Pauschalvergütung für palliativmedizinische Leistungen ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Pauschalvergütung für palliativmedizinische Leistungen ...

Beitrag von WernerSchell » 02.12.2013, 12:59

"Ethisch völlig inakzeptabel" / Scharfe Kritik an der Pauschalvergütung für palliativmedizinische Leistungen

Baierbrunn (ots) - Mit scharfen Worten kritisiert der international renommierte Palliativmediziner Professor Gian Domenico Borasio die Bezahlung der palliativmedizinischen Versorgung in Krankenhäusern durch Fallpauschalen. "Sie setzen einen finanziellen Anreiz für ein fallpauschalenverträgliches Frühableben", sagt er in der "Apotheken Umschau". Fallpauschalen dienten dazu, die Krankenhaus-Liegezeiten zu verkürzen und Kosten zu sparen. "Bei Patienten im Sterbeprozess sind sie daher ethisch völlig inakzeptabel." Die Leistungen, die ein Schwerkranker an seinem Lebensende benötige, seien zu unterschiedlich, als dass eine Pauschale als Mittelwert gefunden werden könne. Borasio schlägt vor, die Vergütung flexibler zu gestalten, zum Beispiel nach abgestuften Tagespauschalen. In der Schweiz und Australien funktioniere dieses System.

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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 12/2013 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteiung vom 01.12.2013 Wort und Bild - Apotheken Umschau
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Cicero
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Re: Pauschalvergütung für palliativmedizinische Leistungen .

Beitrag von Cicero » 15.12.2013, 15:26

WernerSchell hat geschrieben:"Ethisch völlig inakzeptabel" / Scharfe Kritik an der Pauschalvergütung für palliativmedizinische Leistungen
... Mit scharfen Worten kritisiert der international renommierte Palliativmediziner Professor Gian Domenico Borasio die Bezahlung der palliativmedizinischen Versorgung in Krankenhäusern durch Fallpauschalen. "Sie setzen einen finanziellen Anreiz für ein fallpauschalenverträgliches Frühableben", sagt er in der "Apotheken Umschau". Fallpauschalen dienten dazu, die Krankenhaus-Liegezeiten zu verkürzen und Kosten zu sparen. "Bei Patienten im Sterbeprozess sind sie daher ethisch völlig inakzeptabel." Die Leistungen, die ein Schwerkranker an seinem Lebensende benötige, seien zu unterschiedlich, als dass eine Pauschale als Mittelwert gefunden werden könne. Borasio schlägt vor, die Vergütung flexibler zu gestalten, zum Beispiel nach abgestuften Tagespauschalen. In der Schweiz und Australien funktioniere dieses System. ...
Die von Dr. Borasio, einem excellenten Kenner der Palliativmedizin, gemachten Vorschläge sind richtig und müssen von den politisch Verantwortlichen aufgegriffen werden.
Wenn ich das richtig sehe, bietet die Koalitionsvereinbarung dazu eine gute Grundlage.
Cicero
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WernerSchell
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Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2014, 18:14

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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16.01.2014

An die
Abgeordneten des Landtages von Nordrhein-Westfalen



Palliativversorgung und Hospizarbeit ausweiten - Vorschriften für das Land Nordrhein-Westfalen präzisieren bzw. erweitern !


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen liegt u.a. ein Gesetzentwurf vor, durch den das Wohn- und Teilhabegesetz NRW neu gefasst werden soll (Drucksache 16/3388). Darin wird in § 4 auch eine "angemessene Palliativversorgung" angesprochen. Die vorliegende Fassung ist m.E. unzureichend und sollte erweitert bzw. präziser gefasst werden. Es sollte verdeutlicht werden, dass die stationären Pflegeeinrichtungen gewährleisten müssen, jeder Pflegefachkraft eine Fortbildung in der Palliativpflege zu ermöglichen. Zwingend vorgeschrieben werden sollte, dass für 10 BewohnerInnen mindestens eine besonders weitergebildete Palliativpflegekraft in jeder Einrichtung zur Verfügung steht.

Mit solchen ergänzenden Vorgaben kann dann auch sichergestellt werden, dass die "Rahmenempfehlung für die Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen für das Land Nordrhein-Westfalen" - Stand: 24.09.2013 - zielgerichtet umgesetzt wird.

Unabhängig von den o.a. Vorschriften sollten die landesrechtlichen Vorgaben für die allgemeine Palliativversorgung und Hospizarbeit der demografischen Entwicklung angepasst werden. Die Zahl der Palliativ- und Hospizbetten sollte für das Land NRW auf 80 - 100 pro 1 Million Einwohner erhöht werden. Zur Zeit liegen die Planzahlen weit darunter, so dass immer wieder behauptet werden kann, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Palliativ- und Hospizbetten auskömmlich sei. Dies entspricht aber leider nicht der realen Nachfrage. Dass Verbesserungen im Bereich der Palliativversorgung und Hospizarbeit geboten sind, ergibt sich auch aus den Vereinbarungen der großen Koalition in Berlin. Dort heißt es z.B. im Koalitionsvertrag, Abschnitt Pflege: "Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen." Insoweit sind Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht.

Es erscheint geboten, die hier angesprochenen Themen alsbald umfassend aufzugreifen. Denn eine aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit macht deutlich, dass eine Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe eintritt. Diese Befragungsergebnis ist möglicherweise damit zu erklären, dass die in großer Zahl älter werdenden Menschen Besorgnisse haben, bei schwerer Krankheit und vor allem im Sterbeprozess nicht angemessen / schmerzfrei versorgt zu werden. Es sind daher schnellstmöglich politische Konsequenzen angesagt. Mit dem angefügten Brieftext habe ich heute auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


>>>>>>>>> Brief an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag vom 16.01.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mehrheit der Deutschen tritt angeblich für aktive Sterbehilfe ein - so eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Es wird von einer breiten Zustimmung für eine gesetzliche Regelung durch den Deutschen Bundestag gesprochen.

Dazu ergibt sich von hier in Kürze folgendes Statement:

"Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein"

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir erneut eine Absage erteilen. Anlass für diese Klarstellung ist eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Danach ist die Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe.
Quelle: viewtopic.php?f=2&t=20138&p=78013#p78013

Es gilt weiterhin die hiesige Aussage: "Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein". Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein. In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt:
viewtopic.php?f=7&t=18242

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht für weitere Informationen und Stellungnahmen zur Verfügung. Am 30.01.2014 gibt es in der Neusser Volkshochschule eine Vortragsveranstaltung: "Palliativerversorgung und Hospizarbeit". Diese Versorgungsstrukturen gilt es deutlich zu stärken!
Näheres dazu unter -> viewtopic.php?f=7&t=19762

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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