Ist ein neues Sterbehilfegesetz nötig?
Die Koalition hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Geschäft mit dem Tod verbietet, Sterbehilfe durch nahe Angehörige und enge Freunde jedoch von der Strafbarkeit ausnimmt. Für Justizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger werden hier die richtigen Grenzen gezogen. Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln, lehnt Sterbehilfe in jeder Form ab.
Quelle: FDP >>> http://www.fdp.de/Pro-Contra-Sterbehilf ... index.html <<< (html)
Hinweis: Auch Sie können über die Frage, ob ein neues Sterbehilfegesetz nötig sei, abstimmen! Auf der o.a. Seite findet sich die Möglichkeit zur Abstimmung!
Pro & Contra – Sterbehilfe
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Sterbehilfegesetz: Das Schweigen der Länder
Sterbehilfegesetz: Das Schweigen der Länder
Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe hat eine heiße Diskussion entfacht. Jetzt war das Thema im Bundesrat - doch die Länderkammer hat entschieden:
Kein Kommentar. Mit einem Vorstoß zur Sterbehilfe ist Rheinland-Pfalz abgeblitzt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=823 ... ung&n=2269
Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe hat eine heiße Diskussion entfacht. Jetzt war das Thema im Bundesrat - doch die Länderkammer hat entschieden:
Kein Kommentar. Mit einem Vorstoß zur Sterbehilfe ist Rheinland-Pfalz abgeblitzt. mehr »
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Selbstbestimmt sterben - TV-Tipp
Geplantes Thema bei "Ratgeber: Recht " – am Samstagnachmittag, 20. Oktober 2012, um 17:03 Uhr im Ersten, u.a.:
Selbstbestimmt sterben
Kann Europa helfen?
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, das heißt niemand darf einem anderen durch aktives Tun, zum Beispiel durch das Verabreichen einer Todesspritze das Leben verkürzen. Auch nicht, wenn dieser das ausdrücklich wünscht. Der "Ratgeber: Recht" informiert über die aktuelle Rechtslage.
Die Sendung wird in der Nacht von Donnerstag auf Freitag um 04:15 Uhr wiederholt.
Quelle: Mitteilung vom 19.10.2012
SWR-Fernsehen
Redaktion "Ratgeber: Recht"
76037 Karlsruhe
Tel: (0721) 176-190 und -191
Fax: (0721) 176-196
Aktuelle Informationen zur Sendung: www.ratgeberrecht.de
Bei Fragen zu dieser Sendung wenden Sie sich bitte an:
ratgeber-recht@swr.de
Selbstbestimmt sterben
Kann Europa helfen?
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, das heißt niemand darf einem anderen durch aktives Tun, zum Beispiel durch das Verabreichen einer Todesspritze das Leben verkürzen. Auch nicht, wenn dieser das ausdrücklich wünscht. Der "Ratgeber: Recht" informiert über die aktuelle Rechtslage.
Die Sendung wird in der Nacht von Donnerstag auf Freitag um 04:15 Uhr wiederholt.
Quelle: Mitteilung vom 19.10.2012
SWR-Fernsehen
Redaktion "Ratgeber: Recht"
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Tel: (0721) 176-190 und -191
Fax: (0721) 176-196
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