Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lutz Barth
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Initiative „Solidarität statt Selbsttötung“ ...

Beitrag von Lutz Barth » 28.11.2012, 10:04

fordert striktes Verbot jeglicher Suizidbeihilfe!

In einer entsprechenden Ankündigung, am morgigen Donnerstag vor dem Reichstag in Aktion treten zu wollen,

(vgl. dazu die Mitteilung v. 27.11.12 unter >>>http://solidaritaet-statt-selbsttoetung ... in-aktion/<<<)

lässt die Initiative der Lebensschützer keinen Zweifel daran aufkommen, dass sie für ein striktes Verbot jeglicher Suizidbeihilfe eintritt: Auch die private Suizidbeihilfe müsse unter Strafe gestellt werden.

Mit Verlaub: Die Lebensschützer sollten ihre eigene Vorgaben und Ziele beherzigen und sich in erster Linie mit dem Thema der Suizidassistenz „tiefgründiger“ auseinandersetzen, als es bisher den Anschein aufgrund der bisherigen Verlautbarungen hat.

Die sattsam bekannten und im Übrigen wenig aussagekräftigen Argumente (Dammbruch, sozialverträgliches Ableben, das „Last-Argument“ etc.) werden apodiktisch ins Feld geführt, ohne diese hinreichend zu reflektieren, geschweige denn, dass die Initiative intensiv den rechtsethischen Standard unseres Grundgesetzes mit all seinen Implikationen in ihren Forderungen hinreichend wertet.

Die „Würde des Menschen“ und damit Art. 1 GG wird marginalisiert und letztlich „zur kleinen Münze“ geschlagen. Das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten und sterbenden Menschen wird schlicht, aber ergreifend, übergangen und es findet sich kein Hinweis auf das bedeutsame Grundrecht der Gewissensfreiheit der Ärzte, sehen wir mal davon ab, dass die Position der BÄK den Initiatoren von „Solidarität statt Selbsttötung“ durchaus gelegen kommt.

Abermals mit Verlaub: Wir brauchen keine ethischen Überzeugungstäter, die da meinen, hierzulande bedeutsame Grundrechte zu Grabe tragen zu können, mögen diese sich auch im besten Einvernehmen mit den verfassten Amtskirchen oder einigen Unionspolitikern sehen, die da die erforderliche Sensibilität im Umgang mit hochrangigen Grundrechten vermissen lassen.

Im Namen der „Solidarität“ eine Zwangsethisierung und „ethische Gleichschaltung“ betreiben zu wollen, hat durchaus ein Geschmäckle, welches hier ausdrücklich von einer Bewertung ausgenommen werden soll.

Nun – vielleicht kommen irgendwann einmal die selbsternannte Lebensschützer auch auf die Idee, den Suizidenten betrafen zu wollen, da dieser der scheinbar verpflichtenden Wertekultur einiger Oberethiker und Moralisten nicht zu entsprechen vermag.

Wir alle sollten aufpassen, dass „ethische Überzeugungstäter“ im Gewande eines „aufrechten Glaubenskriegers“ nicht über Gebühr eine wichtige Debatte belasten, in dem diese gebetsmühlenartig ihre Sonntagsreden verkünden, ohne hierbei gebührend den zwischenzeitlich erreichten Stand der seit Jahrzehnten geführten Diskussion zu berücksichtigen, und zwar jenseits der berühmten „transzendenten Glaskugel“!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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