Medikation – Entscheidungskompetenz

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Margret Küppersbusch

Medikation – Entscheidungskompetenz

Beitrag von Margret Küppersbusch » 19.07.2003, 23:09

Medikation – Entscheidungskompetenz für Pflegekräfte?

Inwieweit steht Pflegekräften eine Entscheidungskompetenz bezüglich der Medikation zu?
Margret Küppersbusch

Berti -

Medikationsentscheidungen stehen allein dem Arzt zu

Beitrag von Berti - » 19.07.2003, 23:09

Hallo Margret,
Medikationsentscheidungen stehen allein dem Arzt zu; es handelt sich hierbei um Aufgaben, die der Delegation nicht zugänglich sind. Im Zusammenhang mit einer Medikationsentscheidung sind nämlich Fragen der Diagnostik und Therapie zu beurteilen. Daher sind Pflegekräfte im Rahmen der Medikation auf die entsprechenden ärztlichen Anordnung angewiesen; diese führen sie aus. Etwas anderes gilt lediglich in einer Notfallsituation (Lebensgefahr etc.). Dabei ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln, so lange ein Arzt nicht erreichbar ist.
Gruß Berti

Dieter Radke
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Medikation – Entscheidungskompetenz

Beitrag von Dieter Radke » 03.02.2008, 07:58

Berti hat geschrieben: .... Medikationsentscheidungen stehen allein dem Arzt zu; es handelt sich hierbei um Aufgaben, die der Delegation nicht zugänglich sind. Im Zusammenhang mit einer Medikationsentscheidung sind nämlich Fragen der Diagnostik und Therapie zu beurteilen. Daher sind Pflegekräfte im Rahmen der Medikation auf die entsprechenden ärztlichen Anordnung angewiesen; diese führen sie aus. ....
Hallo Berti,

danke für die Klarstellung. Leider ist sie aber von einigen Pflegekräften noch nicht wahrgenommen werden. Denn immer wieder gibt es in den Heimen die Medikation per Entscheidung von Pflegekräften.

Pflegebedürftige Menschen bekommen "ihre Pille", ohne dass ein Arzt oder ein Rechtsvertreter beteiligt wurde. Nicht selten gibt es eine vieldeutige Bedarfsmedikationsentscheidung. Hin und wieder stellen dann Angehörige fest, dass die Bewohnerin öfter ruhig gestellt sind und abwesend wirken. Solche Feststellungen werden meist getroffen, wenn Angehörige unangemeldet kommen.

Ich halte um radikales Umdenken für erforderlich. Wenn Medikamente erforderlich erscheinen, muss der zuständige Arzt entscheiden und ggf. der Rechtsvertreter mitwirken. Alles andere ist, von Notfallsituationen abgesehen, rechtswidrig.

MfG
Dieter Radke
Menschenwürdige Pflege ohne Ausnahme! - Dafür müssen wir alle eintreten.

Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 03.02.2008, 17:19

Ohne Frage ist eine selbständige Medikation durch das Pflegepersonal nicht zulässig. Sofern allerdings die Pflegebberufsverbände nahezu einhellig die Forderung erheben, ggf. bei chronischen Krankheiten auch die entsprechenden Pharmaka verordnen zu können (sog. Folgerezeption), ist dies ein Schritt in die falsche Richtung. Bedingt durch die Multimorbidität der Alterspatienten sind die Gefahren einer Polypharmazie besonders hoch einzuschätzen und demzufolge reduzieren sich in zunehmendem Maße die Fälle der ohnehin bedenklichen „Bedarfsmedikation“. Regelmäßig ist eine therapeutische Verlaufs- und Erfolgskontrolle geboten.

Vgl. dazu weiter
>>> http://iqb-info.de/Kernbereich_Bedarfsmedikation.pdf

Mfg.
Lutz Barth

Pflegefan
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Weniger Medikamente - Zuwendung muss oben an stehen!

Beitrag von Pflegefan » 03.02.2008, 17:55

Hallo,
eine Medikationsentscheidung durch Pflegekräfte wäre nur zulässig, wenn es eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung gäbe. Ob diese Ermächtigung aber wünschenswert ist, wage ich - auch als Pflegekraft - zu bezweifeln. Die Therapie muss in der Hand des Mediziners bleiben. Ärzte müssen aber entschieden mehr Verantwortung übernehmen, führen.
Ich wünsche mir allerdings in der Pflege mehr Kompetenzen für das, was in der Pflege zu tun ist.
Ich bin auch der Meinung, dass viel weniger Medikamente eingesetzt werden sollten. Ich sehe jeden Tag, wie Medikamente verdeckt oder ganz offen als pflegeerleichternde Maßnahmen eingesetzt werden; dies zum Teil an Ärzten und Betreuern vorbei. Das Verrückte: meist sind alle sogar noch zufrieden - der Betroffene kann sich nicht mehr melden; er ist das Opfer.
MfG
Pflegefan
"Die Menschenwürde ist unanstastbar" (Art. 1 Grundgesetz). Dies muss in der Pflege oberste Handlungsmaxime sein - für alle!

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