Sterbehilfe - „Patienten fürs Leben gewinnen“
Pressemitteilung vom 26.08.2014 -
http://www.uni-muenchen.de/forschung/ne ... hilfe.html
Der Deutsche Bundestag plant, ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe zu erlassen. LMU-Medizinethiker Dr. Ralf Jox hat im Team mit Wissenschaftlern aus den Bereichen Recht, Ethik und Palliativmedizin einen Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe entworfen, der im September als Buch erscheint. Im Interview erklärt er, warum die Legalisierung des assistierten Suizids Patienten und Ärzten helfen würde.
Warum schlagen Sie eine gesetzliche Regelung für den assistierten Suizid vor?
Dr. Ralf Jox: Wir möchten uns in die Diskussion mit einem Vorschlag aus wissenschaftlicher Perspektive einschalten. Es gibt eine große Rechtsunsicherheit bei Patienten, ihren Angehörigen und den Ärzten darüber, was am Lebensende erlaubt ist, insbesondere, wenn Menschen aufgrund einer schweren Erkrankung darüber nachdenken, sich das Leben zu nehmen und dafür Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wie ist die aktuelle gesetzliche Regelung für Ärzte und Angehörige bei der Sterbehilfe?
Der § 216 im Strafgesetzbuch verbietet die Tötung auf Verlangen. Wenn ein Patient darum bittet, von seinem Leiden „erlöst“ zu werden, darf der Arzt ihn nicht mit einer Giftspritze töten, wie das zum Beispiel in den Niederlanden möglich ist. Das wird auch so bleiben. Worum es aktuell geht, ist die Hilfe bei der Selbsttötung. Hier ist die Rechtslage in Deutschland sehr verzwickt. Ein Patient, der urteilsfähig ist und freiverantwortlich entscheidet, kann Hilfe von Ärzten und Angehörigen beim Suizid in Anspruch nehmen. Das ist strafrechtlich nicht verboten. Allerdings gibt es noch das Berufsrecht für Ärzte, das in dieser Frage einem Flickenteppich gleicht: Etwa die Hälfte der zuständigen Landesärztekammern verbietet den Ärzten Suizidhilfe, die andere Hälfte erlaubt sie.
Was heißt das nun für einen Angehörigen?
Die Selbsttötung an sich ist nicht strafbar, deswegen kann auch die Beihilfe dazu nicht unter Strafe gestellt werden. Allerdings liegt die Schwierigkeit in der Praxis: Wie will sich ein Angehöriger ein solches Mittel verschaffen, das ja verschreibungspflichtig ist? Lebt er zufällig in einem Bundesland, wo das ärztliche Berufsrecht liberal ist, kann er auf die Hilfe der Ärzte setzen. Dann tritt aber ein weiteres Problem hinzu: Nach dem Betäubungsmittelgesetz dürfen diese Medikamente nur zum Zweck der Heilbehandlung verschrieben werden, nicht aber für einen Suizid.
Zeigt Ihr Gesetzesvorschlag einen Ausweg aus dieser paradoxen Situation?
Ärzte und Betroffene brauchen Rechtssicherheit. Wir schlagen vor, die Suizidhilfe grundsätzlich unter Strafe zu stellen, aber Ausnahmen zuzulassen, die an bestimmte Sorgfaltskriterien geknüpft sind, ähnlich wie das in den USA in den Bundesstaaten Oregon und Washington der Fall ist. Der Arzt muss sich zum Beispiel überzeugen, dass der Patient an einer unheilbaren Erkrankung leidet, eine begrenzte Lebenserwartung hat und freiverantwortlich entscheidet. Zudem muss der Arzt über lebensbejahende Alternativen wie die Palliativmedizin aufklären, durch die Beschwerden gelindert werden können. Und seine Entscheidung muss von einem zweiten, unabhängigen Arzt überprüft werden, bevor er eine Substanz verschreiben darf, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegt. Wir stellen also strenge Bedingungen, unter denen ein Arzt Sterbehilfe leisten kann, im gleichen Zug wäre sie aber allen anderen, wie Sterbehilfevereinen oder Laien, verboten, solange sie nicht engste Angehörige sind.
Sie wollen also die Rolle der Ärzte bei der Sterbehilfe stärken?
Wenn die Gesellschaft Suizidhilfe erlaubt, ist sie in den Händen der Ärzte am besten aufgehoben. Selbstverständlich bleibt jeder Arzt frei, aus Gewissensgründen Nein zu sagen. Aber es ist der einzige Berufsstand, der die dafür nötigen Kompetenzen bündelt. Ärzte können am besten einschätzen, ob der Wunsch des Patienten freiverantwortlich ist oder auf einer psychischen Erkrankung beruht, wie absehbar das Lebensende ist und welche anderen Hilfen und Behandlungen noch möglich sind. Viele Ärztefunktionäre wehren sich momentan gegen diese Rolle. Aber es gibt Umfragen, wonach mehr als ein Drittel der Ärzte bereit wären, diese Aufgabe zu übernehmen.
Es gibt die Kritik, die Legalisierung von Sterbehilfe mache Ärzte zu „Tötungsassistenten“.
Ein Gesetz, das Sterbehilfe nur unter den genannten sehr strengen Bedingungen erlaubt, dient im Gegenteil dem Schutz des Lebens und kann Suizide verhindern. Ein solches Verfahren führt dazu, dass Patienten mit Ärzten offen und ohne Tabus über Todeswünsche sprechen. Dadurch können viele Patienten wieder für das Leben gewonnen werden. Den meisten reicht ein vertrauensvolles Gespräch, indem ihnen Möglichkeiten aufgezeigt werden, und die Gewissheit: Da gibt es noch einen letzten Ausweg. Die Erfahrungen mit der Sterbehilfe im US-Bundesstaat Washington zeigen, dass bis zu 80 Prozent der Patienten, die mit dem Wunsch nach Suizidbeihilfe an ihren Arzt herantreten, sich nach einem solchen Gespräch dagegen entscheiden. Es ist durchaus denkbar, dass einige dieser Menschen sich in einem restriktiven System, wie es zurzeit in Deutschland herrscht, unnötigerweise das Leben genommen hätten.
Wie viele Patienten denken überhaupt über Suizidbeihilfe nach?
Das ist schwer zu sagen. Es gibt für Deutschland bisher keine verlässlichen Daten dazu. Eine klare Regelung mit Kontrollen und Dokumentation würde es der Gesellschaft erlauben, sich Rechenschaft über die Häufigkeit von Suizidhilfe abzulegen. In einer Befragung von Patienten mit einer unheilbaren neurologischen Krankheit in der letzten Lebensphase hat sich gezeigt, dass trotz bester palliativmedizinischer Versorgung die Hälfte über assistierten Suizid nachdenkt. Aber aus Oregon, wo die Suizidhilfe seit 17 Jahren streng geregelt ist, wissen wir, dass nur zwei von Tausend Menschen tatsächlich durch Suizidhilfe sterben. Das sind meist Persönlichkeiten, die sehr großen Wert auf ihre Selbstbestimmung legen und bestimmte Vorstellungen von Würde haben. Meistens geht es dabei nicht um Schmerzen oder körperliche Beschwerden, die man behandeln kann, sondern um Situationen der Abhängigkeit, die diese Menschen nicht mehr erleben möchten.
Könnte die legale Suizidbeihilfe dazu führen, dass sich Patienten unter Druck fühlen, ihr Leben zu beenden?
Das ist eine ernstzunehmende Sorge. Doch die Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass dem nicht so ist. Wenn 0,2 Prozent der Sterbenden durch Suizidhilfe aus dem Leben scheiden und das im Schutzrahmen der ärztlichen Schweigepflicht geschieht, erzeugt dies keinen sozialen Druck. In Oregon etwa hat die Zahl der Suizide nicht zugenommen und sich nicht, wie manche befürchten, auf Menschen in Lebenskrisen ausgeweitet. Soweit es in unserer Gesellschaft eine inakzeptable Abwertung Kranker, Alter oder Behinderter gibt, entsteht sie ganz woanders, nämlich mitten im Alltag unserer Leistungsgesellschaft.
nh
PD Dr. med. Dr. phil. Ralf Jox leitet den Arbeitsbereich „Klinische Ethik“ am Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der LMU.
Publikation:
Gian Domenico Borasio, Ralf J. Jox, Jochen Taupitz, Urban Wiesing:
Selbstbestimmung im Sterben – Fürsorge zum Leben
Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids
Verlag W. Kohlhammer, 2014
Siehe auch den Buchtipp unter:
viewtopic.php?f=2&t=20601
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Dazu die Pressemitteilung vom Humanistischen Verband Deutschlands | 26. August 2014
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Allgemeine Kriminalisierung ist inakzeptabel
Sprecherin des Humanistischen Verband Deutschlands hält den am Dienstag in München vorgestellten Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe für verfehlt. Ausdrückliche Zustimmung gibt es in zwei Punkten.
„Diesem Vorstoß können wir uns nur in einzelnen Aspekten anschließen“, sagte Gita Neumann, Leiterin der Bundeszentralstelle Patientenverfügung und Sprecherin des Humanistischen Verbandes Deutschlands zum Thema Autonomie am Lebensende, am Dienstagnachmittag in Berlin. Sie sieht den heute in München vorgelegten Gesetzentwurf mit stark gemischten Gefühlen. Denn dabei handele sich „einerseits um einen wichtigen Vorstoß zur speziellen ärztlichen Suizidassistenz, andererseits ist die damit vorausgesetzte allgemeine Kriminalisierung der Suizidhilfe inakzeptabel.“
Die nun vorgestellten Regelungsvorschläge stammen aus der Feder von vier Wissenschaftlern, dem Palliativmediziner Gian Domenico Borasio, dem Medizinrechtler Jochen Taupitz und den beiden Ärzten und Medizinethikern Ralf J. Jox und Urban Wiesing.
Gita Neumann bemängelt ferner, dass die vorgeschlagene Regelung ausschließlich auf die ärztliche Suizidhilfe ausgerichtet ist und sehr restriktive Bedingungen vorsieht. Der Entwurf ist am Vorbild einiger US-Staaten orientiert, wo Suizidhilfe allerdings ansonsten verboten ist.
„Der Entwurf spiegelt eine Paradoxie der deutsche Rechtslage wider: Es soll etwas ausdrücklich erlaubt werden, was bei uns gar nicht verboten ist, nämlich die ärztliche Suizidassistenz , und es soll dafür etwas verboten werden, was bei uns bislang erlaubt ist, nämlich die Hilfe von jedermann bei einem freiverantwortlichen Suizid“, erklärte Neumann hier. Sie betonte: „Notwendig sind Regelungen, die auch eine Suizidkonfliktberatung durch gemeinnützige Organisationen einschließen. Eine Kombination des in der Schweiz geltenden und des US-amerikanischen Modells wäre dabei am sinnvollsten. Auf jeden Fall lehnen wir eine neue Kriminalisierung – wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen – entschieden ab. Die vorgeschlagene dreijährige Gefängnisstrafe würde ja ausdrücklich auch einen ärztlichen Suizidhelfer treffen, dessen sterbewilliger Patient nicht tödlich erkrankt ist, sondern beispielsweise unter qualvollen chronischen Altersbeschwerden leidet.“
„Wir wehren uns gegen eine Stimmung in der Politik und in der Ärzteschaft, die unbedingt irgendetwas verboten sehen will, das bisher erlaubt ist“, so Neumann.
Dem vielfach beschworenen Dammbruch sei ausschließlich mit einer besseren Suizidprophylaxe zu begegnen, sagte Gita Neumann weiter. Die Nachfrage nach angeblich hoch problematischen Suizidhilfe-Vereinen würde sich dadurch deutlich vermindern.
Zustimmung zu dem Entwurf der Wissenschaftler äußerte Neumann in zwei Punkten: der Strafbarkeit der Suizidhilfe für Kinder und dem Verbot anstößiger gewerblicher Werbung. Hier hatte der Humanistische Verband Deutschlands bereits im Jahr 2012 einen konkreten Regelungsvorschlag vorgelegt und der damaligen Bundesjustizministerin unterbreitet.
Weiterführende Informationen
Politik muss Menschenwürde und Autonomie schützen:
http://www.humanismus.de/node/1781
Suizidwillige ernstnehmen:
http://www.humanismus.de/node/1130
Über den HVD
Der HVD ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.
Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei an religiösen Glaubensvorstellungen zu orientieren.
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Arik Platzek
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