Arztbesuche - Hausbesuche bei schwerer Erkrankung?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
treffies
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 01.03.2012, 21:07

Arztbesuche - Hausbesuche bei schwerer Erkrankung?

Beitrag von treffies » 01.05.2014, 17:37

Arztbesuche - Hausbesuche bei schwer Erkrankung?

Ein großes Problem sind Arztbesuche. Wenn die körperlichen Anstrengungen zu groß sind,
geht man einfach nicht mehr zum Arzt. Warum kommt der Arzt nur ins Haus, wenn es um
schwere Erkrankungen geht?
Rudi

Herbert Kunst
phpBB God
Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

Arztbesuche - Hausbesuche bei schwerer Erkrankung?

Beitrag von Herbert Kunst » 02.05.2014, 06:55

Hallo Rudi,
grundsätzlich ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung so geregelt, dass die Patienten
den Arzt in der Praxis aufzusuchen haben. Dazu sind die Arztpraxen mit ihren täglichen Sprech-
stundenzeiten eingerichtet. Außerhalb dieser Zeiten steht ein Notdienst der Ärzteschaft zur Verfügung.
Soweit es eine Notwendigkeit gibt, muss der Arzt (auch Facharzt) Hausbesuche durchführen. Die
Erfordernisse ergeben sich immer aus den Einzelumständen (Unfall, plötzliche schwere Erkrankung usw.).
Dass sich Ärzte gelegentlich wenig geneigt zeigen, solche Hausbesuche durchzuführen, ist bekannt. Es gab
dieserhalb auch wiederholt Beiträge in diesem Forum. Entsprechende Hinweise habe ich unten angefügt.
Sollte es im Einzelfall zu unerfreulichen Kontroversen wegen eines notwendigen Hausbesuches kommen,
kann sich ein Patient beschwerdeführend an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung oder an die
Krankenkasse wenden. Allerdings sollte man bei solchen Beschwerden berücksichtigen, dass das Vertrauens-
Verhältnis zwischen Arzt und Patient schnell in die Brüche gehen kann.
Gruß
Herbert Kunst



Hausbesuche der Ärzte ist Pflicht !
viewtopic.php?f=2&t=868&hilit=Hausbesuchspflicht

Verpflichtung zum Hausbesuch?
viewtopic.php?f=2&t=17253&hilit=Hausbesuchspflicht

Hausbesuchspflicht - Rechtslage verdeutlicht !
viewtopic.php?f=2&t=17519&hilit=Hausbesuchspflicht

Ärzten obliegt grundsätzlich eine Hausbesuchspflicht
viewtopic.php?f=2&t=12814&hilit=Hausbesuchspflicht
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rauel Kombüchen
phpBB God
Beiträge: 542
Registriert: 15.11.2005, 15:04

Ärzte müssen auch Hausbesuche durchführen ....

Beitrag von Rauel Kombüchen » 02.05.2014, 09:15

Ein weiterer Lese-Hinweis von mir:
Der Arzt muss grundsätzlich Hausbesuche durchführen:
Die ambulante Gesundheitsversorgung der Patienten
muss auch außerhalb der Sprechstunden gewährleistet sein!

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... esuche.php

Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Heimbesuche: Bei der Abrechnung lauern Tücken

Beitrag von WernerSchell » 05.01.2015, 07:40

Heimbesuche: Bei der Abrechnung lauern Tücken
Behandeln Ärzte Patienten in Heimen, so müssen sie bei der Abrechnung penibel auf die Details der Visite achten.
Knifflig ist etwa die essenzielle Fragestellung, wann ein solcher Besuch dringend notwendig war.
Ein Medizinrechtler gibt Tipps. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... ung&n=3951
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten