Beihilfe zum Suizid - DHPV fordert bestimmte Verbote!

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Beihilfe zum Suizid - DHPV fordert bestimmte Verbote!

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2014, 07:29

Stellungnahme des DHPV zum Verbot gewerblicher und organisierter Formen der Beihilfe zum Suizid
Grundposition des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV)


Die Hospizbewegung betrachtet das menschliche Leben von seinem Beginn bis zu seinem Tod als ein Ganzes und das Sterben als einen Teil des Lebens. Im Zentrum der hospizlichen Sorge stehen die Würde des Menschen am Lebensende, die Verbundenheit mit dem Sterbenden und die Beachtung seiner Autonomie. Voraussetzung hierfür sind die personale anteilnehmende Sorge, die weitgehende Linderung von Schmerzen und Symptomen durch eine palliativärztliche und palliativpflegerische Versorgung sowie eine psychosoziale und spirituelle Begleitung der Betroffenen und Angehörigen, soweit und wie diese gewünscht wird. Der in der Bevölkerung verbreiteten Angst vor Würdeverlust in Pflegesituationen und bei Demenz sowie vor unerträglichen Schmerzen und Leiden ist durch eine Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden Menschen sowie flächendeckende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung zu begegnen.

Forderung nach Verbot aller Formen der gewerblichen und organisierten Beihilfe zum Suizid sowie der Werbung für diese Gelegenheiten
Der DHPV begrüßt die Diskussion um ein Verbot aller Formen der gewerblichen und organisierten Beihilfe zum Suizid. Keinesfalls darf es politische und gesetzlich eröffnete Optionen geben, die diesen Formen der Beihilfe zum Suizid und der Werbung dafür Legitimation verleihen. Ein - wie schon in der letzten Legislaturperiode angestrebtes - alleiniges Verbot der gewerblichen Beihilfe zum Suizid ist unzureichend, denn es verhindert nicht, dass Angebote für organisierte Formen der Beihilfe zur Selbsttötung geschaffen werden, etwa unter Vorspiegelung einer altruistischen Motivation.

Begründet ist die Forderung nach einem umfassenden Verbot aller Formen der gewerblichen und organisierten Beihilfe zum Suizid nicht zuletzt durch die staatliche Schutzpflicht, wie sie sich aus Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes ergibt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ Das Maß dieser Schutzpflicht wird durch Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Daraus ergibt sich zum einen das Verbot, den Wert des Lebens eines anderen Menschen in Frage zu stellen oder gar dieses Urteil in seinem Handeln umzusetzen. Zum anderen verpflichtet es, das Bewusstsein der unabdingbaren und unantastbaren Würde gerade in den Lebenslagen und Situationen aufrecht zu erhalten und zu stützen, in denen Menschen in besonderer Weise verletzlich sind.

Daher bedarf es vor allen anderen Dingen der Förderung einer Kultur der Wertschätzung eines Lebens unter Bedingungen von Pflege, schwerer Krankheit und Demenz. Diese Kultur hat sich in der Sprache ebenso wiederzufinden wie in der öffentlichen Rede, die heute noch verbreitet von der Dehumanisierung derartiger Lebensbedingungen geprägt ist. Sie hat sich auch in entsprechenden sowohl von der Zivilgesellschaft getragenen als auch sozialstaatlich garantierten Formen der menschlichen und fachlichen Unterstützung niederzuschlagen.

Die Nöte und Ängste schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen ernst nehmen
Der Wunsch, bei schwerer Krankheit sein Leben zu beenden, hat Gründe. Häufig ist es die Angst vor Schmerzen und vor dem Alleinsein, die Angst davor, die Selbstbestimmung zu verlieren und anderen zur Last zu fallen. Die Betonung der Selbstbestimmung im Zusammenhang mit Ängsten verkehrt sich aber ohne personale Zuwendung und Beziehung schnell in ihr Gegenteil: der angebotene „selbstbestimmte“ Ausweg vergrößert den Druck auf schwerkranke Menschen, anderen nicht zur Last zu fallen und Angebote zur assistierten Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Deshalb darf in keinem Fall die Tür zu einem gesellschaftlich geebneten Weg zur assistierten Selbsttötung und zur Tötung auf Verlangen geöffnet werden.
Die beschriebenen Ängste und der daraus resultierende Todeswunsch müssen ernst genommen werden. Beidem ist mit Verständnis und Zuwendung zu begegnen. Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind, machen täglich die Erfahrung, dass durch entsprechende Schmerz- und Symptomkontrolle, durch menschliche Begleitung sowie das Eingehen auf Ängste und Sorgen der Wunsch nach assistiertem Suizid in den Hintergrund tritt.
Leitbild der sorgenden Gesellschaft und Ausbau der Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung
In einer Gesellschaft des langen Lebens, in der die Zahl der auf fremde Hilfe angewiesenen Menschen ebenso zunimmt wie die Angst, dass für einen nicht gesorgt sein wird, in einer Zeit, die von Zeitknappheit und Mobilität geprägt ist, müssen die Voraussetzungen für die Sorgefähigkeit der Gesellschaft – kulturell und infrastrukturell – in den Vordergrund der politischen und gesellschaftlichen Bemühungen gerückt werden. Dazu gehört auch, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, der weitere Ausbau der Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung.

Die aktuelle Diskussion sollte auch dazu führen, die politischen Anstrengungen um Sorgestrukturen vor Ort, um eine grundsätzliche Reform der Pflegesicherung und den Ausbau hospizlicher Hilfen und palliativer Versorgung – endlich – mit der gebotenen Priorität zu verfolgen. Nur so wird glaubhaft, dass schwerstkranke und sterbende Menschen Teil der Gesellschaft sind, in ihren Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen werden und darüber hinaus der Staat in seiner Schutzfunktion ausreichend wahrgenommen wird.

Dies greift auch die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" (Charta) auf. Ziel der im Jahr 2010 durch Vertreterinnen und Vertreter von 50 bundesweiten gesellschafts- und gesundheitspolitischen Organisationen und Institutionen konsentierten Charta ist es, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung, seiner jeweiligen persönlichen Lebenssituation oder seinem Lebens- bzw. Aufenthaltsort eine qualitativ hochwertige, multiprofessionelle hospizliche und palliativmedizinische Versorgung und Begleitung erhält. Nur so kann den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zum Suizid durch eine Perspektive der Fürsorge und des Miteinanders entgegen gewirkt werden.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) vertritt die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen. Er ist die bundesweite Interessensvertretung der Hospizbewegung sowie zahlreicher Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland. Als Dachverband der überregionalen Verbände und Organisationen der Hospiz- und Palliativarbeit sowie als Partner im Gesundheitswesen und in der Politik steht er für über 1000 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen, in denen sich mehr als 100.000 Menschen ehrenamtlich, hauptamtlich und bürgerschaftlich engagieren.

Hier finden Sie ein PDF der Stellungnahme >>> http://www.dhpv.de/tl_files/public/Aktu ... pt2014.pdf . Die aktualisierte Fassung (September 2014) geht auch auf die ärztliche Beihilfe zum Suizid ein.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.09.2014
http://www.dhpv.de/stellungnahme_detail ... nahme.html

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Experten fordern flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung auch für Menschen mit Demenz

Bei einem Expertensymposium zur „Betreuung von Menschen mit Demenz am Lebensende“ im Bundesfamilienministerium in Berlin forderten die anwesenden Expertinnen und Experten die stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von dementiell erkrankten Menschen auch an ihrem Lebensende. „In der Zunahme von Demenzerkrankungen liegt eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft, der sich auch die Hospiz- und Palliativversorgung dringend stellen muss“, so Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.

„Mit der am 15. September durch die Bundesminister Schwesig und Gröhe sowie durch die Gestaltungspartner der „Allianz für Menschen mit Demenz“ unterzeichneten Agenda - die Grundsteinlegung für eine nationale Demenzstrategie - sowie dem Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, indem auch eine Freistellung zur Sterbebegleitung vorgesehen ist, leisten wir wichtige Beiträge zur Verbesserung der Lebenssituation Demenzerkrankter auch in der letzten Lebensphase und letztlich zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen. In dem Entwurf des Gesetzes, das zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, ist erstmals auch ein Rechtsanspruch zur Freistellung von der Arbeitsleistung für jene Beschäftigten vorgesehen, die einen nahen Angehörigen im Sterbeprozess begleiten“, so die Vertreterin des Bundesfamilienministeriums, Adelheid Braumann.

Das Symposium ist eine Veranstaltung zur Nationalen Strategie der „Charta zur Betreuung schwerkranker und sterbender Menschen in Deutschland“. Die Charta, getragen vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer, formuliert Ziele, Strategien und Forderungen, die zu einer verbesserten Betreuung und Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland beitragen sollen.

Markus Grübel, Parlamentarischer Staatssekretär und Sprecher des Interfraktionellen Gesprächskreises Hospiz des Deutschen Bundestages begrüßte, dass auch die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Demenzerkrankungen im Charta-Prozess aufgegriffen werden. „Wir brauchen eine Gesellschaft, die Verständnis für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen und ihre Pflegepersonen hat.“

Ziel des Charta-Prozesses und der Nationalen Strategie ist es, die in der Charta formulierten Leitsätze mit Unterstützung der Politik auf der Bundes-, Länder- und kommunalen Ebene systematisch so umzusetzen, dass jeder Betroffene unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung, der persönlichen Lebenssituation oder vom Versorgungsort eine qualitativ hochwertige palliative und hospizliche Behandlung und Begleitung erhält. „Das muss auch für Menschen mit Demenz gelten. Die aktuelle Debatte um die gewerbliche, organisierte oder gar ärztliche Beihilfe zum Suizid macht deutlich, dass wir der weit verbreiteten Angst vor Würdeverlust in Pflegesituationen und bei Demenz durch eine Kultur der Wertschätzung gegenüber alten, kranken und sterbenden Menschen sowie flächendeckende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung gerade auch für diese Menschen begegnen müssen“, so Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, komm. Vorsitzender des DHPV.

Dringend zu klären sind Fragen wie diese: Sind Palliativstationen und Hospize geeignet für Patienten mit einer Demenzerkrankung? Wie können Pflegeeinrichtungen in die Lage versetzt werden, die hohe Anzahl demenzerkrankter Bewohner bis zu ihrem Lebensende eng entlang ihrer Bedürfnisse zu betreuen? Wie kann die Begleitung eines sterbenden demenzerkankten Menschen zuhause aussehen - mit einem oft ebenfalls hochaltrigen Ehepartner?

Kontakt zur Charta-Geschäftsstelle: Franziska Kopitzsch, Aachener Str. 5, 10713 Berlin, Tel: 030 8200 758 25 / http://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de

Kontakt DHPV: Angela Hörschelmann, Aachener Str. 5, 10713 Berlin, Tel: 030 8200 758 17, Mail: a.hoerschelmann@dhpv.de

Quelle: Pressemitteilung vom 19.09.2014
http://www.dhpv.de/presseerklaerung_det ... emenz.html

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Ärzte Zeitung vom 01.10.2014:
Sterbehilfe: Debatte um assistierten Suizid
An einem Entwurf zum Verbot der organisierten und gewerblichen Beihilfe zum Suizid arbeiten derzeit die Koalitionäre.
Heute stellt der Deutsche Hospiz- und Palliativverband seine Position vor.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3771
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Beitrag von WernerSchell » 03.10.2014, 07:41

Deutsches Ärzteblatt:
Wunsch nach Sterbehilfe steigt in Niederlanden und Belgien an
Wenn die Psyche krank ist, kann das Leben eines Menschen erheblich beeinträchtigt sein.
Bis zu 40 Prozent aller Menschen leiden nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Laufe
ihres Lebens mindestens einmal an ... » http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... Belgien-an

Suizidbeihilfe: Palliativärzte fordern Verbot
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... idbeihilfe
Belgischer Sexualstraftäter darf sterben
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... rf-sterben
Lehmann sieht bei Suizidbeihilfe Dissens zwischen Kirchen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... en-Kirchen
Montgomery warnt vor ärztlich assistiertem Suizid
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... tem-Suizid
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Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2014, 12:37

Ärzte Zeitung, 16.10.2014
Sterbehilfe: Parlamentarier wollen Ärzte rechtlich absichern
Beim assistierten Suizid befinden sich Ärzte bisher in einer rechtlichen Grauzone. Die Regelungen im Berufsrecht
sind in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Eine Initiative von Bundestagsabgeordneten will nun mehr
Klarheit schaffen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... ung&n=3801
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Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen - Klarstellung ...

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 06:34

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20675

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt u.a. regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

Pressemitteilung vom 17.10.2014

Bei der Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen ist der Patientenwille entscheidend

In einem betreuungsrechtlichen Genehmigungsverfahren gelten die zu stellenden strengen Anforderungen nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht. Eine Reichweitenbegrenzung gibt es nicht!

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. In dem in der Streitsache ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 17.09. 2014 – XII ZB 202/13 – wurde u.a. ausgeführt:

„Nach § 1904 Abs. 2 BGB bedarf die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund des Unterbleibens bzw. des Abbruchs der lebenserhaltenden Maßnahme stirbt. Eine solche betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer bindenden Patientenverfügung nach § 1901 a Abs. 1 BGB niedergelegt hat und diese auf die konkret eingetretene Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Liegt dagegen keine wirksame Patientenverfügung vor, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen (§ 1901 a Abs. 2 BGB). Die hierauf beruhende Entscheidung des Betreuers bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn zwischen ihm und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem festgestellten Willen des Betroffenen entspricht (§ 1904 Abs. 4 BGB).
In den verbleibenden Fällen, in denen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist, ist diese gemäß § 1904 Abs. 3 BGB vom Betreuungsgericht zu erteilen, wenn die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betroffenen entspricht. Bei dieser Prüfung ist nach § 1901 a Abs. 2 BGB zwischen den Behandlungswünschen einerseits und dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen andererseits zu unterscheiden. Die bei der Ermittlung und der Annahme eines Behandlungswunsches oder des mutmaßlichen Willens zu stellenden strengen Anforderungen gelten nach § 1901 a Abs. 3 BGB unabhängig davon, ob der Tod des Betroffenen unmittelbar bevorsteht oder nicht.“

Auf der Grundlage der am 01.09.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen nach § 1901a ff. BGB hat der BGH eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Chemnitz aufgehoben. Das LG Chemnitz sei, so der BGH, zu Unrecht davon ausgegangen, dass wegen des nicht unmittelbar bevorstehenden Todes der betroffenen Person noch strengere Beweisanforderungen für die Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens gelten, als in anderen Fällen. Bei seiner erneuten Prüfung wird das LG Chemnitz etwaige geäußerte Behandlungswünsche der Betroffenen unter Anlegung des zutreffenden Prüfungsmaßstabs neu zu ermitteln haben.

Der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Putz, München, hat in einer Erklärung vom 16.10.2014 ausgeführt, dass mit der höchstrichterlichen Entscheidung des BGH der Versuch korrekterweise zurückgewiesen worden sei, bei der passiven Sterbehilfe einen weder nach dem sogenannten Patientenverfügungsgesetz noch nach dem Grundgesetz zulässigen, überzogenen Maßstab anzusetzen (vgl. dazu auch die Hinweise unter folgender Internetadresse> viewtopic.php?f=2&t=20675 ).

Auch der Medizinethiker Dr. Arnd May, Zentrum für Angewandte Ethik der Universität Bochum, hat die Entscheidung begrüßt und wie folgt klar Position bezogen:

„Dabei ist erfreulich, dass der BGH bestätigt, dass es für den mutmaßlichen Willen (Stufe 3) keine Reichweitenbegrenzung bzw. erhöhte Anforderungen bei nicht irreversiblen Krankheitssituationen gibt.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk schließt sich diesen Einschätzungen uneingeschränkt an.

Im Übrigen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die in der o.a. Streitsache maßgeblich gewesenen Vorschriften auch beim Neusser Pflegetreff am 22.10.2014 angesprochen werden. Denn dann geht es mit hochkarätigen Podiumsgästen um die „Patientenautonomie am Lebensende“ – und damit auch um die Frage, inwieweit durch vorsorgliche Festlegungen über das Unterbleiben bzw. den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen verfügt werden kann. - Nähere Informationen zu dieser wichtigen Veranstaltung sind nachlesbar unter folgenden Internetadressen: viewtopic.php?f=2&t=20652 / viewtopic.php?f=7&t=20451 .

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei!
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Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2014, 10:22

Aktive Sterbehilfe
Abgeordnete fordern Recht auf selbstbestimmten Tod

Abgeordnete von SPD und Union wollen die Sterbehilfe neu regeln. In einem Papier fordern Parlamentarier wie Peter Hintze das Selbstbestimmungsrecht von Todkranken zu stärken. Ärzte sollen ohne Angst vor Strafe beim Sterben aktiv helfen dürfen.
ine Gruppe von SPD- und Unions-Parlamentariern um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) will bei einer Neuregelung der Sterbehilfe das Selbstbestimmungsrecht des Todkranken in den Mittelpunkt rücken. Der Mensch am Ende seines Lebens „muss selbst bestimmen, was er noch ertragen kann“, sagte Hintze (CDU) am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers der Abgeordneten zur Regelung der Sterbehilfe.
... (weiter lesen unter) ... http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 12160.html
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Positionspapier zum assistierten Suizid ...

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2014, 17:13

Deutsches Ärzteblatt:

Montgomery lehnt Positionspapier zum assistierten Suizid ab
Die Bundesärztekamme (BÄK) lehnt das Positionspapier einiger Parlamentarier um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze
und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach zur Sterbehilfe entschieden ab. „Dieser Vorschlag mündet in die ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Suizid-ab
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Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 20.10.2014, 07:22

Neuss-Grevenbroicher Zeit / Rheinische Post, 20.10.2014:
"Evangelische Kirche gegen Sterbehilfe". - In dem Beitrag wird deutlich gemacht, dass sich die Evangelische Kirche
gegen eine Erlaubnis ärztlicher Beihilfe zur Selbsttötung gewandt hat.
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Pflegeetreff > „Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2014, 07:00

„Das Ende des Lebens aus Tabuzone holen“
- so titelte die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) zum Pflegetreff am 22.10.2014.
Der Bericht der NGZ wird mit Erlaubnis der Redaktion vollständig vorgestellt.
Weitere Informationen (Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Bilddatei …) folgen.

>>>
Siehe auch bei Facebook unter
https://www.facebook.com/werner.schell.7
Dort können Bild und Text vergrößert aufgerufen werden.
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Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2014, 16:05

Gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid

München (ots) - Die Delegierten des 73. Bayerischen Ärztetages in Weiden sind der Überzeugung, dass es spezieller gesetzlicher Regelungen zur ärztlichen Sterbebegleitung, wie der geplanten Regelung zum ärztlich assistierten Suizid, nicht bedarf. "Ärztliche Tätigkeit ist darauf gerichtet, Leben zu retten und Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu mindern und Sterbenden beizustehen. Geprägt wird diese Tätigkeit vom Primat des Patientenwohls (primum nil nocere) und des Respekts gegenüber der Patientenautonomie (voluntas aegroti suprema lex)", heißt es wörtlich im Beschlusstext.

Die Delegierten fordern den Gesetzgeber mit dem Beschluss auf, auf entsprechende Formulierungen in Gesetzesvorschlägen zu verzichten. In § 16 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, der lautet: "Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.", kommt zum Ausdruck, dass bereits bestehende gesetzliche Regelungen des Strafgesetzbuches ohne Einschränkung auch für Ärztinnen und Ärzte gelten und daher nicht erneut in die Berufsordnung aufzunehmen sind. Dahinter steht auch die Überzeugung, dass nicht jede Phase des menschlichen Lebens, insbesondere die letzte Lebensphase unmittelbar vor dem Tod, durch gesetzliche Normen regelbar sein kann oder geregelt werden muss.

Der 73. Bayerische Ärztetag sprach sich klar gegen jede gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid, die Ärztinnen und Ärzte, betreffend aus, signalisierten dem Gesetzgeber jedoch, dass sie die Festschreibung des Verbots der gewerblichen und organisierten Sterbehilfe im Strafgesetzbuch (StGB) befürworten.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.10.2014 Bayerische Landesärztekammer
Pressekontakt: Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
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Palliative Sedierung als seltene Option ...

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2014, 16:23

Palliative Sedierung als seltene Option zur Linderung unerträglicher Symptome

„Es gibt keine Situation, in der die Palliativmedizin nichts mehr anzubieten hat.“ betonte Prof. Dr. Lukas Radbruch,Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), bei einem parlamentarischen Abend zum Thema Sterbehilfe, zu dem die wissenschaftliche Fachgesellschaft gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) Bundestagsabgeordnete sämtlicher Fraktionen eingeladen hatte.Bei den allermeisten schwerkranken Patientinnen und Patienten lassen sich mit einfachen palliativmedizinischen Strategien belastende Krankheitssymptome wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Angst wie auch psychosoziale Belastungen weitestgehend und eng entlang ihrer Bedürfnisse lindern.

In der gegenwärtigen Diskussion wird von vielen Seiten gefordert, dass es Ärzten unter bestimmten geregelten Bedingungen erlaubt sein soll, schwerkranken Patienten beim Suizid zu helfen. Die Erfahrungen aus der klinischen Praxis zeigen, dass eine adäquate ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativversorgung Möglichkeiten bietet, mit denen der Wunsch nach Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen ausgeräumt werden kann. Selbst in Grenzsituationen stehen Handlungsoptionen zur Verfügung. „Den sehr wenigen Patienten, bei denen keine ausreichende Symptomlinderung erreicht werden kann, bleibt die Palliative Sedierung als Option, um unerträgliches Leid zu lindern“ so der Arzt und Wissenschaftler Radbruch. Der überwachte Einsatz von Medikamenten dient dem Ziel, das Bewusstsein zu reduzieren oder auszuschalten, um so die Belastung durch unerträgliches und durch keine anderen Mittel beherrschbares Leiden zu lindern. Dies sollte erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen therapeutischen Maßnahmen versagt hätten.

Diese Behandlungsform erfordere große Sorgfalt, umsichtiges Vorgehen und erhebliche klinische Erfahrung, erklärte Prof. Radbruch, welcher gemeinsam mit europäischen Kollegen eine Leitlinie für den Einsatz sedierender Maßnahmen in der Palliativversorgung verfasst hat. Die wenigen Male, in denen er nach interdisziplinärer Rücksprache mit Kollegen und Teammitgliedern, mit dem Patienten und dessen Angehörigen die palliative Se-dierung anwende, ließen sich pro Jahr an einer Hand abzählen. Die Intention der palliativen Sedierung besteht „eindeutig in der Symptomlinderung, nicht in einer Beschleunigung des Todeseintrittes“, unterstreicht die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer aktuellen Veröffentlichung.

Eine qualifizierte palliativmedizinische Aus- und Weiterbildung sowie der kontinuierliche Austausch der in der Palliativversorgung Tätigen sei essentiell und habe in den vergangenen 20 Jahren vieles vorangebracht, hob Heiner Melching als Geschäftsführer der Fachgesellschaft mit 5.000 Mitgliedern hervor. So könne man heute den großen Ängsten der Menschen bezüglich eines vermeintlichen Ausgeliefertseins an eine lebensbedrohliche Erkrankung eine breite Palette ambulanter und stationärer palliativmedizinischer Möglichkeiten entgegensetzen. Allerdings seien auf dem Weg zu einer bundesweit bedarfsdeckenden Palliativversorgung für schwerkranke Menschen jeden Lebensalters noch eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, so die DGP.

Bis Ende 2013 haben über 8.000 Ärztinnen und Ärzte bundesweit die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ erworben. Die Lehre der Palliativmedizin gehört verpflichtend als eigenständiges Querschnittsfach zur universitären Ausbildung von Medizinstudenten. Mehr als 20.000 Pflegende haben die ‘Palliative Care’‐Weiterbildung nach den anerkannten Kriterien der DGP und des DHPV durchlaufen. Für weitere Berufsgruppen existieren eigene Curricula.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: Ärztlich assistierter Suizid: Wenn die Ausnahme zur Regel wird http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... Suizid.pdf

Ärztlich assistierter Suizid – Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin:
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Sedierung in der Palliativmedizin – Leitlinie für den Einsatz sedierender Maßnahmen in der Palliativversorgung:
http://www.eapcnet.eu/LinkClick.aspx?fi ... 43nqYRA%3D

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Karin Dlubis-Mertens,
06.11.2014
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Assistierter Suizid: Hintze fordert Kammern zum Handeln auf

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2014, 08:06

Assistierter Suizid: Hintze fordert Kammern zum Handeln auf
Bundestags-Vize Peter Hintze (CDU) will nicht unter allen Umständen auf seinem Vorstoß für eine gesetzliche Zulassung
des ärztlich assistierten Suizid beharren - die Ärzte könnten auch ihr Berufsrecht ändern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=872 ... ung&n=3852
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Künast und Sitte präsentieren Thesenpapier

Beitrag von WernerSchell » 12.11.2014, 15:05

Sterbehilfe-Debatte: Künast und Sitte präsentieren Thesenpapier
Einen Tag vor der vierstündigen Bundestagsdebatte zum Thema Sterbehilfe stellen die Abgeordneten
Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Die Linke) heute ein gemeinsames Papier zum assistierten Suizid vor.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ung&n=3857
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Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 13.11.2014, 15:16

Lokale Nachrichten von Newss89.4
Das Radio im Rhein-Kreis Neuss


Sterbehilfe wird diskutiert

Der Bundestag diskutiert heute Vormittag über das Thema Sterbehilfe. Bei uns in Deutschland ist die Sterbehilfe verboten. Werner Schell vom Neusser Netzwerk "Pro Pflege" findet, dass das auch in Zukunft so bleiben sollte. Er fordert statt einer gesetzlichen Sterbehilfe eine bessere Betreuung vom Schwerstkranken. Also eine bessere Palliativmedizin und mehr Unterstützung für die Hospizarbeit. Der Bundestag will sich ab jetzt ein Jahr lang intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Eine endgültige Entscheidung zu dem Thema soll es im nächsten Herbst geben.
Quelle: http://www.news894.de/ 13-11-2ß14
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Re: Beihilfe zum Suizid - DHPV fordert bestimmte Verbote!

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2014, 07:31

Ärzte Zeitung online, 13.11.2014
Bundestag

Gutes Sterben - Braucht es neue Gesetze?
Mehr Palliativversorgung: Ja. Aber sind neue Regeln für den assistierten Suizid nötig? Der Bundestag ringt um eine Position.
BERLIN. Fast fünf Stunden offene Debatte, 48 Redebeiträge: Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag um Orientierung beim Thema Sterbehilfe und Sterbebegleitung gerungen.
Grundlage der Diskussion bildeten fünf Positionspapiere jeweils fraktionsübergreifender Gruppen. Einigkeit herrschte über den Ausbau der palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung und ein Verbot gewerblicher Sterbehilfevereine.
Die herausragende Rolle der Ärzteschaft dabei betonten alle Redner. "Ich möchte davor warnen, das persönliche Arzt-Patienten-Verhältnis zu verrechtlichen", warnte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn.
... (weiter lesen unter) ...
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ung&n=3861

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Sterbehilfe: Tod eines gepflegten Lebensendes / bpa lehnt aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab

Berlin (ots) - "Niemand darf sich anmaßen, über Leben und Tod zu entscheiden. Sterbehilfe lehnen wir ab", kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
(bpa), die aktuelle Auseinandersetzung um organisierte Sterbehilfe.
"Schwerkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase erfahren von Pflegediensten oder in Pflegeheimen die qualifizierte und umsorgende Pflege, die in dieser so schwierigen Zeit notwendig ist. In Heimen erleben sie oft schon nach kurzer Zeit, dass sich die vorher empfundene Einsamkeit durch neu geknüpfte Kontakte und zahlreiche Aktivitäten deutlich mindert. Dadurch entwickeln viele Pflegebedürftige wieder neue Perspektiven."

Meurer betont weiter: "Wir leisten täglich aktivierende Pflege und keine aktive Sterbeassistenz. Diese emotionalen Konflikte dürfen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keinesfalls zumuten."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.
030-30878860, http://www.bpa.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Ein Lebensende in Würde

Beitrag von WernerSchell » 21.11.2014, 16:02

ML mona lisa | 15.11.2014
Ein Lebensende in Würde
Was sagen Ärzte und Sterbehelfer?


Angst vor Schmerzen am Lebensende, davor, einer Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, nicht mehr selbstbestimmt leben zu können, das fürchten viele Menschen. Und in bestimmten Fällen möchten sie dann ihrem Leben selbst ein Ende setzen können, notfalls mit der Hilfe anderer. Kaum eine Frage polarisiert derzeit die Menschen in Deutschland so sehr wie diese: Darf man sein Ende selbststimmt in die Hand nehmen? Laut Umfragen sind zwei Drittel aller Deutschen für mehr Selbststimmung am Lebensende. ML sprach mit zwei Ärzten, Dr. Eckhard Nagel und Dr. Uwe-Christian Arnold, die zwei unterschiedliche Standpunkte zu diesem Thema vertreten.
... (weiter unter) ... http://www.zdf.de/ml-mona-lisa/sterbehi ... 07628.html
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