Mit Patientenverfügung in gesunden Tagen vorsorgen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Mit Patientenverfügung in gesunden Tagen vorsorgen

Beitrag von WernerSchell » 11.06.2013, 09:51

Mit Patientenverfügung in gesunden Tagen vorsorgen


+++ Zum Thema gab es bereits am 24.07.1999 in der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) eine Berichterstattung, die auch in Grundzügen heute noch aktuell ist. Nachfolgend wird der Text mit einigen ergänzenden Berichten vorgestellt. +++

Bild

Das vorgestellte Buch "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" -> http://www.wernerschell.de/html/sterbebegleitung.php
Die Medien berichteten umfänglich!



+++

Neuß-Grevenbroicher Zeitung (NGZ)
Lokal-Zeitung vom 24.7.1999
NGZBeri24799.doc
(671.5 KiB) 2552-mal heruntergeladen

Heute im NGZ-Gespräch:
Buchautor Werner Schell aus Erfttal

Neuss. Er gehört zu den meistgelesenen Autoren aus Neuss, doch sein Name ist hauptsächlich in medizinischen Fachkreisen bekannt: Werner Schell aus Erfttal verfaßt seit vielen Jahren Bücher zum Arzt- und Pflegerecht. Sein bekanntestes Werk, „Staatsbürgerkunde, Gesetzeskunde und Berufsrecht für die Pflegeberufe in Frage und Antwort“, in Fachkreisen kurz „der Schell“ genannt, erscheint seit 1974 im Georg Thieme Verlag und ist 1998 in elfter Auflage herausgekommen. Neuere Fachbücher des Erfttalers sind „Sterbebegleitung und Sterbehilfe“ sowie „Betreuungs- und Unterbringungsrecht“, beide im Verlag Brigitte Kunz erschienen. Werner Schell bietet zudem ein Forum im Internet an, in dem Fragen des Pfle-gerechts erörtert werden. Davon machen professionell Pflegende und interessierte Laien regen Gebrauch. Das NGZ-Gespräch mit Werner Schell drehte sich besonders um das Thema Sterbebegleitung. Außerdem berichtete Schell über sein Engagement in seinem Wohnort. Dort engagiert sich der Abteilungsleiter der SG Erfttal für eine Verbesserung des Wohnumfelds. Seine Forderung: „Es muß mehr für die Kinder und Jugendlichen getan werden“.


Im NGZ-Gespräch: Werner Schell, Autor eines Fachbuchs über Sterbebegleitung

Mit Patientenverfügung in gesunden Tagen vorsorgen
Von Christine Sommerfeld

Wie vorgestern auf der ersten Seite der NGZ zu lesen war, soll Sterbehilfe in den Niederlanden nach einem Gesetzentwurf künftig nicht mehr strafbar sein, wenn der verantwortliche Arzt mit der größtmöglichen Sorgfalt gehandelt hat. Einer, der solche Vorhaben und die sich daran anschließende Diskussionen aufmerksam beobachtet, ist Werner Schell aus Erfttal. Der Autor hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Fachbüchern zum Arzt- und Pflegerecht veröffentlicht – darunter „Sterbebegleitung und Sterbehilfe“ sowie „Betreuungsrecht & Unterbringungsrecht“, beide im Verlag Brigitte Kunz erschienen. Werner Schell lehnt Sterbehilfe konsequent ab: „Sterbebegleitung ja, aktive Sterbehilfe nein“, lautet seine Überzeugung.

Werner NGZBild 1999 1.PNG
Werner NGZBild 1999 1.PNG (262.36 KiB) 14314 mal betrachtet
Werner Schell hat ein Forum im Internet eingerichtet.
Unter https://www.wernerschell.de können Fragen des Pflegerechts erörtert werden. Davon machen professionell Pflegende und interessierte Laien regen Gebrauch.


Zur Person: Werner Schell
Werner Schell wurde am 11. September 1939 als viertes Kind eines Polizeibeamten geboren. Er ist seit 1967 verheiratet und Vater von zwei Kindern. Nach Abschluß der Handelsschule und Ausbildung in der Stadtverwaltung Stolberg (Kreis Aachen) absolvierte er eine Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst beim Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungs-Diplom). Bis zum 31. Dezember 1995 war er im Landesdienst tätig, zuletzt als Oberamtsrat, davon einige Zeit im Medizinal-Dezernat der inzwischen aufgelösten Bezirksregierung in Aachen. Seit 1969 ist Werner Schell als Dozent für Rechtskunde an zahlreichen Krankenpflegeschulen tätig – zur Zeit als Lehrbeauftragter an der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen in Köln im Fachbereich Gesundheitswesen für das Fach Recht im Studiengang Pflegepädagogik. Darüber hinaus schreibt Werner Schell Fachbücher und Artikel für medizinische Zeitschriften. Das Standardwerk „Staatsbürgerkunde, Gesetzeskunde und Berufsrecht für die Pflegeberufe in Frage und Antwort“ (Verlag Georg Thieme) erscheint seit 1974. Werner Schell wohnt seit 1973 in Erfttal. Dort engagiert er sich für eine Verbesserung des Wohnumfeldes sowie im Sport. Schell ist seit über 20 Jahren Abteilungsleiter in der SG Erfttal und joggt gerne. Außerdem wird er zu seiner großen Freude regelmäßig bei der Betreuung der zweijährigen Enkelin Alina eingesetzt.

NGZ: Herr Schell, Sie wenden sich in Ihren Büchern sehr stark den Fragen des Alterns und des Todes zu – beides eher Tabuthemen. Wie erklären Sie sich da das riesige öffentliche Interesse rund um den Flugzeugabsturz von John F. Kennedy junior?
Schell: Die amerikanischen Verhältnisse sind wahrscheinlich nicht auf Deutschland über-tragbar. In Amerika identifiziert man sich eben sehr stark mit der Familie Kennedy.

NGZ: Der Tod wird in unserer Gesellschaft normalerweise sozusagen totgeschwiegen. Ha-ben Sie das auch in anderen Ländern beobachtet?
Schell: Der Tod wird meist verdrängt. In jüngeren Jahren mehr als im Alter. Ich persönlich bin inzwischen schon eine Phase gekommen, wo ich konzentrierter über das Ende nachdenke. In jungen Jahren ist das Thema nicht so aktuell, das war bei mir auch nicht anders. Ich komme oft mit Pflegenden zusammen und habe festgestellt, daß sie sich zwar sehr in der Pflege der Sterbenden engagieren, sich aber mit dem Tod selbst noch nicht auseinandergesetzt haben. Es bestehen große Informationsbedürfnisse. Und deshalb war ich auch so engagiert, mich den Themen Sterbehilfe und Sterbebegleitung zuzuwenden und sie den Pflegenden nahezubringen. Ich möchte ihnen Anleitungen geben, wie sich juristisch auf dieses Thema einstellen können.

NGZ: Basieren Ihre Publikationen auf einem christlichen Hintergrund?
Schell: Eigentlich nicht. Ich bin zwar christlich erzogen worden, aber es ist nicht so, daß ich mit der Bibel in der Hand bestimmte Dinge vermitteln möchte. Mir geht es um eine humane Sicht der Dinge. Wie man selbst behandelt werden möchte, so soll man auch andere behandeln – nicht nur in alltäglichen Situationen, sondern auch in Krisen. Ich habe selbst in der Familie einige Menschen sterben sehen und begleiten dürfen. Das hat mich animiert, zu diesem Thema etwas stärker Position zu beziehen.

NGZ: Gab es darüber hinaus noch einen Anlaß für Sie, sich diesem Thema zu widmen?
Schell: Ja, denn es gibt seit Jahren ärztlichen Richtlinien für den Umgang mit Sterbenden – darüber, wie sie mit den Angehörigen sprechen und deren Position in Entscheidungsprozesse einbeziehen. Doch das Regelwerk war mir immer zu stark auf die Ärzte abgestellt. Vor einigen Jahren kam dann die Diskussion auf, die Selbstbestimmung des Patienten gezielter in den Mittelpunkt zu rücken- und das hat mich interessiert.


Der Patient soll stärker einbezogen werden. Er soll die Möglichkeit haben, sich in gesunden Tagen zu entscheiden und auf seine letzte Lebensphase vorzubereiten. Und wenn er das tut, muß er auch in der Lage sein, es juristisch korrekt auf den Weg zu bringen.

Ich habe viele Stellungnahmen dazu aus Verbänden und anderen Gruppierungen gesammelt. Da kam mir der Gedanke, wie sich wohl die Schwester im Krankenhaus verhält: Unterwirft sie sich der ärztlichen Entscheidung, oder hat sie eine eigene Position parat? Aus diesen Sammlungen von Positionsbeschreibungen habe ich dann mein Manuskript zusammengestellt. Als ich den Blick ins Ausland richtete, habe ich mit Entsetzen festgestellt, daß es nebenan in Holland Regeln gibt, nach denen man aktiv in den Tod geschickt werden kann. Ich habe daraufhin Kontakt mit der Deutschen Hospiz-Stiftung aufgenommen und eine gewisse Übereinstimmung mit meinen Ideen gefunden. Mein Buch reifte immer weiter, es wurde immer vollständiger. Als dann die Ärzte neue Grundsätze über die Sterbebegleitung präsentierten, war der Zeitpunkt gekommen, mein Buch ganz aktuell auf den Markt zu bringen.

NGZ: Sind Sie denn in der Phase des Recherchierens und Schreibens auch einmal in einem Hospiz vor Ort – in Neuss oder in Kaarst – gewesen und haben dort mit den Menschen gesprochen?
Schell: Nein, bisher nicht. Ich habe allerdings mit vielen Leuten Gespräche geführt. Es natürlich schade, daß ich nicht vor Ort gesehen habe, wie man in einem solchen Haus lebt und wie die Atmosphäre ist, aber ich habe es für die Publikation nicht unbedingt vermißt, weil ich es aus der eigenen Familie kenne.


Wir haben früher in der Großfamilie gelebt, und da sind alle zu Hause gestorben. Und jeder war für den anderen da. Ich bedaure sehr, daß das heute nicht mehr so ist.

NGZ: An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Buch „Sterbebegleitung und Sterbehilfe“ – an Menschen, die einen Sterbenden zu Hause haben, oder eher an ein Fachpublikum?
Schell: Mein Wunsch war vorrangig, die professionell Pflegenden anzusprechen. Aber ich habe natürlich auch an alle gedacht, die ehrenamtlich pflegen, die zu Hause den Vater oder die Mutter betreuen.

NGZ: Ist es denn nicht schwer für Laien, den rechtlichen Hintergrund zu verstehen?
Schell: Die medizinisch-rechtlichen Angelegenheiten sind insgesamt etwas schwierig zu greifen. Um mit dem Regelwerk vertraut zu sein, muß man schon die Vorschriften kennen und Gerichtsurteile gelesen haben. Deshalb wird mein Buch auch nicht auf irgendeiner Bestsellerliste erscheinen. Ein interessierter Personenkreis wird sich daranmachen, das Buch durchzuarbeiten – und nicht, es zur Entspannung zu lesen.

NGZ: Wir wollen natürlich das Lesen des Buches nicht überflüssig machen. Aber vielleicht könnten Sie kurz sagen, was sich denn nun für den Patienten geändert hat. Inwiewiet kann er stärker mitbestimmen?
Schell: Jeder kann in gesunden Tagen bestimmen, was mit ihm in einer bestimmten Le-benssituation geschehen soll. Er kann Behandlungen ablehnen, er kann sie ausdrücklich wünschen, er kann auch in der Sterbephase bestimmte Behandlung nicht mehr wollen – man muß da nur an die Apparate-Medizin denken. Ich kann untersagen, daß diese Medizin zum Einsatz kommt. Dann kann ich natürlich auch ausdrücklich bestimmen, daß ich eine Sterbebegleitung – menschliche Zuwendung – erhalten möchte, daß ich den massiven Ein-satz von Medikamenten gegen die Schmerzen wünsche. Heute muß fast niemand mehr Schmerzen haben, wenn man zielgerichtet Medikamente einsetzt. Vielfach wird bei Sterbenden noch zu vorsichtig mit Betäubungsmitteln umgegangen. Im übrigen haben sich die Ärzte jetzt in ihren neuen Grundsätzen ausdrücklich dazu bekannt, auch den mutmaßlichen Willen eines Patienten zu berücksichtigen – einen Willen, den ich beispielsweise in einer Patientenverfügung festgelegt habe. Ich kann darauf vertrauen, daß das, was ich niedergeschrieben habe, auch umgesetzt wird – es sei denn. Aus den Umständen ergibt sich etwas anderes. Wenn erkennbar jemand doch wieder lebensverlängernde Maßnahmen möchte, würde dadurch das Patienten-Testament wieder in Frage gestellt.

NGZ: Gibt es denn nicht bei vielen Patienten berechtigte Angst, daß die Vollmacht zu weit ausgelegt wird, daß ihnen nicht mehr geholfen wird, wo sie es eigentlich noch möchten?
Schell: Die Befürchtung ist natürlich immer da, daß nicht genau das umgesetzt wird, was man gewollt hat. Eine viel größere Gefahr ist jedoch, daß diese Verfügung gar nicht vorge-zeigt wird, weil man sie zu Hause weggelegt hat und niemand sie findet.

Deshalb rat ich dazu, eine Patientenverfügung oder auch andere Verfügungen, die man für eine Notsituation erstellt hat, den Menschen seines Vertrauens bekannt zu machen. Es wäre zudem sinnvoll, eine entsprechende Notiz ständig bei sich zu führen.

NGZ: Gibt es da spezielle Formulare, etwa wie bei den Organspende-Ausweisen, oder ist eine Patientenverfügung etwas Formloses?
Schell: Es gibt in der Bundesrepublik an die 50 Muster von allen möglichen Institutionen – von der Ärztekammer in Berlin bis zum Deutschen Roten Kreuz. Es reicht aber völlig aus, die Muster als Anregung zu verstehen, sich dann ein Blatt Papier zu nehmen und seine eigenen Vorstellungen aufzuschreiben. Dies erhöht in meinen Augen sogar die Qualität einer solchen Verfügung, weil ich nicht bloß ankreuze, sondern verdeutliche, daß ich mir eigene Gedanken gemacht habe.

NGZ: Ist die Verfügung in dieser Form rechtskräftig?
Schell: Ja. Es sind weder Notar noch Zeugen nötig, man muß nur im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.

NGZ: Der Tod ist in den vergangenen Jahrzehnten aus dem Zuhause ins Krankenhaus aus-gelagert worden. Jetzt setzt langsam ein Umdenken ein, es wird über andere Formen der Sterbebegleitung nachgedacht – Stichwort: Hospiz-Bewegung. Gibt es da schon Vorschriften, oder handelt es sich um einen rechtsfreien Raum?
Schell: Die Hospiz-Bewegung ist auch in der Bundesrepublik auf einem guten Weg. Es gibt neben der Deutschen Hospiz-Stiftung zahlreiche weitere Institutionen, vor allem die Hospizdienste vor Ort. Es besteht seit einigen Jahren eine Vorschrift im Sozialgesetzbuch V, aufgrund der auch die Hospiz-Einrichtungen finanziert werden können. Es könnte allerdings besser sein, denn die Maßnahmen der Krankenversorgung stehen, versicherungsrechtlich gesehen, eher im Vordergrund als die Sterbebegleitung. Es gibt zudem eine starke Bewe-gung, Spenden zu sammeln. Von meinem Buch beispielsweise gehen je zwei Mark an die Hospiz-Stiftung.


Werner NGZBild 1999 2.PNG
Werner NGZBild 1999 2.PNG (278.55 KiB) 14314 mal betrachtet
„Jeder kann in gesunden Tagen darüber befinden, wie seine letzte Lebensphase aussehen soll“ betont Werner Schell. Er lehnt es jedoch entschieden ab, „wenn jemand anders sich anmaßt zu wissen, wann ein Leben nicht mehr würdevoll ist“ und in das Schicksal eines an-deren eingreift. NGZ-Fotos (2): A. Woitschützke

NGZ: Welche Resonanz haben Sie auf Ihr Buch erfahren?
Schell: Die Resonanz ist überraschend gut, weil alle Fachpublikationen das Buch vorgestellt haben.

NGZ: Wie hoch ist die Auflage bei einem solchen Fachbuch?
Schell: Diese Bücher werden zunächst mit einer Auflage von 1000 Stück auf den Markt ge-bracht. Es sind natürlich häufig Neuauflagen nötig, weil sich die Gesetze ändern.

NGZ: Sie wenden sich in Ihrem Buch ausdrücklich gegen Sterbehilfe. Ist für Sie Sterbehilfe schon gegeben, wenn Apparate ausgeschaltet werden, weil ein menschenwürdiges Leben ohne sie nicht mehr möglich wäre?
Schell: Wenn jemand sagt: „Ich will das nicht“, ist es ein Akt der Selbstbestimmung, den man aus verfassungsrechtlichem Grund achten muß.

Aber wenn jemand anders sich anmaßt zu wissen, wann ein Leben nicht mehr würdevoll ist, und aus eigenem Gutdünken in das Schicksal eines anderen eingreift, lehne ich das entschieden ab.

NGZ: Wie definieren Sie aktive und passive Sterbehilfe?
Schell: Aktive Sterbehilfe ist das strafrechtlich relevante handelnde Eingreifen in das Geschehen – etwa das Abschalten von Maschinen. Passive Sterbehilfe ist das Unterlassen von Maßnahmen bei einem Todkranken. Man muß natürlich immer den Einzelfall sehen: Es gibt eine passive Hilfe, die vertretbar ist, weil ich einen Sterbeprozeß nicht unnötig hinauszögern will. Aber ich kann auch etwas unterlassen, wo es noch geboten wäre, einzugreifen. Dann ist das möglicherweise strafrechtlich gesehen wieder aktiv und damit unzulässig.

NGZ: Was treibt Sie dazu, solche Bücher zu schreiben? Viel Geld verdienen kann man damit sicher nicht, oder?
Schell: Nein, natürlich nicht. Das Buch „Sterbebegleitung“ hat mehr gekostet, als es ein-bringen wird. Sie müssen schon mit Leib und Seele bei der Sache sein, sonst lohnt sich das nicht. Über meine Bücher hinaus habe ich jetzt im Internet unter der Adresse http://www.wernerschell.de ein Forum eingerichtet, in dem Pflegende, aber auch interessierte Laien, die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen. Das nimmt eine Dimension an, die ich gar nicht erwartet hatte. Es kommen pausenlos Anfragen – auch zur Gesundheitsreform.

NGZ: Wie stehen Sie zu dem Thema?
Schell: Ich kritisiere, daß die Patienten in den bislang geführten Debatten zum Thema überhaupt nicht zu Wort gekommen sind. Und so habe ich mir erlaubt, einen Aufruf an die Ministerin Fischer ins Internet zu setzen – nach dem Motte: Gesundheitsreform ja, aber bitte mit den Patienten und vor allem mit den Pflegenden, denn sie sind die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Die Ärzte protestieren, weil es um ihr Budget geht, und die Pflegenden, die ständig nah` am Krankenbett agieren, die fragt keiner. Das finde ich un-möglich.

NGZ: Sind denn nicht die Patienten über die Selbstverwaltungs-Gremien der Krankenkassen beteiligt?
Schell: Die Versicherten haben doch nur bescheidene Einwirkungsmöglichkeiten. Es geht hier aber auch gar nicht um die Selbstverwaltung der Kassen. Es geht darum, welche An-sprüche wir haben, wenn wir krank werden. Da muß man doch auch mal hören, was die Be-troffenen sagen. Ich bin in der Patientenschutz-Bewegung aktiv und habe festgestellt, daß sich in den vergangenen 30 Jahren kaum etwas geändert hat.

NGZ: Was schlagen Sie vor?
Schell: Es gibt schon eine Reihe von Vereinen und Verbänden, die die Interessen der Patienten vertreten – etwa die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. – eine kleine Organisation. Dann gibt es die Verbraucherverbände. Sie müßten sich stärker für das Gesundheitswesen engagieren. In Hamburg und Berlin ist das schon geschehen., dort gibt es eine juristische und medizinische Patientenberatung.

NGZ: Woran arbeiten Sie gerade?
Schell: Ich arbeit derzeit an der zweiten Auflage meines Buchs „Kurzgefaßte Medizin- und Krankenpflegegeschichte“. Sie wird in Kürze erscheinen. Außerdem arbeite ich an einem Buch, in dem ich Gerichtsurteile, die für Pflegende, aber auch für Laien interessant sind, komprimiert vorstelle.

NGZ: Sind Sie an Ihrem Wohnort Erfttal noch anderweitig engagiert?
Schell: Ja, denn es gibt eine Reihe von strukturellen Problemen in Erfttal, die einerseits mit planerischen Fehlern zusammenhängen, die vor vielen Jahren gemacht wurden. Wir haben andererseits einen hohen Anteil von Ausländern und von jüngeren Aussiedlern aus Rußland, die man ohne große Sprachkenntnisse und ohne Integrationsbasis nach Deutschland gelockt hat. Zudem wurden über Wohnberechtigungsscheine viele sozial schwache Familien in Erfttal angesiedelt. Und diese unterschiedlichen Gruppen auf engstem Raum in vielen hohen Häusern – das bringt ungeahnte Schwierigkeiten. Wir haben jetzt mit einigen Bürgern und Vereinen einen „Runden Tisch“ gebildet, um Wege zu weisen, wie man aus diesem Dilemma herauskommt. Wir tun das, weil wir gerne in Erfttal wohnen. Gemeinsam mit dem Stadtverordneten Heinz Sahnen sind wir ganz engagiert dabei, einiges auf den Weg zu bringen.

NGZ: Gibt es konkrete Vorschläge:
Schell: Die Stadt hat Beleuchtungsanlagen installiert und sorgt für die Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Es müßte sich jedoch viel mehr um die Jugend gekümmert werden. In Erfttal leben über 2000 Kinder und Jugendliche – bei einer Einwohnerzahl von rund 6400 Menschen. Wir haben zwar den „Kontakt Erfttal“, aber wir brauchen zusätzlich Leute, die die Kinder und Jugendlichen auf der Straße „einfangen“ und ihnen Möglichkeiten bieten, ihre Freizeit zu gestalten.

NGZ: Welche Möglichkeiten sehen Sie, die jungen Aussiedler zu integrieren?
Schell: Die Integration richtet sich an alle – an Deutsche, Türken und Aussiedler. Alle Gruppen müssen sich anfreunden und aufeinander zugehen. Wir bieten zum Beispiel in der SG Erfttal, in der ich auch mitmache, Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche an. Außerdem gehen wir im August mit dem „Runden Tisch“ in die Moschee. Wir machen einen Schritt, aber den müssen die anderen auch tun. Alle, die hier leben wollen, müssen das in ei-ner friedlichen Atmosphäre der gegenseitigen Rücksichtnahme tun.


NGZ im Gespräch
Das Gespräch mit Werner Schell führten der stellvertretende NGZ-Redaktionsleiter Dr. Heribert Brinkmann und NGZ-Redakteurin Christine Sommerfeld.


Stolberger Volkszeitung 08101998.jpg
Stolberger Volkszeitung 08101998.jpg (3.53 MiB) 14303 mal betrachtet
Marburger Bund 18121998.jpg
Marburger Bund 18121998.jpg (1.36 MiB) 14303 mal betrachtet
NGZ-Bericht 20071999.jpg
NGZ-Bericht 20071999.jpg (2.31 MiB) 14314 mal betrachtet
NGZ-Bericht 01082000.jpg
NGZ-Bericht 01082000.jpg (2.33 MiB) 14314 mal betrachtet
NGZ-Bericht 01082000 Blatt2.jpg
NGZ-Bericht 01082000 Blatt2.jpg (2.66 MiB) 14314 mal betrachtet
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt