Weiterbildung zur „Pflege- und Betreuungsfachkraft MiniFEM

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Weiterbildung zur „Pflege- und Betreuungsfachkraft MiniFEM

Beitrag von Service » 09.07.2012, 06:42

Minimierung Freiheitseinschränkender Maßnahmen (MiniFEM) und Verfahrenspflege Freiheitseinschränkender Maßnahmen (VerFEM)

Die Versorgung von Bewohnern mit einem hohen Freiheits- und Bewegungsdrang oder Selbstgefährdungspotential stellt eine enorme Belastung für MitarbeiterInnen da. Neben den unmittelbar zu lösenden Pflegeproblemen befinden sie sich oft in einer belastenden moralischen und rechtlichen Zwickmühle zwischen Schutz der Freiheitsrechte und Wahrnehmung der Obhutspflichten. Offene und verdeckte Freiheitseinschränkender Maßnahmen (FEM) werden dann als Ausweg gesehen.

Die Weiterbildung zur „Pflege- und Betreuungsfachkraft MiniFEM“ qualifiziert dazu, individuelle und alternative Lösungen anstelle von FEM zu finden. Die Pflege- und Betreuungsfachkräfte MiniFEM schätzen das Risiko für PatientInnen bei bestimmten Maßnahmen ab. Sie unterbreiten praktische Lösungsvorschläge, helfen bei der Durchführung und führen ein regelmäßiges Monitoring durch. Sie beziehen BewohnerInnen und Angehörige bzw. BetreuerInnen in die Lösung so mit ein, dass das Risiko von allen Beteiligten getragen werden kann. Aus diesem Grund enthält das Wittener Modell des Werdenfelser Weges zusätzlich das Modul „Personal- und Organisationsentwicklung“, um die nachhaltige Umsetzung und den sicheren Verlauf von Entscheidungen gegen FEM sicherzustellen.

Ist eine FEM unvermeidlich, nimmt die Pflege- und Betreuungsfachkraft MiniFEM die Rechte des Betroffenen wahr und unterstützt das Familiengericht bei der Abwägung der sachlichen Gründe bei der Anordnung von FEM. Der Weiterbildungsanteil VerFEM baut auf MiniFEM auf und kann nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung MiniFEM besucht werden.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Homepage:
http://www.zentrum-weiterbildung.de/pro ... e/minifem/

MiniFEM Zielgruppe: Pflegefachkräfte der Alten- und Krankenpflege

Umfang: 80 h, davon 2 Tage (16 h) Präsenzzeit, 64 h Selbstlernphase, Prüfung

Dauer: 3 -4 Monate

Ort: Universität Witten/Herdecke oder Inhouse
Wir empfehlen durchaus den Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen zur gemeinsamen Durchführung.

Empfohlene Anschlussqualifizierung: Dementia Care Mapping (DCM)
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung eröffnet bei Vorliegen der Voraussetzung den Zugang zum verkürzten Bachelorstudiengang Innovative Pflegepraxis
(siehe http://www.uni-wh.de/gesundheit/pflegew ... egepraxis/)

VerFEM Zielgruppe: Absolventen der Weiterbildung MiniFEM

Umfang: 80 h, davon 1 Tage (8 h) Präsenzzeit und 72 h Selbstlernphase, Prüfung

Dauer: 3 - 4 Monate

Ort: Universität Witten/Herdecke

Empfohlene Anschlussqualifizierung: Dementia Care Mapping (DCM) oder Integrierte Weiterbildung Pflegeberatung 7a / Case Management.

Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung eröffnet bei Vorliegen der Voraussetzung den Zugang zum verkürzten Bachelorstudiengang Innovative Pflegepraxis
(siehe http://www.uni-wh.de/gesundheit/pflegew ... egepraxis/

Quelle: Mitteilung vom 08.07.2012
Private Universität Witten/Herdecke gGmbH
Zentrum Weiterbildung / Gudrun Bayer-Kulla
Tel: 02302 926 757
Alfred-Herrhausen-Straße 44 58448 Witten
Kontakt: Otto Inhester
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Tel.: +49 (0)2302 / 926-758
E-Mail: Otto.Inhester@uni-wh.de

WernerSchell
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Werdenfelser Weg statt Fachlichkeit in der Pflege?

Beitrag von WernerSchell » 06.08.2013, 07:03

Heike Bohnes hat bei Facebook geschrieben ->
https://www.facebook.com/werner.schell. ... ion=stream

Werdenfelser Weg statt Fachlichkeit in der Pflege?

Hallo lieber Facebook Freund! Wenn Dir dieser Artikel gefällt, dann hilf, ihn zu verbreiten und teile dieses Posting mit Deinen Facebook-Freunden.
Seit einiger Zeit wird ein Verfahrensweg der Betreuungsgerichte hoch gelobt. Dabei frage ich mich, ob mit diesem Verfahrensweg den Pflegefachkräften nicht ein Großteil ihrer pflegefachlichen Kompetenz genommen wird. Ich frage also: sind wir wirklich auf dem richtigen Weg?
Der Werdenfelser Weg -> http://de.wikipedia.org/wiki/Werdenfelser_Weg ist ein Verfahrensweg im Betreuungsrecht, um freiheitseinschränkende Maßnahmen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden. Ich möchte betonen, dass das Ziel des Verfahrens – also die Vermeidung von Bettgitter, Bauchgurt & Co – absolut richtig und erstrebenswert ist. Doch ist es Aufgabe der Betreuungsgerichte für Alternativen zu Freieheitseinschränkungen zu sorgen?
Brauchen wir einen Werdenfelser Weg, oder reicht es aus, wenn sich die Pflegefachkräfte wieder auf ihr fachliches Wissen und Können besinnen?
Der Werdenfelser Weg hat – ebenso wie die Studie ReduFix -> http://www.redufix.de/ - einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung von Freiheitseinschränkungen insbesondere in der Altenpflege geleistet. Jetzt pflanzt er sich durch die Republik. Das ist auch gut so.
Ich bemängel allerdings, dass inzwischen aus einem lobenswerten Verfahren ein Produkt entstanden ist. Diverse Weiterbildungsinstitute bieten die Weiterbildung zum “Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg” für einen Preis zwischen 300 € und 500 € an. Damit wird suggeriert, dass das Verfahren zur Freiheitseinschränkung unumgänglich ist.
Doch ist das so?
Aus meiner Sicht ist der “Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg” überflüssig. Denn jede Pflegefachkraft sollte in der Lage sein, abzuwägen, ob im individuellen Fall eine Freiheitseinschränkung unumgänglich erforderlich ist. Auch der Einsatz der zahlreichen Alternativen zum Schutz eines sturzgefährdeten Bewohners / Patienten sollte für Pflegefachkräfte selbstverständlich sein. Die fachlich fundierte Handlungsweise der Pflegefachkraft im Bereich der Sturzprophylaxe wird auch im Expertenstandard “Sturzprophylaxe in der Pflege“, gefordert (und nicht der Werdenfelser Weg!). Der Expertenstandard entspricht dem aktuellen Stand der pflegerischen Erkenntnisse und spricht sich eindeutig gegen Freiheitseinschränkungen zur Sturzvermeidung aus. Es wird explizit auf die möglichen Alternativen hingewiesen. Auch in der Studie ReduFix wird die Vermeidung von Freiheitseinschränkungen als Aufgabe der Pflegefachkräfte und nicht der Betreuungsgerichte gesehen.
Wichtiger als der Werdenfelser Weg ist meines Erachtens, dass im Hinblick auf die Anwendung von Bettgitter und Gurt ein Umdenken in der Pflege erfolgt. Pflegekräfte (und vor allem ihre Vorgesetzten) müssen sich von ihrem Wunsch nach möglichst 100 %tiger Sicherheit verabschieden.
Sie müssen statt einen Antrag bei Gericht zu stellen, ein Fallgespräch im Team führen und gemeinsam überlegen, welche Alternative zur Freiheitseinschränkung besteht. Darüber hinaus ist abzuwägen, ob die beabsichtigte Einschränkung im Verhältnis zum tatsächlich erzielbaren Nutzen steht.
Kurzum: es sollte gar nicht erst zum schnellen oder unreflektierten Antrag auf Genehmigung einer Freiheitseinschränkung beim Betreuungsgericht kommen. Der Antrag sollte erst dann gestellt werden, wenn die Pflegekräfte die Einschränkung genau abgewogen haben und alternative Maßnahmen nicht erfolgreich waren.
In der Praxis fehlt dieser Abwägungsprozess und das Testen alternativer Möglichkeiten regelmäßig. Aus meiner Sicht kann und sollte dieses pflegefachliche Vorgehen nicht durch einen “Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg” ersetzt werden. Gefragt sind die Pflegekräfte, die täglichen Umgang mit dem Betroffenen haben!
Kurzum: Der Werdenfelser Weg war erforderlich, um ein Umdenken in der Pflege anzustossen. Doch er muss und sollte keinesfalls die pflegefachlichen Entscheidungen zum Wohle des Patienten oder Bewohners ersetzen. Deshalb bitte ich alle Pflegekräfte: Lasst Euch nicht von Verfahrenspflegern ablösen! Nehmt das Ruder (wieder) selbst in die Hand. Ihr habt das Wissen dazu! Nehmt Euch die Kompetenz, abzuwägen und Entscheidungen im Sinne der Euch Anvertrauten zu treffen, wieder zurück!

Dazu wurde am 29.07.2013 von mir folgendes Statement abgegeben:

Sehr geehrte Frau Bohnes,
ich teile Ihre Auffassung hinsichtlich des "Werdenfelser Weges". Anstösse zur Verringerung von freiheitsentziehenden Maßnahmen sind zwar richtig, aber daraus, wie Sie das nennen, ein Produkt zu machen, erscheint mir völlig entbehrlich. Ärzte, Pflegefachkräfte, Bevollmächtigte und Betreuer müssen aufgrund ihres Wissens und Könnens in der Lage sein, die richtigen Beurteilungen vorzunehmen und dann korrekt zu entscheiden. Offensichtlich ist der "Werdenfelser Weg" zu einem Verfahren umstilisiert worden, bei dem sich alle an sich Zuständigen an einer Entscheidung vorbei drücken wollen. Ich habe hier (im Rhein-Kreis Neuss) wiederholt für eine Verringerung von Fixierungen geworben (-> viewtopic.php?t=17044&highlight=fixierungen ) und dabei auch die Nutzung des "Werdenfelser Weges" als eher entbehrlich bezeichnet. Mittlerweile wird dieses Verfahren offensichtlich vom Amtsgericht Grevenbroich praktiziert - und es gibt schon erste Beschwerden. Ich beabsichtige daher, die Angelegenheit noch einmal grundsätzlicher anzugehen. Ich würde in diesem Zusammenhang gerne Ihre Stellungnahme verwenden. Sind Sie einverstanden?
Viele Grüße
Werner Schell

Der Text wurde mir von Frau Bohnes aufgrund der o.a. Zuschrift zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt (Erlaubnis vom 29.07.2013).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Sabrina Merck
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Werdenfelser Weg statt Fachlichkeit in der Pflege?

Beitrag von Sabrina Merck » 18.08.2013, 07:25

WernerSchell hat geschrieben: ... ich teile Ihre Auffassung hinsichtlich des "Werdenfelser Weges". Anstösse zur Verringerung von freiheitsentziehenden Maßnahmen sind zwar richtig, aber daraus, wie Sie das nennen, ein Produkt zu machen, erscheint mir völlig entbehrlich. Ärzte, Pflegefachkräfte, Bevollmächtigte und Betreuer müssen aufgrund ihres Wissens und Könnens in der Lage sein, die richtigen Beurteilungen vorzunehmen und dann korrekt zu entscheiden. Offensichtlich ist der "Werdenfelser Weg" zu einem Verfahren umstilisiert worden, bei dem sich alle an sich Zuständigen an einer Entscheidung vorbei drücken wollen. Ich habe hier (im Rhein-Kreis Neuss) wiederholt für eine Verringerung von Fixierungen geworben (-> viewtopic.php?t=17044&highlight=fixierungen ) und dabei auch die Nutzung des "Werdenfelser Weges" als eher entbehrlich bezeichnet. Mittlerweile wird dieses Verfahren offensichtlich vom Amtsgericht Grevenbroich praktiziert - und es gibt schon erste Beschwerden. Ich beabsichtige daher, die Angelegenheit noch einmal grundsätzlicher anzugehen. Ich würde in diesem Zusammenhang gerne Ihre Stellungnahme verwenden. ...
Hallo und guten Morgen,
die Kritik am Werdenfelser Weg wird von mir geteilt.
Mfg Sabrina Merck
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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