Palliative Versorgung: Nationale Strategie auf dem Weg

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Presse
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Palliative Versorgung: Nationale Strategie auf dem Weg

Beitrag von Presse » 16.10.2013, 10:38

Palliative Versorgung: Nationale Strategie auf dem Weg
Dtsch Arztebl 2013; 110(40): A-1836 / B-1628 / C-1595
Richter-Kuhlmann, Eva
Der Weg zu einer besseren Versorgung Sterbender in Deutschland verläuft nicht gerade und ist oft steinig. Der Runde Tisch ist sich jedoch einig: Viel hat sich bereits in den letzten Jahren bewegt.
... (weiter lesen unter) .... http://www.aerzteblatt.de/archiv/147252 ... Versorgung

„Palliativmedizin besser als wenig wirksame Medikamente“
Deutsches Ärzteblatt 15. Juli 2013

München – Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio hält nichts von teuren und kaum wirksamen Medikamenten am Lebensende. Diese seien „weder ethisch noch ökonomisch akzeptabel“, sagte Borasio dem Magazin Focus. Neue Krebsmedikamente, die das Leben der Patienten um einige Wochen verlängerten, verschlimmerten das Leiden oft erheblich. Dagegen erhöhe die Palliativmedizin die Lebensqualität.
... (weiter lesen unter) .... http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... edikamente

Lutz Barth
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Die Charta sollte frei von Ideologien sein!

Beitrag von Lutz Barth » 22.10.2013, 04:45

Wie immer auch die Nationale Strategie aussehen mag, so muss indes klar sein, dass gerade die Initiatoren der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen sich insgesamt von der Vorstellung lösen müssen, einen „Königsweg“ unterbreitet zu haben.

Der hohe Rang des Selbstbestimmungsrechts der schwersterkrankten und sterbenden Patienten wird zwar gerne in sog. „Sonntagsreden“ immer wieder mal betont, wenngleich hieraus nicht die gebotenen Konsequenzen gezogen werden. Zwischen palliativmedizinischer Betreuung und dem nachhaltigen Wunsch derjenigen Patienten, die sich ihrem persönlichen Leid durch eine Selbsttötung, ggf. auch eine ärztliche Suizidassistenz, zu entziehen gedenken, gibt es nicht den behaupteten Widerspruch!

Gerade die Initiatoren der Charta lassen es an der notwendigen Toleranz ermangeln, wenn und soweit es darum geht, die selbstbestimmte und frei verantwortliche Entscheidung des schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu respektieren.
Die Initiatoren bekunden insoweit, dass dieser „letzte Schritt“ für sie nicht „tragbar“ sei, obgleich es doch in der Sterbehilfedebatte entscheidend darauf ankommt, die Rechte der Schwersterkrankten und Sterbenden wahren zu wollen!

Nun – dass Selbstbestimmungsrecht genießt in unserer Verfassungsordnung neben der Würde des Menschen einen hohen Rang und da darf denn auch schon mal unspektakulär nachgefragt werden, warum gerade die Initiatoren und sicherlich auch die Mitunterzeichner der Charta offensichtlich Probleme haben, dieses selbstverständliche Grundrecht der schwersterkrankten und sterbenden Patienten zu akzeptieren?

Unsere Gesellschaft benötigt keine „nationale Strategie“, in der das Selbstbestimmungsrecht der Schwersterkrankten und Sterbenden „zu Grabe getragen“ wird, sondern schlicht mehr Toleranz auf Seiten der Lebensschützerfraktionen, die im Begriff sind, die palliativmedizinische Versorgung der Kranken dergestalt zu klerikalisieren, als dass hierin ein ausschließlicher Königsweg erblickt wird, der weitere Alternativen ausschließt.
Dem ist mitnichten so!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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