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Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats enttäuschend!

Verfasst: 19.12.2014, 18:39
von Lutz Barth
Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats zur Regelung der Suizidbeihilfe ist enttäuschend!

Wie zu erwarten anstand, wird in der sog. Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats zur Regelung der Suizidbeihilfe
(vgl. dazu Deutscher Ethikrat v. 18.12 14 unter >>> http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/emp ... ihilfe.pdf <<<)
lediglich „nur“ das wiedergegeben, was ohnehin schon bekannt und letztlich als unstrittig angesehen werden kann.

Weitere Impulse zur Belebung des Diskurses werden von dieser Stellungnahme wohl nicht ausgehen, hat doch der Deutsche Ethikrat es verstanden, dass derzeit drängende Problem der Mitwirkung der deutschen Ärzteschaft weiter in nebulöse Schemen zu hüllen, anstatt deutliche Worte an die Adresse der Bundesärztekammer zu senden, zumal der Ethikrat mehrheitlich eine eigene gesetzliche Regelung etwa der ärztlichen Suizidbeihilfe ebenso ablehnt wie jede Regelung der Suizidbeihilfe für eine andere Berufsgruppe.

Hierbei ist weniger problematisch, dass „der Deutsche Ethikrat das in den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung formulierte Verständnis des ärztlichen Berufs, wonach die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe ist“ unterstützt, sondern dass der Ethikrat diesbezüglich lediglich empfiehlt, „dass die Ärztekammern einheitlich zum Ausdruck bringen sollten, das ungeachtet des Grundsatzes, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist, im Widerspruch dazu stehende Gewissensentscheidungen in einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis bei Ausnahmesituationen respektiert werden (sollten).“
Hier ist erkennbar der „Wunsch der Vater des Gedankens“, zumal erst jüngst die Bundesärztekammer und damit gleichsam alle Präsidenten der Landesärztekammern keinen Zweifel daran haben aufkommen lassen, dass das ärztliche Berufsrecht in allen Kammerbezirken insoweit eindeutig und daher es dem Arzt verboten sei, an einem Suizid mitzuwirken.

In Anbetracht der aktuellen Besetzung des Deutschen Ethikrats hätte man/frau diesbezüglich erwarten dürfen, dass der Ethikrat explizit diese Frage vertieft und insbesondere dazu Stellung bezieht, ob und inwieweit das ärztliche Berufsrecht mit seinem kategorischen Verbot der ärztlichen Suizidassistenz verfassungsrechtlich haltbar ist, zumal ansonsten im Diskurs stets das Grundrecht der ärztlichen Gewissensfreiheit bemüht wird. Die Zurückhaltung des Deutschen Ethikrats ist insofern nicht nachvollziehbar, zumal ihm doch hinlänglich bekannt sein dürfte, dass jedenfalls die Bundesärztekammer nicht von ihrer Position abrücken wird. Da dem so ist, wäre zudem auch die Frage nach einer gesetzlichen Regelung intensiver zu reflektieren gewesen, denn „nur“ über diesen Weg könnte der Grundstein für eine einheitliche Regelung im ärztlichen Berufsrecht gelegt werden, mal ganz abgesehen davon, dass der Deutsche Ethikrat gerade unter ethischen Aspekten betrachtet darauf hätte hinweisen können, dass die ethische Position der Ärztekammern resp. diejenige ihrer Ärztefunktionäre jedenfalls auf nachhaltige Kritik eben aus der Zunft der Medizinethik stößt.

Darüber hinaus hätte es wohl auch einiger deutlicher Worte bedurft, um ggf. den Ärztekammern die Folgen eines „ethischen Zwangsdiktats“ vor dem Hintergrund der Grundrechte der Ärztinnen und Ärzte zu verdeutlich, zumal in Kenntnis der nicht „grenzenlosen Normsetzungskompetenz“ der öffentlich-rechtlichen Kammern. Dass dies nicht geschehen ist, ist mehr als bedauerlich und lässt darauf schließen, dass die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats mehr einer „ad-hoc-Situation“ denn einer intensiven Reflektion nach reiflicher Überlegung und Diskussion geschuldet ist.
Insofern ist die Stellungnahme enttäuschend, bleiben doch gewichtige Kernfragen der aktuellen „Sterbehilfedebatte“ ausgespart und es bleibt abzuwarten, ob noch eine weitere Stellungnahme durch den Deutschen Ethikrat abgegeben wird.

Das vorliegende Statement jedenfalls wird die Diskussion nicht befruchten, werden doch mal wieder „Binsenweisheiten“ wiederholt, über die kein ernsthafter Dissens zwischen den Diskutanten mit ihren höchst konträren Positionen besteht.

Die Ad-hoc-Empfehlung war insoweit entbehrlich und der Deutsche Ethikrat wäre gut beraten gewesen, mit einer fundierten Stellungnahme aufzuwarten, für die ohne Frage sich der Ethikrat ein wenig mehr Zeit hätte nehmen sollen, sei es auch um den Preis möglicher „Sondervoten“ einzelner Mitglieder des Deutschen Ethikrats, die sich bereits jetzt schon in den Medien abzeichnen (vgl. dazu u.a. die Anmerkungen v. Peter Dabrock, der nur „unter Bauchschmerzen“ der Ad-hoc-Empfehlung hat zustimmen können, Ärzteblatt.de v. 19.12.14 unter >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... he-Aufgabe <<<).

Ass. jur. Lutz Barth (19.12.14)

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Anmerkung der Moderation:
Zahlreiche weitere Texte zum Thema können mit der Suchfunktion und Eingabe "Suizid" aufgefunden werden.

Ethikrat warnt vor Gefahren eines "Sterbehilfegesetzes"

Verfasst: 22.12.2014, 07:53
von WernerSchell
Assistierter Suizid: Ethikrat warnt vor Gefahren eines "Sterbehilfegesetzes"
Der Deutsche Ethikrat hat Stellung zur Sterbehilfe bezogen. In Fragen des ärztlichen Berufsrechts hat das Gremium
eine gänzlich andere Haltung als die Ärztekammern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... ung&n=3939

Zu den Ad-hoc-Empfehlung
Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen
Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt
gesetzliche Stärkung der Suizidprävention

http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/emp ... ihilfe.pdf

Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall

Verfasst: 29.12.2014, 18:05
von WernerSchell
"Je näher Befragte dem Leiden Sterbender sind,
desto größer ist ihre Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall."

Das ist das Ergebnis einer unveröffentlichen Befragung von Palliativmedizinern in NRW.
Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 29.12.2014

Berichte dazu wie folgt:

Rheinische Post / NGZ - 29. Dezember 2014 | 06.51 Uhr
Debatte um Sterbehilfe - Viele Ärzte für assistierten Suizid
Berlin. Entgegen der offiziellen Meinung von Ärzteverbänden wünschen sich Palliativmediziner eine offene Diskussion in der Sterbehilfe-Debatte.
Von Gregor Mayntz
Ärzte, Schwestern und Pfleger wollen offenbar im Extremfall Sterbenden beim Suizid helfen. Eine bislang unveröffentlichte Umfrage unter 274 Palliativmedizinern in Nordrhein-Westfalen
kommt zu dem Ergebnis, dass das von den Fachverbänden offiziell vertretene Verbot jeder Sterbehilfe durch Ärzte von der Basis nicht geteilt werde.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4765026

Würdelose Krankheiten
Palliativmedizin, so sagt der Name, beschirmt; einem Sterbenden wirft sie einen Mantel über - den Mantel der Zuwendung, damit der Kranke sein Sterben bewusster, erträglicher, würdiger erlebt.
Vom Team erfordert Palliativmedizin eine 24-stündige Humanität. Und wenn morgens ein Patient stirbt, ist sein Bett schon bald von einem neuen Patienten belegt.
Von Wolfram Goertz
… (weiter lesen unter) …. http://www.rp-online.de/politik/wuerdel ... -1.4765114

Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten

Verfasst: 24.01.2015, 13:59
von WernerSchell
Gute Palliativmedizin und Hospizplätzen gestalten! - „Die Defizite des Umsetzungsstandes der Palliativversorgung sind so groß, dass eine Entscheidung des Bundestages für eine flächendeckende Versorgung mit guter Palliativmedizin und Hospizplätzen vorrangig nötig ist“ = Lesen Sie dazu die Einbecker Empfehlungen (von 10/2014) mit Kommentierung > viewtopic.php?f=2&t=20869 - Zu der konkreten Hospizarbeit in Neuss informieren wir am 28.01.2015, 14.30 Uhr, im Bürgerhaus Neuss-Erfttal. Näheres > viewtopic.php?f=7&t=20743