Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht!

Beitrag von Lutz Barth » 31.03.2014, 11:43

Buchempfehlung!

Wir sollen sterben wollen – Warum der Suizid verboten werden muss (A. Krause Landt)
und
Todes Helfer
Warum der Staat mit dem neuen Paragraphen 217 StGB die Mitwirkung am Suizid fördern will (A. W. Bauer)
Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, Leipzig 2013
>>> http://www.manuscriptum.de/edition-sond ... erbehilfe/ <<<

Kurze Anmerkung (L. Barth, 31.03.14):

„Eine derartige Komposition lässt den Leser großes erwarten. Um es gleich vorweg zu nehmen, die Erwartungen des Lesers werden nicht enttäuscht. Wiewohl das Buch ein ordentliches Stück Lesearbeit erfordert. Es ist schon allein vom Thema her garantiert, dass es keine leichte Kost sein kann. Ein durch und durch lobenswertes Unterfangen der Autoren ist es, sich dieser hochemotionalen Fragestellung so sachlich und nüchtern, wenn auch zuweilen sehr pointiert anzunehmen“, so die Einschätzung von P. Winnemöller (siehe dazu online unter >>> http://blog.peter-winnemoeller.de/?p=4250 <<<).

Winnemöller weiter: „Mit Blick auf den drohenden Dammbruch in unserer Kultur kann man unserem Land nur wünschen, dass dieses Buch es eine weite Verbreitung und Rezeption findet.“ (s.o.)

Nun – in der Tat mag dieses Buch eine weite Verbreitung gefunden haben und vielleicht angesichts der gegenwärtigen Sterbehilfedebatte auch weiterhin noch finden, offenbart es doch die Gesinnung von zwei Autoren, die unsäglicher nicht sein kann.
Kaum ein Buch hat mich in den letzten Jahren derart auf die „Palme gebracht“, wie das von Winnemöller mit wohlbedachten Worten zum Lesestudium angepriesene Gemeinschaftswerk der Autoren A. Krause Landt und Axel W. Bauer.

Wahrlich, die geneigte Leserschaft darf auf „Großes“ hoffen und sie wird beileibe nicht enttäuscht werden: Nicht die sachliche und nüchterne Darstellung erweist sich hierbei als „großartig“, sondern die Kunst des ethischen Überzeugungstäters, sich schlicht und ergreifend mit platten „Gedankenkonstruktionen“ und ihren kurzweiligen historischen Kontextualisierungen zu der unsäglichen deutsche Vergangenheit über fundamentale Grundrechte hinwegzusetzen, deren vollen Tragweite und Bedeutung die beiden Autoren im aufgeklärten 21. Jahrhundert nicht ansatzweise verinnerlicht, geschweige denn deren Rechtsgrund rechtsdogmatisch verstanden haben dürften.

Die Beiträge sind aus meiner Sicht eine „Kampfansage“ an den rechtsethischen Sachverstand insbesondere der Juristen, aber auch der aufgeklärten Medizinethiker, so dass diese sich nochmals in einer leidigen Debatte um die Liberalisierung der Sterbehilfe positionieren sollten.

Das Buch ist in der Tat eine „schwere Kost“ – freilich nicht wegen der vermeintlichen Kompliziertheit des Themas, sondern vor allem wegen der populistischen und in Teilen demagogischen Aufbereitung eines letzten Tabus, welches es scheinbar um das christliche Menschenbild und einer wertkonservativen Ideologie willen zu verteidigen gilt: das „(Selbst-)Tötungsverbot“.

Es kostet „Kraft“, das Buch zu lesen, aber es dürfte sich als lohnend für die Debatte um die Sterbehilfe erweisen: Die Beiträge dokumentieren eindrucksvoll, dass die aufgeklärten Bürgerinnen und Bürger darauf drängen müssen, dass der parlamentarische Gesetzgeber nicht den Horrorvisionen einzelner ethischer Überzeugungstäter aufsitzt, so dass künftig das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Menschen nicht vor dessen „Leiber“ zu Grabe getragen wird.

In den Beiträgen wird das Selbstbestimmungsrecht und damit die Autonomie des Menschen mehr als nur „zur kleinen Münze“ geschlagen und spätestens an diesem Punkte muss dann heftige Kritik erlaubt sein.

In diesem Sinne empfehle ich ausdrücklich die Schriften der beiden Autoren in ihrem Buch zum Lesen, damit wir auch alle wissen, wovon die Sterbehilfegegner reden und wovon diese schlicht keine Sachkenntnis haben.

Mit welcher Leichtigkeit hier über verfassungsrechtliche Fragen hinweggefegt wird, ist durchaus beängstigend und es fragt sich, ob solche Beiträge in der Sache ernst genommen werden können, sehen wir mal von der Glaubens- und „Wissenschaftsfreiheit“ und dem Irrationalitätsprivileg der ethischen Überzeugungstäter ab.

Eine derartige „Komposition“ ist nicht nur beängstigend, sondern hat bei mir persönlich zu einer „chronischen Verstimmung“ geführt, die sich immer dann bemerkbar macht, wenn ich über das Thema der Sterbehilfe selbst einen Beitrag verfasse.

Mit Verlaub: So geht das nicht, meine Herren Krause Landt und Bauer!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Antworten