur Beratungspraxis ausgewählter Anbieter in der Region München
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (9); e80–e86
S. Langer et al.:
Umgang mit Patientenverfügungen in Deutschland. Sichtweisen leitender Intensivmediziner
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (9); e73–79
Quelle: Pressemitteilung vom 12.05.2016
Thieme Kommunikation
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Am 06.10.2016 bei Facebook gepostet:
Patientenautonomie Lebensende! - Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 10.10.2016, 17.30 - 19.00 Uhr. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht, referiert über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. - Der Eintritt ist frei! - Bei der Veranstaltung wird auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH deutliche Textformulieren als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren.
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