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Hilfe zum selbstbestimmten Sterben muss straffrei bleiben

Verfasst: 12.03.2014, 19:31
von Presse
Pressemitteilung 12. März 2014
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"Hilfe zum selbstbestimmten Sterben muss straffrei bleiben"

10 Leitsätze für Selbstbestimmung bis zum Lebensende von breitem Bündnis am Mittwoch in Berlin vorgestellt - gegen die geplante Kriminalisierung von Suizidhilfe in Deutschland.

Über zwei Drittel der Bevölkerung wünschen sich bei schwerster Erkrankung die Möglichkeit, auch mit ärztlicher Hilfe ihr Leiden abkürzen zu können. Tatsächlich findet sich aber heute kaum ein Mediziner, der darüber überhaupt nur zu sprechen bereit ist. Diese für viele Menschen äußerst problematische Situation soll zukünftig noch verschärft werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat gefordert, jede Form "organisierter" Suizidhilfe zu verbieten. Ein im Februar aus Unionskreisen angekündigter Gesetzesentwurf sieht vor, sogar Suizidhilfe durch einzelne Ärzte strafbar zu machen.

Das darf nach Auffassung eines breiten Bündnisses humanistischer Organisationen nicht hingenommen werden. Sie fordern, die derzeit geltende Straffreiheit der Suizidhilfe in keiner Weise einzuschränken. Suizidhilfe ist bei einem freiwillensfähigen Patienten bisher keine Straftat, weder bei Einzelpersonen noch bei Sterbebegleitung, die von Vereinen organisiert wird.

"Wir wollen Politik, Ärzte und Öffentlichkeit davon überzeugen, dass neue Verbote der falsche Weg sind", sagte Ingrid Matthäus-Maier, Koordinatorin des neuen Bündnisses, bei der Vorstellung der Leitsätze am Mittwoch in Berlin. "Verschärfte Strafgesetze lösen keinesfalls die tatsächlichen Probleme, die die Selbstbestimmung am Lebensende und ein Sterben in Würde hierzulande verhindern."

Die nun vorgestellten Leitsätze werden von

- Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben
- Humanistischer Verband Deutschlands
- Giordano-Bruno-Stiftung
- Humanistische Union
- Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften
- Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten
- Bund für Geistesfreiheit Bayern

getragen. Die Leitsätze unterstreichen das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Autonomie und Gewissensfreiheit und sie fordern die Politik auf, dem Willen und den tatsächlichen Bedürfnissen des Einzelnen klaren Vorrang zu garantieren.

Gita Neumann vom Humanistischen Verband warnte bei der Vorstellung der Leitsätze vor Folgen einer Kriminalisierung: "Ein Strafbarkeitsparagraph als Damoklesschwert führt nur zu neuer Tabuisierung und Sprachlosigkeit. Suizidgefährdete oder sterbewillige Patienten werden sich noch weniger trauen, sich mit existenziellen Nöten an einen Arzt ihres Vertrauens zu wenden. Im Ergebnis wird ihr Gedankenkreis immer enger, es kommt zu einsamen und auch furchtbaren Suiziden." Erst der respektvolle Umgang mit diesen Menschen eröffne oft Türen, um Alternativen überhaupt vorzustellen. Denn vielen seien die Möglichkeiten der Palliativversorgung, der Patientenverfügung oder auch der hospizlichen Besuchsdienste noch unbekannt.

"Es gibt keinen Gegensatz zwischen palliativ-medizinischer Hilfe einerseits und der Zulässigkeit organisierter Suizidbeihilfe, und er sollte vor allem nicht künstlich konstruiert werden", unterstrich Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union bei der Vorstellung der Leitsätze im Haus der Bundespressekonferenz.

Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, betonte abschließend: "Menschen, die ihren Leidenszustand nicht mehr mit ihren persönlichen Wertvorstellungen in Einklang bringen können, sollen ohne Bevormundung durch Außenstehende oder moralische Schuldzuweisungen Andersdenkender ihren Leidens- und Sterbeprozess eigenverantwortlich abkürzen können. Kompetente, fachlich qualifizierte Hilfe zur Ermöglichung selbstbestimmten Sterbens muss straffrei bleiben."

Weiterführende Informationen
Die 10 Leitsätze finden Sie ab sofort unter http://www.mein-ende-gehoert-mir.de

Über den HVD
Der HVD ist eine Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik und eine Kultur- und Interessenorganisation von Humanistinnen und Humanisten in Deutschland. Der Verband hat sich eine überparteiliche, föderalistische und demokratische Organisation gegeben, die Kultur- und Bildungsangebote sowie soziale Unterstützung und Beratung anbietet.

Zweck des Verbandes ist die Förderung von Humanismus und Humanität auf weltlicher Grundlage. Wir sind der Überzeugung, dass ein moderner praktischer Humanismus im Kern darin besteht, dass Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben führen und einfordern, ohne sich dabei an religiösen Glaubensvorstellungen zu orientieren.
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Arik Platzek
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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10-Punkte-Plan zur Suizidbeihilfe

Verfasst: 12.03.2014, 19:34
von Presse
Humanistische Organisationen: 10-Punkte-Plan zur Suizidbeihilfe
In die Debatte um Sterbehilfe schalten sich nun die humanistischen Organisationen ein.
Heute präsentieren sie einen 10- Punkte-Plan zur Suizidbeihilfe.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=857 ... ung&n=3345

Sterbehilfe - Front gegen Verbot der Beihilfe zum Suizid

Verfasst: 13.03.2014, 07:57
von Presse
Ärzte Zeitung online, 12.03.2014

Sterbehilfe - Front gegen Verbot der Beihilfe zum Suizid
Die Regelungen zur Sterbehilfe wollen Unionspolitiker schärfer fassen: So soll gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden.
Sieben humanistische Organisationen wehren sich gegen den Vorstoß und haben ein Zehn-Punkte-Papier vorgelegt.

BERLIN. Sieben Verbände gehen gegen die Pläne der Regierung zur Sterbehilfe auf die Barrikaden.
Hierzu haben sie am Mittwoch in Berlin zehn Leitsätze gegen ein strafgesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid vorgestellt.
... (mehr) .... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=857 ... ung&n=3346

Re: Hilfe zum selbstbestimmten Sterben muss straffrei bleibe

Verfasst: 14.03.2014, 05:55
von Lutz Barth
Zehn-Punkte-Papier verschiedener humanistischer Verbände gegen neues Suizid-Strafgesetz – ein „zahnloser Tiger“?

Dass einige Verbände im Begriff sind, eine Allianz gegen ein verschärftes Sterbehilfeverbot zu schmieden, ist begrüßenswert, wenngleich doch Mathias Kamann in seinem Artikel (in Die WELT v. 13.03.14, Zehn-Punkte-Papier gegen neues Suizid-Strafgesetz) es auf den Punkt gebracht hat: Allein das Votum gegen eine strikte Verbotsregelung des organisierten Suizids bei einem gleichzeitigen Verzicht eines Regelungsvorschlags dürfte die politisch Verantwortlichen letztlich unbeeindruckt lassen.

Mit dem „Zehn-Punkte-Papier“ haben sich m.E. die Verbände keine besonderen Meriten verdient, entsteht doch der Eindruck, als handele es sich hierbei zunächst auch „nur“ um Botschaften, die noch einer entsprechenden Fundierung bedürfen und so insgesamt dazu beitragen, dass der Sterbehilfediskurs nach wie vor wissenschaftlich „unterbelichtet“ bleibt.
Es reicht nach einer jahrzehntelangen Debatte nicht zu, wenn die Befürworter oder Gegner einer liberalen Sterbehilferegelung sich „schlicht“ auf zentrale Grundrechte berufen, ohne hierzu eine dezidierte rechtsdogmatische Auffassung darzulegen.

Es ist ein fataler Irrtum zu glauben, als sei es mit der Erwähnung der „Würde des Menschen“ und der „Gewissensfreiheit“ getan, um im Diskurs die politischen Verantwortlichen von einer liberalen Regelung überzeugen zu können.

Angesichts des Umstandes, dass allen voran die humanistischen Verbände seit Jahren im Begriff sind, eine liberale Position einzunehmen, hätte man/frau mehr Substanz für die kommende Debatte erwarten dürfen und es bleibt zu hoffen, dass es den Verbänden in naher Zukunft gelingt, mit dogmatischer Schärfe in einem verfassungsrechtlich bedeutsamen Diskurs über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten oder sterbenden Menschen Position zu beziehen, die gleichsam als Orientierung für die Parlamentarier sachdienlich ist.

Die gegenwärtig brennenden Fragen im Diskurs bleiben auch nach dem „Zehn-Punkte-Papier“ unbeantwortet, als da wäre das demokratiepolitische Argument etwa der BÄK, wonach die Mehrheit eine entsprechende Verbotsnorm der ärztlichen Suizidassistenz verabschiedet hat. In diesem Sinne wäre es zugleich sinnvoll gewesen, die Frage zu beantworten, ob das ärztliche Berufsrecht etwas verbieten darf, was strafrechtlich nicht verboten ist.

Der pauschale Hinweis auf die „Gewissensfreiheit“ (auch der Ärzteschaft) darf nicht darüber hinweg täuschen, dass es durchaus dogmatische Hürden gibt, die auch von den Befürwortern einer Liberalisierung der Sterbehilfe zu nehmen sind.

Die humanistischen Verbände sollten nicht der schlechten Manier so mancher Ärztefunktionäre, Politiker, Ethiker oder Theologen folgen, „Sonntagsreden“ zu schwingen, sondern vielmehr „Butter bei die Fische zu bringen“, wie wir Norddeutsche zu sagen pflegen.

Todeswunsch und Lebenswille: ...

Verfasst: 25.03.2014, 08:31
von Presse
Todeswunsch und Lebenswille: Beides zur gleichen Zeit ist möglich
von Bülent Erdogan-Griese
Vor kaum einem anderen Schicksal haben die Deutschen so viel Angst, wie im Alter dement zu werden, an unerträglichen Schmerzen zu leiden, hinfällig zu werden,
ihre Selbstbestimmung zu verlieren – und anderen dabei auch noch zur Last zu fallen. Folge sind regelmäßig wiederkehrende öffentliche Debatten um den ärztlich assistierten Suizid,
so auch auf einer Fachtagung für Geriatrie in Köln.
... (mehr) ... http://www.aekno.de/page.asp?pageID=10993&noredir=True

Ethikrat für ärztliche Suizid-Hilfe in Ausnahmefällen

Verfasst: 30.03.2014, 16:32
von WernerSchell
„Nicht abwendbares Leid“
Ethikrat für ärztliche Suizid-Hilfe in Ausnahmefällen

München. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, ist dafür, ärztlich assistierten Suizid in Ausnahmefällen zuzulassen und straffrei zu stellen.
Sie warb jedoch ausdrücklich für eine „Kultur des Lebens“.
Woopen sagte dem Magazin „Focus“: „Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz aller Bemühungen beständig bleibt und die aufgrund von schwerem,
nicht abwendbarem Leid ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollte der Arzt seinem Gewissen folgen dürfen.“
... (weiter lesen unter) .... http://www.noz.de/deutschland-welt/poli ... mefallen-1

Ethikrat-Vorsitzende für ärztliche Suizid-Hilfe in Extremfäl

Verfasst: 02.04.2014, 07:36
von Presse
Ethikrat-Vorsitzende für ärztliche Suizid-Hilfe in Extremfällen
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, plädiert dafür, in extremen Ausnahmefällen
ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zuzulassen und straffrei zu stellen.
„Für die wenigen Menschen, deren Todeswunsch trotz ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... remfaellen

Kauder: Sterbehilfegesetz kommt im Herbst
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -im-Herbst
Sterbehilfe: Hüppe fordert strenges Gesetz
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... terbehilfe
Sterbehilfe-Debatte nach der Sommerpause
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ommerpause

Re: Hilfe zum selbstbestimmten Sterben muss straffrei bleibe

Verfasst: 09.04.2014, 16:08
von Lutz Barth
Forderung von Medizinethiker Wiesing: Ärzte sollen Sterbehilfe leisten

Der Medizinethiker Urban Wiesing will die organisierte Sterbehilfe in die Hand von Ärzten legen. Mit seiner Forderung stellt er sich gegen den Bundesärztetag und Gesundheitsminister Hermann Gröhe.
Quelle: Tagesspiegel v. 09.04.12 >>> http://www.tagesspiegel.de/politik/ford ... 38966.html <<< (html)

Kurze Anmerkung L. Barth (09.04.14):


„Wenn sich die Ärztekammern nicht konstruktiv einigen, dann sind neue Organisationen nötig, unter einer strikten Vorgabe: Sie müssen die gleichen Sicherheitsstandards gewährleisten“, so Urban Wiesing.

Dem Statement von Urban Wiesing, der im Übrigen den letzten Vorsitz in der bei der BÄK eingerichteten Zentralen Ethikkommission inne hatte, überzeugt, auch wenn es m.E. nicht an einer „konstruktiven Einigung“ der Landesärztekammern scheitern sollte.

Entgegen der insbesondere von der BÄK favorisierten und kompromisslosen Linie, an dem Verbot der ärztlichen Suizidassistenz festhalten zu wollen, sind in erster Linie die Landesärztekammern dazu aufgerufen, den Grundrechtsschutz ihrer Mitglieder verfassungskonform zu wahren, aber auch die eigenen Grenzen der Normsetzungskompetenz entsprechend zu verinnerlichen.

Die verordnete und qua ärztliches Berufsrecht abgesicherte ärztliche Standesethik darf nicht gleichsam als Damoklesschwert über die Köpfe derjenigen Ärzte schweben, die es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten und sterbenden Patienten eine entsprechende Assistenz zu übernehmen.

Eine Regelung analog der Mitwirkung der Ärzteschaft bei einem Schwangerschaftsabbruch trägt dem hohen Grundrecht der ärztlichen Gewissensfreiheit hinreichend Rechnung, auch wenn insoweit es angeraten erscheint, dass hier der parlamentarische Gesetzgeber mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes und der insoweit tangierten Grundrechte tätig werden sollte.

Allerdings wäre es allemal zu begrüßen, wenn das ärztliche Berufsrecht (auch in der Musterberufsordnung) entsprechende Signale aussenden würde, so dass der Gesetzgeber im Übrigen die weiter einschlägigen rechtlichen Regelungen erlassen kann, die sich u.a. bereits aus dem sog. Alternativentwurf eines Gesetzes zur Sterbehilfe ergeben.

Sofern die organisierte Suizidassistenz ausschließlich der Ärzteschaft anvertraut wird, sind weitergehende Diskussionen mit Blick auf die ansonsten zu verbietende kommerzielle und organisierte Suizidassistenz eher unspektakulär zu führen, da der Gesetzgeber durchaus die Möglichkeit hat, „nur“ einer bestimmten Berufsgruppe die Möglichkeit zur Suizidassistenz einzuräumen.

Soweit ersichtlich, kann der von Wiesing und im Übrigen von anderen Ethikern und Mediziner vorgeschlagene Weg einen Kompromiss in der zähen Debatte darstellen, der gleichsam einen Minimalkonsens verbürgt, wonach im Übrigen „Sterbehilfegesellschaften“ und/oder andere Organisationen obsolet werden würden.

Die Debatte wäre um vieles einfacher zu führen und es bleibt die Hoffnung, dass allen voran die Landesärztekammern nicht der Charmeoffensive der DGP erliegen, die diametral entgegensetzt eine flächendeckende Einführung des Verbots der ärztlichen Suizidhilfeassistenz fordert.

Die individuelle arztethische Entscheidung führt nicht zur Fremdbestimmung der Ärzteschaft durch den Sterbewunsch eines schwersterkrankten Patienten und bei einer intensiveren „ethischen Reflexion“ wird sicherlich auch die DGP zur Erkenntnis gelangen, dass eine arztethische Werthaltung nicht durch eine ethisches Zwangsdiktat vermittelt werden kann, weil insoweit hier die individuelle ärztliche Gewissensfreiheit auch einer kammerspezifischen ethischen Gehorsamspflicht deutliche Grenzen aufzeigt! Die Arztethik wird sich an den rechtsethischen Präferenzen vornehmlich des Grundgesetzes messen lassen müssen und bezieht von dieser Warte aus auch ihre richtungsgebenden Impulse, die angesichts eines modernen Grundrechtsschutzes unhintergehbar sind!

Sterbehilfe - Unter dem Deckmantel des Altruismus?

Verfasst: 17.04.2014, 07:38
von Presse
Ärzte Zeitung online, 17.04.2014
Sterbehilfe - Unter dem Deckmantel des Altruismus?
Ein alleiniges Verbot der gewerblichen Beihilfe zur Selbsttötung reicht aus Sicht des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes nicht aus.
Er fürchtet, dass dann trotzdem organisierte Angebote unter Vorspiegelung altruistischer Motivation geschaffen werden.
... (mehr) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ung&n=3420

Ein Drittel der Deutschen will im Hospiz sterben

Verfasst: 22.04.2014, 06:22
von Presse
Umfrage: Ein Drittel der Deutschen will im Hospiz sterben, 02/2014
"Wie wollen die Deutschen sterben? Die Mehrheit wünscht sich laut einer Umfrage, im Moment des Todes nicht allein zu sein, die meisten möchten
vom Lebenspartner begleitet werden. Fast jeder Dritte bevorzugt einen Tod im Hospiz..." (quelle: spiegel-online).
... mehr ...
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 54209.html

Sterbehilfe muss Tabu bleiben

Verfasst: 23.04.2014, 06:36
von Presse
Kardinal Marx: Sterbehilfe muss Tabu bleiben
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Münchner Kardinal Reinhard Marx,
hat eine breite gesellschaftlich Debatte über die Sterbehilfe in Deutschland gefordert.
Eine Lockerung des Sterbehilfeverbots sei „ein Signal, das ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bu-bleiben

Ethikrat-Vorsitzende für ärztliche Suizid-Hilfe in Extremfällen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... remfaellen
Kauder: Sterbehilfegesetz kommt im Herbst
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... -im-Herbst

Re: Hilfe zum selbstbestimmten Sterben muss straffrei bleibe

Verfasst: 27.04.2014, 04:44
von Lutz Barth
„Faule Eier“ im Osternest?

Mit Verlaub: Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz sollte nicht der schlechten Manier mancher Ethiker folgen und den Schwersterkrankten und Sterbenden eine „egoistische Haltung“ vorwerfen. Diejenigen, die da meinen, das ein schwersterkrankter und sterbender Mensch gleichsam ein „egozentrischer Individualist“ sei, haben nicht im Grundsatz die Bedeutung des Rechts auf freie Selbstbestimmung erkannt. Der Sterbende ist nicht verpflichtet, einer ansonsten für unverdächtig zu haltenden „Kultur des Lebens“ und damit den sozialethischen Implikationen einer „Wertgemeinschaft“ zu entsprechen.

Es ist ein Übel unserer Zeit, dass allen voran wertkonservative Ethiker und freilich auch Theologen meinen, die Schwersterkrankten und Sterbenden am Ende ihres sich neigenden Lebens für ein scheinbar höheres Ideal instrumentalisieren zu können.

Auch Kardinal Marx bleibt aufgerufen, die Grundrechte der Schwersterkrankten und Sterbenden schlicht zu respektieren und sein Ruf nach einer „breiten gesellschaftlichen Debatte“ dokumentiert zugleich, dass die Kirche offensichtlich den Diskurs der letzten Jahrzehnte über das frei verantwortliche Sterben verdrängt hat. Die Motive für das „Vergessen“ einer manchmal sehr anstrengenden Debatte mögen auf der Hand liegen, wird doch angesichts der im deutschen Bundestag herrschenden „Machtverhältnisse“ alles darauf gesetzt, dass die Abgeordneten sich mehrheitlich gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe aussprechen werden.

Es ist nicht nur bedauerlich, sondern höchst ärgerlich, dass die Kirchen im aufgeklärten 21. Jahrhundert noch immer nicht verstanden haben, dass Grundrechte subjektive Rechte sind, mögen diese auch vermeintlich „egoistischen Zielen“ dienen. Schwersterkrankte sterben keinen sozialethisch gewünschten kollektiven Tod, sondern dürfen frei über ihren Abschied aus dem Leben entscheiden!

Dass dies nicht akzeptiert wird, ist schlicht unverschämt und offenbart eine Gesinnung der Lebensschützerfraktionen, die auf das Schärfste zu kritisieren ist.

Auch Kardinäle sollten sich gelegentlich eines Literaturstudiums unterziehen und sie werden dabei sicherlich zur Erkenntnis gelangen, dass Grundrechte „nur“ in einem sehr begrenzten Umfange „objektivierbar“ sind: Grundrechte bleiben in erster Linie subjektive Rechte! Punkt um! Dies als „Egoismus“ diskreditieren zu wollen, war, ist und bleibt ungebührlich und mit so mancher Osterbotschaft der verfassten Amtskirchen und ihrer Würdenträger wurde vielmehr ein „faules Ei“ ins Osternest gelegt!

L. Barth

Sterbehilfe-Gesetz kommt erst im Herbst 2015

Verfasst: 30.04.2014, 06:26
von Presse
Beschlossen: Sterbehilfe-Gesetz kommt erst im Herbst 2015
Die Faktionen der großen Koalition wollen über ein Gesetz zur Sterbehilfe erst im kommenden Frühjahr diskutieren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=859 ... ung&n=3441

Koalition will Palliativmedizin stärken

Verfasst: 30.04.2014, 12:09
von WernerSchell
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet:

Koalition will Palliativmedizin stärken
Die große Koalition will die Hospize und die Versorgung unheilbar kranker Menschen in Deutschland stärken.
„Sterben darf nicht im Verborgenen, ausgelagert in Institutionen, stattfinden, sondern ist Teil des Lebens“, heißt es nach ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... n-staerken

Dossier: Umgang mit Sterben
http://www.aerzteblatt.de/dossiers/umgangmitsterben
Deutsche halten Versorgungsqualität am Lebensende für ausbaufähig
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... sbaufaehig
Kardinal Marx: Sterbehilfe muss Tabu bleiben
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... bu-bleiben

Sterbehilfe - SPD-Politikerin will Freiräume für Ärzte

Verfasst: 24.07.2014, 06:25
von Presse
Ärzte Zeitung, 24.07.2014

Sterbehilfe - SPD-Politikerin will Freiräume für Ärzte

BERLIN. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese lehnt - anders als Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) - ein strafrechtliches Verbot von Sterbehilfe-Vereinen ab.
Es sollten "ärztliche Entscheidungsspielräume in extremen Notlagen offengehalten werden", sagte sie der "Welt". Sie plädierte dafür, die Arbeit von Sterbehilfevereinen mit Hilfe
des Vereinsrechts oder des Betäubungsmittelrechts zu unterbinden. Dies lasse sie prüfen, so Griese.
... (mehr) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=865 ... ung&n=3616