Patientenverfügungen in Pflegeheimen ... neue Impulse ?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Patientenverfügungen in Pflegeheimen ... neue Impulse ?

Beitrag von Presse » 15.09.2012, 08:48

Patientenverfügungen in stationären Einrichtungen der Seniorenpflege: Vorkommen, Validität, Aussagekraft und Beachtung durch das Pflegepersonal
Advance directives in nursing homes: prevalence, validity, significance, and nursing staff adherence
Dtsch Arztebl Int 2012; 109(37): 577-83; DOI: 10.3238/arztebl.2012.0577
Sommer, Sarah; Marckmann, Georg; Pentzek, Michael; Wegscheider, Karl; Abholz, Heinz-Harald; in der Schmitten, Jürgen
...
Schlussfolgerungen: Vorausverfügungen waren im Jahr 2007 in Senioreneinrichtungen selten. Vorhandene Verfügungen waren meist nicht nachvollziehbar valide, wenig aussagekräftig und blieben häufig vom Pflegepersonal unbeachtet. Wenig spricht dafür, dass das Patientenverfügungsgesetz diese Misere wesentlich bessern wird. Demgegenüber könnten systemorientierte Konzepte wie „Advance Care Planning“-Programme neue Impulse geben.

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/129545 ... src=search

johannes
Sr. Member
Beiträge: 309
Registriert: 05.08.2006, 21:31
Wohnort: Heddesbach
Kontaktdaten:

Beitrag von johannes » 23.09.2012, 14:44

Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus und eine Patientenverfügung können nur von voll geschäftsfähigen Personen erstellt werden. Daher ist es angeraten, diese bereits dann zu erstellen, wenn noch keine Einschränkungen vorliegen. Zu diesem Zweck steht eine solche Kombinationsverfügung auf meiner Homepage zum kostenlosen Download bereit.

http://www.altenpflege-heute.com/downlo ... %BCrftige/

Wer keine Lücken offen lassen will, wendet sich zur Unterzeichnung an einen Notar. Dieser muß sich zuvor von der Geschäftsfähigkeit überzeugen. Wir raten bereits im Aufnahmegespräch dazu, die Voraussetzungen für eine Generalvollmacht mit Patientenverfügung zu überprüfen, falls eine solche noch nicht vorliegen sollte. Ist ein Pflegebedürftiger allerdings nicht mehr geschäftsfähig, bleibt nur noch die gesetzliche Betreuung.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

Herbert Kunst
phpBB God
Beiträge: 894
Registriert: 13.11.2005, 13:48

Vorsorgliche Verfügungen - alles sorgsam bedenken

Beitrag von Herbert Kunst » 24.09.2012, 07:22

johannes hat geschrieben: Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus und eine Patientenverfügung können nur von voll geschäftsfähigen Personen erstellt werden. Daher ist es angeraten, diese bereits dann zu erstellen, wenn noch keine Einschränkungen vorliegen. Wer keine Lücken offen lassen will, wendet sich zur Unterzeichnung an einen Notar. Dieser muß sich zuvor von der Geschäftsfähigkeit überzeugen.
Guten Morgen!
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sog. vorsorglichen Verfügungen zu erstellen. Was möglicherweise weniger hilft, sind die vielen unterschiedlichen Mustertexte. Es sollen mittlerweile weit über 200 sein. Wer sieht da noch durch?
Vielleicht es es ratsamer, sich der offiziellen Broschüren des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung und zum Betreuungsrecht zu bedienen. Dort finden sich, weithin anerkannte Texte bzw. Textbausteine für entsprechende vorsorgliche Erklärungen.
Jeder muss im Übrigen immer seinen eigenen Text finden. Es gibt z.B. nicht "DIE" Patientenverfügung.
Man sollte auch bei der Generalvollmacht wissen, dass sie nur dann hilfreich sein kann, wenn sie auch konkrete Erklärungen zur Gesundheitsfürsorge bzw. zur Unterbringung / Aufenthaltsbestimmung enthält. Daher erscheint es ratsamer, von einer Vorsorge-Vollmacht zu sprechen.
Im Übrigen ist es dringend anzuraten, sich vor Erstellung entsprechender Texte mit einem Arzt des Vertrauens zu besprechen und diesen dann ggf. auch im Text zu benennen. Damit wäre auch eine Einschätzung der Geschäftsfähigkeit verbunden und eine nachfolgende Beratungsmöglichkeit gegeben.
Ob man einen Notar hinzuziehen soll, muss sich nach den Einzelumständen entscheiden. Vor allem ist eine solche Hinzuziehung geboten, wenn auch Verfügungen über Immobilien möglich erscheinen.
Gruß Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Antworten